Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / Zusammenfassung

Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis anders bewertet. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.200 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / 3 Zahlungspflicht bei Fristüberschreitung

Die Pflegekasse hat innerhalb der Begutachtungsfristen schriftlich über den Antrag zu entscheiden. Kann sie diese Fristen nicht einhalten, hat sie nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Überschreitung unverzüglich 70 EUR an den Antragsteller zu zahlen. Die Frist ist eine Bearbeitungsfrist, innerhalb der die Pflegekasse den Entscheidungsprozess abzuschließen hat. D. h. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / 2.3 Beitragsberechnung/-tragung

Bei Kurzarbeit ist für die Beitragsberechnung und -tragung zwischen dem tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden: Für das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (den sog. Kurzlohn) gelten die allgemeinen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht, d. h. die Beiträge sind grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / 2.1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Tritt durch die Aufnahme einer Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, können sich die Menschen mit Behinderungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu beantragen.[1] Diese Befreiungsmöglichkeit kommt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 6 Flexible Arbeitszeit

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] zum Auf- und Abbau von Zeitguthaben sind auch bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung möglich. Zudem können auch Wertguthabenvereinbarungen getroffen werden, ohne dass sich der versicherungsrechtliche Status dadurch zwingend ändert. Es bleibt sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt

Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist Soll-Entgelt das Bruttoarbeitsentgelt, das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 5 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kombinationsleistung (Pfleg... / 2 Entscheidungsbindung

Der Pflegebedürftige entscheidet über das Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistung selbst. An diese Entscheidung ist er für 6 Monate gebunden. Eine vorzeitige Änderung der Entscheidung ist möglich, sofern eine wesentliche Änderung (z. B. Veränderung der Pflegesituation) in den zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegenen Verhältnissen eingetreten ist.[1] Wichtig Kombinations...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / 2.1.4 Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt für Menschen mit Behinderungen über die für Kinder vorgesehenen Altersgrenzen hinaus bestehen.[1] Für die zeitlich unbegrenzte Familienversicherung wird vorausgesetzt, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind im Rahmen der allgemeinen Altersgrenzen familienversichert war. Tritt die Behinderung also erst zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 4 Ausschöpfung des Leistungsanspruchs

Der Leistungsbetrag kann um 806 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 EUR im Kalenderjahr erhöht werden. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise abgerufen werden. Es erfolgt dann eine Anrechnung ausschließlich auf den Höchstbetrag von 1.612 EUR. Eine Anrechnung auf die Höchstdauer von 42 Tagen im Kalenderjahr erfolgt n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 6 Erstattung des Verdienstausfalls bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Der Verdienstausfall während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten kann als Aufwand über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Dies ist möglich, wenn der freigestellte Beschäftigte die Verhinderungspflege übernimmt, die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist, ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflege in häuslicher Umgebung durchgeführt wird.[1] Wichtig Anspruch auf Pflegeunte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet. Beitragspflichtig sind diese Einnahmen aber höchstens bis zu der für den jeweiligen Versicherungszweig relevanten Beitragsbemessungsgrenze. Daraus wird als Beitrag ein bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge

Von diesem Familienroheinkommen können Abzugsbeträge[1] und Freibeträge[2] abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: pauschal jeweils 10 % für die Leistung von Steuern vom Einkommen, für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.[3] Freiwillige Beiträge zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,45 %, bei 3 Kindern auf 1,2 %, bei 4 Kindern auf 0,95 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,7 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 1,95 %, bei 3 Kindern 1,7 %,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldung des Entgelts bei Re... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.1. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 1.400 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Während der Semesterferien beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, das Arbeitsentgelt 2.800 EUR. Semesterferien sind in der Zeit vom 11.2. bis 17.4. und vom 29.7. bis 8....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 1 Beschäftigung im Privathaushalt

Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 5 Arbeitsuchende

Sachverhalt Ein junger Mann, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, arbeitet ein Wochenende (Samstag und Sonntag für jeweils 50 EUR) als Aushilfe in einem Restaurant. Er war im laufenden Kalenderjahr noch nicht kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung meldet er ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber geht von einer abgabenfreien kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.7 Unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf/Arbeitsbummelei

Wird in Zeiten während des unbezahlten Urlaubs [1] eine Einmalzahlung gewährt, ist diese im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen beitragspflichtig. Bei der Ermittlung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen dürfen die Unterbrechungszeiträume nicht ausgeklammert werden, in denen die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt fortbesteht. Ein unbezahlter Urlaub bis zur Dauer von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 6.2.1 Tragung der Beiträge

Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen.[1] Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / Zusammenfassung

Begriff Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass Zeiten der Unterbrechung der Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erkannt werden. Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung ist, dass während dieser Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und bestimmte Sozialleistungen be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 7 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.600 EUR. Die Entgeltumwandlung für eine Direktzusage beträgt 200 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit 2.300 EUR. Die Entgeltumwandlung für die Direktzusage i. H. v. 200 EUR besteht weiterhin f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.13 Übungsleiterpauschale für reaktivierte Ärzte und Pfleger

Teilweise versorgten Ärzte oder auch Pfleger im Ruhestand infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Ebenso kamen Ärzte und Pfleger zum Einsatz, deren Beschäftigungsverhältnis z. B. wegen einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs ruhte. Die ärztliche Versorgung sowie die Pflege von kranken Menschen zäh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 2 Beitragsrechtliche Einordnung

Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig blieben[1], Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen. Für am 30.9.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.3 Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt

Wird Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Die Praktikanten sind aber dennoch in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikanten[1] pflichtversichert; es sei denn, es besteht eine Vorrangversicherung, wie z. B. Familienversicherung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.4 Pflegezeit nach dem Pflegezeit-/Familienpflegezeitgesetz

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich für die Pflege von nahen Angehörigen für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen zu lassen. Wer bisher krankenversicherungsfrei war, durch die Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder für die Dauer der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG aber krankenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehmer g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 1.2 Unbefristete Beschäftigung

Dauerbeschäftigungen von Studenten sind in vielen Fällen versicherungsfrei und haben somit keine Versicherung als Arbeitnehmer zur Folge. Insbesondere in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren weitreichende Sonderregelungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 6 Fachpraktikum (Fachoberschüler)

Sachverhalt Eine Schülerin mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule bereitet sich in der Fachoberschule innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vor. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Dieses Praktikum leistet die Schülerin an 35 Stunden pro Woche gegen ein monatliches Entgelt von 150 EUR ab. Wie ist das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 12 Kinderpflegekrankengeld

Kinderpflegekrankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, die wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Anspruch besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind. Versicherte haben seit dem 1.1.2024 einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.480 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr