Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Umfang des Pflichtteilsverzichts

Rz. 28 Der Pflichtteilsverzicht kann beschränkt werden. Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts kann seinmehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.7 Warenkredit

Rz. 40 Bei einem sog. Warenkredit (Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Warenlieferung) war ursprünglich die Kreditgewährung als – steuerpflichtige – Nebenleistung zu der Warenlieferung angenommen worden. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 18.12.1980[1] im Fall des Abzahlungsgeschäfts i. S. d. § 1a Abzahlungsgesetz[2] entschieden, dass der Verkäufer zwei Leistungen erbri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten (Nr. 1)

Rz. 8 Zu den in der Bilanz anzugebenden Verbindlichkeiten (§ 266 Rz 143 ff. und § 268 Rz 29 ff.) ist nach Nr. 1 Buchst. a) der Gesamtbetrag derjenigen sich nach § 266 Abs. 3 C. HGB bestimmenden Verbindlichkeiten summarisch auszuweisen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben, sowie nach Nr. 1 Buchst. b) unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten der Gesamtbe...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 1 Steuerliche Anforderungen

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers bzw. dessen Hinterbliebene ab, handelt es sich lohnsteuerlich um eine Direktversicherung, unabhängig davon, wer die Beitragsleistungen hierfür wirtschaftlich trägt.[2] Die Lebensversicherung ist auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen. Zulässig sind sowohl Kapital- al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anordnung einer Ratenzahlung (Abs 3).

Rn 8 Ist die ausgleichspflichtige Person zwar grds leistungsfähig, würde sie aber eine Einmalzahlung unbillig belasten, kann sie zur Zahlung der Abfindung in Raten verpflichtet werden (III). Dies kann etwa der Fall sein, wenn sie zwar nicht über Vermögenswerte verfügt, aus denen die Abfindung in einer Summe geleistet werden kann, aber über ein so hohes Einkommen, dass sie – ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendung von § 6 Abs. 4 n.F. (Ratenzahlung)

Rz. 58 [Autor/Stand] Ratenzahlung. § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b UmwStG ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 bis 6 die durch eine Entstrickung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 ausgelöste Steuer in sieben gleichen Jahresraten zu entrichten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann sich der Steuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Ratenzahlung auf Antrag und Stundung bei vorübergehender Abwesenheit (§ 6 Abs. 4)

Rz. 661—802 [Autor/Stand] Die Kommentierung des § 6 Abs. 4 wird mit einer der kommenden Lieferungen ergänzt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1

Rz. 639 [Autor/Stand] Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1. § 6 Abs. 3 Satz 1 spricht vom "Steueranspruch nach Absatz 1", der unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 "entfällt", damit quasi unter einer auflösenden Bedingung steht.[2] Auch § 6 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 7, Teilsatz 4 beziehen sich auf das Entfallen des "Steueranspruchs". Der Begriff...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden

Rz. 388 [Autor/Stand] Unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a.F. erfasste in seiner 1. Alternative ausdrücklich die "Übertragung der Anteile durch ganz oder teilweise unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden". Diese Formulierung findet sich in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nicht mehr, sondern es ist im Grundsatz jede "unentgeltliche Übertragung"...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Erwerb durch Alleinerben

Rz. 405 [Autor/Stand] Tatbestandsverwirklichung. Der Erwerb der Anteile durch einen Alleinerben aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Gesamtrechtsnachfolge qualifiziert als "Erwerb von Todes wegen" (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB) und ist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 steuerpflichtig, wenn der Erbe nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zumutbarkeit für die ausgleichspflichtige Person (Abs 2).

Rn 5 Der Abfindungsanspruch ist gem II an die Voraussetzung geknüpft, dass die Zahlung der ausgleichspflichtigen Person (wirtschaftlich) zumutbar ist. Bei dieser Prüfung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Einerseits soll eine zu weitgehende Belastung der ausgleichspflichtigen Person vermieden, andererseits aber der ausgleichsberechtigten Person möglichst ein...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 149 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich im Sinne von § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. 2Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlung der Abfind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. ›Gestreckte‹ Fälligkeit der Kaution.

Rn 13 Bei Wohnraumiete ist eine als Kaution geschuldete Geldsumme vom Mieter in drei gleichen monatlichen Teilleistungen zu erbringen (§ 551 II 1; rechtspolitisch zweifelhaft, Häublein, 10 Jahre MietRRefG S 462). Dies gilt auch beim Kautionskonto des Mieters oder bei einer Hinterlegung von Geld. Das Recht zur Ratenzahlung soll auch bei Verpfändung eines Sparguthabens gelten....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

„2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie, ...” Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlange...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Vermächtnis

Rz. 420 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen (Deutsches Erbrecht). Das Rechtsinstitut des Vermächtnisses (§ 1939 BGB) dient dem Erblasser v.a. dazu, testamentarisch einer Person, die nicht Erbe wird (Ausnahme: Vorausvermächtnis, § 2150 BGB), einen Vermögensvorteil zuwenden. Das Vermächtnis ist eine Zuwendung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Begünstigten nur e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wirkungen der Abfindung.

Rn 12 Der versorgungsrechtlichen Verselbständigung der Ehegatten entspricht es, dass die Abfindung nicht nur erfüllungshalber, sondern an Erfüllungs statt (§ 364 I BGB) geleistet wird. Die Zahlung bewirkt daher das Erlöschen des Ausgleichsanspruchs. Damit ist grds auch ein späterer Anspruch auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach den §§ 25, 26 ausgeschlossen (JHA/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abrechnung.

Rn 3 Abrechnung ist die vertragliche Feststellung eines Rechnungsergebnisses aus mehreren Rechnungsposten (RGZ 71, 102, 103; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2). Legen die Parteien das Ergebnis einer gemeinsamen Abrechnung in Form einer Vereinbarung fest, so dass sich der Gläubiger künftig bzgl seiner Ansprüche nur noch auf diese zu berufen braucht, ist ein entspr Verpflichtungswille z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 414 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein Anderer Erbe (sog. Vorerbe) geworden ist. Der Nacherbe erwirbt bis zum Eintritt des Nacherbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den späteren Erwerb. Der Erblasser...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Anwendung von § 6 Abs. 5 n.F. (Mitwirkungspflichten)

Rz. 58.5 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 5 n.F. Nimmt der Steuerpflichtige die Ratenzahlung (§ 6 Abs. 5 Satz 1 bis 6) oder die Stundung der Steuer während der vorübergehenden Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) in Anspruch, treffen ihn die Mitwirkungspflichten i.S.v. § 6 Abs. 5 entsprechend.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fallbeispiele

Rz. 640 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und anteilsbezogene Betrachtungsweise. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, während der vorübergehenden Abwesenheit einen Teil seiner Anteile an der nämlichen Gesellschaft zu veräußern, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass "hinsichtlich des veräußerten Teils der Steueranspruch aus der Vermögenszuwachsbesteuerung bestehen [blei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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AGS 09/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kosten bei "steckengebliebenen" Stufenklagen und -anträgen, NJW 2024, 1402 Die Bemessung des Streitwertes bei Stufenklagen oder Stufenanträgen stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten. Noch größere Probleme treten in den Verfahren auf, in denen es nicht mehr zur Bezifferung der Leistungsstufe kommt. Dieses Problem tritt nicht nur im...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Gegenüberstellung der unterschiedlichen Besteuerungsfolgen

Rz. 2614 [Autor/Stand] Steuerliche Folgen bei Übertragung bzw. Überlassung. Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem immateriellen Wirtschaftsgut ist als ein Veräußerungsvorgang anzusehen.[2] Insofern kommt es dabei zu einer vollständigen Aufdeckung und Versteuerung der in dem übertragenen immateriellen Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven bei dem übertrag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragung auf natürliche Personen. Beabsichtigt der Wegziehende ohnehin kurz- oder mittelfristig die unentgeltliche Übertragung seiner Anteile auf eine inländische natürliche Person, sollte diese Maßnahme ggf. vor den Wegzug gezogen werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der Inanspruchnahme der Ratenzahlung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

Rn 7 Für die Fälle des I Nr 3–5 ist zu unterscheiden zw der Verjährung des Stammrechts (Rn 5) und der aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche, bei denen es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen handelt (zur Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnbg NJW 24, 1883 [OLG Nürnberg 08.04.2024 - 8 U 119/24] Rz 15; zum alten Recht beachte BGH 10.1.12 – VI ZR 96/11). Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586 BGB – Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten.

Gesetzestext (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten. (2) 1Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen. 2Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Tode...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch deren unentgeltliche Übertragung von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen auf einen nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger führt – ungeachtet eines Ausschlusses oder ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abstraktionswille.

Rn 7 Die Parteien müssen neben der Grundverpflichtung eine neue, vom Grundgeschäft losgelöste, selbstständige Verpflichtung eingehen wollen (BGH NJW 08, 1589, 1590 [BGH 14.01.2008 - II ZR 245/06]). Die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung muss von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen derart losgelöst sein (BGH NJW 99, 574, 575 [BGH 14.10.1998 - XII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Über die Stundung eines unstreitigen Pflichtteilsanspruchs entscheidet das Nachlassgericht (II 1), über die eines streitigen oder rechtshängigen Anspruchs das Prozessgericht (II 2 iVm § 1382 V ). Der Antrag an das Nachlassgericht kann auf einen Teil des Pflichtteilsanspruchs beschränkt und bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden. Er wird unzulässig, so...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Insbesondere: Grenzüberschreitende unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 658 [Autor/Stand] Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die grenzüberschreitende Unternehmensnachfolge in Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG durch deren unentgeltliche Übertragung von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen auf einen nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Empfänger führt — ungeachtet eines Ausschlusses oder ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 10 I 1 gewährt Gestaltungsfreiheit auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Mit einer Beschränkung der vermögenswerten Rechte des Ausgeschiedenen soll ein behutsamer Umgang angezeigt sein (BTDrs 19/276351, 175). Abfindungsausschlüsse für gezielt nur die Fälle von § 723 I Nr 3 und 4 geraten in Konflikt mit § 138. Nicht als gültig anzuerkennen ist es, wenn die mit der Klau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers iRe Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistung eines nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Verfahrensfragen

Rz. 546 [Autor/Stand] Einkommensteuerveranlagung. Der gebräuchliche Terminus der "Wegzugsbesteuerung" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich nicht um eine eigene Steuerart handelt. Der fiktive Veräußerungsgewinn ist in der Steuererklärung über die "Anlage G" als Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 EStG zu deklarieren. Im Rahmen der maßgeblichen Steuererklärungsfristen (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Billigkeitsentscheidung.

Rn 4 Die Stundung kommt nur ausnw in Betracht, wenn die sofortige Zahlungspflicht für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre (I 1). In der für Erbfälle bis zum 31.12.09 geltenden Fassung stellte das G stattdessen darauf ab, ob die sofortige Erfüllung den Erben ›ungewöhnlich hart‹ träfe. Die nF setzt die vormalige Schwelle etwas herab, um de...mehr