Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegezeitgesetz

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.5 Vertretung für Verhinderung nach dem Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz

Nach § 6 Pflegezeitgesetz liegt ein sachlicher Grund für die Befristung in der Vertretung eines Beschäftigten, der entweder kurzzeitig, bis zu 10 Arbeitstagen zur Pflege naher Angehöriger der Arbeit fernbleibt, § 2, oder längstens 6 Monate zur häuslichen Pflege naher Angehöriger völlig oder teilweise freizustellen ist, § 3. Auch die befristete Einstellung zur Vertretung für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.6 Änderung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes

Die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach § 3 Abs. 3 PflegeZG oder Familienpflegezeit nach § 2a Abs. 1 FamPfZG ist seit dem 1.1.2025 auch in Textform möglich.[1] Die Vereinbarung von Teilzeitarbeit während einer Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit ist nach § 3 Abs. 4 PflegeZG bzw. § 2a Abs. 2 Satz 1 FamPfZG aber weiterhin an die Schriftform gebunden[2].[3]mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Arbeitsschutz sollen die Beschäftigten weitestmöglich vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit geschützt werden. Um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, ist die Arbeit menschengerecht zu gestalten, d. h. die Arbeit und auch die Arbeitsstätte muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Dabei lie...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 13 Der Teilzeitanspruch kann von jedem Arbeitnehmer, also auch von leitenden Angestellten nach § 6 TzBfG [1] – d. h. von sog. Führungspersonal –, von befristet Beschäftigten[2] sowie von Teilzeitbeschäftigten, die ihre Arbeitszeit weiter verringern wollen[3], begehrt werden. Eine Berufsausbildung in Teilzeit ist seit dem 1.1.2020 nach § 7a BBiG n. F. und § 27b HwO n. F. m...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.2 Verfügungsgrund

Rz. 212 Ein Verfügungsgrund liegt nur ausnahmsweise vor, wenn bei Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wesentliche Nachteile entstehen und damit die einstweilige Verfügung zur Abwehr dieser Nachteile erforderlich erscheint.[1] Die konkreten Anforderungen hierfür werden je nach Einzelfall unterschiedlich definiert. Die zu erwartende Prozessdauer des Hauptsacheverf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.2 Änderung des BEEG

Neben einer Reihe von Änderungen bezüglich der Regelungen über das Elterngeld werden auch arbeitsrechtliche Regelungen des BEEG geändert, indem das Gesetz zukünftig anstelle der Schriftform lediglich die Textform von Erklärungen verlangt. Die Neuregelungen gelten jedoch nach § 28 Abs. 1b BEEG nur für Kinder, die nach dem 30.4.2025 geboren werden. Das führt dazu, dass für die ...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 3. Sterbebegleitung, § 3 Abs. 6 PflegeZG

Rz. 37 Wie die Betreuung minderjähriger Angehöriger ist auch die Begleitung eines im Sterben liegenden nahen Angehörigen erst im Jahre 2015 in das Gesetz eingefügt worden. Der Beschäftigte soll während dieser (gem. § 4 Abs. 3 S. 2 PflegeZG auf nur drei Monate begrenzten) Zeit einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase, d.h. in den Tod, begleiten können.[29] Rz. 38...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG

Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 PflegeZG, "die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern",...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Seit dem 1.7.2008 sind mit dem Pflegezeitgesetz arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Kraft, die ausdrücklich dazu dienen, Beschäftigten die Pflege und Sterbebegleitung naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen.[1] Wie in modernen Spezialgesetzen üblich geworden, hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung auch hier unmittelbar in das Gesetz selbst aufgenommen...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 8 Das Pflegezeitgesetz begünstigt nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte". § 7 Abs. 1 PflegeZG definiert diesen Begriff des Beschäftigten für Zwecke des Gesetzes und fasst darunter neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Auszubildenden sowie die arbeitnehmerähnlichen Personen einschließlich der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten.[5] Die hie...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Begünstigter Personenkreis, Begriffsbestimmungen

Rz. 7 Ebenso wie das Pflegezeitgesetz begünstigt auch das Familienpflegezeitgesetz nicht nur Arbeitnehmer, sondern "Beschäftigte" und verweist in § 2 Abs. 3 FPfZG auch auf die entsprechende Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 PflegeZG.[3] Rz. 8 Auch die Begrifflichkeiten zum pflegebedürftigen nahen Angehörigen entsprechen denen im Pflegezeitgesetz.[4] Rz. 9 Wie im Pflegezeitgeset...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 57 Rechtsfolge der Ankündigung i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG (bzw. in den Fällen der Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 4 PflegeZG oder der Vereinbarung im Kleinunternehmen nach § 3 Abs. 6a PflegeZG) ist die Berechtigung des Beschäftigten, der Arbeit für die Dauer der angekündigten bzw. vereinbarten Pflegezeit fernzubleiben. In dem Umfang, in dem der Beschäftigte die Freiste...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 5 PflegeZG

