Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / g) Geltendmachung durch Stundung

aa) Stundung des Pflichtteilsanspruchs Rz. 44 Die überwiegende Meinung[50] geht davon aus, in der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs liege stets eine Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs. Erbschaftsteuerlich entsteht damit grundsätzlich sogleich die Steuerpflicht in voller Höhe. Der Stundung gehe denklogisch die Einigung zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Anrechnung auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB)

a) Grundsätzliches Rz. 75 Bei einer lebzeitigen Zuwendung kann der künftige Erblasser bestimmen, dass sich der Pflichtteilsberechtigte diese auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss (§ 2315 BGB). Dadurch reduziert sich der Pflichtteil des Zuwendungsempfängers u.U. ganz erheblich, und zwar i.d.R. wesentlich stärker als bei einer bloßen Ausgleichungsanordnung (§§ 2050 ff., ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / I. Grundregeln zur Erbschaftsteuer

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / j) Der geerbte Pflichtteilsanspruch

Rz. 66 Ist der Erblasser Pflichtteilsberechtigt gegenüber Dritten und hat er den Pflichtteil zu Lebzeiten bereits geltend gemacht, geht bei seinem Tod die noch nicht erfüllte Pflichtteilsforderung auf seine Erben über. Diese haben die Pflichtteilsforderung als Teil des Nachlasses der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Der BFH muss sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinanders...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 313 Auf den Pflichtteil eines Kindes oder Enkels ist neben Legaten und anderen Erwerben von Todes wegen (§ 789 ABGB) anzurechnen, was diesem als Ausstattung (Heiratsgut), zum Berufsanfang oder zum Start eines Gewerbes gegeben wurde, was er als Vorschuss auf den Pflichtteil erhielt oder vom Erblasser zur Zahlung von Schulden des volljährigen Kindes verwandt wurde, § 788 A...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 3. Berechnung, wenn noch Ehepartner vorhanden sind

Rz. 105 Eine bislang unbefriedigende Lösung erhält man, wenn eine Zuwendung an Abkömmlinge ausgleichungspflichtig und zugleich nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig ist und neben den Abkömmlingen noch ein überlebender Ehepartner vorhanden ist. In diesen Fällen kommt es, da der Anteil des Ehepartners bei der Ausgleichung vorab in Abzug zu bringen ist, zu einem ungewollten Erge...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Anrechnung auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB), Ausgleichungspflichten (§§ 2050 ff., 2316 BGB)

1. Grundsätzliches zur Wirkung von Anrechnungs- und Ausgleichungspflichten a) Problemstellung Rz. 61 Macht ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Zuwendungen, so sollte er nicht versäumen sicherzustellen, dass diese bei der "späteren erbrechtlichen Endabrechnung", insbesondere aber bei der Bemessung des Pflichtteils, berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht hierfür zwei grundsätzlic...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / V. Der Erwerb als Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG

1. Ausgangspunkt und Systematik Rz. 166 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für einen Erbverzicht (§ 2346 BGB) gewährt wird. Gem. § 2346 Abs. 2 BGB kann entweder auf das Erbrecht insgesamt oder aber auf das Pflichtteilsrecht als Teil des Erbrechts isoliert verzichtet werden. Auch dies unterfällt dem Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 5...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 8. Abzug der Pflichtteilslast beim Erben/Beschenkten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG

a) Grundlagen Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besteuerungszeitpunkt, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG

Rz. 72 Der Zeitpunkt der Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs ist mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung identisch.[106] Insoweit kann auf die oben gemachten Ausführungen (siehe Rdn 28 ff.) verwiesen werden.mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Die Steuerpflicht der Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

1. Ausgangspunkt Rz. 124 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[180] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 E...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Steuerrecht

A. Der Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht einschließlich Bewertung I. Grundregeln zur Erbschaftsteuer 1. Freibeträge und Steuersätze Rz. 1mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / VI. Die Besteuerung des Erbschaftsvertrages über zukünftige Pflichtteilsansprüche gem. § 311b BGB

1. Ausgangspunkt und Steuerbarkeit Rz. 174 Gem. § 311b Abs. 4, 5 BGB können künftige gesetzliche Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten Vereinbarungen schließen. Derartige Verträge nennen sich üblicherweise Erbschaftsvertrag.[236] Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Rechtsprechung hatte sich mit...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / III. Pflichtteil und Güterstand

Rz. 44 Da bei Vorhandensein von Ehegatten sich das Erbrecht in Abhängigkeit vom Güterstand bestimmt,[87] variiert bei verheirateten Erblassern und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, die Pflichtteilsquote des Ehegatten, Lebenspartners, der Abkömmlinge und der Eltern des Verstorbenen je nachdem, welcher Güterstand bestand. Aus der Güterstandsabhäng...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 25 Zivilrechtlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall, § 2317 BGB. Anderes gilt hingegen für das Erbschaftsteuerrecht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den geltend gemachten Pflichtteil erst in dem Moment, in dem der Pflichtteilsanspruch vom Berechtigten geltend gemacht wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG. Entscheidend für d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VII. Zusammentreffen von Anrechnungspflicht (§ 2315 BGB) und Eigengeschenk (§ 2327 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 99 Die Anrechnung der freigebigen Zuwendung nach § 2315 BGB betrifft grundsätzlich nur die Anrechnung auf den ordentlichen Pflichtteil. Im Pflichtteilsergänzungsrecht gibt es dafür die Parallelvorschrift des § 2327 BGB, der auch ohne Erblasserbestimmung eingreift.[145] Hat der Ergänzungsberechtigte ein Eigengeschenk erhalten, welches zugleich nach § 2315 BGB auf den Pfli...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / cc) Gerichtlich angeordnete Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 52 Die vorstehenden Fälle behandeln die freiwillige Stundungsvereinbarung. Demgegenüber kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auch einklagen und das Gericht für den begründeten Anspruch eine Pflichtteilsstundung nach § 2331a BGB anordnen.[67] Diese ist regulär verzinslich. In derartigen Fällen besteht kein Zweifel an der Geltendmachung des Pflichtteils durch u...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 102 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[153] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Das Zuwendungsverhältnis

Rz. 73 Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Ableben des Erblassers vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Dennoch wird der Besteuerung nicht das Verhältnis des Erben zum Pflichtteilsberechtigten, sondern vom Erblasser zum Pflichtteilsberechtigten zugrunde gelegt.[107] Dies ist insbesondere für die maßgebliche Steuerklasse und damit verbunden für die Höhe der...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Inhalt

Rz. 91 Der Inhalt der Anrechnungsbestimmung muss erkennbar darauf gerichtet sein, die Zuwendung auf den Pflichtteil anzurechnen. Die Bestimmung, dass die Zuwendung auf den "Erbteil" anzurechnen ist, ist grundsätzlich nur als ausgleichungspflichtig i.S.v. §§ 2050 ff., 2316 BGB anzusehen, nicht aber auch als anrechnungspflichtig i.S.v. § 2315 BGB.[133] Nur unter bestimmten Vor...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Abgrenzung des Pflichtteilsanspruchs vom Pflichtteilsvermächtnis

Rz. 67 Von den Fällen der Geltendmachung des Pflichtteils i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG sind die Fälle des Pflichtteilvermächtnisses zu unterscheiden.[96] Lediglich beim Pflichtteil hat der Gesetzgeber die Privilegierung vorgesehen, dass der Pflichtteilsberechtigte über seine Steuerpflicht selbst entscheiden kann. Macht er den Pflichtteil geltend, so hat er diesen in...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Pflichtteil der Aszendenten bei Abfindung an Deszendenten – der Pflegeheimfall

Rz. 52 Kommt es durch einen entgeltlichen Erbverzicht zu einer Pflichtteilsberechtigung der Eltern des Erblassers, erscheint es fraglich, ob hier eine Anrechnung möglich ist, denn die hier erfolgte Zuwendung an einen verzichtenden Deszendenten ist keine Begünstigung des Aszendenten. Der Normzweck "keine Doppelbegünstigung des gleichen Stammes" erfasst bei genauer Betrachtung...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / III. Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 169 Eine bei Weitem weniger umfassende und wirksame Möglichkeit zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen besteht darin, bei lebzeitigen Zuwendungen an den bzw. die Pflichtteilsberechtigten die Anrechnung der jeweiligen Zuwendung auf spätere Pflichtteilsansprüche anzuordnen (§ 2315 BGB).[354] Die Anrechnung auf den Pflichtteil hat durch die Erbrechtsreform 2010 gerade i...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 210 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[277] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / I. Einleitung

Rz. 2 Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn die Zuwendung kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig ist (§ 2050 Abs. 1 und 2 BGB) oder der Erblasser bei der Zuwendung des Vorempfangs die Ausgleichungspflicht angeordnet hat (§ 2050 Abs. 3 BGB). Die Frage, wie sich solche Zuwendungen auf den Pflichtteil der Abkömmlinge auswirken, re...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beschränkter Abzug, § 10 Abs. 6 ErbStG

Rz. 91 Problematisch sind die Fälle, in denen sich im Nachlass Gegenstände befinden, die nach § 13 ErbStG steuerbefreit sind. Gem. § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG sind Lasten nicht abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen. Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Beispiel A ist Allei...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[57] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[58] Dieser Sichtweise liege...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 44 Die überwiegende Meinung[50] geht davon aus, in der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs liege stets eine Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs. Erbschaftsteuerlich entsteht damit grundsätzlich sogleich die Steuerpflicht in voller Höhe. Der Stundung gehe denklogisch die Einigung zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem voraus, dass der Pflichtteilsanspru...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 5. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 488 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 834 CC den ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Nießbrauch auch als Pflichtteil. Das gilt in gleicher Weise wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten.[487] Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (siehe Rdn 469) und Pflichtteilsrecht stimmen insoweit überein. Sind Kinder oder Abköm...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Berechnung, wenn nur Abkömmlinge vorhanden sind

Rz. 104 Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist in diesem Fall nach §§ 2050, 2316 BGB zunächst der Ausgleichungsnachlass zu bilden und daraus der Ausgleichungspflichtteil zu berechnen. Danach ist in einem zweiten Schritt die (ausgleichungs- und) anrechnungspflichtige Zuwendung mit dem hälftigen Betrag von dem zuvor nach den §§ 2050, 2316 BGB berechneten Ausgleichung...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführende Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten h...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / d) Annahme eines Angebots

Rz. 38 Die Initiative für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs muss nach verbreiteter Meinung nicht notwendigerweise vom steuerpflichtigen Pflichtteilsberechtigten ausgehen. Als Geltendmachung gilt vielmehr auch der Fall, in dem der Erbe die Zahlung eines Pflichtteilsanspruchs dem Pflichtteilsberechtigten anbietet und Letzterer das Angebot annimmt.[35] Beispiel Der Pf...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / III. Der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG

Rz. 116 Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nicht steuerpflichtig. Zivilrechtlich mag es sich hierbei um einen Erlassvertrag handeln, der zu einer freigebigen und unentgeltlichen Vermögenszuwendung beim Pflichtteilsbelasteten führen kann. Das ErbStG folgt dieser Betrachtungsweise jedoch ausdrücklich nicht bzw. korr...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 146 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG [198] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 112 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[164] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VI. Durchführung der Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 95 Nach § 2315 Abs. 2 S. 1 BGB erfolgt die Berechnung des Anrechnungspflichtteils so, dass der Wert der Zuwendung dem Nachlasswert hinzugerechnet und ein sog. Anrechnungsnachlass gebildet wird. Dann wird der Pflichtteil nach der Pflichtteilsquote bestimmt und der Vorempfang von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil in voller Höhe abgezogen. Da der Abzug ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / III. Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB

1. Anrechnungsbestimmung Rz. 86 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen.[117] Sie kann aber auch vorher (durch Vorbehalt) für eine oder mehrere später beab...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / B. Die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge an Abkömmlinge nach §§ 2050, 2316 BGB

I. Einleitung Rz. 2 Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn die Zuwendung kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig ist (§ 2050 Abs. 1 und 2 BGB) oder der Erblasser bei der Zuwendung des Vorempfangs die Ausgleichungspflicht angeordnet hat (§ 2050 Abs. 3 BGB). Die Frage, wie sich solche Zuwendungen auf den Pflichtteil der Abkömmlinge ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / B. Pflichtteilsrecht und Grunderwerbsteuer

I. Einführung Rz. 201 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt od...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / III. Die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge nach §§ 2050 ff., 2316 BGB

1. Allgemeines Rz. 8 Nach § 2316 Abs. 1 BGB bestimmt sich der Pflichtteilsanspruch eines Abkömmlings danach, was auf seinen gesetzlichen Erbteil unter Berücksichtigung der Ausgleichung einer Zuwendung des Erblassers oder einer Leistung des Abkömmlings (i.S.d. § 2057a BGB) bei der Teilung entfallen würde. Die Ausgleichung erfolgt nur hypothetisch, da aufgrund der Enterbung des...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / C. Die anrechnungspflichtigen Vorempfänge nach § 2315 BGB

I. Allgemeines Rz. 84 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte eine lebzeitige Zuwendung auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[113] Nach § 2315 ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Unterschiedlicher Verjährungsbeginn bei ordentlichem Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil

Rz. 303 Kompliziert wird die Situation dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte sowohl einen ordentlichen Pflichtteilsanspruch als auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch hat und er bezüglich beider Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten von seiner Berechtigung erfährt. Hier stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Verjährung beginnt. Hat der Pflichtteilsberechtig...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / A. Das Pflichtteilsrecht als Determinante der Testamentsgestaltung: Die Tücken des § 2306 BGB, Regelungen zur Tragung der Pflichtteilslast, "Verweisung" auf den Pflichtteil

I. Der Schutz des Erbenpflichtteils – Gefahren aus §§ 2305, 2306, 1371 BGB 1. Ausgangssituation Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht setzt der Testierfreiheit Grenzen. Daher ist bei jeder Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen an die Einflüsse des Pflichtteilsrechts zu denken und entsprechende "Störfallvorsorge" zu betreiben. Dabei können Pflichtteilsansprüche nicht nur zu einer er...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / IV. Form und Inhalt der Anrechnungsbestimmung

1. Form Rz. 90 An die Form der Anrechnungsbestimmung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Sie kann auch konkludent erfolgen.[131] Eine solche konkludente Anrechnungsbestimmung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Empfänger sie bewusst erkannt hat und dennoch die Zuwendung nicht zurückweist.[132] 2. Inhalt Rz. 91 Der Inhalt der Anrechnungsbestimmung muss erkennbar d...mehr

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§ 19 Länderübersicht / V. Der Pflichtteil im gemeinspanischen Recht

1. Rechtsnatur Rz. 477 Der Pflichtteilsberechtigte kann eine unmittelbare Beteiligung an dem Nachlass in Höhe seiner Pflichtteilsrechtsquote, gemessen am Netto-Nachlass, beanspruchen. Damit ist allerdings keine Stellung als Erbe verbunden. Die Beteiligung am Netto-Nachlass bedeutet z.B., dass der Pflichtteilsberechtigte für die Nachlassverbindlichkeiten nicht haftet. Ob der P...mehr

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§ 19 Länderübersicht / VI. Güterstand und Pflichtteil

1. Gesetzlicher Güterstand Rz. 95 Gesetzlicher Güterstand nach französischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté reduite aux acquêts, Art. 1400 ff. c.c.).[86] Alles, was die Eheleute nach der Eheschließung entgeltlich erworben haben, bildet ihr Gesamtgut und ist Teil der ehelichen Gütergemeinschaft. Im Erbfall ist das Gesamtgut vor Auseinandersetzung des Nac...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Die an der Ausgleichung Beteiligten

Rz. 72 Gemäß §§ 2050, 2316 BGB sind nur die Abkömmlinge eines Erblassers am Ausgleichungsvorgang beteiligt. Der Pflichtteil des Ehegatten berechnet sich ohne Berücksichtigung der Vorempfänge. Nicht mit berücksichtigt werden nach § 2316 Abs. 1 S. 2 BGB diejenigen Abkömmlinge, die einen Erbverzicht abgegeben oder einen vorzeitigen Erbausgleich nach § 1934d BGB a.F. geltend gem...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 221 Zunächst gilt im Bereich des Betriebsvermögens ebenso wie beim Privatvermögen, dass die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen wie die Erfüllung von Barvermächtnissen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten auf den erworbenen Nachlass führen.[307] Der Erbe muss daher auch dann die Buchwerte des Erblassers fortführen, wenn er Aufwendungen in Form von Barvermächtnissen od...mehr