Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / c) Realteilung im Verhältnis der Erbquoten

Rz. 96 Die durch die reale Aufteilung zu erzielenden Teile müssen so groß sein, dass sie den Erbquoten der Miterben am gesamten Nachlass entsprechen. Wenn also bei der Teilung "Reste" übrig bleiben würden, die durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren wären, liegen die Voraussetzungen für eine Realteilung nicht vor.[80]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / f) Durchführung der Realteilung

aa) Sachen Rz. 100 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten: Damit ist das oben genannte Ziel der Auseinandersetzung erreicht: Alleineigentum bei jedem Miterben. bb) Rechte Rz. 101 Die Teilung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / g) Ausschluss der Realteilung wegen gemeinsamer Schulden

Rz. 104 Auch wenn ein Nachlassgegenstand real teilbar ist, so ist seine Teilung in Natur ausgeschlossen, soweit aus dem Gegenstand gemeinschaftliche Schulden erfüllt werden müssen, §§ 755, 756 BGB. Soweit zur Erfüllung dieser gemeinschaftlichen Schuld der Verkauf des Nachlassgegenstands erforderlich ist, erfolgt der Verkauf, sofern sich die Erben nicht einig werden, nach § 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / d) Rechtsmissbrauch

Rz. 77 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.).[66] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO (vgl. Muster Rdn 40).[67] BGH in BGHZ 58, 146, 147, 148: Zitat "Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / dd) Zwangsweise Durchsetzung

Rz. 103 Wirken die übrigen Miterben bei der Realteilung nicht mit, so ist gegen sie Leistungsklage zu erheben mit dem Antrag, diejenigen Handlungen vorzunehmen (Zerlegung und Übergabe) und diejenigen Erklärungen abzugeben (Übereignung bzw. Abtretung), die zur Teilung erforderlich sind. Die Vollstreckung des entsprechenden Urteils erfolgt,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / aa) Sachen

Rz. 100 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten: Damit ist das oben genannte Ziel der Auseinandersetzung erreicht: Alleineigentum bei jedem Miterben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / cc) Kosten der Teilung

Rz. 102 Jeder Miterbe hat den Teil der Kosten zu tragen, der seinem Anteil entspricht, § 748 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / bb) Rechte

Rz. 101 Die Teilung von Rechten, insbesondere Forderungen, ist einfacher: Die übrigen Miterben treten dem jeweiligen Teilhaber gem. § 398 BGB einen seiner Erbquote entsprechenden Teil der Forderung oder des Rechts ab.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / h) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 187 In Rdn 182 wurde die Frage angesprochen, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / 4. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 118 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstands unstatthaft sein, nämlich wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / d) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 97 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / a) Teilung in Natur

Rz. 74 Nach dem ersten Auseinandersetzungsprinzip des § 752 BGB hat bei teilbaren Gegenständen die Teilung in Natur zu erfolgen. Für ein in dieser Weise teilbares Grundstück – was in der Praxis selten sein dürfte – darf die Teilungsversteigerung nicht angeordnet werden, weil ihre Voraussetzungen nicht vorliegen.[61] Ihre Anordnung wäre unzulässig. Das Versteigerungsgericht p...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Realteilung als Sonderfall der Aufgabe eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Schrifttum: Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rechtsfolge der Realteilung

a) Buchwertfortführung Rn. 1651 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen der Realteilung (dazu s Rn 1501f) ordnet § 16 Abs 3 EStG an, dass die in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer (dazu s Rn 1516) übernommenen WG mit dem Wert anzusetzen sind, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, somit mit dem Buchwert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Voraussetzungen der Realteilung

a) Mitunternehmerschaft Rn. 1501 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG findet Anwendung auf jede Art der Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (zu den verschiedenen Erscheinungsformen s § 15 Rn 7f (Bitz)). Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und 14 S 2 EStG finden die Regeln über die Realteilung auch auf Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus selbstständiger Täti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenstand der Realteilung

Rn. 2108 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Voraussetzung für die Anwendung der Körperschaftsklausel II ist, dass im Rahmen der Realteilung Teilbetriebe übertragen werden und mit diesen Teilbetrieben Anteile an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 1 KStG. Es muss sich bei den übertragenen Anteilen nicht um eine 100 %-Beteiligung handeln, jede Ant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / egb) Unechte Realteilung

Rn. 1610 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Fall der unechten Realteilung ist bei einer Verletzung der Behaltefrist bei dem ausgeschiedenen Mitunternehmer zur Ermittlung des Gewinns iSv § 16 Abs 2 EStG rückwirkend der gemeine Wert des veräußerten bzw entnommenen WG anzusetzen. Zudem entsteht auf Ebene der Mitunternehmerschaft ein laufender Gewinn mit der Folge, dass insoweit die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Echte Realteilung

Rn. 1401 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine echte Realteilung liegt nach BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24 vor, wenn die Mitunternehmerschaft aufgelöst und das (gesamte) BV an die Mitunternehmer verteilt wird. Darüber hinaus ist nicht eindeutig geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer echten Realteilung ausgegangen werden kann. Die vorstehende Definition l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Echte Realteilung

Rn. 1710 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei echter Realteilung Die Bilanz der aus drei gleichberechtigten Mitunternehmern bestehenden OHG sieht wie folgt aus (Teilwerte = gemeine Werte in Klammern): X erh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unechte Realteilung

Rn. 1711 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei unechter Realteilung Wie oben (s Rn 1710), allerdings setzen Y und Z die Mitunternehmerschaft nach Ausscheiden des X, der Teilbetrieb 1 übernimmt, fort. Lösung: Auch hier muss X die Buchwerte auf 350 aufstocken, da er 2/7 des Teilbetriebs 1 entgeltlich übernimmt. Der in der Mitunternehmerschaft anfallende Gewin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Realteilung

Rn. 1451 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft ist kein Anwendungsfall der Realteilung (auch keine unechte Realteilung), wenn der ausscheidende Gesellschafter ausschließlich liquide Mittel, aber keine WG des BV (Einzel-WG oder betriebliche Sachgesamtheit) erhält (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6; Gragert, NWB 2019, 47...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vorherige Realteilung

Rn. 2106 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG setzt eine vorangegangene echte oder unechte Realteilung voraus (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 4), die Regelung gilt nicht, soweit WG, zB aus dem Sonder-BV des ausscheidenden Realteilers, im Anwendungsbereich des § 6 Abs 5 S 3 EStG in ein anderes BV überführt wurden. 1. Beteiligte Personen Rn. 2107 Stand: EL 148 – ET: ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils und Realteilung (§ 16 Abs 3 EStG)

A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Inter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realtei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Relevante Wirtschaftsgüter

Rn. 1585 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Werts kommt es nicht, soweit die nachfolgende Veräußerung oder Entnahme Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile umfasst (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24). Letztere sind ebenso wenig Einzel-WG wie eine 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die vielmehr einen Teilbetrieb iSd Regelung da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Anwendungsbereich

Rn. 1584 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter die Behaltefrist fallen nur einzelne, näher bestimmte Einzel-WG (s Rn 1588), die aus dem Gesamthandsvermögen der Realteilungsmitunternehmerschaft stammen. Soweit im Rahmen der Realteilung Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile übertragen werden, ist die Behaltefrist nicht anwendbar (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gestaltungen

Rn. 1712 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Vermeidung stpfl Veräußerungsgewinne hat die Praxis die sog Einlagelösung entwickelt, die sich jedoch Bedenken ausgesetzt sieht. Sie sieht vor, dass der Mitunternehmerschaft vor der Realteilung zur Wertanpassung der einzelnen Teilbetriebe liquide Mittel von außen zugeführt werden. In der Entscheidung des BFH konnte das Gericht die Frag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragbares Vermögen

Rn. 1502 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die begünstigenden Bestimmungen der Realteilung (Buchwertfortführung) betreffen grundsätzlich die Übertragung des gesamthänderisch gebundenen BV, die Übernahme von Sonder-BV im Rahmen des § 16 Abs 3 S 2 EStG ist auf Sonderfälle beschränkt. Anders als bei der Veräußerung oder Aufgabe (s Rn 928) von Mitunternehmeranteilen können im Rahmen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Betrieb, Teilbetrieb

Rn. 1506 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der grundlegenden Entscheidung BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 kann eine (später sogenannte unechte) Realteilung auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese von den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Rn. 1507 Stand: EL 148 – E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Spitzenausgleich

Rn. 1701 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Teilwerte der im Rahmen der echten oder unechten Realteilung von den einzelnen Realteilern übernommenen (oder im Rahmen der Mitunternehmerschaft zurückbehaltenen) WG entspricht in der Praxis selten den den Mitunternehmern nach ihrer Beteiligungsquote zustehenden Werten. Das kann zu Ausgleichszahlungen führen ("Spitzenausgleich"), die d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitunternehmerschaft

Rn. 1501 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG findet Anwendung auf jede Art der Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (zu den verschiedenen Erscheinungsformen s § 15 Rn 7f (Bitz)). Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und 14 S 2 EStG finden die Regeln über die Realteilung auch auf Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ansparabschreibung (§ 7g EStG)

Rn. 1855 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Fraglich ist, ob eine Ansparabschreibung im Jahr der Realteilung noch vorgenommen werden kann, wenn deutlich ist, dass die beabsichtigte Investition erst künftig im BV des nach der Realteilung gebildeten Einzelunternehmens getätigt werden wird und eine verbindliche Bestellung des Ersatz-WG noch nicht vorliegt. Der BFH hat dies für einen Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1301 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das steuerliche Rechtsinstitut der Realteilung hat seit 1998 mehrere erhebliche Umgestaltungen erfahren, die zum Teil auf gesetzlichen Änderungen, in jüngster Zeit aber vor allem auf einer Fortentwicklung der Rspr beruhen. Rn. 1302 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bis einschließlich 1998 war die Realteilung gesetzlich nicht geregelt, sondern von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Behaltefrist (§ 16 Abs 3 S 3 EStG)

ea) Allgemeines Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Rechtsfolge

Rn. 1598 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Veräußerung, Entnahme oder – jedenfalls nach Auffassung des BMF, s Rn 1593 – ein gleichgestellter Vorgang innerhalb der Behaltefrist führen dazu, dass rückwirkend, also auf den Realteilungszeitpunkt (dh der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den ausscheidenden Realteiler übergegangen ist), anstelle des Buchwerts der ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1703 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt nur dann vor, wenn Mitunternehmer mit eigenen Mitteln einen Ausgleich an die anderen Mitunternehmer leisten (BFH v 11.04.2013, III R 32/12, BStBl II 2014, 242; Gossert/Liepert/Sahm, DStZ 2019, 201; BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 16). Er liegt hingegen nicht vor, wenn lediglich die positiven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Übergang zum BV-Vergleich

Rn. 1752 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Grundsätzlich erfordert eine Realteilung ohne Spitzenausgleich nicht, dass §-4-Abs-3-Rechner zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich übergehen und dadurch einen Übergangsgewinn erzielen. Voraussetzung hierfür ist, dass die ehemaligen Mitunternehmer iRd BV, in die sie die WG übertragen, den Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln (FG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gewinnermittlung

Rn. 1851 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Ermittlung des Aufgabegewinn allgemein s Rn 1201f. Bei der Realteilung entsteht nur dann ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn, wenn ein Spitzenausgleich gewährt oder wenn im Rahmen der Realteilung auch Realisierungsvorgänge stattfinden (dazu s Rn 1701). Zur eventuellen Notwendigkeit des Übergangs zum BV-Vergleich s Rn 1752. Unter besti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Zeitpunkt und Fristberechnung

Rn. 1597 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung, die die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslöst, ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24; Demuth, KÖSDI 2019, 21 402; nicht ganz eindeutig Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 411 (Juli 2019)). Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums muss i...mehr