Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeitgesetz

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Urlaubsanspruch/-abgeltung

Rz. 1386 Die Entstehung des Urlaubsanspruches ist nicht abhängig von der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern von dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit nach dem BurlG. Gem. § 4 Abs. 4 PflegeZG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Pflegebedürftigkeit

Rz. 1353 Als pflegebedürftig gelten Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des SGB XI erfüllen und Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14 und 15 des SGB XI voraussichtlich erfüllen (§ 7 Abs. 4 S. 1 und 2 PflegeZG). Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedür...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 29 Im Fall einer Kündigung hat der Insolvenzverwalter daher auch den Sonderkündigungsschutz (etwa § 18 BEEG, § 17 MuSchG, §§ 168, 174 SGB IX) zu beachten. Des Weiteren hat er den amtsbezogenen Kündigungsschutz (etwa § 9 Abs. 3 ASiG; § 58 Abs. 2, § 58d i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG, § 5 Abs. 1 PflegeZG) zu beachten (Berscheid, BuW 1999, 33, 35; Einzelheiten s. Uhlenbruck/Zob...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Pflege kranker Kinder

Rz. 271 Neben den Regelungen im PflegeZG sind für den Fall der Arbeitsverhinderung wegen der Erkrankung eines Kindes sowohl in §§ 275 Abs. 3, 616 BGB, § 45 SGB V, § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG als auch in Tarifverträgen (z.B. § 29 TVöD) und Einzelarbeitsverträgen weitere Regelungen enthalten. Rz. 272 Nach § 45 Abs. 3, Abs. 4 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf unbezahlte Fre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1560 Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 9a TzBfG eingeführt, die erstmals einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre vorsieht (Brückenteilzeit). Anders als bei § 8 TzBfG wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit wieder automatisch zu seiner ursprüngli...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.7 Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen

Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beisp...mehr

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Kündigung / 5.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

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Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

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Kündigung / 5.4 Arbeitnehmer in Familienpflegezeit

Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Familienpflegezeit im Sinne des § 2a FPfZG getroffen, so darf der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 FPfZG das Beschäftigungsverhältnis während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld als beitragspflichtige Einnahme

Rz. 5 Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) ist mit Wirkung zum 1.1.2015 für die Fälle der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes für bis zu 10 Tagen in § 44a Abs. 3 SGB XI ein Anspruch auf Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt, das Pflegeunterstützungsgeld, als antragsabhängige Lei...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 6 Anders als in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung (§ 26 Abs. 2 Nr. 2b SGB III, § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ist der Bezug von Pflegeunterstützungsgeld in der Krankenversicherung nicht als eigenständiger Versicherungspflichttatbestand geregelt, aus dem sich die Beitragszahlungspflicht ergeben könnte. Lediglich in § 192 Abs. 1 Nr. 2 ist die Erhaltung der Pflichtmitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.4 Alleinige Beitragstragung durch Pflegeversicherer (Satz 2)

Rz. 22 Nach Satz 2 werden die Beiträge nach § 232b von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen allein oder (in den Fällen von Satz 1 Nr. 3) anteilig von der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn und der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen getragen, wenn das dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegende monatliche Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.6 Angehöriger/Person aus dem persönlichen Umfeld

Die Begleitperson muss ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld der stationär zu behandelnden Person sein[1]. Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5.1 § 6 PflegeZG

Rz. 91 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG ist die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die für die Dauer einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einer Stammkraft nach § 2 PflegeZG oder einer Freistellung einer Stammkraft zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen nach § 3 PflegeZG eingestellt wird, durch einen Sachgrund gerechtfertigt. Die Befrist...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5 § 6 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPflZG

3.5.1 § 6 PflegeZG Rz. 91 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG ist die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die für die Dauer einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einer Stammkraft nach § 2 PflegeZG oder einer Freistellung einer Stammkraft zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen nach § 3 PflegeZG eingestellt wird, durch einen Sachgrund gerechtfe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5.2 § 2 Abs. 3 FPflZG

Rz. 96 Nach § 2 Abs. 3 FPflZG gilt § 6 Abs. 3 PflegeZG entsprechend für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die zur Überbrückung der Abwesenheit einer Stammkraft nach dem FPflZG eingestellt wird.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.2 Regelmäßiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 69 Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer; im Falle der Stufenausbildung endet es nach § 21 Abs. 1 Satz 2 BBiG mit Ablauf der letzten Stufe. Der Ausbildungsvertrag für die Stufenausbildung ist daher grundsätzlich für die gesamte Regelausbildungsdauer bis zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung abzuschließ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 4 Familienpflegezeit

Durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene und zum 1.1.2015 reformierte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wurde ein weiterer Tatbestand, der besonderen Kündigungsschutz vermittelt, geschaffen. Das Gesetz gibt in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit, während derer der Arbeitnehmer einen nahen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 27 AGG – Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich auch Beschäftigte wenden, die der Ansicht sind, benachteiligt worden zu sein auf Grundmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs, S 1.

Rn 2 Verhinderung ist tatsächliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erbringung der Dienstleistung während der (Kern-)Arbeitszeit (BAG NZA 09, 735) wegen eines in der Person des Betroffenen liegenden Grundes (BAG NJW 83, 1078 [BAG 08.09.1982 - 5 AZR 283/80]). Bsp: besondere familiäre Ereignisse, persönliche Unglücksfälle (BAG DB 83, 396), Wahrnehmung zwingender Termine b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Prozessuales.

Rn 28 Der ArbN kann gem § 17 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses bzw der Erklärung des ArbG nach § 17 III TzBfG (Rn 12) Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung erheben (›Entfristungsklage‹), bei Unwirksamkeit der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen Feststellungsklage auf Fortgeltung (BAG NZA 18, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristung ohne Sachgrund.

Rn 15 Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann gem § 14 II TzBfG ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren wirksam vereinbart werden, sofern mit demselben ArbG (BAG NZA 16, 758; 15, 1507 [BAG 24.06.2015 - 7 AZR 452/13]) noch kein Arbeitsverhältnis (nicht: Berufsausbildungsverhältnis, BAG NZA 12, 255 [BAG 21.09.2011 - 7 AZR 375/10]; Beamtenverhältnis BAG NZA 16, 758 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 AZR 236/15]; iE BLDH/Lingemann Kap 6 Rz 1 ff M 6.1.1 ff) sind vor Ablauf einer vereinbarten Frist nicht ordentlich kündbar, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart, § 15 III TzBfG. Der ArbN kann jedoch nach Ablauf von fünf Jahren kündigen, § 15 IV ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse konnten bisher Krankengeld beanspruchen wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit (§ 44), wegen eines ihnen entstandenen Arbeits- und Entgeltausfalls als Spender von Organen, Geweben oder Blut/Blutbestandteilen (§ 44a) und während der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45). Ab dem 1.11.2022 kann der Versichert...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.3 Verhältnis zum zu Begleitenden: Angehöriger oder Person aus dem engsten persönlichen Umfeld

Rz. 14 § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a fordert für das Entstehen des Krankengeldanspruchs, dass die begleitende Person ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG ist. Nahe Angehörige i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwiste...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1 In der Person der begleitenden Person

Rz. 9 Damit die begleitende Person wegen der Begleitung Krankengeld beanspruchen kann, muss sie in ihrer Person bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sein (Rz. 10) zwecks Begleitung eines anderen Versicherten, der stationär im Krankenhaus behandelt wird, notwendig mit aufgenommen werden; alternativ tritt anstelle der stationären Aufnahme eine ganztägige Beglei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44b wurde durch das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 (BGBl. I S. 4530) eingeführt und ist seit dem 5.10.2021 in Kraft. Es billigt einer Begleitperson gegenüber der Krankenkasse, bei der die Begleitperson versichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 1.11.2022 zu. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.18 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens in Sonderfällen

Rz. 32 Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens erfolgt in Sonderfällen nach anderen Kriterien. Solche Sonderfälle liegen nach § 43 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, wenn die Kürze der bisherigen Tätigkeit des Vertragsarztes einen Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht zulässt, eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt wegen der Betreuung und Erziehung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 13 Der Teilzeitanspruch kann von jedem Arbeitnehmer, also auch von leitenden Angestellten nach § 6 TzBfG [1] – d. h. von sog. Führungspersonal –, von befristet Beschäftigten[2] sowie von Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit weiter verringern wollen[3], begehrt werden. Eine Berufsausbildung in Teilzeit ist seit dem 1.1.2020 nach § 7a BBiG n. F. und § 27b HwO n. F. m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.2 Verfügungsgrund

Rz. 212 Ein Verfügungsgrund liegt nur ausnahmsweise vor, wenn bei Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wesentliche Nachteile entstehen und damit die einstweilige Verfügung zur Abwehr dieser Nachteile erforderlich erscheint.[1] Die konkreten Anforderungen hierfür werden je nach Einzelfall unterschiedlich definiert. Die zu erwartende Prozessdauer des Hauptsacheverf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 5 Änderungen nach Abschluss des Verfahrens (Abs. 4)

Rz. 13 § 9a Abs. 4 TzBfG dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers. Er soll mit einem zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigten planen können, ohne mit weiteren Ansprüchen auf Veränderung der Arbeitszeit nach dem TzBfG rechnen zu müssen.[1] Nach § 9a Abs. 4 Halbsatz 1 TzBfG kann ein befristet Teilzeitbeschäftigter innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums nicht verlan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.2 Zumutbarkeitsgrenze

Rz. 8 Für Arbeitgeber, die – in ihrem Unternehmen – i. d. R. mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmer – pro Kopf[1] – beschäftigen, enthält § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine Zumutbarkeitsgrenze. Sie können auch ohne Vorliegen betrieblicher Gründe einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 9a TzBfG i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist in Ergänzung zu dem zeitlich nicht begrenzten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) mit Wirkung vom 1.1.2019 ein neuer Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – Anspruch auf B...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1 Checkliste

Rz. 171 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt[1] Form[2], § 623 BGB Abgabe/Zugang[3] Wirksamkeitsfiktion bei Ablauf der Klagefrist Ordnungsgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage[4], §§ 4, 7 KSchG Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage[5], § 5 KSchG Kündigungsgrund Ordentliche Kündigung[6]:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.2 Rechtfertigungsgründe

Rz. 371 Ein an sich vertragspflichtwidriges Verhalten ist nur vorwerfbar, wenn es rechtswidrig ist. Ein Verhalten ist dann gerechtfertigt, d. h. es stellt sich nicht als objektiv pflichtwidriges Verhalten dar, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Rz. 372 Rechtfertigungsgründe sind u. a. die Anlässe, die dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 333 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr