Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Steuerbarkeit der Abfindung

Rz. 24 Eine Abfindung, die für einen Verzicht auf die Geltendmachung des zivilrechtlich mit dem Erbfall entstandenen Pflichtteilsanspruchs bezahlt wird, tritt an dessen Stelle und stellt beim Berechtigten einen steuerbaren Erwerb von Todes wegen dar, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Eine Erfüllung des Abfindungsanspruchs ist für dessen Besteuerung unbeachtlich. Treffen die Parteien ...mehr

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AGS 04/2025, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Gelegentlich gibt es in der Praxis trotz gesicherter höchstrichterlicher Rspr. immer wieder Probleme bei der Kostenfestsetzung, wenn es um bewilligte PKH geht. Dabei wird nicht immer unterschieden, um welche Ansprüche es in dem betreffenden Verfahren geht. Dies beruht teilweise auch auf der Unkenntnis der einzelnen Ansprüche der Beteiligten. Dies soll hier noch einmal verdeu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Immobilienübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Rz. 78 Als wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kommen in Betracht: Rz. 79 Seit 2008 liegt bei einer Übertragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu vollentgeltlichen Vermögensübertragungen

Rn. 182 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen des StPfl und die Gegenleistung des Empfängers wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen und sind der StPfl und der Empfänger im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags subjektiv davon ausgegangen, dass es sich um wertgleiche Leistungen und Gegenleistungen handel...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Zinsloses Darlehen bei pflegebedingten Freistellungen

Beschäftigte, die sich für eine pflegebedingte Freistellung von der Arbeitsleistung entscheiden, haben nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 1.1.2015 einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Die monatliche Ratenzahlung deckt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Weiteranwendung des § 20 Abs. 6 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 32 § 20 Abs. 6 UmwStG a. F.[1] erklärte die Regelung des § 21 Abs. 2 S. 3 bis 6 UmwStG a. F.[2] zur Stundung nebst Ratenzahlung der fälligen Steuer über 5 Jahre für entsprechend anwendbar. Die Stundungsregelung konnte von einem Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. in Anspruch genommen werden, wenn nach § 20 Abs. 3 UmwStG a. F. zwingend der Teilwert angesetzt w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Eintritt des auslösenden Ereignisses nach dem 31.12.2021 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b) a. F.

Rz. 52b Mit dem ATADUmsG[1] wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1.7.2021 neu geregelt. Der Gesetzgeber hatte zunächst keine Abstimmung mit der Neuregelung vorgenommen.[2] Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] allerdings nachgeholt. Sofern ein das deutsche Besteuerungsrecht ausschließende Ereignis nach dem 31.12.2021 eintritt, gilt nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a) a. F.

Rz. 39 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde die Sonderregelung für einbringungsgeborene Anteile mWv 1.1.2025 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn aus ehemals einbringungsgeborenen Anteilen unterliegt zukünftig ebenso wie der Gewinn aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. d. §§ 20, 21 UmwStG der Besteuerung nach § 17 EStG. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 48 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden, etwa gegen Renten- oder Ratenzahlungen. Es kann dem Veräußerer auf die Versorgung ankommen. Dann ist als Gegenleistung meist die Zahlung einer Rente, i. d. R. einer Leibrente, vereinbart. Es kann auch das Interesse des Erwerbers im Vordergrund stehen, etwa um...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle al...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.1 Mahnung des Gläubigers

Mahnungen zu verschicken, wird vom Unternehmer, obwohl er im Recht ist, oft als unangenehm empfunden. Um Kunden nicht zu verärgern, sollte man diese unmittelbar nach Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins möglichst persönlich anrufen und an die offene Zahlung höflich, aber bestimmt erinnern und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Anschließend sollte der Inhalt ...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 10 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf ein...mehr

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AGS 03/2025, Behandlung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens werden durch die PKH-/VKH-Antragsteller oftmals vielfältige Ausgaben aller Art geltend gemacht, die vom Einkommen abgesetzt werden sollen. In § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO ist geregelt, dass weitere Beträge, soweit dies mit Rücksicht auf besondere Belastungen angemessen ist, abgesetzt wer...mehr

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zfs 03/2025, Abbremsen im Z... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision ist zulässig und hat im ausgesprochenen Umfang Erfolg. 1. Die Berufungskammer hat im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Am 16.12.2021 gegen 15.00 Uhr fuhr der Angeklagte, ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter, als Führer eines Pkws auf der Bundesstraße B 8 zwischen Diebach und Neustadt a.d. Aisch. Vor dem Angeklagten war der Geschädigt...mehr

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AGS 03/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 97 ff.) berichtet Volpert über die neue PKH-Bekanntmachung 2025. Mit der Berechnung der anwaltlichen Vergütung, also den Formalien einer ordnungsgemäßen Abrechnung unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage befasst sich in einem weiterem Beitrag Burhoff (S. 99 ff.). Wie bei einem zweiten Versäumnisurteil abzurechnen ist, insbesondere mit der Frage, ob übe...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / III. Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten

1. Aufhebung gem. § 4c InsO Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl I, 2710) wurde mit den §§ 4a bis 4d InsO ein Modell zur Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren eingeführt, um völlig mittellosen Personen (natürlichen Personen) den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen und über eine Restschuldbefreiung eine...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Über das Vermögen der Schuldnerin hat das AG Gera – Insolvenzgericht – mit Beschl. v. 9.10.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und hat u.a. die Stundung der Kosten des Eröffnungsverfahrens sowie des eröffneten Verfahrens ausgesprochen. Mit Beschl. v. 9.1.2024 wurde der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzgericht hat die Schuldnerin daraufhin zur Zahlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 101 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 In den ersten Entwürfen zum neuen Leasingbilanzierungsstandard IFRS 16 wurde zunächst diskutiert, das Nutzungsrechtsmodell auch auf den Leasinggeber zu übertragen, was jedoch auf starke Kritik gestoßen ist (vgl. Tz. 2f.). Hier ist zu beachten, dass sich die Kritik an den Regelungen des IAS 17 vornehmlich auf die großen Möglichkeiten zu Off-B...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements i. d. R. durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3,19 Abs. 1,16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Flankierende Beschlüsse Wichtig sind insb...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 7.2 Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Der Ablauf der Verjährung kann gehemmt werden. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger bspw. Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung nach § 203 Satz 1 BGB gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird ge...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.5 Einmalige gewinnabhängige Vergütungen (§ 31 Abs. 4 S. 1 GewStG)

Rz. 35 Nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen sind nach § 31 Abs. 4 S. 1 GewStG nicht als Arbeitslohn anzusetzen. Das Verbot hat den Zweck, eine Bevorzugung der Gemeinde, in der sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, zu vermeiden.[1] Es muss sich um einmalige Vergütungen handeln. Auch müssen sie nach der Höhe des Gewinns berechnet sein. Maßgebend ist ...mehr

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AGS 02/2025, Abzug des Erwe... / I. Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.7.2023 kündigte die beklagte Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31.8.2023. Der Kläger bezog seit April 2023 Krankengeld. Gegen die Kündigung reichte der Kläger beim ArbG Verden Kündigungsschutzklage ein und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). In dem Gütetermin vor dem ArbG einigten sich die Parteien auf eine Beendigu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XI. Muster: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen

Rz. 434 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.50: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen An _________________________[409] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, hiermit zeige ich an, dass wir den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. ...mehr

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Polen / 4. Pflichtteilauszahlung, -senkung und -ratenzahlung

Rz. 64 Mit dem Änderungsgesetzt vom 26.1.2023 wurde eine ganz neue Regelung eingeführt: Ab dem 22.2.2023 kann der Verpflichtete zur Befriedigung des Anspruchs auf den Pflichtteil verlangen, Pflichtteilauszahlungsfristen zu verlängern, Pflichtteil in Raten zu zahlen und in Ausnahmefällen den Pflichtteil auch zu senken, unter Berücksichtigung der Privat- und Vermögenslage des ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli...mehr

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Finnland / VI. Freibeträge sowie Befreiung von der Erbschaftsteuer

Rz. 122 Die hohen Steuersätze werden nicht durch entsprechend hohe Erbschaftsteuerfreibeträge abgemildert. Es gelten folgende Freibeträge: Rz. 123 Von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit sind gem. § 2 FinErbStG u.a. der fin...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Persönliches Aufsuchen des Schuldners

Rz. 283 Der persönliche Schuldnerbesuch ist in der Praxis die effektivste Maßnahme im Rahmen der Forderungseinziehung. Sie ist nicht nur auf die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung konzentriert, sondern lohnt sich auch dann, wenn bereits ein Titel vorliegt. Insoweit tritt der Außendienst[89] – allerdings nur scheinbar – in Konkurrenz mit dem Gerichtsvollzieher. In Zeiten, ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4 Durchführung der Pauschalierung

Die Durchführung der Pauschalierung bei Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG in der geltenden Fassung einerseits und für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen nach § 40b EStG a. F. andererseits unterscheidet sich nicht. Es ist weder ein Antrag beim Finanzamt noch die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Die Pauschalbesteuerung k...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

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Tschechien / 2. Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils

Rz. 97 Die Berechnung des Pflichtteils ist in den §§ 1654 ff. ZGB geregelt. Hiernach hat der Pflichtteilsberechtigte einen Geldanspruch in Höhe seines Pflichtteils. Zu diesem Zwecke ist im Nachlassverfahren ein Verzeichnis des Nachlassvermögens zu erstellen und das Vermögen zu bewerten. Verbindlichkeiten des Erblassers, die bereits im Zeitpunkt seines Todes bestanden haben, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Berechnung des Wertes bei hoher oder niedriger Verzinsung

Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Zu- oder Abschlags auf den Nennwert einer Kapitalforderung oder Kapitalschuld ist die sich ergebende Zinsdifferenz für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu errechnen. Nach dem gleich lautenden Ländererlass werden je nachdem, ob die Tilgung in einem Betrag, in gleichen Raten oder in Annuitäten erfolgt, Vervielfältiger vorgegeben, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zahlungsmodalitäten

Rn. 117 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen kann der StPfl auf Antrag die Steuer auf den "Aufgabegewinn" und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn in fünf gleichen Jahresraten entrichten, wobei die erste Jahresrate innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten ist. Die übrigen Rate...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Muster: Textbaustein Ratenzahlungsklausel

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.3: Textbaustein Ratenzahlungsklausel Zahlungsklausel / Bankverbindung Der Schuldner verpflichtet sich, die in dieser Vereinbarung begründeten Zahlungsverpflichtungen in monatlichen Raten in Höhe von _________________________ EUR, zahlbar an das Inkassounternehmen[58] _________________________, beginnend mit dem...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XXXIV. Muster: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung

Rz. 595 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.35: Schreiben an den Gerichtsvollzieher für nähere Angaben über die Vollstreckung An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den ___________...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 5. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag

Rz. 126 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers zu hören. Nach § 78 ZPO gilt auch für den Schuldner wie für den Gläubiger der Anwaltszwang in den in § 78 ZPO vorgesehenen Fällen. Weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO sehen hier eine Ausnahme vor. Rz. 127 Der Schuldner kann sich dann zunächst nach allgemeiner Auffassung mit den Einwänden zu...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 46 Zum Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten gehören grundsätzlich alle Nachkommen und der Ehepartner oder eingetragene Partner. Im Einzelfall sind aber nur jene Personen konkret pflichtteilsberechtigt, die bei Fehlen eines Testaments tatsächlich aufgrund des Gesetzes zu Erben berufen wären, nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / I. Einleitung

Rz. 34 Bis zur Reform der Sachaufklärung war es Aufgabe des Gerichtsvollziehers, während der Sachpfändung, der darauf fußenden Verwertung und des Offenbarungsverfahrens mit dem Schuldner eine gütliche Erledigung zu versuchen, §§ 806b, 813a und b und 900 Abs. 3 ZPO a.F. Anders als bei der eigentlichen Zwangsvollstreckung zeigten sich die Gerichtsvollzieher hier auch durchaus ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / II. Voraussetzungen für die gütliche Erledigung

Rz. 40 Die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub ist zwar nur eine Möglichkeit der gütlichen Einigung. Sie ist aber in der Praxis die bedeutendste. Da der Gläubiger nicht über die Amtspflichten des Gerichtsvollziehers disponieren kann, ist ein vollständiger Ausschluss des Einigungsversuchs durch den Gläubiger nicht zulässig, aber der Ausschluss von Zahlung...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr