Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 02/2026, Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Helge Sodan und Prof. Dr. Jan Ziekow. 6. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.671 S., 249,00 EUR Als vor rund 30 Jahren der VwGO-Kommentar im Nomos Verlag als Lose- Blattsammlung erschien, konnte niemand ahnen, dass dem Großkommentar als gebundenes einbändiges Werk über die vielen Jahre ein so großer Erfolg beschieden ist. Nunmehr liegt die 6....mehr

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AGS 02/2026, Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen

Von Rechtsanwalt, RiOLG a.D. Detlef Burhoff und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert. 7. Aufl., 2026. ZAP Verlag, Bonn. XXX, 2.035 S., 129,00 EUR In den herkömmlichen RVG-Kommentaren werden meist die Teile 4 bis 6 VV nur stiefmütterlich behandelt. Mancher RVG-Kommentar widmet diesem so wichtigen Rechtsgebiet noch nicht einmal 100 Seiten. Demgegenüber umfasst die Kommentierung der Teil...mehr

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AGS 02/2026, Vergütungsfest... / III. Hier nur Feststellung des Vergütungsanspruchs

Eine vollstreckbare Festsetzung des Vergütungsanspruchs gem. § 11 RVG kam hier nach den weiteren Ausführungen des OLG Stuttgart jedoch deshalb nicht in Betracht, weil es infolge des Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO an einem Rechtsschutzbedürfnis hierfür fehle. Bei dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A handele es sich nämlich um eine Altmasseverbindlichkeit i.S.d. §...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / II. Bemessung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

Die vom Verteidiger geltend gemachten Gebühren entsprächen billigem Ermessen und seien daher verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 1, S. 4 RVG). Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkomme...mehr

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AGS 02/2026, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Am 29.9.2022 wurde der Angeklagten Rechtsanwalt R 1 als notwendiger Verteidiger beigeordnet. Mit Beschl. des AG v. 27.9.2022, erweitert durch Beschl. des AG v. 9.11.2022 wurde ein Vermögensarrest i.H.v. 4.482.718,62 EUR in das Vermögen u.a. der Angeklagten angeordnet. Mit Schriftsatz ihres Verteidigers Rechtsanwalt R 1 vom 24.1.2023 legte die Angeklagte Beschwerde gegen Besc...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / III. Nachweis der Zahlung der Aktenversendungspauschalen

Die Anschlussbeschwerde des Bezirksrevisors habe in der Sache keinen Erfolg. Die Festsetzung der beiden Aktenversendungspauschalen Nr. 9003 GKG KV i.H.v. jeweils 12,00 EUR sei nicht zu beanstanden. Die Rechtspflegerin habe zu Recht eine Glaubhaftmachung der Zahlung verlangt. Denn gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 2 ZPO müsse der Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfa...mehr

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AGS 02/2026, Schadensersatz... / II. Unzumutbare Weisung

Das AG hat einen Anspruch der RSV aus übergegangenem Recht (§ 86 VVG) verneint. Für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schadensersatz komme es auf das Verhältnis Versicherungsnehmer und dem Beklagten an. Der Beklagte sei dem Versicherungsnehmer V – seinem Mandanten – aber nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Ein solcher Anspruch besteh nicht, da zum einen keine Pflichtverl...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. sowohl hinsichtlich der Bemessung der Rahmengebühren (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch hinsichtlich der Frage der Glaubhaftmachung weitgehend zutreffend. 1. Bei der Bemessung der Rahmengebühren hat das LG – soweit ersichtlich – alle Umstände des Einzelfalls, die auf die Gebührenbemessung Einfluss haben, herangezogen. Man wird allerdings trefflich darum...mehr

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AGS 02/2026, Vergütungsfest... / Leitsatz

Auch der Insolvenzverwalter, der sich als Rechtsanwalt selbst zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat, kann gem. § 11 RVG grundsätzlich das Vergütungsfestsetzungsverfahren betreiben. Handelt es sich bei dem geltend gemachten Vergütungsanspruch jedoch um eine Altmasseverbindlichkeit, die bereits zu dem Zeitpunkt begründet worden ist, in dem der Insolvenzverwalter den Rechtsgr...mehr

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AGS 02/2026, Zulässigkeit d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Deutliche Worte vom BSG zur Wirksamkeit der in der Vollmacht der Klägerin enthaltenen Abtretungserklärung betreffend den ggf. entstehenden Kostenerstattungsanspruch. Die Ausführungen des BSG überzeugen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum die – übliche – Abtretungserklärung unwirksam sein sollte. Als Rechtsanwalt sollte man aber – zur Sicherheit – vielleicht doch auf diese ...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / d) Nachtragsanklage

§ 266 StPO sieht die Erhebung einer Nachtragsanklage vor. Diese wird in der Hauptverhandlung erhoben. Das Gericht kann die weiteren Straftaten, auf die sich die Nachtragsanklage bezieht, durch Beschluss in das Verfahren einbeziehen.[31] Gebührenrechtlich handelt es sich bei dem "Nachtragsanklageverfahren" und bei dem Ursprungsverfahren, in dem die Nachtragsanklage erhoben wi...mehr

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FF 02/2026, KI in der Justiz: Risiken und Chancen

Gabriele Ey Im Sommer 2025 erregte ein Beschluss des Familiengerichts Köln hohe Aufmerksamkeit: Es ging um einen Fall der Anordnung eines Wechselmodells, in dem der Vertreter des Antragsgegners mittels (generischer) künstlicher Intelligenz halluzinierte Rechtssätze und Fundstellen schriftsätzlich vorgetragen hatte, was das Amtsgericht als Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO rügte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Betroffenen in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vertreten. Nach Abschluss des Verfahrens sind die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt worden. Das AG hat entsprechend dem Antrag des Verteidigers die Gebühren jeweils i.H.d. Mittelgebühr festgesetzt. Die dagegen gerichtete sofortig...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / i) Strafvollstreckung (Teil 4 Abschnitt 2 VV)

Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG dar. In mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Widerrufsverfahren entstehen die Gebühren daher immer wieder neu.[42] Entsprechendes gilt für die Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB.[43] Beispiel 5 A ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewähr...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / 2. ThUG

§ 20 Abs. 3 S. 2 ThUG bestimmt, dass die Tätigkeit, die der nach § 7 Abs. 1 ThUG beigeordnete Rechtsanwalt im Verfahren zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter zwischen dem Anordnungs- bzw. Verlängerungsverfahren und einem weiteren Verfahren über die Therapieunterbringung erbringt, eine besondere Angelegenheit darstellt, für die die Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / a) Rechtsmittel (§ 17 Nr. 1 RVG)

Verschiedene Angelegenheiten sind nach §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1 RVG in Straf-/Bußgeldverfahren das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug.[2] In den Rechtszügen Berufung/Revision fallen die Gebühren für den Rechtsanwalt also gesondert an.mehr

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AGS 02/2026, Fragen und Lös... / 1. Lösung zu Fall 1

Rechtsanwalt A hat K vor Erteilung des Mandats gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, dass sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Weitere Hinweise, insbesondere zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung, muss er dem Mandanten ungefragt nicht erteilen.mehr

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AGS 02/2026, Streitwert in ... / Leitsatz

Angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Untergebrachten ist der Streitwert in Maßregelvollzugssachen eher niedriger als der Ausgangswert des § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko ...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / l) Einzeltätigkeiten (Teil 4 Abschnitt 3 VV)

Für Einzeltätigkeiten ist auf Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV zu verweisen. Danach entsteht die Gebühr für jede der genannten Tätigkeiten gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist.[61] Zu beachten ist aber § 15 Abs. 6 RVG. Danach darf der mit Einzeltätigkeiten beauftragte Rechtsanwalt, insgesamt nicht mehr Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein einen Gesamtauftrag erhalten ...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 7.1 BGH, Beschl. v. 12.11.2025 – XII ZB 275/24

a) Ein Ergänzungspfleger kann eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er aufgrund seiner Bestellung Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie als Ergänzungspfleger berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.4.2025 – XII ZB 227/24, FamRZ 2025, 1229). b) Erstreckt sich die Tät...mehr

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AGS 02/2026, Insolvenz eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung zutreffend. Denn nach § 464b S. 3 StPO sind die Vorschriften der ZPO auf das "Verfahren" der Kostenfestsetzung entsprechend anzuwenden. Einschränkungen macht § 464b S. 3 ZPO insoweit nicht, sodass auch § 240 ZPO, der die Unterbrechung des "Verfahrens" im Fall der Insolvenz regelt, anzuwenden ist. Warum das – so die Auffassung der Verteidigerin – ...mehr

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AGS 02/2026, Schadensersatz... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine "schöne" Entscheidung, mit der mal wieder ähnlich (AG Paderborn, Urt. v. 16.6.2023 – 51 C 175/22) mit deutlichen Worten die vielfach anzutreffende Praxis der Rechtsschutzversicherungen, dem Versicherungsnehmer einen kostengünstigen Sachverständigen "aufzudrängen", als unzulässig gerügt wird. I.Ü. muss man darüber hinaus auch erst mal auf die Idee kommen, nach einem U...mehr

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AGS 02/2026, Gezieltes Schw... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. nicht zutreffend. Denn es kann auf die Frage, ob das "gezielte Schweigen" des Betroffenen bzw. der vom Verteidiger insoweit gegebene Rat zur Einstellung des Verfahrens beigetragen habe, nicht entscheidend ankommen. Würde man darauf abstellen, würde man verlangen, dass die Mitwirkungshandlung des Verteidigers ursächlich für die Einstellung gewesen se...mehr

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AGS 02/2026, Streitwert in ... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

Das Rechtsmittel sei als "isolierte" Streitwertbeschwerde – unabhängig von den Überprüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sachentscheidung selbst – statthaft (vgl. KG, Beschl. v. 14.2.2014 – 2 Ws 27/14 und v. 30.3.2007 – 2 Ws 151/07; OLG Hamm NStZ 1989, 495). Der Verfahrensbevollmächtigte sei aus eigenem Recht zur Einlegung des Rechtsmittels befugt, da er durch die Streitwer...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / d) Strafverfahren/Bußgeldverfahren (§ 17 Nr. 10b RVG)

Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist außerdem die Regelung in § 17 Nr. 10b RVG. Dort ist für das Verhältnis von Straf- und Bußgeldsachen ausdrücklich geregelt, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nach dessen Einstellung sich anschließendes Bußgeldverfahren verschiedene Angelegenheiten sind.[10] Der umgekehrte Fall ist nicht geregelt.[11] Er wird aber...mehr

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AGS 02/2026, Streitwert in ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die die Grundsätze der (obergerichtlichen) Rspr. der OLG zur Streitwertbemessung in den Strafvollzugsfällen (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Teil A Rn 2348 m.w.N. mit Beispielsfällen bei Rn 2352) zugrunde legt. M.E. ist es ja "lobenswert", wenn die Rspr. bei der Streitwertbemessung das Kosten...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / c) Tätigkeit als "Gesamtpflichtverteidiger" nach vorausgegangener "beschränkter" Pflichtverteidigung

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt.[30] Es gelten die Ausführungen und d...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 5. Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat es in einer der wichtigsten Entscheidungen zur ehebezogenen Zuwendung klar ausgedrückt: Die Umstände "sprechen dafür, den Ausgleich der (ehebezogenen, Ergänzung vom Verf.) Zuwendungen in das Güterrecht zu integrieren und mit dem Ausgleich des Zugewinns in einem Akt durchzuführen".[25] Nunmehr geht es darum, diesen Weg weiterzugehen und überzeugende g...mehr

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AGS 02/2026, Hinweis auf di... / Leitsatz

Ein Hinweis darauf, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist grundsätzlich für jeden einzelnen Auftrag zu erteilen; der Auftrag kann allerdings mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten umfassen. Ein Hinweis auf die Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert darf es nicht dem Mandanten überlassen, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein und welche...mehr

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AGS 02/2026, Gesamtschuldne... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in der Sache unzutreffend und widerspricht der gesetzlichen Regelung des § 100 ZPO. Nach § 100 Abs. 4 ZPO kommt eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Streitgenossen nur auf Beklagtenseite in Betracht, und das auch nur dann, wenn sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind. Schon im Falle eines Vergleichs ist es strittig, ob eine gesamtschuldnerisch...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt mich mit einem zwiespältigen Gefühl zurück. Einerseits scheint das LG Recht zu haben, wenn es auf die Regelung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO abstellt, die Kosten für die zurückgenommene sofortige Beschwerde dem Beschuldigten auferlegt und ihn auf eine Untätigkeitsbeschwerde verweist. Andererseits fragt man sich, ob der vom LG aufgezeigte Weg "Untätigkeits...mehr

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AGS 02/2026, Verfahrenswert... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Verfahrenswert eines Unterhaltsabänderungsverfahrens richtet sich nach der Differenz zwischen dem titulierten und dem mit der Abänderung erstrebten maßgeblichen Unterhaltsbetrag. Abzustellen ist nach § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG insoweit auf die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags zzgl. der nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG auf die bis...mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger eines Verurteilten in einem Strafvollstreckungsverfahren. Ihm wurde ein für den Verurteilte nachteiliger Beschluss am 10.1.2025 gegen elektronisches Empfangsbekenntnis förmlich zugestellt. Dem Verurteilten ging die beglaubigte Abschrift des Beschlusses – einschließlich der Mitteilung über die an seinen Verteidiger bewirkte förmliche Zu...mehr

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AGS 02/2026, Kosten für ohn... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG stellt klar heraus, dass im Grundsatz der Mandant für die Kosten seines Rechtsmittels herangezogen wird. Zwar kann der Verteidiger nach § 297 StPO "für den Beschuldigten" ein Rechtsmittel einlegen; es handelt sich aber auch bei diesem Rechtsmittel um ein Rechtsmittel des Beschuldigten, zu dessen Kosten er also herangezogen werden k...mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / III. Teil 3: Gestaltungstypen

Zuletzt enthält das Werk acht Kapitel zur Testamentsgestaltung nach Fallgruppen. Abgehandelt werden: Einzeltestament (§ 22, Allmendinger), Ehegattentestament (§ 23, Sikora/Krug), Erbvertrag, Geschiedenen- und Patchworkfamilientestament (§ 24 und § 25, Roglmeier/Sikora), Behindertentestament (§ 25, Horn/Lente-Poertgen/Poertgen), Unternehmertestament (§ 26, Pranzo), Testament ...mehr

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AGS 02/2026, Gebührenbemess... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist nichts hinzuzufügen, außer: zutreffend. Das LG hat die anwaltlichen Gebühren zutreffend bemessen. Zutreffend ist es vor allem, dass auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Gebührenbemessung die Mittelgebühr zugrunde zu legen ist und nicht – wie teilweise in der Rspr. angenommen wird – bei durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigke...mehr

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zfs 02/2026, Beschlussverfa... / Leitsatz

1. Auch der nicht vertretungsbefugte Rechtsanwalt kann aus seiner Stellung als Verteidiger dem Beschlussverfahren nach § 72 OWiG widersprechen. 2. Der Betroffene kann dem Beschlussverfahren bereits mit der Einlegung des Einspruchs widersprechen. In diesem Fall richtet sich die Erklärung sachlich an das Amtsgericht, weil nur dieses die Wahl hat, durch Beschluss oder nach Haupt...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / c) Vorbereitendes Verfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und gerichtliches Verfahren (§§ 17 Nr. 10a, 11 RVG)

Die §§ 17, 18 RVG enthielten bis zum 2. KostRMoG keine ausdrückliche Regelung darüber, ob das vorbereitende Verfahren im Strafverfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren und die jeweiligen gerichtlichen Verfahren dieselbe oder unterschiedliche Angelegenheiten sind. Diese Frage war schon im Rahmen der BRAGO umstritten. Das RVG hatte hier 2004 k...mehr

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zfs 02/2026, Anwaltsvergütu... / 1 Sachverhalt

In dem beim LG Frankfurt/Main anhängigen Rechtsstreit war der Beklagten die Klageschrift am 9.1.2025 zusammen mit der Mitteilung des Gerichts, es werde das schriftliche Vorverfahren angeordnet, zugestellt worden. Die Beklagte hat ihre Rechtsanwälte am 14.1. 2025 um 10:35 Uhr mit der Vertretung in diesem Rechtsstreit beauftragt. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten haben...mehr

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zfs 02/2026, Wirksamkeit ei... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt als VN von der Bekl. als Rechtsschutzversicherer Rechtsschutzdeckung für die Inanspruchnahme eines Herstellers von Bitcoin-Wallets wegen Sachmängelhaftung, Erstattung der Kosten eines Stichentscheids und Feststellung der künftigen Schadensersatzpflicht der Bekl. wegen verweigerter bzw. verzögerter Deckung. Er erwarb am 1.12.2020 ein Hardware-Wallet "Ledger Na...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 8

Auf einen Blick Das Gesetz gibt dem Ergänzungsberechtigten einen Anspruch, lässt ihn bei der Durchsetzung aber weitestgehend im Stich. Um den Anspruch auch nur schlüssig darzulegen, braucht er Informationen, die ihm (a) der Auskunftsanspruch im Zweifel nicht erwirken kann, da er komplett auf den guten Willen des Erben, des Beschenkten oder des Notars angewiesen ist; (b) die ...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / V. Vergütung

Nicht kritisiert wurden die geringen in der Beratungshilfe zu erzielenden Honorare. Diese werden auch als Aufopferung in Geld bezeichnet. Sie sind gering und pauschal. Doch sie stellen nach allgemeiner Anschauung ein Sonderopfer dar, welches nicht die Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit zum Ziel haben. Auch wenn PKH- und Beratungshilfe-Gebühren gering sein mögen, gehören ...mehr

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FF 02/2026, Berufsrechtsver... / Leitsatz

Offenbar mittels künstlicher Intelligenz generierte und frei erfundene Rechtssätze sowie frei erfundene Fundstellen hat ein Anwalt zu unterlassen, weil sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen. Es handelt sich um einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO, nä...mehr

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ZErb 02/2026, Zur Reichweite des Zuziehungsrechts nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

Die Reichweite des Zuziehungsrechts nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist durch die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung erneut in den Fokus geraten. Zu der hierzu veröffentlichten Anmerkung von Außner [1] ist Folgendes klarzustellen: 1. Außner eröffnet seine Anmerkung mit der These, der Beschluss des OLG Karlsruhe stehe dem jüngeren Beschluss des OLG München "diametral entgegen"...mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / h) Jugendgerichtsverfahren (§§ 27, 30 JGG)

Im JGG ist in § 27 die Möglichkeit vorgesehen, die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Stellt sich dann vor allem durch schlechte Führung des Jugendlichen während der Bewährungszeit heraus, dass eine Jugendstrafe erforderlich ist, erkennt der Jugendrichter nach § 30 Abs. 1 JGG auf die Strafe, die er im Zeitpunkt des Schuldspruchs ausgesprochen hätte.[40]...mehr

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zfs 02/2026, Beschlussverfa... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. a) Allerdings ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG bei der hier verhängten Geldbuße lediglich "gegen das Urteil" zulässig, "wenn sie zugelassen wird (§ 80)". Nach dieser unmissverständlichen Formulierung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zula...mehr

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ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 2 Anmerkung

Das OLG München greift in seiner Entscheidung zwei praxisrelevante Streitfelder des Pflichtteilsergänzungsrechts auf, indem es sich einerseits zum Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB unter Vorbehalt eines (nur) Quotennießbrauchs positioniert, andererseits die Reichweite des Wertermittlungsanspruchs, insbesondere die Bewertung zu zwei Stichtagen zur Umsetzung des Niederstwertp...mehr