Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Teilentgeltlicher Erwerb betreffend PV und BV

Rn. 170 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Steuerrecht

Rn. 89a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der BFH (BFH BStBl II 2010, 609; BFH BStBl II 2011, 875; ebenso FG München DStRE 2011, 870 rkr) geht für das Steuerrecht auch von dieser HGB-Definition aus und meint, der Geschäftswert/Firmenwert sei Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen WG oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern du... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 20... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begri... mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ... mehr

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Mustertexte / III. Änderung von Gegenstand und Inhalt

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile Verhandelt zu Frankfurt am Main am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute: mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ... mehr

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen. Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte anderersei... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 33 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell... mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e... mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.2 Kündigung

Hinweis Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben muss angegeben werden, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 oder Abs. 2 BGB gestützt wird.[1] Bei Ausübung des erleichterten Kündigungsrechts verlängert sich die jeweils geltende Kündigungsfrist um 3 Monate (§ 573a Abs. 1 Satz 2 BGB). Liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB und zusätzlich ein berechtig... mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§§ 143 ff. HGB), die dem ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.9 Unechte Realteilung

Rz. 198 Die Rspr. des IV. Senats (DStR 2017, 1381 und 1376) unterschied zwischen einer echten Realteilung (Auflösung der MU = Aufgabe des Gewerbetriebs) und einer unechten Realteilung, bei der ein Mitunternehmer Teile des Gesellschaftsvermögens bei Fortbestehen der alten MU mitnimmt und somit seinen Mitunternehmeranteil aufgibt. Der frühere Unterschied zur Verwaltungsauffass... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.8 Folgewirkungen bei der Realteilung

Rz. 196 Mit der Behandlung des Spitzenausgleichs als entgeltlichem Erwerbstatbestand sind Folgefragen verbunden: Mit dem entgeltlichen Erwerb ist nach dem Urteil des BFH vom 20.04.2004 (BStBl II 2004, 987) ein Anschaffungsvorgang verbunden, der zum Lauf der Veräußerungsfrist (früher: Spekulationsfrist) des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG führt. Eine ähnliche Beurteilung nimmt ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR) mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.5 Einzelwirtschaftsgüter als Teilungsmassen

Rz. 183 Obwohl die frühere Bezugsnorm (§ 24 UmwStG) für die Einbringung steuerliche Funktionseinheiten voraussetzt, erstreckte der BFH im Urteil vom 01.12.1992, BStBl II 1994, 607 die Grundsätze der Realteilung auch auf Einzel-WG. Praxis-Beispiel Realteilung mit Einzel-WG mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.6 Der Mitunternehmeranteil als möglicher Teilungsgegenstand

Rz. 191 Der Mitunternehmeranteil, so wie er in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG definiert ist, ist der idealtypische Teilungsgegenstand, zumal mit ihm sowohl im Ausgangsbetrieb als auch in dem Zielunternehmen wirklich geschlossene funktionelle Einheiten vorliegen. Aufgrund der zwischenzeitlichen BFH-Rechtsprechung – wenngleich in anderem Zusammenhang – sind derzeit drei Fragen ungeklär... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.5 Teilentgeltliche Übertragung

Tz. 28c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Da die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung gem § 22 Abs 1 UmwStG in allen Fällen der entgeltlichen Anteilsübertragung, aber nur bei bestimmten Vorgängen der unentgeltlichen Übertragung eingreift (Rückschluss aus § 22 Abs 6 UmwStG), muss bei einer Anteilsveräußerung gegen ein Teilentgelt das Geschäft – nicht nur wegen der stlichen Be... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 159 Der RFH hat in ständiger Rechtsprechung, beginnend mit einem Urteil von 1933 (RStBl 1934, 295) die Erbauseinandersetzung als letzten Bestandteil eines einheitlichen privaten (und damit unentgeltlichen) Erbvorgangs betrachtet (sog. Einheitsbetrachtung). Die Folge war, dass die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft einkommensteuerrechtlich irrelevant war. Seit dem... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.2 Die (interne) Steuernachfolge bei akzessorischen Positionen

Rz. 48 Zur Verdeutlichung der Fallgruppenbildung werden zunächst exemplarisch die verschiedenen Positionen aufgelistet, die hierunter fallen; sodann wird stellvertretend für zwei Steuerpositionen ein Lösungskonzept erarbeitet und dieses auf die Einzelpositionen übertragen. Folgende akzessorische Positionen sind hiervon betroffen: Fortführung der Einkunftsart, insbesondere bei... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4. Nachsteuerauslösende Tatbestände

Rz. 122 Veräußerung ist die (teil)entgeltliche Übertragung des Eigentums am begünstigt erworbenen Vermögen. Im Falle der Teilentgeltlichkeit erstreckt sich der Nachsteuertatbestand nur auf den entgeltlichen Teil. Rz. 123 Vorsicht ist insoweit geboten, als der BFH (vom 02.03.2005, BStBl II 2005, 532) die ertragsteuerlichen Wertungen hinsichtlich Einheitstheorie und Trennungsth... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zweiter Erbfall: Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 30 Mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft, § 1494 Abs. 1 BGB. Diese gesetzliche Anordnung ist gem. § 1518 Satz 1 BGB zwingend, denn die Gütergemeinschaft ist als güterrechtliche Regelung an die Person der Ehegatten gebunden. Infolge der Beendigung ist das Gesamtgut zwischen den Beteiligten auseinanderzusetzen. Für die Auseinand... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.4 Mehrere Erben

Rz. 17 Eine Sonderstellung in allen Rechtsdisziplinen (Erbrecht: s. §§ 2032 ff. BGB; Einkommensteuerrecht: s. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. der Realteilung, s. § 16 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG) nehmen mehrere Erben ein. Diese Personengruppe ist – als Gesamthandsgemeinschaft – immer unmittelbarer Rechtsnachfolger des Erblassers, deren einzelne Mitglieder erst bei der Auseinande... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.4. Umwandlungsvorgänge (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 155 Umwandlungsvorgänge i. S. d. §§ 20, 24 UmwStG stellen veräußerungsgleiche Vorgänge dar, die grundsätzlich als Veräußerung gem. Satz 1 der Vorschrift zu behandeln sein müssten. Um wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen des Gewerbebetriebs innerhalb der Nachbehaltensfrist nicht zu bestrafen, wird die Einbringung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens in eine ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1. Allgemeine Grundsätze und Anwendungsfälle

Rz. 94 § 13a Abs. 5 ErbStG stellt sicher, dass im Falle der Weitergabeverpflichtung des begünstigten Vermögens nur der Enderwerber die Begünstigungen erhält, zumal Erbauseinandersetzungen und Teilungsanordnungen erbschaftsteuerlich unbeachtlich sind (BFH vom 30.06.1960, BStBl III 1960, 348). Der Enderwerber muss somit einen Sachleistungsanspruch auf Vermögen i. S. d. § 13b A... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Vorbemerkungen

Tz. 86 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen Voraussetzungen. Dag... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Begriff der Veräußerung ist weder in speziell in § 22 UmwStG noch allg im UmwStG definiert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) wird unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges nach der Umw ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 4.6 EStR 2012 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 124 und s § 24 U... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.2. Aufgabe des Gewerbetriebs (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 141 Als schädliche Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2 ErbStG auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs. Dabei ist es irrelevant, ob die Aufgabe des Gewerbetriebs durch Entschluss des Steuerpflichtigen erfolgt oder, z. B. durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (R E 13a.13 Abs. 1 Satz 3 ErbStR), erzwungen wird (BFH vom 16.02.2005, BStBl II 2005, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 231 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anknüpfungspunkt für eine etwaige schädliche Veräußerung sind die Anteile der an der Spaltung beteiligten Kö. So geht die FinVerw zutr davon aus, dass die Rechtsfolgen des § 15 Abs 2 S 2 bis 5 UmwStG an die Veräußerung der Anteile durch die Gesellschafter und nicht an die Veräußerung von BV durch eine an der Spaltung beteiligte Kö anknüpfen... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.2 Realteilung von Privatvermögen mit Abfindungszahlungen

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten.[1] Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei... mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli... mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch... mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru... mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / a) "Wie wird verteilt?"

Rz. 44 Die Erarbeitung der Werte, Ziele und Interessen zeigt, wieviel Kooperation die Familie sich zutrauen kann und will. Dabei löst die Familienstrategie einen Klärungs- womöglich sogar einen Entwicklungsprozess in der Familie aus. Die Kooperationsfähigkeit ist wesentliches Kriterium für die Wahl und Gestaltung des Beteiligungsmodells. Ob Gleich- oder Ungleichverteilung, T... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Andere Kündigungsgründe iSv § 573 I 1 und Realteilung.

Rn 23 § 577a I ist nach Ansicht des BGH auf andere Kündigungsgründe iSv § 573 I 1 nicht analog anwendbar (BGH ZMR 10, 99 Rz 14 = NJW 09, 2738; NJW 09, 1808 Rz 18; krit Artz ZJS 10, 120; Häublein WuM 10, 391). Dies wird damit begründet, dass sein Zweck nicht über den Wortlaut hinaus reiche, und iÜ ergäbe sich dies auch aus der systematischen Stellung innerhalb des Gesetzes. A... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 752–754 behandeln den Inhalt eines Aufhebungsanspruchs nach § 749 und beschränken sich darauf, den Inhalt des schuldrechtlichen Anspruchs zu bestimmen. Die dingliche Realteilung folgt den jeweils anwendbaren allgemeinen Bestimmungen einschl § 747 2 zur Verfügungsbefugnis. Schuldrechtliche Vereinbarungen der Teilhaber haben Vorrang vor den gesetzlichen Regeln (RGZ... mehr