Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.3 Verfassungsrecht – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 10 Durch § 9 wird den Ländern diese Aufgabe nicht originär übertragen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05). Vielmehr wird lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege haben. Rz. 11 Die Struktur und Finanzierung...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.2 Aufklärung und Auskunft (Abs. 1)

Rz. 29 Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Auskunft über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken; Abs. 1. Rz. 30 Diese Kernregelung der spezifischen pflegeversicherungsrechtlichen Aufklärungspflicht ist seit ihrer Einführ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.6 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 8)

Rz. 53 An der Vereinbarung über eine abweichende Pauschale (vgl. Rz. 51 ff.) ist der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern (vgl. Rz. 35 ff.). Eine Beteiligung von Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenre...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 51 Die Vorschrift hat im Gegensatz zu anderen Einweisungsvorschriften nicht die große praktische Bedeutung. Es sind insgesamt nur sehr wenige Urteile recherchierbar. Das letzte zu § 6 SGB XI ergangene Urteil stammt aus dem Jahr 2013 (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.11.2013, L 10 P 74/12, Rz. 22, mit Anm. Philipp, Sozialrecht aktuell 2014, 121, und Roßbruch, Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.2 Adressatenkreis – Einbeziehung des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen und des Lebenspartners

Rz. 37 Zum anspruchsberechtigte Personenkreis zählen nicht nur die Versicherten, sondern auch deren Angehörige und Lebenspartner. Rz. 38 Bei der Information i. S. d. § 7 Abs. 2 sind die Angehörigen und beteiligte Dritte im Bedarfsfall einzubeziehen. Damit ist beabsichtigt, neben dem Pflegebedürftigen auch den vertrauten Personen in seiner Umgebung alle Möglichkeiten der Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.7 Dienstleistung

Rz. 27 Dienstleistung in der Pflege meint die professionelle, organisierte Hilfe durch qualifizierte Pflegekräfte (Pflegedienste), die körpernahe Grundpflege (Waschen, Anziehen), Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen) bei Pflegebedürftigen zu Hause leisten, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu bestimmten Grenzen übernimmt, um die Selbstständig...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.1 Pflegeeinrichtung ist zwingendes Landesrecht (HS 1)

Rz. 24 Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt, Satz 2 HS 1. Rz. 25 Satz 1 HS 1 beschreibt damit zunächst die verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege ohnehin innehaben. Rz...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen über die Eigenverantwortung insbesondere hervorgehoben, dass jeder Versicherte die Verpflichtung hat, sich so zu verhalten, dass die Solidargemeinschaft so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden muss (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl. BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 12/5262 S. 91). Sinn der Regelung ist – wie auch and...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.5 Auskunftspflicht integrierte Versorgung (Satz 4)

Rz. 77 Der Informationsanspruch nach Satz 3 erstreckt sich nach Satz 4 auch auf die Pflicht der Pflegekasse, Auskunft zu geben über die in ihren Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b Abs. 2 getroffenen Festlegungen, insbesondere zu Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der für die Versicherten entstehenden Kosten. Rz. 78 Die in Satz 4 weitergehe...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1.2 Zwingender Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste (HS 2)

Rz. 87 Den zwingenden Inhalt der Leistungs- und Preisvergleichsliste legt Satz 1 HS 2 ausdrücklich und verbindlich selbst fest (vgl. auch BT-Drs. 18/5926 S. 83 f. = BR-Drs. 354/15 S. 84; vgl. ausdrücklich auch schon die Gesetzesmotive zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz v. 9.9.2001, BGBl. I S. 2320, vgl. BR-Drs. 731/00 S. 3, 43 f. = BT-Drs. 14/5395 S. 7, 27; vgl. hierzu auc...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.3.3 Instrumente der Umsetzung – Pflegestützpunkte u. a. (§ 7c)

Rz. 27 In § 7c (§ 92c bis 31.12.2015) werden zu diesem Zwecke Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung und Nutzung vorhandener Strukturen geschaffen, die eine wohnortnahe oder eine wohnortnah integrierte Versorgung ermöglichen sollen (vgl. BR-Drs. 718/07 S. 116 = BT-Drs. 16/7439 S. 50). Rz. 28 Das sog. Care Management unter Zuhilfenahme von Pflegestützpunkten (§ 7c) stellt da...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 56 Kirchner, Mehr Miteinander, G+G Beilage Spezial 2023, Nr. 1, 4. Kirstein/Schwanenflügel, Fachkräftemangel und Pflegeheime – Sozialrechtliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner, NZS 2023, 601. Klie, Rechtssichere Pflegebedarfsplanung? Steuerungsoptionen für eine bedarfsgerechte Infrastruktur in der Langzeitpflege – Teil 1, NDV 2024, 303. ders., Rechtssichere Pflegeb...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.6 Drucksachen

Rz. 14 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 12/5262 S. 91, zum Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) – BR-Drs. 49/01 S. 176, 37; hier hat der Gesetzgeber allerdings zur Gesetze...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.5 Drucksachen

Rz. 25 Unter anderem folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 92 = BT-Drs. 12/5262 S. 92, zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394) – BT-Drs. 19/4453 S. 32, 95 ff., zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) – BT-Drs. 19/24727 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2.3 Integrierte Versorgung (Satz 3)

Rz. 51 Durch die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) geschaffene Regelung in Satz 3 werden die Pflegekassen verpflichtet, die bereits durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in § 92b geschaffene Regelung der Teilnahme von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen an der integrierten Versorgung intensiv zu nutzen, um damit eine die Versicherung...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.5 Übermittlungspflicht an Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Satz 5)

Rz. 98 Die Leistungs- und Preisvergleichsliste ist der Pflegekasse sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Buch und zur Veröffentlichung nach Abs. 2 Satz 4 und 5 vom Landesverband der Pflegekassen durch elektronische Datenübertragung zur Verfügung zu stellen; Satz 5. Rz. 99 Auch der Verband der privaten Krankenve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.8 Richtlinie und Orientierungshilfe

Rz. 106 Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. auf Grundlage des § 8 Abs. 8 am 8.4.2019 die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen v. 8.4.2019 (geändert durch Beschluss v. 12.7.2023) erlassen, die online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzen...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.3 Abweichung (Satz 3)

Rz. 44 Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die in der stationären Pflege 5 Pflegeklassen vorsehen und für die integrierte Versorgung zulassen, ist nach Satz 3 seit dem 1.7.2008 auch eine Abweichung von den Regelungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 möglich. Zulässig werden nach der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/7439 S. 50) dadurch beispielsweise Modellvor...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.2 Rolle der ausführenden Organe des SGB XI (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 wendet sich an die ausführenden Organe des SGB XI, wobei es in der Sache wiederum um die Pflegeeinrichtungen geht. Rz. 32 In Abs. 2 kommt zum Ausdruck, dass bei Inkrafttreten des SGB XI eine Pflegestruktur bereits bestand und der Gesetzgeber nicht die Absicht verfolgte, hierin einzugreifen, sondern allein die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Pflege nor...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.14 Auswahl landesrechtlicher Regelungen

Rz. 114 In Ausfüllung der Ermächtigungsgrundlagen in § 8 Abs. 2 Satz 1 (mit der Pflicht, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten) und § 9 Satz 1 (mit der Pflicht der Länder, verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichen...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.2.2 Kirchliche Träger u. a. (Satz 2)

Rz. 40 Während Satz 1 der Vorschrift die bestehende Vielfalt von Trägern betont, hebt Satz 2 das besondere Selbstverständnis kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege heraus. Rz. 41 Dem Auftrag kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege, kranke, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu pflegen, zu betreuen, zu trösten und sie im Sterb...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 36 Sechster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 15.12.2016, BT-Drs. 18/10707. Siebter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021, BT-Dr. 19/30300. Achter Bericht über die Entwicklu...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.5 Drucksachen

Rz. 10 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) – BR-Drs. 718/07 S. 103 f = BT-Drs. 16/7439 S. 45, zum Präventionsgesetz (PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368, 1781) – BR-Drs. 640/14 S. 13, 50= BT-Drs. 18/4282 S. 18, 46 f., zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) – BT-Dr. 18/9518...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.7.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 70 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist die Finanzierung der gemäß § 113 Abs. 1b Satz 1 beauftragten, fachlich unabhängigen Institution sicherzustellen, Satz 1. Rz. 71 Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 wurden die Vertragsparteien nach § 113 verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 1b eine fachlich unabhängige Institution mit der Zusammenf...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.5 Zeitpunkt

Rz. 48 Zum Zeitpunkt der Beratung sagt die Regelung zwar nichts aus. Die Beratung soll möglichst frühzeitig erfolgen, damit ein nahtloser Übergang zur Pflege, insbesondere im häuslichen Bereich, sowie die bestmögliche frühzeitige Nutzung aller zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen gewährleistet ist (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl. BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2 Aufklärung über die Übermittlungsansprüche (Satz 1 HS 2)

Rz. 50 Zwecks Sicherstellung der Ansprüche des Versicherten begründet Satz 1 HS 2 zwei konkrete Aufklärungspflichten der Pflegekassen hinsichtlich von Übermittlungsansprüchen, die den Versicherten, ihren Angehörigen und Lebenspartnern zustehen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu §...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.1.1 Übermittlungspflicht auf Aufforderung (HS 1)

Rz. 83 Diese Verpflichtung trifft die Kasse bereits unverzüglich nach Eingang des Leistungsantrags des Pflegebedürftigen und nicht erst mit dem Bewilligungsbescheid (so ausdrücklich schon die Gesetzesmotive zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, vgl. BR-Drs. 718/07 S. 103 f. = BT-Drs. 16/7439 S. 45). Rz. 84 Die zuständige Pflegekasse beschränkt die Aushändigung ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.2 Normzweck

Rz. 15 § 8 bezweckt ganz allgemein durch seine Regelungsgegenstände, für alle Beteiligten – also sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal – die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, zu erhalten, zu entwickeln und dem sich ändernden Wandel anzupassen. Rz. 16 Durch den apellhaften Charakter der Regelungen für eine ortsnahe und bürgernahe Versorgung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.2 Aktualisierungs- und Veröffentlichungspflicht (Satz 2)

Rz. 89 Die Landesverbände der Pflegekassen erstellen eine Leistungs- und Preisvergleichsliste nach Satz 1, aktualisieren diese einmal im Quartal und veröffentlichen sie auf einer eigenen Internetseite; Satz 2. Rz. 90 Die Pflicht der Landesverbände der Pflegekassen die Leistungs- und Preisvergleichsliste nicht nur zu erstellen, sondern auch fortzuschreiben (also zu aktualisier...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Regelungen finden sich in den Regelungen über die "aktivierende Pflege" nach § 2 SGB XI und zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V. Für den Begriff der Pflegebedürftigkeit ist auf die §§ 14, 15 SGB XI abzustellen. Außerdem ist auf § 18 SGB XI zu verweisen, der das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit regelt. Zudem ist § 5 SGB XI zu be...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.4 Arbeitsgemeinschaften (Satz 3)

Rz. 31 Zur Erfüllung der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben sollen die Pflegekassen untereinander örtliche und regionale Arbeitsgemeinschaften bilden; Satz 3. Rz. 32 Adressaten der in § 12 Abs. 1 Satz 3 SGB XI niedergelegten Verpflichtung, örtliche und regionale Arbeitsgemeinschaften zu bilden, sind nicht nur die einzelnen Pflegekassen, sondern sind auch die Landesverbä...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 99 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte, zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie für eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern;...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.2.1 Grundsatz der regional gegliederten, ortsnahen und abgestimmten Versorgung (Satz 1)

Rz. 34 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Für ausdrücklich zuständig werden die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenv...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.2.1 Grundsatz der Trägervielfalt (Satz 1)

Rz. 33 Bei der Durchführung dieses Buches sind die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten; Satz 1. Rz. 34 In der Vorschrift findet der Grundsatz der Trägervielfalt Niederschlag. Er berücksichtigt die historisch gewachsene Situation des Nebeneinanders von öffentlichen, freigemeinnützigen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Ganz allgemein ist es Sinn und Zweck von Beratung und Aufklärung durch Sozialleistungsträger, sicherzustellen, dass jeder Einzelne seine gesetzlich verankerten sozialen Rechte tatsächlich verwirklichen kann. Da das soziale Leistungssystem zunehmend komplexer wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist, dienen diese Pflichten dazu, die Bedingungen für ein zweckmäßige...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.2 Siebter Bericht vom 20.5.2021

Rz. 19 Der Siebte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021 ist abgedruckt in der BT-Dr. 19/30300 und umfasst bereits 200 Seiten. Rz. 20 Der Siebte Pflegebericht beschreibt die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Rz. 21 Mit dem C...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.1.2 Förderung von Pflegeeinrichtungen

Rz. 32 Das Nähere zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird nach § 9 ebenfalls durch Landesrecht bestimmt. Rz. 33 Der gesetzgeberische Spielraum bei der Förderung von Pflegeeinrichtungen ist dabei deutlich größer bzw. weiter als der bei der Planung von Pflegeeinrichtungen. Satz 2 berechtigt die Länder nämlich ganz generell dazu, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang eine fi...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.2 Sicherstellungsauftrag – Pflicht zur pflegerischen Versorgung (Satz 1)

Rz. 14 Durch Abs. 1 Satz 1 wird den Pflegekassen der Auftrag erteilt, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich sicherzustellen; Satz 1. Rz. 15 Die Regelung überträgt die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Versicherten den Pflegekassen. Der Sicherstellungsauftrag bindet auch allein die Pflegekassen. Eine Delegation dieser Aufgabe ist nicht mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet die Pflicht der Pflegekassen zur Aufklärung und Auskunft über die der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung. Rz. 3 Abs. 2 regelt grundlegende Prinzipien der Aufklärung und wesentliche Rechte der Pflegeversicherten. So räumt Satz 1 HS 1 für den von der Pflege regelhaft betroffenen Personenkreis einen Anspruch auf Aufklärung auf verständliche Weis...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.2 Optionale Regelungsgegenstände (HS 2)

Rz. 39 Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und/oder Pflegeeinrichtungen bei der Tragung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als Förderung der Pflegeeinrichtungen gilt, Satz ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.9 Plattform für das Modellvorhaben (Abs. 9)

Rz. 34 Beim BfArM (Plattformträger) wird eine zentrale Plattform für das Modellvorhaben in seiner Trägerschaft eingerichtet und betrieben (Satz 1). Der Plattformträger unterliegt dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I (Satz 2). Er muss durch die Qualifikation seiner Mitarbeiter sowie durch seine räumliche, sachliche und technische Ausstattung gewährleisten, dass er die ihm über...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.4 Informationspflicht nach Antragseingang (Satz 3)

Rz. 70 Die zuständige Pflegekasse informiert die Versicherten unverzüglich nach Eingang eines Antrags auf Leistungen nach diesem Buch insbesondere über ihren Anspruch auf die unentgeltliche Pflegeberatung nach § 7a, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt nach § 7c sowie die Leistungs- und Preisvergleichsliste nach Abs. 3 Satz 3. Rz. 71 Sinn der unverzüglichen Aufklärung/Auskunf...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 21 Zentrale Bezugsnorm zur Finanzierung der in § 8 genannten Aufgaben ist § 65 mit seinen Regelungen über den Ausgleichsfonds. Weitere Bezugsnorm zu § 8 Abs. 1 ist § 113 mit seinen Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vgl. hierzu auch bei Fehrecke-Harpke/Oschmiansky, G+G Beilage Spezial 2024, Nr. 9, 8). Rz. 22 Für die Konkretis...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tats...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.1 Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers[1] zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen hat, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung[2] verpflichtet ist[3] Der Beitragszuschuss entspricht dem Betrag, der vom Arbeitgeber bei ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.10 Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Seit dem 1.1.2024 hatten Arbeitnehmer aufgrund einer befristeten Regelung, die mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz eingeführt wurde, in den Jahren 2024 und 2025 einen erweiterten Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Für gesetzlich krankenversicherte Kinder unter 12 Jahren bestand jeweils Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte hatten Ans...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2026 gegeben. Bei den für 2026 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR auf 603 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1.1.2025 3,6 %. Für 2026 ist bisher nicht mit einer Beitragssatzerhöhung zu rechnen.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzu...mehr