Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG statthaft. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Die Beschwerde ist binnen der gesetzlichen Frist gem. § 130 Abs. 3 S. 1 GNotKG, § 63 Abs. 1 FamFG und in der gem. § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG vorgeschriebenen Form bei dem LG eingelegt worden. Die Kostenschuldnerin ist beschwerdeberechtigt. Beschwerdeberecht...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche der Kl. gegen die Bekl. wegen anwaltlicher Schlechtleistung aus übergegangenem Recht. Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer ihres VN D, der für sich und seine damalige minderjährige Tochter B im Jahr 2008 eine Familienunfallversicherung unter Einbeziehung der AUB abgeschlossen hatte. B erlitt im Jahr 2010 einen Skiunfall, der operativ b...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4.5 Gesellschafterhaftung

Rn 90 Der Begriff der Insolvenzmasse wurde erweitert, indem die persönlichen Haftungsansprüche gegen Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (wie z. B. GbR, OHG, KG) oder KGaA nunmehr formell Massebestandteil sind. Diese können während des Insolvenzverfahrens nur noch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. § 93 Rn. 3).[205] Dies gilt auch für...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Das AG hatte in dem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Der Prozessbevollmächtigte der Bekl. hat zur Wahrnehmung dieses Verhandlungstermins einen Flug gebucht. Kurz vor dem Verhandlungstermin hat der Kl. die Verweisung des Rechtsstreits beantragt. Daraufhin hat das AG den Verhandlungstermin einen Tag vor dem Termins...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Bereits mit Schreiben vom Vortag, dem 3.2.2016, hatte der Prozessbevollmächtigte bei der Rechtsschutzversicherung des Kl. unter Hinweis auf die ablaufende Berufungsfrist um Erteilung der Deckungszusage für die Durchführung der Berufung gebeten. Diese hat der VR am 19.2.2016 versagt, wobei er darauf hinwies, dass der Kl. eine begründete anwaltliche Stellungnahme veranl...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / b) Verfahrenskosten

Die Kosten der Mediationen betrugen für das Honorar der Mediatoren und deren Reisekosten, Raummiete und Catering zwischen 3.500 EUR bis 8.000 EUR; durchschnittlich etwas unter 5.000 EUR. Die bei ReIntra entstandenen Verwaltungskosten wurden nicht vollständig berechnet, sondern zur Unterstützung des Projekts teilweise von SwissRe und ReIntra getragen. Für künftige Mediationen...mehr

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AGS 7/2017, Anwaltskosten i... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde der Klägerin ist begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Abs. 9 S. 1 UrhG gegen einen Internet-Provide...mehr

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AGS 7/2017, Folge der Gebüh... / 1 Sachverhalt

Aufgrund des Beweisbeschlusses des LG wurde u.a. die Ladung des Zeugen ... des Sohnes der Beklagten, angeordnet und die Ladung des Zeugen davon abhängig gemacht, dass die Beklagte einen Auslagenvorschuss i.H.v.150,00 EUR einzahle. Der Zeuge unterzeichnete eine Gebührenverzichtserklärung, die dem LG vorgelegt wurde, woraufhin die Ladung des Zeugen auch ohne Vorschusszahlung a...mehr

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AGS 7/2017, Folge der Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zuläs sig, insbesondere binnen der Notfrist des § 569 ZPO eingelegt worden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt auch 200 EUR (§ 567 Abs. 2 ZPO). Der Senat ist zur Entscheidung berufen, nachdem die Rechtspflegerin dem Rechtsmittel nicht abgeholfen hat...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte mit Zwischenurteil dem Kläger aufgegeben, den Beklagten Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten; die Kostenentscheidung hat das LG der Schlussentscheidung vorbehalten. Gegen diese Entscheidung hat der Kläger sofortige Beschwerde eingelegt. Auf Hinweis des Beschwerdegerichts hin, dass das Zwischenurteil unanfechtbar sei, hat der Kläger die sofortige Beschwerd...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rücknahme der Beschwerde hat das Beschwerdegericht entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen über den Verlust des Rechtsmittels und die Kosten zu entscheiden (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2003 – 8 W 152/03, MDR 2003, 1261 m. Anm. Schütt; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., 2016, § 569 Rn 23; MüKo-ZPO/Lipp, 5. Aufl., 2016. § 569 Rn 23; vgl. Baumbach/Hartma...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten als Kosten des Rechtsstreits. Unbestritten ist die Zahlung der Klageforderung durch den Beklagten an den Klägervertreter während des Rechtsstreits erfolgt, ohne dass er von dem Kläger oder dessen Prozessbevollmächtigten zur Zahlung aufgefordert wurde. Es handelt sich damit nicht um eine Zah...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Unter dem 10.12.2015 befuhr der Kläger mit einem in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug BMW Typ Mini die ...-Brücke in ... . An einer rot oder gelb zeigenden Ampelanlage hielt er sein Fahrzeug an, als ihm ein im Eigentum der Beklagten stehendes Bundeswehrfahrzeug von hinten auffuhr. Im weiteren Verlauf beauftragte der Kläger mit der Regulierung seines Sachschadens einen Rechts...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / 3 Anmerkung:

Bei der gegebenen Fallgestaltung ist der Entscheidung des BGH zuzustimmen. I. Keine Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Besprechung Die auf die Erledigung des vor dem AG Brühl anhängigen Räumungs-, Herausgabe- und Zahlungsrechtsstreits gerichtete Besprechung (Erledigung dieses Rechtsstreits bei vollständiger Zahlung der Mietrückstände) war hier nämlich nur zwischen dem Bekl. ...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / 6. Zustellung der Streitverkündungsschrift

Eine Partei, die glaubt, für den Fall des für sie ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten zu besitzen oder den Anspruch eines Dritten besorgt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkünden (§ 72 Abs. 1 ZPO). Die Streitverkündung ist dem Dritten...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte mit ihrer den Bekl. am 9.3.2016 zugestellten Klage vor dem AG Brühl die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung rückständiger Miete verlangt. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Bekl. zu 2 und einem Mitarbeiter der von der Kl. beauftragten Hausverwaltung. Darin wurde dem Bekl. mitgeteilt, für den Fall des vollständigen A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Kosten des Rechtsstreits sind gem. § 269 Abs. 3 S. 3 BGB wie tenoriert der Beklagtenseite aufzuerlegen gewesen. Im Falle des hier einschlägigen § 269 Abs. 3 S. 3 BGB bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. Die Anwendung dieser Grundsätze führt vorliegend zur Auferlegung der Kosten auf di...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / b) Gewährung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO

Zu der Frage, inwieweit eine Gebührenermäßigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch eintreten kann, ist in der jüngeren Zeit verschiedene Rspr. ergangen. Danach gelten Besonderheiten, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung noch eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners gewährt, weil dann die Fristgewährung für die Partei...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Nachdem die Beteiligten das Verfahren nach einer Verhandlung vor dem Güterichter am 18.10.2016 durch den im Güterichterverfahren festgestellten schriftlichen Vergleich beendet haben, ist der Wert für das Beschwerdeverfahren und den abgeschlossenen Vergleich festzusetzen. a) Welcher Verfahrenswert für einen nach der Trennungszeit aus § 745 Abs. 2 BGB geltend gemachten Anspruch ...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Berichtigung der Verfahrenskosten

Rn 23 Die von § 25 Abs. 2 in Bezug genommenen "Kosten" sind die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Anlehnung an § 54, mithin die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses. Wird ein Eröffnungsbeschluss vom Beschwerdegericht aufgehoben, gehören zu den Verfahrenskosten auch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Verfahrenskosten (§ 209 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 7 Zuerst sind die in § 54 aufgezählten Masseverbindlichkeiten zu begleichen, also die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Diese Ansprüche müssen vom Verwalter in vollem Umfang befriedigt werden, andernfalls handelt es sich nicht um einen Fall der Mas...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Dieselbe Angelegenheit bei mehreren Verfahrensabschnitten Zurecht weist der BGH darauf hin, dass Tätigkeiten des Prozessbevollmächtigten oder Verfahrensbevollmächtigten, die mehrere Verfahrensabschnitte betreffen, in manchen Fällen zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit zusammengefasst werden. Dies kommt in der Praxis...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56, 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Mit zutreffender Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das FamG einen Verstoß der Verfahrensbevollmächtigten des Kindesvaters gegen den Grundsatz der kostensparenden Verfahrensführung wegen des unterlassenen Hinwirkens auf eine Verbindung der vom...mehr

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AGS 6/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie auf Zahlung rückständiger Miete in Anspruch genommen. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefonat zwischen dem Beklagten zu 2) und einem Mitarbeiter der von der Klägerin beauftragten Hausverwaltung, in welchem dem Beklagten mitgeteilt wurde, dass für den Fall des vollständigen Ausgleichs der rückst...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Abwicklung der vorläufigen Insolvenzverwaltung (Abs. 2)

Rn 11 War gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und ein (starker) vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so muss dem damit gemäß § 22 Abs. 1 verbundenen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Aufgrund des Übergangs der Verwaltungs- und Ve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Regelungszweck

Rn 1 § 209 dient vordergründig der Abwicklung von Verfahren, deren Insolvenzmasse nach § 208 vom Verwalter für unzulänglich befunden wurde. Sind zwar die Verfahrenskosten gedeckt, ist der Verwalter jedoch nicht in der Lage, sämtliche sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 zu begleichen, ist formal die Masseunzulänglichkeit nach § 208 anzuzeigen. Die Massegläubiger i....mehr

