Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2.1 Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen (Satz 1)

Rz. 39 Abs. 2 verpflichtet die Pflegekassen und die Träger der Pflegeeinrichtungen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Nur wenn diese funktioniert und die notwendigen Hilfen zur Pflege aufeinander abgestimmt sind, kann für den Pflegebedürftigen eine optimale Versorgung erreicht werden. Rz. 40 Den Pflegekassen kommt damit eine zentrale koordinierende Funktion zu (so ausdrü...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Fajardo, Mit neuen Kompetenzen für Pflegefachpersonen den demographischen Entwicklungen in der Pflege begegnen, WIRKSAM 2024, Nr. 1, 14. Felten, Eigenverantwortung und Solidarität in der Sozialversicherung – ein Widerspruch?, ZAS Öst 2015, 251. Gaertner/Mittelstaedt, Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Eine normative Betrachtung aus sozialmedizinisch...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Korrespondierende Regelung ist – soweit an den Begriff der Menschenwürde angeknüpft wird (Abs. 1 Satz 2) – insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 mit seinen Regelungen über die Gewährleistung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens, die nach dem in der Norm selbst festgelegten Ziel ebenfalls die Sicherung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG zum Gegenstand haben. Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung. Sie stellt die verschiedenen Leistungsarten vor und beschreibt deren Zweckrichtung sowie die Einbettung der Leistungen in die verschiedenen Formen des Umgangs mit Pflegebedürftigkeit. Abschließend werden die Gebote von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit hervorgehoben...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.6 Drucksachen

Rz. 16 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 92 = BT-Drs. 12/5262 S. 92, zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) – BR-Drs. 718/07 S. 115 = BT-Drs. 16/7439 S. 50.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.7 Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 98 Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf v. 28.3.2019 können online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzenverband.de) eingesehen werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.1 Schwere der Pflegebedürftigkeit

Rz. 49 Die Schwere der Pflegebedürftigkeit ist dabei zentral und wesentlicher Gradmesser für die Angemessenheit von Leistungen. Rz. 50 Der Gesetzgeber unterscheidet – seit der Änderung des Pflegebegriffs zum 1.1.2017 – zur Bestimmung der Schwere der Pflegebedürftigkeit die 5 Pflegegrade; § 15 Abs. 3 Satz 4 SGB XI (vgl. hierzu die Komm. zu § 15 SGB XI). Rz. 51 Das BSG hat insow...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.3 Verpflichtungen zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Satz 2 haben die Pflegekassen indes eine darüber hinausgehende Verpflichtung. Die Pflegekassen arbeiten dabei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken, insbesondere durch Pflegestützpunkte nach § 7c, auf eine Vernetzung der regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen hin. Rz. 21 Die Reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt in Abs. 1 den Aufgabenbereich der Pflegeeinrichtungen und gibt Maßstäbe vor für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Satz 1 erhebt den allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zum Pflegestandard in jeder Pflegeeinrichtung und schreibt damit auch den Qualitätsanspruch in der Pflege fest. Satz 2 schreibt den Grundsatz der h...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn des in Abs. 1 geregelten Pflegeberichts der Bundesregierung ist es, eine umfassende Analyse der Lage der Pflege in Deutschland zu liefern, die Entwicklung der Pflegeversicherung darzustellen, Herausforderungen wie den Fachkräftemangel aufzuzeigen und damit faktenbasierte Grundlagen für politische Entscheidungen zur Stärkung der Pflege zu schaffen, um die Versorgun...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 in seiner ursprünglichen Fassung trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Wirkung zum 1.7.2...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes und der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) mit Wirkung zum 1.10.2009. Die Vorschrift ist derzeit i. d. F. d...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 93 = BT-Drs. 12/5262 S. 93 (im Entwurf war die Vorschrift noch in § 11 verortet), zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) – BR-Drs. 718/07 S. 116 ff. = BT-Drs. 16/7439 S. 50 f., zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 2...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2.2 Nahtlosigkeit unter Einsatz der Pflegeberatung nach § 7a (Satz 2)

