Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen. Ausg...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.5 Buchwertfortführung

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Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.2.1 Unmittelbare Übertragung

Rz. 131 Nach § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UmwStG wird der Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile die unmittelbare (oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) gleichgestellt. Dabei wird der Anwendungsbereich weder sachlich auf bestimmte Übertragungsformen, noch persönlich auf bestimmte übertragende Rechtsträger eingeschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.3 Abwicklung

Rz. 15 An die Auflösung schließt sich in der Praxis regelmäßig die Abwicklung der aufgelösten Körperschaft an.[1] Während die Auflösung einen Rechtsakt darstellt, ist die Abwicklung ein tatsächlicher Vorgang. Das Ziel der Abwicklung ist auf die Beendigung der Tätigkeit und das Erlöschen der Körperschaft gerichtet. Im Rahmen der Abwicklung haben die Abwickler bzw. Liquidator...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2023 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen, weil sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Es ist für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen nicht ausreichend, dass lediglich die Möglichkeit einer betrieblichen Nutzung besteht.[1] Bei selbst bewirtschafteten Grundstücken liegt daher unzweife...mehr

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Realteilung

Zusammenfassung Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere...mehr

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Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des steuerlichen Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG s...mehr

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Realteilung / 3.3 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine "unechte" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

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Realteilung / 11.2 Formeller Bilanzenzusammenhang nach Realteilung einer Personengesellschaft

Der BFH[1] hat entschieden, dass im Fall der Realteilung mit Buchwertfortführung ein gewinnwirksamer Bilanzierungsfehler der realgeteilten Personengesellschaft (GbR) nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs bei den Realteilern berichtigt werden kann. Danach ist der Bilanzansatz für ein in der Gesamthandsbilanz vor der Realteilung vollständig abgeschriebenes W...mehr

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Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

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Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Realteilung / 7 Realteilung mit Spitzenausgleich

7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere G...mehr

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Realteilung / 4 Gegenstand der Realteilung

4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern Gegenstand einer Realteilung ist grundsätzlich das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Ausreichend is...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

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Realteilung / 5 Sachwertabfindung versus Realteilung

5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu be...mehr

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Realteilung / 3 Abgrenzung "echte" und "unechte" Realteilung

3.1 Neuere Rechtsprechung Nach neuerer Rechtsprechung[1] finden die Regelungen über die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 (und auch der neue Satz 5) EStG sowohl – wie bisher – bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch dann Anwendung, wenn (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmeri...mehr

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Realteilung / 3.1 Neuere Rechtsprechung

Nach neuerer Rechtsprechung[1] finden die Regelungen über die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 (und auch der neue Satz 5) EStG sowohl – wie bisher – bei Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch dann Anwendung, wenn (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer ...mehr

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Realteilung / 4.5 Einbeziehung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Die Realteilung umfasst das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist wie erwähnt nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer, d. h. in dessen (Sonder-)Betriebsvermögen, übertragen wird. Die buchwertneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermöge...mehr

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Realteilung / 4.3 Schaubild

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Realteilung / 3.4 Zusammenfassung

Nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] ist zu unterscheiden zwischen der "echten Realteilung" (zivilrechtliche Auflösung der Mitunternehmerschaft und Auskehrung des Vermögens an die Realteiler) und der "unechten Realteilung" (Ausscheiden von Mitunternehmern aus der fortbestehenden Gesellschaft gegen Sachwertabfindung, auch in Form von einzelnen Wirtschaftsgütern). Die Grund...mehr

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Realteilung / 8.2 Sperrfrist bei Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als sie im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen werden.[1] Daher können sie auch nur insoweit unter die Sperrfristregelung des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG fallen als sie auf einen anderen Mitunternehmer übertragen worden sind. Die Überführung von Wirtschaftsgüt...mehr

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Realteilung / 8.3 Beginn und Ende der Sperrfrist

Die Sperrfrist beginnt "im Zeitpunkt der Realteilung"[1] und endet unterjährig und taggenau (Fristberechnung nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187, 188 BGB) 3 Jahre nach Abgabe der Feststellungserklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung (§ 16 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 EStG). Die Realteilung beginnt mit der Übertragung der 1. wesentlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.1.2 Keine Sperrfrist bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

Bei einer Realteilung durch Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen bzw. Mitunternehmerteilanteilen ist die Sperrfrist unbeachtlich.[1] Es erfolgt in diesem Fall keine Nachversteuerung, auch wenn innerhalb der Sperrfrist Veräußerungen – auch einzelner Wirtschaftsgüter – erfolgen. Es ist jedoch § 16 Abs. 5 EStG zu beachten. Praxis-Beispiel Veräußer...mehr

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Realteilung / 10 Körperschaftsteuerklausel II nach § 16 Abs. 5 EStG

Werden bei einer Realteilung, bei der Teilbetriebe auf einzelne Mitunternehmer übertragen werden, Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar von einem nicht von § 8b Absatz 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen auf einen von § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Mitunternehmer übertragen, ist abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist grundsätzlich das steuerliche Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Ausreichend ist, dass jedenfalls einer der Realteiler eine der ihm zugeteilten Betriebsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.6.1 Übertragung in das Betriebsvermögen des jeweiligen Realteilers

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 5.2 Sachwertabfindung in das Betriebsvermögen

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus und erhält er für den übertragenen Mitunternehmeranteil Wirtschaftsgüter aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, die er in sein Betriebsvermögen übernimmt, sind auf diese Sachwertabfindung nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH[1] die Grundsätze der Realteilung anwendbar (sog. unechte Realtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.2 Spitzenausgleichsgewinn bei der Gewerbesteuer

Der Spitzenausgleichsgewinn unterliegt wie erwähnt prinzipiell nicht der Gewerbesteuer [1], weil die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht ein betriebsbeendender Vorgang (eine Betriebsaufgabe) ist. Nach § 7 Satz 2 GewStG ist der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven allerdings als Gewerbeertrag zu erfassen, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst nach Auffassung der Finanzverwaltung alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

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Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Nach Auflösung einer GbR, OHG[1] oder KG[2] findet prinzipiell die Liquidation statt.[3] Die Liquidation erfolgt nach den Vorschriften der § 736 ff. BGB bzw. § 144 ff. HGB, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt.[4] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine "andere Art der Abwicklung" vereinbaren.[5] Eine "andere Art der Abwick...mehr

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Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

4.6.1 Übertragung in das Betriebsvermögen des jeweiligen Realteilers Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.4 Steuerliche Behandlung nach Durchführung der Nachversteuerung

Der Gesellschafter, der das veräußerte oder entnommene Wirtschaftsgut im Rahmen der Realteilung erhalten hat, muss nach Durchführung der Nachversteuerung den gemeinen Wert fortführen, was bei ihm ggf. zu einer erhöhten AfA und zu einem geringeren Veräußerungs- oder Entnahmegewinn führt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.1 Rückwirkende Nachversteuerung

Die schädliche Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt wegen des Ansatzes des gemeinen Werts zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.3 Gewerbesteuerliche Behandlung

Gewerbesteuerrechtlich ist zu beachten, dass die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht eine Betriebsaufgabe ist. Die nachträgliche Aufdeckung stiller Reserven bei einem Verstoß gegen die Sperrfrist ist diesem Vorgang zuzuordnen.[1] Entsteht also ein Gewinn, weil Wirtschaftsgüter innerhalb der Sperrfrist veräußert oder ins Privatvermögen übertragen werden, zählt di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 5EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 9.1 Ansatz des gemeinen Werts nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.2 Zuweisung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Eine Realteilung kann zwar auch unter Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern ertragsteuerneutral durchgeführt werden. Die Unterscheidung zwischen betrieblichen Sachgesamtheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile bzw. Mitunternehmerteilanteile) und einzelnen Wirtschaftsgütern hat jedoch – wie erwähnt – Bedeutung für die Anwendung der Sperrfrist nach § 16 Abs. 3 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung zunächst nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.1.1 Sperrfrist nur bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG ist für den jeweiligen Übertragungsvorgang rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude oder andere übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung veräußert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 11.3 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einer bestimmten Höher um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt w...mehr