Rz. 34 Dagegen bedarf die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen nicht zwingend häuslicher Umgebung, sondern kann nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut auch in außerhäuslicher Umgebung stattfinden. Minderjährig ist, wer nicht volljährig i.S.v. § 2 BGB ist, wer also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Rz. 35 Der Minderjährige muss pflege...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Höchstdauer, Zusammenrechnung von Ansprüchen

Rz. 25 Die Pflegezeit/Pflegeteilzeit darf für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen die in § 4 Abs. 1 S. 1 PflegeZG festgelegte Höchstdauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Mindestdauer ist hingegen nicht festgelegt. Für die Sterbebegleitung beträgt die Höchstdauer nur drei Monate je nahem Angehörigen, § 4 Abs. 3 S. 1 PflegeZG. Rz. 26 Im Ganzen dürfen Pflegezei...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 3. Verlängerung der Pflegezeit

Rz. 28 Wurde die Pflegezeit/Pflegeteilzeit zunächst für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate in Anspruch genommen, so ist die Verlängerung nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt – und auch dann nur bis zur Höchstdauer von sechs Monaten, § 4 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Rz. 29 In seiner Entscheidung über die Zustimmung dürfte der Arbeitgeber frei, also insbesondere nicht an d...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegeteilzeit nach § 3 PflegeZG

A. Grundsätzliches Rz. 1 Seit dem 1.7.2008 sind mit dem Pflegezeitgesetz arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Kraft, die ausdrücklich dazu dienen, Beschäftigten die Pflege und Sterbebegleitung naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen.[1] Wie in modernen Spezialgesetzen üblich geworden, hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung auch hier unmittelbar in das Gesetz ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) § 3 Abs. 1 PflegeZG/FPfZG

Rz. 347 Für den Fall der Pflege naher Angehöriger sehen § 3 Abs. 1 PflegeZG [894] und § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) [895] Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit vor.mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Pflegebedürftige nahe Angehörige

Rz. 14 Der Gesetzgeber definiert die nahen Angehörigen in § 7 Abs. 3 PflegeZG abschließend wie folgt:mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 4. Aufteilung auf mehrere Zeiträume (Splitting), Verbrauch des Antragsrechts

Rz. 30 Anders als insbesondere das im Übrigen ähnlich konzipierte BEEG enthält das Pflegezeitgesetz keine Regelungen zur Aufteilung der Höchstdauer auf mehrere Zeiträume. Daraus resultiert eine nicht unstrittige Einschränkung der Gestaltungsfreiheit des pflegenden Beschäftigten.[21] Mit einem Antrag auf Pflegezeit/Pflegeteilzeit verbraucht der Beschäftigte sein Pflegezeitrec...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Inhalt, Form und Frist

Rz. 42 Aus § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG ergibt sich, dass der Beschäftigte die Pflegezeit/Pflegeteilzeit anzukündigen und gleichzeitig auch zu erklären hat, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Für den Fall, dass der Beschäftigte nur teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt werden will (Pflege...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / II. Inhalt, Form und Frist

Rz. 22 Aus § 2a Abs. 1 S. 1 FPfZG ergibt sich, dass der Beschäftigte die Familienpflegezeit anzukündigen und bereits gleichzeitig auch zu erklären hat, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang er innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch nehmen will. Dabei hat er auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben, § 2a Abs. 1 S. 2...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) § 6 PflegeZG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 183 Das Arbeitsverhältnis eines Vertreters soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation nach § 2 PflegeZG kurzzeitig an der Arbeit verhindert ist, Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG oder Familienpflegezeit gem. §§ 2, 2a FPfZG in Anspruch nimmt. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 184 Wenn zur V...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / III. Dauer und wiederholte Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Rz. 12 Vorbehaltlich der Höchstdauer[6] endet die Familienpflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 13 Gemäß § 2a Abs. 5 FPfZG endet die Familienpflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden is...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / IV. Befristungsmöglichkeit

Rz. 70 Die Freistellung während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG berechtigt den Arbeitgeber, für diesen Zeitraum eine (andere) Arbeitnehmerin oder einen (anderen) Arbeitnehmer sachlich befristet anzustellen, wobei der Befristungszeitraum ausdrücklich auch notwendige Zeiten einer Einarbeitung umfassen darf, § 6 Abs. 1 PflegeZG. Rz. 71 § 6 Abs. 4 PflegeZG ordnet an, dass die be...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 7 Wie bereits dargestellt ermöglichen drei sich voneinander unterscheidende Fallgruppen (Pflege naher Angehöriger nach § 3 Abs. 1 PflegeZG, Pflege minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger nach § 3 Abs. 5 PflegeZG, Sterbebegleitung nach § 3 Abs. 6 PflegeZG) eine (vollständige oder) teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung, also eine befristete Teilzeittäti...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Pflegezeitantrag im Kleinunternehmen

Rz. 52 Der Anspruch auf die Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, § 3 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie Pflegezeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen wollten. Insoweit ist ihnen der Gesetzgeber zur Hilfe gekommen, indem er s...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Dauer und Ende der Pflegezeit

Rz. 22 Vorbehaltlich der Höchstdauer[16] endet die Pflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 23 Gemäß § 4 Abs. 2 PflegeZG endet die Pflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Einer beso...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / II. Nachweis

Rz. 11 Ebenso wie nach dem Pflegezeitgesetz [5] muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (bei privat pflegeversicherten Angehörigen durch einen entsprechenden Beleg) nachweisen, § 2a Abs. 4 PflegeZG.mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Nachweis

Rz. 19 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Arbeitsrechtliche Folgen

Rz. 30 Unmittelbare Rechtsfolge der Vereinbarung nach § 2a Abs. 2 FPfZG ist die (befristete) Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit des Beschäftigten auf den vereinbarten Umfang, mindestens aber auf 15 Stunden je Woche.[14] Das Arbeitseinkommen des Beschäftigten verringert sich entsprechend. Rz. 31 Ebenso wie im Fall der Pflegezeit genießt der Beschäftigte, der Familienpfl...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / I. Ankündigung der Pflegezeit

1. Einseitiges Gestaltungsrecht Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / D. Rechtsfolgen

I. Ruhen des Arbeitsverhältnisses Rz. 57 Rechtsfolge der Ankündigung i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 1 PflegeZG (bzw. in den Fällen der Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 4 PflegeZG oder der Vereinbarung im Kleinunternehmen nach § 3 Abs. 6a PflegeZG) ist die Berechtigung des Beschäftigten, der Arbeit für die Dauer der angekündigten bzw. vereinbarten Pflegezeit fernzubleiben. In dem Umfang, in...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / C. Geltendmachung des Anspruchs

I. Ankündigung der Pflegezeit 1. Einseitiges Gestaltungsrecht Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe ein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Pflegezeit und Familienpflegezeit

Rz. 374 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) sollen die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.[970] Beschäftigte können hierzu verlangen, (teilweise) von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Während dieser Freistellung wird die Vergütungspflicht (teilweise) suspendiert.[971] Um die damit verbundenen wirtschaftlich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erstmalige Geltendmachung der (teilweisen) Freistellung

Rz. 376 Will der Arbeitnehmer erstmalig von einer der soeben beschriebenen Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen, so muss er unterschiedliche Fristen und Formalitäten beachten:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 184 Wenn zur Vertretung eines Beschäftigten für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG ein Arbeitnehmer befristet eingestellt wird, liegt hierin gem. § 6 Abs. 1 S. 1 PflegeZG ein sachlicher Grund. Die Vorschrift gilt gem. § 2 Abs. 3 FPfZG entsprechend bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit gem. §§ 2,...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 1. Einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 41 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[33] Deshalb bedarf es im Streitfall keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Leistungsklage gegen den Arb...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Vereinbarung über eine Pflegeteilzeit

Rz. 47 Macht der Beschäftigte die nur teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung geltend, also eine Pflegeteilzeit, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit, § 3 Abs. 4 S. 1 PflegeZG. Der Beschäftigte kann also die Teilzeitlösung nicht ohne Beteiligung des Arbeitgebers durchse...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / I. Ankündigung der Familienpflegezeit, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Rz. 20 Anders als das Pflegezeitgesetz enthält das Familienpflegezeitgesetz kein einseitiges Gestaltungsrecht zugunsten der Beschäftigten. Für die ausschließlich als Teilzeitarbeitsverhältnis mögliche Familienpflegezeit ist vielmehr – ebenso wie auch für die Pflegeteilzeit – eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich, § 2a Abs. 2 FPfZG. Dennoch besteht jedenfalls sei...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / IV. Dauer und wiederholte Inanspruchnahme der Pflegezeit

1. Dauer und Ende der Pflegezeit Rz. 22 Vorbehaltlich der Höchstdauer[16] endet die Pflegezeit mit Ablauf des von dem Beschäftigten in Anspruch genommenen Zeitraums. Rz. 23 Gemäß § 4 Abs. 2 PflegeZG endet die Pflegezeit außerdem mit Ablauf von vier Wochen nach Wegfall der Pflegebedürftigkeit oder nachdem dem Beschäftigten die häusliche Pflege des Angehörigen unmöglich oder unz...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / V. Besondere Voraussetzungen der verschiedenen Ansprüche auf Langpflegezeit

1. Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen, § 3 Abs. 1 PflegeZG Rz. 32 Die Inanspruchnahme von Pflegezeit/Pflegeteilzeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG setzt voraus, dass der Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Begriff der häuslichen Umgebung wird im Pflegezeitgesetz nicht definiert. Aus der Zielbeschreibung in § 1 Pfle...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Übersicht

Rz. 375 Beide Gesetze ermöglichen es Beschäftigten,[973] durch Freistellung von der Arbeit oder Verringerung der Arbeitszeit, sich um die Pflege pflegebedürftiger[974] naher Angehöriger[975] zu kümmern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung oder -verkürzung lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr