Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Teil der Kosten des Hauptverfahrens bei Gegenstandsidentität

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind jedoch ausnahmsweise als Teil der Kosten des Hauptverfahrens zu behandeln, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweis- und Hauptsacheverfahrens identisch sind.[16] In diesen Fällen umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens auch die Kosten des Beweisverfahrens. Dabei liegt eine Gegenstandsidentität auch d...mehr

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AGS 5/2016, Aufhebung der P... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Das ArbG durfte die Prozesskostenhilfebewilligung nicht gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO aufheben. 1. Gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO soll das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlich...mehr

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AGS 5/2016, Kosten der Nebe... / 1 Sachverhalt

Der Kläger machte Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten geltend. Die Rechtsbeschwerdegegnerin trat dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten als Streithelferin bei. Das Gericht schlug den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor, der unter anderem folgende Regelungen vorsah: 1. Die Beklagten verpflichten sich gesamtschuldnerisch, an den Kläger einen Betrag in Höhe vo...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Rückzahlung bei Kostenfreiheit oder PKH/VKH-Bewilligung

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Partei von der Zahlung der Kosten oder Gebühren befreit ist. Da die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von der befreiten Partei nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann, steht der Gegenpartei in ...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Klage auf Beric... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des ArbG gem. § 63 Abs. 2 GKG. Im Ausgangsverfahren begehrte der Kläger von der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, die inhaltliche Abänderung erteilter Nachweise gem. § 2 NachwG. Der Kläger bestritt die Höhe der ausgewiesenen Vergütung, die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagstätigkeit, Vorbehalt...mehr

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AGS 5/2016, Streit über Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer daher nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO analog). 1. Zu Recht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Kostenfestsetzung den tatsächlichen, am Klageinteresse des Erinnerungsführers bemessenen Streitwert i.H.v. 99,00 EUR und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Vollmachtloser Vertreter

Rz. 4 Die Kostentragungspflicht trifft grundsätzlich nur den Beteiligten, der das Verfahren beantragt oder dem die Verfahrenskosten durch Richterspruch auferlegt worden sind.[1] Über den Wortlaut des § 135 Abs. 1 FGO hinaus kostentragungspflichtig ist nach der Rspr. auch der vollmachtlose Vertreter, obwohl er nicht Beteiligter ist[2], es sei denn, der Kläger selbst hat ihn z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Kostenaufhebung

Rz. 4 In das Ermessen des Gerichts ist es gestellt, statt einer quotalen oder betragsmäßigen Aufteilung der Verfahrenskosten diese gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, fallen die Gerichtskosten den Beteiligten je zur Hälfte zur Last; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet. Diese Regelung dient der Vereinfachung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Nach § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Verfahrenskosten zu tragen. So kann die Absicht unterstellt werden, Kostenerstattung zu beantragen, wenn bei Rücknahme einer vom FA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde anzunehmen ist, dass dem anwaltlich vertretenen Kläger, der ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kosten bei geringfügigem Unterliegen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 5 Ist ein Beteiligter nur zu einem geringen Teil unterlegen, so kann das Gericht von einer Kostenaufteilung absehen und dem hauptsächlich Unterlegenen die gesamten Verfahrenskosten auferlegen. Ob das Unterliegen geringfügig ist, hängt i. d. R. von der Quote des Unterliegens ab. In der Praxis wird von einer Kostenaufteilung regelmäßig abgesehen, wenn ein Beteiligter zu we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der in § 135 Abs. 1 FGO geregelte allgemeine kostenrechtliche Grundsatz, dass der unterliegende Beteiligte die Verfahrenskosten trägt, wird in § 137 FGO durchbrochen, wenn der ganz oder teilweise obsiegende Beteiligte die Entscheidung verzögert oder erschwert, weil er die entscheidungserheblichen Tatsachen verspätet geltend gemacht oder bewiesen hat[1], ein Beteiligter, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Schuldhafte Kostenverursachung (S. 2)

Rz. 3 Außer in den Fällen verspäteten Vorbringens können dem obsiegenden Beteiligten die Kosten eines Verfahrensabschnitts oder auch des gesamten Rechtsstreits auferlegt werden, wenn er diese schuldhaft verursacht, z. B. einen Beweistermin versäumt hat. So sind die Verfahrenskosten der Finanzbehörde aufzuerlegen, wenn sie dem Kläger eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Anträge

Rz. 7 Da der Beigeladene[1] zunächst ohne sein Zutun in den Rechtsstreit einbezogen wird, soll ihm hieraus noch keine Kostenpflicht erwachsen; anders hingegen, wenn er eigene Anträge stellt oder Rechtsmittel führt. In diesem Fall sind ihm, soweit er unterlegen ist, die durch ihn zusätzlich verursachten Kosten aufzuerlegen. Hierbei muss es sich um eigene, vom Hauptantrag abwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Inhalt und Gegenstand der Kostenentscheidung

Rz. 1 Mit der Kostenentscheidung stellt das Gericht verbindlich fest, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, bei mehreren kostenpflichtigen Beteiligten auch, in welchem Verhältnis diese Kosten auf die Beteiligten entfallen. Es hat die Entscheidung von Amts wegen zu treffen. Eines besonderen Antrags bedarf es nicht, außer bei Klagerücknahme.[1] Die Kostenentscheidung setzt ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3.4 Aufhebung der Einspruchsentscheidung bzw. des Verwaltungsakts durch das Gericht

Rz. 27 § 138 Abs. 2 S. 2 a. F. ist durch das FGO-ÄndG v. 21.12.1992 aufgehoben worden. Diese Vorschrift regelte den Fall, dass nach § 100 Abs. 2 S. 2 FGO a. F. das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung oder den angefochtenen Verwaltungsakt ohne Entscheidung in der Sache aufhebt. Dies setzte wesentliche Verfahrensmängel aufseiten des FA voraus, sodass unterstellt we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Haftung nach Kopfteilen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 10 Sind mehrere Personen ganz oder teilweise unterlegen, haften sie für die Verfahrenskosten nach Kopfteilen und nicht als Gesamtschuldner. Es bedarf insoweit keiner ausdrücklichen Regelung in der Kostenentscheidung. Zur Kostenpflicht mehrerer Personen führen Streitgenossenschaft[1], Prozessverbindung[2], gleichgerichtete Rechtsmittel des Beigeladenen und des von ihm unters...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.2.1 Rücknahme oder Änderung des Verwaltungsakts

Rz. 6 Im Fall der Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, mit der das Gericht dem Klagebegehren ganz oder teilweise entspricht, trägt die Finanzbehörde die Verfahrenskosten. Das gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung zugunsten des Klägers, die erst im Lauf des Klageverfahrens eintritt. Führt sie daraufhin zu einer Erledigung des Klageverfahrens zugu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Gerichtskosten

Rz. 1 Zum Begriff s. Vor § 135 FGO Rz. 2. Kostenpflicht i. S. d. §§ 135ff. FGO ist begrifflich Kostentragungspflicht [1], denn die Vorschriften regeln, wer die im Verfahren entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt. Unabhängig und abweichend von der Kostenentscheidung kann jeder am Verfahren Beteiligte Kostenschuldner und damit kostenpflichtig sein.[2] So ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Nicht immer führt das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zu einer streitigen Entscheidung der Hauptsache durch Urteil oder Beschluss; denn in seinem Verlauf können außerprozessuale Ereignisse eintreten, die das Klagebegehren ganz oder teilweise gegenstandslos werden lassen, etwa wenn die beklagte Finanzbehörde einen geänderten Bescheid erlässt, der dem Antrag des Kläg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rücknahme des Rechtsbehelfs oder des Rechtsmittels (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Rechtsbehelf zurückgenommen, trägt derjenige Beteiligte, der die Rücknahme erklärt hat, die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. Dies kann auch der vollmachtlose Vertreter sein, wenn er einen von ihm eingelegten Rechtsbehelf zurücknimmt.[1] Da sich die Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keiner besonderen Kostenentscheidung.[2] Bei Klagerücknahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verspätetes Vorbringen (S. 1)

Rz. 2 Die Kostenpflicht knüpft in § 137 S. 1 FGO an das verspätete Vorbringen von entscheidungserheblichen Tatsachen an, sodass das Gericht nur dann ermessensfehlerfrei die Kosten dem Obsiegenden auferlegen kann, wenn die Verspätung ursächlich für die Verzögerung des Verfahrens war, die Entscheidung sich also nicht aus anderen Gründen verzögert hat, was heute bei der bekann...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Für ein Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann Verfahrenskostenhilfe nur für die Einigungsgebühr bewilligt werden. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.4.2015 – 18 WF 218/14mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Für das Verfahrenskostenhilfeprüfverfahren selbst darf grundsätzlich keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden (BGH FamRZ 2004, 1708, juris Rn 6 ff. [= AGS 2004, 292]; BGH NJW 2010, 3101, juris Rn 3; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn 3; Musielak/Fischer, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 118 Rn 6; MüKo/Motz...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Unterhaltssache. Der Antragsteller beantragte beim FamG die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Abänderung eines vor dem FamG geschlossenen Vergleichs betreffend Kindesunterhalt. Nachdem die Antragsgegnerin den geltend gemachten Abände...mehr

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zfs 4/2016, Überprüfungsfri... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Gericht hat deshalb unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, wie die Kosten des Rechtsstreits zu verteilen sind. Ausschlaggebend ist hierbei insb. der ohne die Erledigungserklärung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann...mehr

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zfs 4/2016, Vertretung des ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte vor dem LG Aschaffenburg die Bekl. aus abgetretenem Recht ihres Vaters auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch genommen. Die Bekl. hat mit der Klageerwiderung gegen den Zedenten – den Vater der Kl. – Drittwiderklage auf negative Feststellung erhoben, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Beteiligung keine Ansprüche gegen die Be...mehr

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AGS 4/2016, Streitwertbesch... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft und auch sonst zulässig. Entgegen der Ansicht des Nichtabhilfebeschlusses fehlt es nicht an der Beschwer der Beklagten. Die Beklagte hat zwar nach der erstinstanzlichen Kostenentscheidung nicht die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ist jedoch gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten aus dem Anwaltsvertrag vergütungs...mehr

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AGS 4/2016, Streitwertbesch... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Eventuelle Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte haben bei der Berechnung der Beschwer unberücksichtigt zu bleiben.[1] Dies gilt schon deshalb, weil im Vorhinein nicht feststeht, ob sich der Kostenerstattungsanspruch realisieren lässt oder ob die Partei am Ende nicht auf ihren Anwaltskosten sitzen bleibt. Ebenso bleibt ein eventueller Anspru...mehr

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AGS 4/2016, Hypothetische R... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte vor dem ArbG Stralsund 2011 auf Zahlung unter dem Gesichtspunkt von Equal Pay verklagt. Der Gerichtsstand des ArbG Stralsund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beklagte dort eine Niederlassung betreibt. In der Niederlassung sind bis auf den Niederlassungsleiter und seine Assistentin nur gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Der Niederlassungs...mehr

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AGS 4/2016, Bindende Festle... / 1 Sachverhalt

Das zugrunde liegende Verfahren einer Anhörungsrüge gem. § 178a SGG (in der Folge: Hauptsacheverfahren), das sich an ein gem. § 197a SGG kostenpflichtiges Berufungsverfahren angeschlossen hatte, endete mit Beschluss, durch den die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen wurde. Gleichzeitig wurde in entsprechender Anwendung des § 193 SGG ausgesprochen, dass außergerichtliche K...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das ...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Hat das Beschwerdegericht in einem Sorgerechtsverfahren bereits ein (psychologisches) Sachverständigengutachten eines gerichtlich bestellten Gutachters (zum Sozialverhalten des Kindes und zu Fragen einer Rückführung des Kindes in den mütterlichen Haushalt) eingeholt, kann der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt der Kindesmutter nicht mit Erfolg beantr...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte ein Sachverständigengutachten zu Mutter und Kind in dem anhängigen Sorgerechtsverfahren eingeholt. Dabei waren durch die psychologische Sachverständige folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist I. Sozialverhalten (weiterhin) gestört? Wenn ja: Inwieweit ist dies auf Familienangehörige oder sonstige Bezugspersonen des Kindes zurückzuführen? Welche anderen Ursachen ...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf Gewährung eines Kostenvorschusses ist ohne Erfolg. Denn zur Rechtswahrnehmung ist ein Privatgutachten nicht erforderlich. Der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter kann wegen seiner Vergütung keinen Vorschuss (nach § 47 Abs. 1 RVG) beanspruchen. Zur Vergütung zählen nur solche Auslagen des Rechtsanwalts, die zur sachgemäßen Durchführung des Auftrags erford...mehr