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AGS 6/2017, Umwandlung eine... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für ein Kindesunterhaltsverfahren betreffend zwei Kinder. Diese haben in einem im März 2016 eingeleiteten Stufenverfahren die Dynamisierung und Heraufsetzung ab 12/2015 rückständiger und laufender Unterhaltsansprüche verfolgt, die der Antragsgegner in zwei Jugendamtsurkunden vom 14.7.2015 statisch hatte ...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte verlangt, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses von 5.217,75 EUR gem. §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 4 S. 1 BGB für das Ehescheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich zu verpflichten. Das FamG hat mit Beschl. v. 9.11.2016 diesen Antrag abgewiesen, weil der Antragsteller ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Aufgaben des vorläufigen Verwalters

Rn 18 Abs. 2 statuiert die Verpflichtung des vorläufigen Verwalters aus dem von ihm verwalteten Schuldnervermögen, die entstandenen Verfahrenskosten zu berichtigen und die von ihm begründeten Verbindlichkeiten unverzüglich zu erfüllen. Bereits wenn es dem Verwalter erkennbar wird, dass eine Eröffnung ausscheidet, muss er seine Tätigkeit grundsätzlich am Werterhaltungsinteres...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Der nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgebliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat vermag der Ansicht des AG nicht beizutreten, dass der Verfahrenswert für den im Verfahren der einstweiligen Anordnu...mehr

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AGS 6/2017, Isolierte Anfec... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 ff. FamFG zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg und führt zur Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kostenentscheidung erfolgt gem. § 83 Abs. 2 FamFG entsprechend § 81 FamFG. Zwar handelt es sich bei dem vorliegenden Umgangsverfahren nicht um ein Antragsverfahren, mit der Folge, dass der Antrag des Kindesvaters lediglich eine Anregung...mehr

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FF 6/2017, Zulässigkeit des... / 2 Anmerkung

Der BGH führt aus, dass auch für das vereinfachte Verfahren die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen zu beachten sind, dass etwa die Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen muss. Für die besonderen Voraussetzungen der Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens knüpft jedoch § 249 FamFG an die materielle Rech...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Erfüllung der Verbindlichkeiten

Rn 19 Verbindlichkeiten i. S. v. § 25 Abs. 2 sind zunächst die vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Ansprüche, die für den Fall der Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1) darstellen würden.[43] Umfasst sind auch Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter die Gegenleistung in Anspruch genommen hat ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Anwendbarkeit

Rn 2 Nach seinem Wortlaut und der systematischen Stellung findet § 208 nur Anwendung im eröffneten Insolvenzverfahren. Dieselbe Sachlage (keine ausreichenden Mittel, alle sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen) kann jedoch schon im Antragsverfahren eintreten, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 208 und 209 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Verwalt...mehr

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FF 6/2017, Zulässigkeit des... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten im vereinfachten Verfahren um Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht. [2] Aus der Ehe des Antragsgegners ist die am 23.11.2003 geborene Tochter hervorgegangen. Nachdem sich die Eltern im Februar 2013 getrennt hatten, verblieb die Tochter im Haushalt ihrer Mutter. Der Antragsteller zahlte ab dem 1.4.2013 für sie Unterhaltvorschuss. [3] Nach ein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst in Abs. 1, dass die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen in gleicher Weise bekannt zu machen ist wie deren Anordnung und verweist zu diesem Zweck auf § 23. Darüber hinaus soll über Abs. 2 eine sachgerechte Beendigung der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwaltung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5) sichergestellt werden.[1] F...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 1 Sachverhalt

Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden für das Streitjahr (2009) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Dozent und stellvertretender Direktor einer Schule (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Klägerin war dort ebenfalls hauptberu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Praxis

Rn 30 In der praktischen Anwendung birgt die Vorschrift des § 25 Abs. 2 eine Fülle von Problemen, weil die fehlende Regelung der zeitlichen Abfolge zu Unsicherheiten im Vorgehen führt.[77] Vor diesem Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift erhoben worden.[78] Zur Reduzierung der Unsicherheit ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen vorläufigem...mehr

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Scheidungskosten sind nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner l...mehr

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Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters

Leitsatz Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht bestellt worden ist. Die Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentü...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens

ZPO §§ 98 S. 2, 103 Abs. 1; BGB § 779 Leitsatz Einigen sich die Parteien in einem Prozessvergleich über die "Kosten des Rechtsstreits", so werden hiervon nur diejenigen Kosten erfasst, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Soweit bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Kosten vorliegt (hier: über Kosten eines zwischenzeitlichen Rechtsmittelverfahr...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / Leitsatz

Einigen sich die Parteien in einem Prozessvergleich über die "Kosten des Rechtsstreits", so werden hiervon nur diejenigen Kosten erfasst, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Soweit bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Kosten vorliegt (hier: über Kosten eines zwischenzeitlichen Rechtsmittelverfahrens), werden diese nicht ohne Weiteres von der...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Reichweite eines Vergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge. Die Klägerinnen nahmen die Beklagten wegen eines Brandschadens in Anspruch. Mit Grund- und Teilschlussurteil erklärte das LG die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt. Die von den Beklagte...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Maßgeblich für die Verteilung der Kosten des Rechtsmittelzuges sei die Kostenentscheidung des BGH v. 1.10.2013 und nicht die im Prozessvergleich vom 17.2.2015 ...mehr