Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Realteilung der Personengesellschaft

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem UntStFG ist nach § 16 Abs 3 S 2 ff EStG bei Realteilungen nach dem 31.12.2000 sowohl bei der Zuteilung von Teilbetrieben oder MU-Anteilen als auch bei der Zuteilung von Einzel-WG eine Bw-Fortführung zwingend, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. In diesem Fall entsteht in dem Zeitpunkt der Realteilung mang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einbringungstatbestände

Rn. 1554 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben der Einbringung eines Betriebes in eine PersGes kommt insbesondere eine Einbringung in eine KapGes in Betracht. Im Fall der Einbringung in eine PersGes ist gemäß § 24 UmwStG ein evtl Einbringungsgewinn zu beachten. Dies ist davon abhängig, ob die WG in der Eröffnungsbilanz mit dem Teilwert, Zwischenwert oder Buchwert erfasst werden. ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Die sachliche Teilauseinandersetzung

Rz. 533 Wann liegt eine Teilauseinandersetzung vor? Wann sind einzelne Akte der Teilung nur Maßnahmen, die zu einer Gesamtauseinandersetzung oder wenigstens zu einer größeren Teilauseinandersetzung gehören? Die Rechtsprechung greift hier den Rechtsgedanken des § 139 BGB auf[18] und fragt, ob es sich um ein wirtschaftlich einheitliches oder um mehrere selbstständige Geschäfte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Spaltung des Organträgers

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das Vermögen des OT durch Spaltung auf ein anderes gew Unternehmen (Übernehmerin) über, tritt der übernehmende Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsvertrages oder -plans (§ 131 Abs 1 Nr 1 UmwG) in den GAV ein. In dem Spaltungsvertrag muss geregelt werden, auf welchen übernehmenden Rechtsträger die Organbeteiligung übergeht. Wenn bei ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Tausch

Rn. 455 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Tausch iSd § 480 BGB ist ein gegenseitiger Vertrag über die Übertragung eines Sachwerts gegen einen anderen Sachwert (oder Erbringung einer Dienstleistung). Kennzeichnend ist das Fehlen eines Kaufpreises in Geld. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines WG bestehen nicht in einem Kaufpreis (Zahlungsanspruch), sondern in der Hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / I. Grundsätzliches

Rz. 448 Die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker ist in § 2204 BGB (knapp) geregelt, selbst wenn man den Verweis auf §§ 2042 ff. BGB in Betracht zieht. Danach stellt der Testamentsvollstrecker einen Plan auf, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll. Er hört dazu die Miterben an (§ 2204 Abs. 2 BGB). Aus dieser knappen Regelung folgt, dass er den...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Definition der Realteilung

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechtsprechung (BFH v. 16.3.2017 – IV R 31/14, BStBl. II 2019, 24; v. 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. II 2017, 766; v. 17.9.2015 – III R 49/13, BStBl. II 2017, 37) und die Finanzverwaltung (BMF v. 19.12.2018 – IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl. I 2019, 6) differenzieren zwischen der "echten" und der "unechten" Realteilung, wobei beide Arten als Realte...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Gegenstand der Realteilung

Rz. 86 [Autor/Zitation] Gegenstand der Realteilung sind grds. nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens (BMF v. 19.12.2018 – IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl. I 2019, 6 Rz. 5; BFH v. 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. II 2017, 766). Im Einzelfall kann allerdings auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters Gegenstand der Realteilung sein, nämlich wenn es im Zuge des...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Realteilung

a) Vorbemerkung Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Realteilung iSd. § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG stellt eine besondere steuerrechtliche Art der steuerneutralen Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften dar. Sie lässt sich vereinfacht umschreiben als das "Auseinanderdividieren"von Mitunternehmerschaften oder auch als "Gegenstück" zur Einbringung iSd. § 24 UmwStG (nach früherer, vor d...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / g) Nachbehaltensfrist (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht – ähnlich wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG – eine Sperrfrist für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor. Für den jeweiligen Übertragungsvorgang ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, üb...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 87 [Autor/Zitation] Eine steuerneutrale Realteilung zu Buchwerten erfordert, dass die Wirtschaftsgüter, die Gegenstand der Realteilung sind, beim übernehmenden Mitunternehmer in dessen Betriebsvermögen übertragen werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Hierfür ist es zunächst ausreichend, wenn erst im Rahmen der Realteilung bei den Realteilern ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / a) Vorbemerkung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Realteilung iSd. § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG stellt eine besondere steuerrechtliche Art der steuerneutralen Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften dar. Sie lässt sich vereinfacht umschreiben als das "Auseinanderdividieren"von Mitunternehmerschaften oder auch als "Gegenstück" zur Einbringung iSd. § 24 UmwStG (nach früherer, vor der Einführung d...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / e) Körperschaftsteuerklauseln (§ 16 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 EStG)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Die Steuerneutralität ist nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ausgeschlossen bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung der gemeine Wert anzusetzen (Körperschaftsteuerklausel). § 16 Abs. 3 Satz 4 ESt...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / f) Spitzen- und Wertausgleich

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nicht unüblich ist, dass im Zuge einer Realteilung zur Abstimmung der Werteverhältnisse sog. Spitzen- oder Wertausgleichszahlungen geleistet werden. Im Wege der Auseinandersetzung mittels Wirtschaftsgütern kann ein vollständiger Ausgleich mittels Sachwerten regelmäßig nicht erreicht werden, womit im Ergebnis die mehr oder weniger zufällige Zusammensetz...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Körperschaftsteuerklauseln nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG

Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen ist die Buchwertübertragung gem. § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG, soweit durch den Übertragungsvorgang der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht (Körperschaftsteuerklausel). Unter einem Anteil iSd. § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG ist ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Bedeutung für die laufende Besteuerung und aperiodische Vorgänge

Rz. 9 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist, dass die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt und deren Gesellschafter als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Qualifikation eines Gesellschafters als Mitunternehmer entscheidet darüber, ob der Gesellschafter mit seiner Beteiligung an der (originär gewerblichen, da gewerblich tä...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Anwachsungserwerbe

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Anwachsung ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmodell, wobei sie keine "klassische" Umstrukturierung iSd. UmwG darstellt (hierzu zB Orth, DStR 1999, 1011; von Proff, DStR 2016, 2227; Breiteneicher, DStR 2004, 1405; Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann2, § 8 KStG Rz. 1353 f.). Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 4. Nachbehaltensfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Buchwertübertragung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist – neben der Körperschaftsteuerklausel nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG (Rz. 56) – an die "allgemeine" Nachbehaltensbedingung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG geknüpft. Demnach darf das iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragene Wirtschaftsgut innerhalb einer Sperrfrist nicht entnommen oder veräußert werd...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.1 Überblick

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Die Bestimmung des § 573 Abs. 2 BGB regelt in Nr. 2 die Möglichke...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.6 Realteilung einer Personengesellschaft innerhalb der Fünfjahresfrist

Werden innerhalb der Fünfjahresfrist im Zuge der Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, so sind nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die si...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.3 Haftungsfallen

Auf die einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung gilt es, ein besonderes Augenmerk zu richten: Der Testamentsvollstrecker muss die steuerlichen Folgen testamentarischer Anordnungen berücksichtigen und gewichten. Es gehört zu seinen Pflichten, dass er die steuerlichen Konsequenzen des von ihm aufgestellten Teilungsplans untersucht, damit ungewollte und regelm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umw im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211; s Herlingha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.4 Betriebsaufgabe, Übertragung, Umwandlung und Umschichtung von übertragenen Vermögen

Rz. 97h Verpflichtet sich der Übernehmer im Übergabevertrag zur Umschichtung des übertragenen Vermögens in Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG, gibt er den Betrieb auf oder ist ihm das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen, liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Überträgt der Übernehmer spät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 4 Vorkaufsrecht bei Realteilung

Die Regelungen der §§ 577, 577a BGB setzen voraus, dass an vermieteten Wohnräumen Wohnungseigentum begründet und dieses veräußert wird. Soll ein mit mehreren vermieteten Einfamilienhäusern bebautes einheitliches Grundstück in selbstständige Grundstücke aufgeteilt und die einzelnen Häuser sodann verkauft werden, scheidet eine unmittelbare Anwendung der §§ 577, 577a BGB aus. Na...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unechte Realteilung bei einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich GmbHs beteiligt sind

An der X-GmbH & Co. KG waren die A-GmbH als Komplementärin (ohne Kapitalbeteiligung) und die B-GmbH, die C-GmbH und die D-GmbH als Kommanditisten beteiligt. Die X-GmbH & Co. KG erwarb 2009 ein Grundstücksareal. In 2010 traten die C-GmbH und die D-GmbH aus der Gesellschaft aus und erhielten als Sachwertabfindung jeweils ihrem Ergebnisanteil entsprechende Grundstücke. Die Grun...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / Zusammenfassung

Begriff Betriebsaufgaben, -veräußerungen und -verpachtungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine alltäglichen Vorgänge, sondern stehen meist am Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Aufgabe und Veräußerung von Teilbetrieben bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen daran. Derartige Vorhaben sollten sorgfältig gepl...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 50 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 55 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Absetzung für Abnutzung

Rz. 59 Wurde die Erbengemeinschaft durch Realteilung gegen Abfindungszahlung auseinandergesetzt, kommt es beim Erwerber hinsichtlich der weiteren Abschreibungen bei vermieteten Nachlassimmobilien grundsätzlich zu zwei verschiedenen Abschreibungen, den sog. "AfA-Linien":[60]mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.7 Einbringung über dem Buchwert unter Vermeidung einer Besteuerung

Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns kann durch Ergänzungsbilanzen vermieden werden.[1] Für den Ansatz in der Einbringungsbilanz gilt Folgendes:[2] Abbildung 14 Wurden eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen gebildet – dies geschieht erfolgsneutral –, so ist/sind diese bei einer späteren steuerneutralen Realteilung erfolgsneutral aufzulösen und die Kapitalkonten an die zugete...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Bilanzierung – Beibehaltungsmöglichkeit bei § 4 Abs. 3 EStG

§ 24 UmwStG ist grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn zum Umwandlungsstichtag bilanziert, d. h. eine Eröffnungsbilanz erstellt wird.[1] Offen war lange die Frage, ob auf eine Bilanzierung bei sofortiger Rückkehr zur Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG verzichtet werden kann, wenn die Buchwertfortführung des § 24 UmwStG beansprucht werden soll. Der BFH hat im umgekehrten Fa...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10 Realteilung einer Mitunternehmerschaft

10.1 Begriff Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss ein...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.2 Abgrenzungen

Rz. 105 Abzugrenzen ist die Realteilung von der Veräußerung (Rz. 43 ff.) oder der Aufgabe (Rz. 66 f.) eines Mitunternehmeranteils bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus und wird diese von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt, handelt es sich nicht um eine Realteilung, auch wenn der aussc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Buchwer...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.1 Begriff

Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss einen Teil des ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Übernehmer sind natürliche Einzelpersonen)

10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (Rz. 129 f.) in Höhe d...mehr