Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 1 Leitsatz

Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich Vorkau...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum werde durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetze. Infolgedessen erfordere die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Umgründungen

Rz. 504 [Autor/Zitation] Es besteht für Umgründungen (= Überbegriff für Umwandlungen) ein Wahlrecht zur Buchwertfortführung (§ 202 Abs. 2 öUGB). Der Begriff umfasst Verschmelzungen nach den einschlägigen Normen, Spaltungen nach dem öSpaltG und Umwandlungen nach dem öUmwG sowie Einbringungen, Zusammenschlüsse und Realteilungen (KFS/RL 25 Rz. 92; ausführlich Ludwig/Strimitzer i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 3 Gestalten beim Ausscheiden aus Personengesellschaften

Der BFH hat in 2 neueren Grundsatzentscheidungen sein verändertes Verständnis zum Realteilungsbegriff und den steuerlichen Konsequenzen daraus präzisiert. Auch das Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung mit einem Einzelwirtschaftsgut unterfällt den Buchwertfortführungsregeln für Realteilungen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG. Diese sind auch dann vorrangig vor...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erbfall und Erbauseinandersetzung

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine wesentliche Beteiligung ist steuerlich nicht der Erbengemeinschaft als solcher, sondern nach der Bruchteilsbetrachtung gemäß § 39 Abs 2 Nr 2 AO anteilig den Miterben zuzurechnen (vgl BMF vom 11.01.1993, BStBl I 1993, 62, Tz 28, idF von BMF vom 05.12.2002, BStBl I 2002, 1392). Abweichend von seiner früheren Rspr sieht der BFH zwischen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)

Leitsatz 1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen. 2. Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 1. März 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterneh...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unte...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 31. Dezember 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert beziehungsweise nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.6 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 30. Juni 2021. Die Berücksichtigung von Umsätzen und die Geltendmachung von Fixkosten von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unterne...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.7 Wie ist bei Änderung der Struktur des Unternehmens vorzugehen?

Ausschlaggebend ist jeweils die Struktur des Unternehmens am 27. Oktober 2020. Die Berücksichtigung von Umsätzen von Unternehmen und Unternehmensteilen, die bei Antragstellung bereits veräußert bzw. nicht mehr Teil des Unternehmensverbundes sind oder ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt haben, sind grundsätzlich nicht möglich. Unternehmen, die zwar vor dem 30. Septemb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.8 Einbringung

Rz. 454 Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a S. 2 2. Alt. UStG). Dies entspricht auch Art. 19 MwStSystRL bzw. früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Die Regelung hat nur eine klarstellende Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.3 Auflösung von Gesellschaften

Rz. 273 Wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgelöst, besteht deren Unternehmereigenschaft grundsätzlich bis zur Lösung der letzten unternehmerischen Beziehung. Damit führt die Gesellschaft noch steuerbare Umsätze aus, bis die letzte Rechtsbeziehung abgewickelt ist, wozu auch die Beziehung der Gesellschaft zum FA gehört.[1] Auch die spätere Veräußerung von Gegenstä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Realteilung im Verhältnis der Erbquoten

Rz. 96 Die durch die reale Aufteilung zu erzielenden Teile müssen so groß sein, dass sie den Erbquoten der Miterben am gesamten Nachlass entsprechen. Wenn also bei der Teilung "Reste" übrig bleiben würden, die durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren wären, liegen die Voraussetzungen für eine Realteilung nicht vor.[80]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Durchführung der Realteilung

aa) Sachen Rz. 100 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten: Damit ist das oben genannte Ziel der Auseinandersetzung erreicht: Alleineigentum bei jedem Miterben. bb) Rechte Rz. 101 Die Teilung ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Ausschluss der Realteilung wegen gemeinsamer Schulden

Rz. 104 Auch wenn ein Nachlassgegenstand real teilbar ist, so ist seine Teilung in Natur ausgeschlossen, soweit aus dem Gegenstand gemeinschaftliche Schulden erfüllt werden müssen, §§ 755, 756 BGB. Soweit zur Erfüllung dieser gemeinschaftlichen Schuld der Verkauf des Nachlassgegenstands erforderlich ist, erfolgt der Verkauf, sofern sich die Erben nicht einig werden, nach § 7...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Rechtsmissbrauch

Rz. 77 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.).[66] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO (vgl. Muster Rdn 40).[67] BGH in BGHZ 58, 146, 147, 148: Zitat "Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft be...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Zwangsweise Durchsetzung

Rz. 103 Wirken die übrigen Miterben bei der Realteilung nicht mit, so ist gegen sie Leistungsklage zu erheben mit dem Antrag, diejenigen Handlungen vorzunehmen (Zerlegung und Übergabe) und diejenigen Erklärungen abzugeben (Übereignung bzw. Abtretung), die zur Teilung erforderlich sind. Die Vollstreckung des entsprechenden Urteils erfolgt,mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Kosten der Teilung

Rz. 102 Jeder Miterbe hat den Teil der Kosten zu tragen, der seinem Anteil entspricht, § 748 BGB.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Sachen

Rz. 100 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten: Damit ist das oben genannte Ziel der Auseinandersetzung erreicht: Alleineigentum bei jedem Miterben.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Rechte

Rz. 101 Die Teilung von Rechten, insbesondere Forderungen, ist einfacher: Die übrigen Miterben treten dem jeweiligen Teilhaber gem. § 398 BGB einen seiner Erbquote entsprechenden Teil der Forderung oder des Rechts ab.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 187 In Rdn 182 wurde die Frage angesprochen, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandl...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 118 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstands unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Teilung in Natur

Rz. 74 Nach dem ersten Auseinandersetzungsprinzip des § 752 BGB hat bei teilbaren Gegenständen die Teilung in Natur zu erfolgen. Für ein in dieser Weise teilbares Grundstück – was in der Praxis selten sein dürfte – darf die Teilungsversteigerung nicht angeordnet werden, weil ihre Voraussetzungen nicht vorliegen.[61] Ihre Anordnung wäre unzulässig. Das Versteigerungsgericht p...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 97 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gru...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Realteilung als Sonderfall der Aufgabe eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Schrifttum: Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rechtsfolge der Realteilung

a) Buchwertfortführung Rn. 1651 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen der Realteilung (dazu s Rn 1501f) ordnet § 16 Abs 3 EStG an, dass die in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer (dazu s Rn 1516) übernommenen WG mit dem Wert anzusetzen sind, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, somit mit dem Buchwert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Voraussetzungen der Realteilung

a) Mitunternehmerschaft Rn. 1501 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG findet Anwendung auf jede Art der Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (zu den verschiedenen Erscheinungsformen s § 15 Rn 7f (Bitz)). Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und 14 S 2 EStG finden die Regeln über die Realteilung auch auf Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus selbstständiger Täti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Echte Realteilung

Rn. 1401 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine echte Realteilung liegt nach BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24 vor, wenn die Mitunternehmerschaft aufgelöst und das (gesamte) BV an die Mitunternehmer verteilt wird. Darüber hinaus ist nicht eindeutig geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer echten Realteilung ausgegangen werden kann. Die vorstehende Definition l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenstand der Realteilung

Rn. 2108 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Voraussetzung für die Anwendung der Körperschaftsklausel II ist, dass im Rahmen der Realteilung Teilbetriebe übertragen werden und mit diesen Teilbetrieben Anteile an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 1 KStG. Es muss sich bei den übertragenen Anteilen nicht um eine 100 %-Beteiligung handeln, jede Ant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / egb) Unechte Realteilung

Rn. 1610 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Fall der unechten Realteilung ist bei einer Verletzung der Behaltefrist bei dem ausgeschiedenen Mitunternehmer zur Ermittlung des Gewinns iSv § 16 Abs 2 EStG rückwirkend der gemeine Wert des veräußerten bzw entnommenen WG anzusetzen. Zudem entsteht auf Ebene der Mitunternehmerschaft ein laufender Gewinn mit der Folge, dass insoweit die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unechte Realteilung

Rn. 1711 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei unechter Realteilung Wie oben (s Rn 1710), allerdings setzen Y und Z die Mitunternehmerschaft nach Ausscheiden des X, der Teilbetrieb 1 übernimmt, fort. Lösung: Auch hier muss X die Buchwerte auf 350 aufstocken, da er 2/7 des Teilbetriebs 1 entgeltlich übernimmt. Der in der Mitunternehmerschaft anfallende Gewin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Echte Realteilung

Rn. 1710 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei echter Realteilung Die Bilanz der aus drei gleichberechtigten Mitunternehmern bestehenden OHG sieht wie folgt aus (Teilwerte = gemeine Werte in Klammern): X erh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Realteilung

Rn. 1451 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft ist kein Anwendungsfall der Realteilung (auch keine unechte Realteilung), wenn der ausscheidende Gesellschafter ausschließlich liquide Mittel, aber keine WG des BV (Einzel-WG oder betriebliche Sachgesamtheit) erhält (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6; Gragert, NWB 2019, 47...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr