Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Analoge Anwendung des UmwStG?

Tz. 83 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausweitung des Regelungsbereichs des § 24 UmwStG auf andere dort nicht genannte Tatbestände oder die Anwendung einzelner Rechtsfolgen des § 24 UmwStG auf wirtsch vergleichbare Sachverhalte im Wege der Analogie ist nicht zulässig (glA s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 5; s Rasche, R/H/vL, 3... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt v 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 288... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verhältnis zu § 6 Abs 5 EStG

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 6 Abs 5 EStG ist für Übertragungen auf eine Kö nicht anwendbar; dies ergibt sich bereits eindeutig aus dem Ges-Wortlaut (zB in § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG "… in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft und umgekehrt …"). Im Gegenteil versucht der Ges-Geber mit der sog Körperschaftsklausel in § 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG auf jeden Fall einen Bw-Übe... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel... mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

Erhebliche Änderungen hat das WEMoG hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht. War eine solche nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. noch beschränkt auf eine konkrete Einzelfallmaßnahme, erlaubt auch hier § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlüsse über dauerhafte Kostenverteilungsänderungen. Nunmehr ist es auch unproblematisch möglich... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB

Rz. 24 Gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Mieter einer Wohnung bei Verkauf[47] der Wohnung an einen Dritten vorkaufsberechtigt, wenn nach der Überlassung der Wohnung an den Mieter Wohnungseigentum (oder Teileigentum[48]) begründet worden ist oder begründet werden soll.[49] Das Recht kann vertraglich nicht abbedungen werden (§ 577 Abs. 5 BGB) und wirkt rein schuldrechtlich. ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorkaufsfall

Rz. 4 Vorkaufsrechte verschaffen dem Berechtigten nur dann einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein Vorkaufsfall i.S.d. § 463 BGB vorliegt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Kaufvertrags oder eines kaufähnlichen Vertrags; der Vertrag muss rechtswirksam sein und es muss sich um ein Drittgeschäft [9] handeln. Rz. 5 Auch das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht wird... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.3 Ausscheiden aus einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft unter Mitnahme eines Einzelwirtschaftsguts = echte Realteilung

Unabhängig von der Bezeichnung (echte/unechte Realteilung) gelten die Realteilungsregeln des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, wenn im Zuge der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Ob eine echte oder unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerscha... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört "nur" ein Einzelunternehmen

Ausscheiden eines Miterben unter Zuteilung eines Teilbetriebs und Fortführung der Mitunternehmerschaft Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf und überführen sie die Wirtschaftsgüter in ein ihnen jeweils zuzurechnendes ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe [1], wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Steuerliche Behandlung des Spitzen-oder Wertausgleichs

Werden die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen überführt, ist die Buchwertfortführung auch zwingend, wenn ein Spitzenausgleich gezahlt wird. Bei Zahlung eines Spitzenausgleichs kommt es allerdings zu einer partiellen Gewinnrealisierung und damit zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven. Der Spitzenausgleich führt nach der Rechtsprechung des BFH[... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Sachwertabfindung

Der weichende Miterbe kann auch mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermö... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Einzelunternehmer von mehreren Personen beerbt, geht zivilrechtlich der gesamte Nachlass einschließlich Einzelunternehmen als Ganzes auf die Miterben über (§ 1922 BGB). Diese bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Alle Miterben werden aufgrund des Erbfalls automatisch zu "geborenen" Mitunternehmern nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, ob sie es wollen ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei ... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.1 Ausgleichszahlung führt zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlös

Eine "reine" Realteilung im Rahmen der Erbauseinandersetzung ist steuerneutral, wenn jeder Erbe nur Vermögen im Wert seines Erbteils erhält und keine Ausgleichszahlungen fließen. Im Normalfall ist eine Erbauseinandersetzung durch reine Realteilung, bei der das Vermögen der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben nach dem Verhältnis der Erbteile verteilt wird, nicht mögl... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.2 Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaf... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Ein Mischnachlass liegt vor, wenn der Erblasser sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen hinterlässt. Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmä... mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be... mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.1 Anschaffungskosten beim Tausch

Rz. 162 Unter einem Tausch ist die Veräußerung eines Wirtschaftsguts gegen ein Entgelt zu verstehen, das nicht in Geld, sondern in einer anderen Gegenleistung besteht. Auf den Tausch finden nach § 480 BGB die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist der Tausch als normaler Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang aufseiten des Übertragenden ein g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 30 Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tausches (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG)

Rz. 525 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen, so bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dieser Realisierungstatbestand beinhaltet im Prinzip nichts Neues. Der Tausch ist schon bisher als Veräußerungsvorgang bzw. als Anschaffungsgeschäft beurteilt worden, das zu einer... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Er... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften war in der Vergangenheit in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Seit dem JStG 2024 hat sich dieses durch die Einfügung der Nr. 4 geändert. S. auch Rz. 515a. Rz. 517a Einen Fall der unentgeltlichen Übe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.1 Der Entnahmetatbestand

Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (§ 4 EStG Rz. 307ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst auch Nutzungen und Leistungen,... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Coronahilfen richtig buchen / 3.4 Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)

Anschließend an die 2. Phase der Überbrückungshilfe erfolgt ab November 2020 die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind, über die Überbrückungshilfe III. Vorgesehen ist die Maßnahme für Unternehmen, die nicht direkt oder indirekt von den Schließungsmaßnahmen von Bund und Ländern betroffen sind, aber in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 ho... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Schadensersatz wegen Vereitelung eines bestehenden Vorkaufsrechts

Der Mieter hatte im Jahr 2000 eine Doppelhaushälfte gemietet, die zusammen mit anderen Häusern auf einem Grundstück errichtet war. In der Folgezeit kam es zu der Realteilung des Grundstücks in mehrere einzelne Grundstücke. Kurz nach der Vermietung veräußerte der Vermieter das Grundstück an eine teilweise personenidentische KG zum Preis von 400.000 DM (= 204.516,75 EUR). In d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Realteilung

Schrifttum: Stenert, Der "neue" Realteilungserlass ist überholt! Zum Realteilungsbegriff nach den BFH-Urt v 16.03.2017 und v 30.03.2017, DStR 2017, 1785; Stenert, Der neue Realteilungserlass ist da!, DStR 2019, 245; Dorn/Müller, Ungleichbehandlung der "unechten" und "echten" Realteilung bei Verletzung der Sperrfrist iSd § 16 Abs 3 S 3 EStG nach dem aktualisierten BMF-Schreiben ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stenert, Der "neue" Realteilungserlass ist überholt! Zum Realteilungsbegriff nach den BFH-Urt v 16.03.2017 und v 30.03.2017, DStR 2017, 1785; Stenert, Der neue Realteilungserlass ist da!, DStR 2019, 245; Dorn/Müller, Ungleichbehandlung der "unechten" und "echten" Realteilung bei Verletzung der Sperrfrist iSd § 16 Abs 3 S 3 EStG nach dem aktualisierten BMF-Schreiben v 19.12.201... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: ertragsteuerliche Behandlung). Rn. 239 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Tod des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese Vermögensübertragung erfolgt unentgeltlich. AK entstehen daher auf Seiten der Erben nicht. IRd Erbauseinandersetzun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; BFH BStBl II 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10.... mehr