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AGS 3/2016, Keine Gebühr fü... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG betreffend die Kosten des Berufungsverfahrens ist begründet. Der Beklagten steht kein Festsetzungsanspruch in Höhe der geltend gemachten Vergütung zu. Es ist schon zweifelhaft, ob der Beklagten nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3201 VV und Vorbem. 3 Abs. 2 VV Kosten in Höhe einer 1,1-fache...mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hält die sofortige Beschwerde der Beklagten nach § 99 Abs. 2 ZPO für statthaft. Das LG habe in der Sache aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden. Dass es sich nicht um ein Anerkenntnisurteil im technischen Sinne handele, stehe der Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO nicht entgegen. Sie sei vielmehr geboten, weil die Beklagte das Urteil mangels Beschwer...mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verkaufte der Beklagten mit notariellem Vertrag vom 1.3.2012 Grundbesitz für 2,3 Mio. EUR und bewilligte ihr eine Auflassungsvormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wurde. Für den Fall des Rücktritts war in dem Vertrag die Verpflichtung des Klägers vorgesehen, unter anderem die Kosten des Vertrags zu tragen. Der Beklagten entstanden aus der Beurkundung des Ve...mehr

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AGS 3/2016, Antrag auf Nach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, §§ 58 ff. FamFG, Beschwerde des Kindesvaters führt zur ersatzlosen Aufhebung des familiengerichtlichen Beschlusses vom 10.2.2015, soweit in diesem über die Tragung der Verfahrenskosten entschieden wurde. Im Übrigen ist sie aber unbegründet. Die Beschwerde ist zulässig. Es liegt eine (ergänzende) Endentscheidung des FamG i.S.v. § 38 FamFG vor. Denn mit der Koste...mehr

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AGS 3/2016, Kostenteilung b... / 2 Aus den Gründen

I. Nachdem der Einspruch auf die Frage von Zahlungserleichterungen bezüglich der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe beschränkt wurde, war nur noch darüber zu entscheiden. II. Ausgehend von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten war die Gewährung von Zahlungserleichterungen in Form einer Ratenzahlung angezeigt. III. Im Rahmen der Kosten- und Auslagenentsch...mehr

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AGS 3/2016, Kostenteilung b... / Leitsatz

Verweigert die Staatsanwaltschaft einzig wegen der nicht haltbaren Rechtsauffassung, dass das Beschlussverfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO nur bei einer Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe des Tagessatzes und nicht auch bei der bloßen Beschränkung auf die Frage von Zahlungserleichterungen Anwendung finde, die nach dieser Vorschrift erforderliche Zustimmung, ist es ang...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

1. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG richtet sich der Verfahrenswert in Ehesachen nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Umfang und der Bedeutung der Sache sowie den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Nach § 43 Abs. 2 FamGKG ist dabei im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten in Ansatz zu ...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. 1. Der Beschwerde ist insoweit zuzustimmen, dass nach dem Gesetz neben dem Einkommen der beteiligten Ehegatten grundsätzlich auch deren Vermögensverhältnisse für die Festsetzung des Verfahrenswertes zu berücksichtigen sind. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ist in der Rspr. der OLG allerdings äußerst umstritten. Die Ans...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 28 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei Wochen -, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung. Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflicht für die zurü...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerden und die Anschlussrechtsbeschwerde sind unbegründet. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Der Beteiligte zu 1) sei gem. § 126 ZPO aus eigenem Recht berechtigt, die zu seinen Gunsten entstandenen und nicht als Prozesskostenvergütung aus der Staatskasse erstatteten Gebühren – also die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozess...mehr

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AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 26.5.2014 beim LG eingegangenen Klage v. 23.5.2014 nahm die Klägerin die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von Büroräumen in Anspruch. In den von der Beklagten am 1.10.2004 geschlossenen Mietvertrag war die Klägerin durch den Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluss v. 21.4.2009 auf Vermieterseite eingetreten. Die Beklagte künd...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr

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AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 269 Abs. 5 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist gem. §§ 567, 569 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Der Senat entscheidet durch den Einzelrichter, weil der angefochtene Beschluss des LG von einem Einzelrichter erlassen wurde (§ 568 S. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg, denn die Voraussetzungen der ...mehr

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AGS 2/2016, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 203.000,00 EUR geltend. Das ArbG gab der Klage statt. Im zweiten Rechtszug einigten sich die Parteien vor dem LAG nach Begründung und Erwiderung der Berufung in einem gem. § 278 Abs. 6 S. 1 Alt. 1 ZPO geschlossenen Vergleic...mehr