Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.3 [Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäft) → Zeilen 30–55]

In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen. Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 30 bis 40 betreffen Grundstücke, die Sie innerhalb v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reinvestitionsrücklage nach... / 5.7 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG

Zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG hat das BMF Stellung bezogen.[1] Danach kann der Antrag auch formlos gestellt werden. Obwohl das Gesetz vorsieht, dass der Antrag auf Steuerstundung nur im Wirtschaftsjahr der Veräußerung zu stellen ist, kann der Antrag in allen Fällen berücksichtigt werden, in denen die materielle Bestandskraft des betroffenen Steuerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3 Vollentgeltliche Übertragung

Rz. 42 Bei der vollentgeltlichen Übertragung hat der Nachfolger eine Gegenleistung zu erbringen, die dem Wert des Betriebs-/Gesellschaftsanteils entspricht. Trotz objektiver Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kann ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft vorliegen, wenn die Beteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit ausgegangen sind.[1] Die Gegenleistung kann sei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Barrierefreiheit in vermiet... / 1.4 Zusatzkaution

Nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Vermieter die Erteilung der Erlaubnis von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit abhängig machen. Die Sicherheit kann neben der Sicherheit nach § 551 BGB verlangt werden. Eine gesetzliche Obergrenze besteht nicht. Die Sicherheit muss aber angemessen sein. Der Begriff der Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Art als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gebühren des Anwalts / 1. Grundlagen

Rz. 54 Neben der Geschäftsgebühr spielt in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als dass das RVG keinen förmlichen Vergleichsabschluss i.S.d. § 779 BGB für den Anfall der Gebühr verlangt. Vielmehr wird für das Entstehen einer Einigungsgebühr (früher "Vergleichsgebühr") lediglich die Mitwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung und Abfindun... / V. Muster: Aufklärung gegenüber dem Mandanten

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Herrn/Frau _________________________ Schaden vom _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, sehr geehrte Frau _________________________, in Ihrer Unfallsache übersende ich Ihnen beiliegend das Schreiben des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 253 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B 1.3.1 VHB 2022 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 6. Nichtzahlungsmeldung bei Kreditzielüberschreitung, § 7 AVB

Rz. 88 Die Beachtung bzw. Nichteinhaltung der zwischen Versicherungsnehmer und Kunden vereinbarten Fälligkeit zuzüglich der mit dem Versicherer vereinbarten Karenzzeit (äußerstes Kreditziel bzw. maximales Zahlungsziel vgl. oben Rdn 65) ist ein wesentliches Bonitätsmerkmal. Die unverzügliche Anzeige (Nichtzahlungsmeldung) an den Versicherer ist eine wichtige Obliegenheit für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / ii) Pfändbarkeit von Riesterrenten

Rz. 608 Nach §§ 97, 10a, 82 EStG ist das geförderte Deckungskapital einer Riesterrente nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das geförderte Deckungskapital auf Eigenbeiträgen oder Zulagen beruht. Ansprüche aus Riesterrente sind damit nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen.[1056] Unpfändbar ist das Kapital aus ei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 1055 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derivativ erworbene Forderungen, also bereits bestehende Forderungen, die der Bilanzierende gekauft hat und die ihm abgetreten wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sie sind also im Rahmen der Zugangsbewertung nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit dem Betrag anzusetzen, den der Zessionar – der Erwerber – für sie bezahlt hat. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 1062 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann ist verpflichtet zu überprüfen, ob Forderungen einbringlich sind. Bestehen daran Zweifel, ist infolge des Vorsichtsprinzips die Erforderlichkeit außerplanmäßiger Abschreibung zu prüfen (sowie ggf. eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen). Indizien dafür, dass mit einem Forderungsausfall zu rechnen ist, sind insbesondere auße...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.5 Ratenzahlungs-/Stundungsregelungen

Auch bei noch so geordneten Finanzverhältnissen kann es vorkommen, dass zuverlässige Wohnungseigentümer in finanzielle Engpässe geraten. Soweit diese kurzfristig sind und abzusehen ist, dass sich die finanzielle Lage des Wohnungseigentümers verbessern wird, dürfte es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, im Fall des Verzugs mit Hausgeldern oder Beiträgen zu einer besch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weniger Steuern bezahlen we... / Zusammenfassung

Eine energetische Maßnahme ist nicht mit der Fertigstellung abgeschlossen. Sie gilt erst als beendet, wenn die ganze Rechnung bezahlt ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Finanzspritze für den Verein / 2 Knappe Kassen

In Sachen Finanzen ist eine gute Planung das Maß aller Dinge. Ohne finanzielle Mittel läuft nichts, egal wie gut der Verein ansonsten organisiert ist oder wie leistungsstark die Mitglieder und Aktiven sind. Zwar ist das leichter gesagt als getan, aber jeder Verein sollte eine "eiserne Reserve" für Notfälle in der Hinterhand haben. Praxis-Tipp Um Liquiditätsengpässen vorzubeug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zahlungserleichterungen und Einstellung der Vollstreckung

Rz. 10 [Autor/Stand] Ist dem Betroffenen (auch juristische Personen und Personenvereinigungen i.S.v. § 30 OWiG, vgl. § 99 OWiG) nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, muss ihm nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung die Vollstreckungsbehörde von Amts wegen eine Zahlungsfrist (Stundung) bewilligen oder Ratenzahlung gestatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung rückständiger Raten aus einem Grundstückskaufvertrag. Die Parteien sind Geschwister. Die Mutter der Parteien, Frau CC, veräußerte mit Grundstückskaufvertrag vom 10.4.2014 ihren Grundbesitz in der Straße1 in Ort2 an den Beklagten zu einem Kaufpreis von 300.000 EUR. Der Grundstückskaufvertrag sah in § 5 Abs. 2 eine zinslose Stund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 34 Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 5200]

Rdn 5201 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 Schefer, Berufsrechtliche Implikationen bei der Annahme, Wah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss nach § 47 Abs. 1 RVG hat grds. jeder Rechtsanwalt, dem ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht. Einen Vorschussanspruch haben (zu Sonderregelungen s. IV., 1., b) f.):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 5 Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 3491]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 82 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 82 Abs 2 EStG gehören zu den förderberechtigten Beiträgen auch solche, die iRd betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden und eine lebenslange Altersvorsorge entsprechend § 1 Abs 1 Nr 4 AltZertG sicherstellen. Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 31 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsBs 108/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1 Voraussetzungen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2)

2.4.3.1.1 Allgemeines Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2 Rechtsfolgen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 S. 1 und S. 3 sowie S. 4)

2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 1 Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4 Erhebung der Steuer durch Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4)

2.4.1 Allgemeines Rz. 320 § 6 Abs. 4 AStG beinhaltet eine dem Steuererhebungsverfahren zuzuordnende Vorschrift für die antragsgebundene Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten.[1] Die Norm gewährt dem Steuerpflichtigen ein – unionsrechtlich gebotenes[2] – Wahlrecht, die Steuer entweder sofort zu entrichten oder aber den Antrag nach § 6 Abs. 4 AStG zu stellen. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung

Rz. 248 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 f. AStG kann die Ratenstundung in Fällen der – von vornherein beabsichtigten – Rückkehr auf Antrag des Steuerpflichtigen in eine echte Stundung ohne Erhebung von Raten gewandelt werden. Für Einzelheiten wird auf die Kommentierung in den Rz. 411 ff. verwiesen. Rz. 249 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 3)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 3 AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – eben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.2 Entrichtung der Raten

Rz. 357 Rechtsfolge der erfolgreichen Antragstellung gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG ist die Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten. Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten, die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig (§ 6 Abs. 4 S. 3 AStG). Zu beachten ist die in der Praxis häufi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.3 Keine Verzinsung des gestundeten Betrags

Rz. 363 Gemäß § 6 Abs. 4 S. 3 AStG sind die Jahresraten nicht zu verzinsen. Dies ist sachgemäß, weil die Ratenzahlung einen aus der Wegzugsbesteuerung resultierenden Liquiditätsnachteil abmildert und nicht einen Liquiditätsvorteil gewährt, den es durch Verzinsung abzuschöpfen gälte. Rz. 364 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 1 und 2)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 Halbs. 1 AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (Halbs. 2, s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. v. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / III. Vollstreckungsaufschub

Rz. 44 Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 wurden in § 802b Abs. 1 ZPO entsprechend der großen praktischen Bedeutung gütlicher Erledigungsformen in der Mobiliarvollstreckung die bis dato geltenden Regelungen in den §§ 806b, 813a und 900 Abs. 3 ZPO (aufgehoben) zusammengefasst und der Gedanke der jederzeitigen Einigung mit dem Gläubige...mehr