Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 128 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz eingefügt. Zuletzt erfolgte eine Rechtsänderung zum 20.7.2021. Abs. 5 Satz 3 und 4 wurden durch Art. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheit... mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 32 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Gesellschaft für Telematik (gematik) richtet einen Beirat ein, der sie... mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.10 Wirtschaftlichkeit (Abs. 8)

Rz. 48 Die gematik ermittelt und berücksichtigt bei allen grundlegenden Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur jeweils die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu. Die Kosten sind nachprüfbar zu dokumentieren. Daher sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Gesundheitswesen einschließlich der medizinischen R... mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.10 Blankoverordnung (Abs. 8)

Rz. 44 Der durch das GVWG ebenso wie die Abs. 9 und 10 v. 11.7.2021 mit Wirkung zum 20.7.2021 angefügte Abs. 8 setzt eine der in dem von 3 Bundesministerien getragenen Gemeinschaftsprojekt Konzertierte Aktion Pflege (KAP) vereinbarten Maßnahmen um, eine Aufwertung der Fachkompetenz von Pflegefachpersonen auch dadurch zu erreichen, indem ihnen künftig mehr Befugnisse in der V... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.2 Mitwirkungsrecht der Pflegebedürftige (Satz 2)

Rz. 54 Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Vorschläge sind Pflegebedürftige sowie – falls sie im Einzelfall an der Versorgung mitwirken – ambulante Pflegeeinrichtungen zu beteiligen; Satz 2. Rz. 55 Mit der Regelung in den Satz 2 erhält der Pflegebedürftige daher ausdrücklich ein Recht auf Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der nach Satz 1 gemachten Vorschläge.... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.3.1 Fachliche Beratung (Nr. 1)

Rz. 59 Zur Umsetzung der Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der verhaltensbezogenen Prävention weist Nr. 1 den Pflegekassen die Pflicht zur fachlichen Beratung zu. Rz. 60 Die fachliche Beratung umfasst die Information und Sensibilisierung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie ihrer Pflegepersonen bezüglich der Möglichkeiten, die mittels Gesundheitsförderung und Pr... mehr

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Sommer, SGB V § 347 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 36 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026 und Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Vers... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.6 Zeitpunkt (Satz 6)

Rz. 67 Die Bedarfserhebung, die Beratung und die Präventionsempfehlung sollen frühestmöglich nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen; Satz 6. Rz. 68 Zu berücksichtigen sind dabei die Empfehlungen nach § 18b. Rz. 69 Die Bedarfserhebung, die Beratung und die Präventionsempfehlung sollen dabei nicht nur einmal durchgeführt werden, sondern sollen auch während der fortbe... mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 40 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Korrespondierende Regelungen finden sich in den in § 5 SGB XI ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschriften; so ist § 11 Abs. 1 SGB XI – mit den dort beschriebenen Pflichten der Pflegeeinrichtungen – zu beachten; vgl. Abs. 1 Satz 2. Nach Abs. 1a sind insbesondere § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und die dort genannten Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Präven... mehr

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Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 37 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026 und Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Vers... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.8 Regelungsbefugnis des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Satz 8)

Rz. 73 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes die Kriterien für die Verfahren nach den Sätzen 1 bis 3 fest, Satz 8. Rz. 74 Regelungsgegenstände dieser Befugnis sind: Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlichen Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele. mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R... mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37c wurde durch das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 durch Art. 1 Nr. 2 neu eingefügt. Dadurch wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische ... mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31b des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik. mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.5 Sachleistung oder Kostenerstattung nach Abs. 4

Rz. 33 Zur Erfüllung des Anspruchs kann die Krankenkasse die zur Gewährung häuslicher Krankenpflege benötigten Pflegekräfte selbst anstellen und dem Versicherten zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse kann aber auch Krankenpflegepersonen anderer Einrichtungen in Anspruch nehmen. Insoweit schließt sie mit den Trägern dieser Einrichtungen Verträge über die Erbringung und Verg... mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt. Zuletzt geändert wurde sie durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026. Rz. 2 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankhei... mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.10 Verordnung durch Ärzte und Pflegefachpersonal (Abs. 5a) und ärztliche Empfehlung (Abs. 5c)

Rz. 26 Das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R; Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R; Urteil v. 10.3.2010, B 3 KR 1/09 R). Durch den mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG (vgl. Rz. 6) eingefügten Abs. 5a hat der Gesetzgeber nunmehr klargeste... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.6 Nationalen Präventionsstrategie nach §§ 20d bis 20f SGB V (Abs. 5)

Rz. 91 Die Pflegekassen haben sich auch an der nationalen Präventionsstrategie im Krankenversicherungsrecht nach den §§ 20d bis 20f SGB V mit den Aufgaben zu beteiligen, wie sie in § 5 Abs. 1, 1a und 2 SGB XI niedergelegt sind, Abs. 5. Rz. 92 Abs. 5 ist erst durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v.... mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.3 Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a)

Rz. 33 Die Änderung der Norm durch das HHVG hat mit der Einfügung von Abs. 1a eine Legaldefinition für Verbandmittel gebracht. Die erneute Änderung des Abs. 1a Satz 2 durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung hat die Definition des Begriffs Verbandmittel zur Klarstellung konkretisiert. Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, der... mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.1 Grundlagen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sind verpflichtet, in jedem Land ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c (in der bis zum 29.12.2025 geltenden Fassung) gemeinsam durchzuführen (Satz 1). Darin ist zu prüfen, ob und ggf. welche ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Pflegefachpersonen übertrag... mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.3 Unterbliebene Abzüge ohne Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Lohn oder Gehalt ist dem Arbeitgeber später als bei den 3 nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nur dann erlaubt, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Maßstab für das Verschulden sind Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit (hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2010, 9 Sa 580/09). Es entsprich... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 stellt die zentrale Norm für die Prävention in Pflegeeinrichtungen dar (erster Teil des Titels der Vorschrift). Dabei verpflichtet Satz 1 die Pflegekassen durch eine Soll-Vorschrift zur Erbringung von Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Satz 2 schreibt ausdrücklich fest, dass die übrigen Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 A... mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Hilfsmittel i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (Satz 1 Alt. 1), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Satz 1 Alt. 2) oder eine Behinderung auszugleichen (Satz 1 Alt. 3). § 47 Abs. 1 SGB IX enthält eine Definition, die auch ... mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.5 Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, Nadelstichverletzungen (Abs. 1 Satz 5 bis 9)

Rz. 15c Abs. 1 Satz 5 (die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG, vgl. Rz. 6b, verschob die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung in den Satz 5) stellt klar, dass der Versorgungsanspruch auch die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden, notwendigen Leistungen wie die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen sowie die Ausbildung im Gebrauch ... mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er ... mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.4 Verträge über die außerklinische Intensivpflege auf Landesebene (Abs. 5)

Rz. 21 Verträge mit den Leistungserbringern von außerklinischer Intensivpflege werden nach Abs. 5 gemeinsam und einheitlich durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. dem Beauftragten der Ersatzkassen auf Landesebene) als Kollektivverträge nach gleichen Maßstäben und mit gleichen Rahmenbedingungen geschlossen. Nach der Gesetzesbegründung eignet sic... mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 2 Auswirkungen von Fehlzeiten

Unabhängig von den Ursachen haben Fehlzeiten enorme Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen. Zu diesen gehören: Kosten für Entgeltfortzahlung, Kosten durch geringere Produktivität, Verzögerungen und Produktionsausfälle, Kosten für Umsetzungen/Versetzungen, Kosten für zusätzliche Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer sowie Überstunden und Folgekosten der Überlastung von Kollegen, die Kra... mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO und wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt und bereits durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 erweitert. Die Norm ist in der Folgezeit mehrfach geändert worden, zuletzt durch Art. 3 Nr. 6 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und E... mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 33 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Beruf... mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.5 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 2)

Rz. 23 Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher Bedeutung für ein gesundes Leben. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich beteiligen müssen. Nach § 3 Abs. 2 wird der Bezug z... mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung

Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bestehenden Zweckmäßigkeit zu interpretieren (BSG, Urt... mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen... mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift über Arznei- und Verbandmittel wurde durch Art. 1 des GRG vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und seitdem mehrfach und umfangreich geändert, zuletzt in Abs. 1a Satz 5 durch Art. 3a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Rückwirkung zum 2.1... mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.3 Qualitätsanforderungen (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 25 Gefördert werden nur ambulante Hospizdienste, die vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten sowie in qualitativer Hinsicht von Personen mit einer nachgewiesenen Aus- und Fortbildung sowie praktische Erfahrung verantwortlich geleitet werden (Abs. 2 Satz 3). Für eine derart verantwortliche Lei... mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 39a ist auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen und in der Folgezeit mehrfach, nachhaltig insbesondere durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1... mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.4 Zuständigkeit und Aufgaben anderer Leistungsträger – insbesondere gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 27 Für Leistungen zur Prävention, die außerhalb der Einrichtungen i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB XI zu erbringen sind, bleiben daher weiterhin die Krankenkassen zuständig (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Vorstellungen, vgl. BR-Drs. 640/14 S. 50 = BT-Drs. 18/4282 S. 46; das erkennt auch der GKV-Spitzenverband an, vgl. dessen Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrecht... mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 2) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis in § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Produkte erfüllen. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sich abe... mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.44 Daten bei privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen (Nr. 29a)

Rz. 53 Das BZSt ist mit Wirkung am 1.1.2023 für die Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten von privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen zuständig. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 29a FVG ist eine Folgeregelung zu § 39 Abs. 4a EStG. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.59 Einrichtung und Pflege des Online-Zugriffs der FÄ auf ATLAS-Ein- und Ausfuhrdaten (Nr. 42)

Rz. 68 Das von der Zollverwaltung eingeführte IT-Verfahren ATLAS[1] dient der Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern. Im Rahmen dieses Verfahrens verfügt die Zollverwaltung über eine Vielzahl von Informationen (z. B. über die Grunddaten der Zollbeteiligten, das Einfuhr- bzw. Ausfuhrland, das angegebene Bestimmungsland der Ware, das Überlassungsdatum und ... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.1 Persönliche Daten und Lohnsteuerabzugsmerkmale

Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der aktuellen Anschrift des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Übermittlung sind vom Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, zu senden. Im amtlichen Muster des Ausdrucks sind aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitra... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnsteuerbescheinigung / 1.1 Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Die Eintragungen im Lohnkonto sind die Ausgangsbasis für die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber. Neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) sind die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Besteuerungsmerkmale (ELStAM) mit Merker "gültig ab" in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: St... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st... mehr