Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 46 Mit § 2 Abs. 3 GrEStG weicht der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff ab, indem mehrere Grundstücke oder Teile eines Grundstücks zu einer grunderwerbsteuerlich relevanten Einheit zusammengefasst werden können. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwen...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG festzustellenden vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2024 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesell...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.2 Beteiligung, Realteilung

Im Wege einer Bilanzberichtigung kann auch die Beteiligung der Gesellschafter einer Personengesellschaft am Gesellschaftsvermögen berichtigt und dadurch eine zurückliegende Gewinnverteilung korrigiert werden. Kann eine im Vorjahr fehlerhaft vorgenommene Gewinnverteilung nicht mehr berichtigt werden, muss dies im Folgejahr erfolgswirksam nachgeholt und danach der Kapitalantei...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.7 Aufspaltung/Realteilung/Anwachsung von Anteilen/Mehrstöckige Personengesellschaften

Wird eine Körperschaft aufgespalten oder wird Vermögen einer Körperschaft abgespalten, geht deren Gewerbeverlust nicht auf die übernehmenden Gesellschaften über.[1] Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich di...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.4 Bilanzen für besondere Zwecke

Bilanzen werden auch nichtperiodisch für besondere einmalige Zwecke erstellt, z. B. Kreditbilanzen anlässlich einer Kreditaufnahme auf Anforderung der Hausbank oder Realteilungsbilanzen bei der Realteilung von Mitunternehmerschaften. Liquiditätsbilanzen werden aufgestellt um festzustellen, welche liquiden Mittel in welchen Zeiträumen verfügbar sind. Die Aufstellung einer Zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) oder Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.4 Mitunternehmerstellung

Tz. 81f Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein MU-Anteil eingebracht, stellt sich die Frage, ob die MU-Stellung des Einbringenden aufgr der stlichen Rechtsnachfolge auf die Übernehmerin (ohne weiteres) übergeht. Diese Problematik wird relevant, wenn die Übernehmerin den MU-Anteil ihrerseits alsbald oder eine logische Sekunde später gem §§ 20 Abs 1 oder 24 Abs 1 UmwStG weiterübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Ausschluss der Durchschnittssatzgewinnermittlung für Rechtsnachfolge im laufenden Wj (§ 13a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht ein luf Betrieb während eines laufenden Wj im Ganzen – (teil-)entgeltlich wie unentgeltlich – zur Bewirtschaftung als Eigentümer, Miteigentümer, Nutzungsberechtigter oder durch Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger über, hat dieser gemäß § 13a Abs 1 S 3 EStG für den restlichen Teil des laufenden (Rumpf-)Wj den Gewinn weiterhin nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

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Veräußerung von vermieteten Wohnräumen und Realteilung

1 Leitsatz Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten im Sinne von § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Dies g...mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist im Wesentlichen zu fragen, ob K ein Vorkaufsrecht erworben hatte. Vorkaufsrecht des Mieters Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich zum Vorkauf berechtigt. Diese Be...mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 2 Normenkette

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Veräußerung von vermieteten... / 6 Entscheidung

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Veräußerung von vermieteten... / 1 Leitsatz

Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten im Sinne von § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Dies gilt auch b...mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, K könne dieser Anspruch zustehen! K habe durch den Abschluss des Kaufvertrags über das mit der Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks zwischen B und der Z-KG und die Realteilung nach § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. (= § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB), der analog anwendbar sei, ein Vorkaufsrecht erlangt. Da B dem K keine Mitteilung über den Inhalt des Kaufvertrags unter ...mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 3 Das Problem

K ist seit dem 1.3.2000 Mieter einer Doppelhaushälfte. Eigentümerin des mit diesem Gebäude bebauten Grundstücks ist B. Am 30.3.2000 wird das Grundstück in mehrere einzelne Grundstücke real geteilt. Am 14.4.2000 veräußert B das Grundstück an eine Z. Die vermietete Doppelhaushälfte befindet sich auf dem Grundstück mit der laufenden Nummer 6. In den Jahren 2002 bis 2017 zeigt K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Umwandlungen nach dem Recht der neuen Bundesländer

Rz. 42 In den Neuen Bundesländern kommt § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG für die Fälle der Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) zur Anwendung.[1] Hierbei handelt es sich nach Maßgabe der VO über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von PGH v. 8.3.1990 (BGBl I 1990, 164), geändert durch Art. 8 des Gesetzes v. 22.3.1991 (BGBl I 1991, 766) um übertragende Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 76 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Grundsatz, dass einheitlich abzuschreiben ist, wird durchbrochen zB bei teilentgeltlichem Erwerb iR der vorweggenommenen Erbfolge (BMF v 13.01.1993, BStBl I 1993, 80 Tz 16) oder der Erbauseinandersetzung (zB Realteilung des PV mit Abfindungszahlungen, BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 Tz 31). bei Werkswohnungen in einem im Übrigen betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Steuerrecht

Rn. 89a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der BFH (BFH BStBl II 2010, 609; BFH BStBl II 2011, 875; ebenso FG München DStRE 2011, 870 rkr) geht für das Steuerrecht auch von dieser HGB-Definition aus und meint, der Geschäftswert/Firmenwert sei Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen WG oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Teilentgeltlicher Erwerb betreffend PV und BV

Rn. 170 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 20...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begri...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Zustimmungsfreiheit

Rz. 185 Ist § 20 Abs. 1 durch Vereinbarung wirksam abbedungen, sind die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts (insbesondere die §§ 906 ff. BGB und das jeweils landesrechtliche Nachbarrecht) und des öffentlichen Rechts, soweit sie drittschützenden Charakter haben (z.B. Abstandsflächenvorschriften), entsprechend anzuwenden.[614] Bestimmt die Gemeinschaft...mehr

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Mustertexte / III. Änderung von Gegenstand und Inhalt

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Nachträgliche Änderung der Miteigentumsanteile Verhandelt zu Frankfurt am Main am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Form der Einigung (Abs. 2)

Rz. 4 § 4 Abs. 2 S. 1 schreibt für die Einigung über die Einräumung von Sondereigentum die Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) vor. Sie muss daher bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten vor einer zuständigen Stelle (z.B. Notar, Prozessgericht bei gerichtlichem Vergleich) erklärt werden. Rz. 5 Nach § 4 Abs. 2 S. 2 kann die Einräumung von Sondereigentum nicht unter...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Modernisierende Instandsetzung

Rz. 69 Absatz 2 Nr. 2 erfasst alle Maßnahmen der ordnungsmäßigen Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, sind nach § 20 Abs. 1 bauliche Maßnahmen, die dem Regime der §§ 20, 21 unterliegen. Problemtisch wird diese Abgrenzung bei der sog. modernisierenden Instandsetzung. Sie ist eine ordnungsmäßige Instandsetzung, die über die bloße Wied...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Vermächtnisanspruch

Rz. 5 Bei dem gemeinschaftlichen Vermächtnis sind die Vermächtnisnehmer nicht wie im Fall des § 2151 Abs. 3 S. 1 BGB Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB.[13] Die Vermächtnisnehmer haben einen schuldrechtlichen Anspruch, von dem Beschwerten die ihnen vermachte Leistung zu fordern (§ 2174 BGB). Bei der Teilbarkeit der Leistung können die selbstständigen Teile verlangt werden (§ 420 ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Leistungsklagen

Rz. 29 Grundsätzlich ist die Ausgleichung mit der Leistungsklage in Form einer Erbteilungsklage – gerichtet auf Abgabe der Willenserklärung mit dem Inhalt einer Zustimmung zum Teilungsplan – geltend zu machen. Es besteht in diesem Rahmen kein Anspruch darauf, die Ausgleichung im Wege der Realteilung durchzuführen,[107] sprich: auf Zahlung des Ausgleichsbetrages zu klagen. Nu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis

Rz. 3 Als Vermächtnisgegenstand kommt grds. jeder ideell teilbare vom Erblasser bestimmte Gegenstand in Betracht.[2] Hierbei handelt es sich um körperliche Gegenstände bzw. Rechte oder Sachgesamtheiten. Rz. 4 Der Erblasser muss nicht nur das zur Verteilung kommende Vermächtnis bestimmen, sondern auch die bedachten Personen. Etwas anderes gilt nur, wenn § 2153 BGB mit § 2151 B...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen. Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte anderersei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 33 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

Erhebliche Änderungen hat das WEMoG hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht. War eine solche nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. noch beschränkt auf eine konkrete Einzelfallmaßnahme, erlaubt auch hier § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlüsse über dauerhafte Kostenverteilungsänderungen. Nunmehr ist es auch unproblematisch möglich...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.2 Kündigung

Hinweis Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben muss angegeben werden, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 oder Abs. 2 BGB gestützt wird.[1] Bei Ausübung des erleichterten Kündigungsrechts verlängert sich die jeweils geltende Kündigungsfrist um 3 Monate (§ 573a Abs. 1 Satz 2 BGB). Liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB und zusätzlich ein berechtig...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§§ 143 ff. HGB), die dem ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.9 Unechte Realteilung

Rz. 198 Die Rspr. des IV. Senats (DStR 2017, 1381 und 1376) unterschied zwischen einer echten Realteilung (Auflösung der MU = Aufgabe des Gewerbetriebs) und einer unechten Realteilung, bei der ein Mitunternehmer Teile des Gesellschaftsvermögens bei Fortbestehen der alten MU mitnimmt und somit seinen Mitunternehmeranteil aufgibt. Der frühere Unterschied zur Verwaltungsauffass...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.8 Folgewirkungen bei der Realteilung

Rz. 196 Mit der Behandlung des Spitzenausgleichs als entgeltlichem Erwerbstatbestand sind Folgefragen verbunden: Mit dem entgeltlichen Erwerb ist nach dem Urteil des BFH vom 20.04.2004 (BStBl II 2004, 987) ein Anschaffungsvorgang verbunden, der zum Lauf der Veräußerungsfrist (früher: Spekulationsfrist) des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG führt. Eine ähnliche Beurteilung nimmt ...mehr