Rz. 45 Die Pflegekassen stellen insbesondere über die Pflegeberatung nach § 7a weiter auch sicher, dass im Einzelfall häusliche Pflegehilfe, Behandlungspflege, ärztliche Behandlung, spezialisierte Palliativversorgung, Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen. Rz. 46 Das einzusetzende Instrument der...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.3 Beteiligung der Kostenträger nach beamtenrechtlichen Vorschriften (Satz 3)

Rz. 40 Die Vorschrift enthält eine der Regelung in Satz 2 (vgl. Rz. 35 ff.) entsprechende Regelung für die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Rz. 41 Eine offizielle Erklärung zur Kostenbeteiligung der Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nach beamtenrechtlichen Vorschriften lag bis zum 20.12....mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.2 Förderfähige Anschaffungen (Satz 2)

Rz. 100 Satz 2 nennt die regelhaften förderfähigen Anschaffungen: Digitale oder technische Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die z. B. Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2 Grundsatz der Adäquanz (Satz 2)

Rz. 45 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird; Satz 2. Der Umfang der Leistung ist daher adäquat – also angemessen – zu dem mit dem Pflegegrad zum Ausdruck gebrachten Maß an Hilfebedürftigkeit. Rz. 46 Damit verleiht insbesondere auch diese...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.1 Grundsatz der Kostenbeteiligung (Satz 1)

Rz. 108 Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, beteiligen sich mit einem Anteil von 7 % an den Kosten, die sich gemäß den Abs. 5, 7 und 8 jeweils ergeben; Satz 1. Rz. 109 Sinn der Beteiligung privater Versicherungsunternehmen ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass privat Versicherte von den durch diese Regelungen a...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) grundlegend reformiert und seitdem mehrfach geändert, u. a. durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) mit Wirkung zum 1.7.2023. Sie ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.5 Modellvorhaben einheitliche Bemessung des Personalbedarfs; § 113c Satz 1 (Abs. 3b)

Rz. 63 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen stellt weiter durch die Finanzierung von Studien, Modellprojekten und wissenschaftlichen Expertisen die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.3 Anwendung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Rz. 49 Abs. 3 stellt das Verhältnis der Regelungen des § 11 zu denen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen – WBVG, BGBl. I 2009 S. 2319) klar. Die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes bleiben unberührt. Rz. 50 Abs. 3 regelt damit das Konkurrenzverhältnis zwischen dem SGB ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.1 Sechster Bericht vom 15.12.2016

Rz. 13 Der Sechste Bericht wurde mit dem Präventionsgesetz damit um ein Jahr auf 2016 verschoben. Damit sollten die Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1.1.2015 in Kraft trat, im ersten Jahr seiner Wirksamkeit angemessen erfasst werden und noch in den Bericht einfließen. Der Bericht sollte somit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeversicherung unmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.1 Einführung

Rz. 33 Zunächst beschreibt Satz 1 HS 1 den Anspruch auf Aufklärung und Information durch die Pflegekassen in verständlicher Weise. Rz. 34 Die Regelung ist zwar bereits durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 eingeführt, im Laufe der Jahre aber immer wieder der Entwicklung angepasst worden, so durch die Erweiterung des anspr...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.6 Einführung und Überblick zu den und über die Leistungsarten

Rz. 25 Der Gesetzgeber verwendet auch in den einzelnen Vorschriften im vierten Kapitel (Leistungen der Pflegeversicherung) im drittern Abschnitt (Leistungen) nicht konsequent die in Satz 1 vorgegebenen Begriffe Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Rz. 26 So bestimmt § 36 SGB XI ausdrücklich, dass die häusliche Pflege nicht eine Dienstleistung, sondern eine Sachleistung sein sol...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.5 Drucksachen

Rz. 11 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 92 f. = BT-Drs. 12/5262 S. 92 f., zum Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) – BT-Drs. 16/12409 S. 8, 30.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.7 Genehmigungsvorbehalt (Satz 12)

Rz. 105 Die Richtlinien bedurften der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit, Satz 12.mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm hat die Funktion einer vor die Klammer gezogenen allgemeinen Umschreibung des pflegeversicherungsrechtlichen Leistungsspektrums (vgl. auch Bay LSG, Urteil v. 13.11.2019, L 19 R 25/19, Rz. 47). Damit hat § 4 SGB XI – wie die §§ 2 bis 6 SGB XI im ersten Kapitel insgesamt – den Charakter einer Einweisungsvorschrift (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 20.9.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.5 Drucksachen

Rz. 13 Folgende Drucksachen sind zu beachten: zum Pflege-Versicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) – BR-Drs. 505/93 S. 90 f. = BT-Drs. 12/5262 S. 90 f., zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112.mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Nach den §§ 7b ff. SGB IV hat ein Arbeitnehmender die Möglichkeit, die Arbeitszeit oder das Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen. Dieses Wertguthaben kann er dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit einsetzen. Während der Ansparungsphase wird gemäß § 23 Abs. 1, § 23b Abs. 1 SGB IV nur das tatsä...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen (Abs. 3)

Rz. 73 Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden; Abs. 3. Rz. 74 Abs. 3 enthält damit für alle Beteiligten die Aufforderung zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Die Beteiligten sind im Interesse der Solidargem...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.1 Aufbau einer effektiven Pflegeinfrastruktur (Satz 1)

Rz. 17 Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur, Satz 1. Rz. 18 Damit hat der Bundesgesetzgeber in § 9 Satz 1 zwar den Ländern aufgegeben, durch Landesrecht eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu scha...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.2 Förderung ab 2025 (Satz 2)

Rz. 90 Die Maßnahmen nach Satz 1 werden in den Jahren 2025 bis 2030 mit den in den Jahren 2023 und 2024 nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung gefördert; Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 9 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.4 Förderfähige Einrichtung (Satz 4)

Rz. 92 Mit der Regelung sind i. S. d. Satzes 4 alle Pflegeeinrichtungen in der ambulanten und stationären Versorgung förderfähig (vgl. auch BT-Drs. 19/4453 S. 96 und BT-Drs. 19/30560 S. 60).mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 20 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.4 Förderhöhe (Satz 4)

Rz. 102 Die maximle Förderhöhe richtet sich nach Satz 4. Gefördert werden bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel (vgl. auch die gesetzgeberischen Erwägungen in BT-Drs. 19/4453 S. 97).mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.6 Regelungskompetenz zum Verfahren u. a. (Satz 11)

Rz. 104 Die Kompetenz zur Regelung der Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe hat der Gesetzgeber ausdrücklich dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zugewiesen (vgl. auch BT-Drs. 19/4453 S. 97).mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.3 Verringerungsklausel (Satz 3)

Rz. 91 Das verfügbare Fördervolumen in den Jahren 2025 bis 2030 wird zudem um die für Modellvorhaben nach § 123 beanspruchten Mittel des Ausgleichsfonds verringert; Satz 3.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.3 Weitere Fördergegenstände (Satz 3)

Rz. 101 Weiter nach Satz 3 förderfähig sind auch: Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.5 Betragsbegrenzung auf 12.000,00 EUR (Satz 5)

Rz. 103 Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12.000,00 EUR möglich; Satz 5.mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4.4 Qualitätsprüfungen nach § 115 Abs. 1b u. a. (Satz 4)

Rz. 95 Pflegebedürftige müssen zudem in geeigneter Weise auf die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen hingewiesen werden. Einzelheiten zu der Veröffentlichung finden sich in der Vorschrift des § 115. Rz. 96 Deshalb sieht Satz 4 vor, dass auf der Internetseite nach Satz 2 auch die nach § 115 Abs. 1a veröffentlichten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen und die n...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.1 Überblick

Rz. 25 Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit haben die Pflegebedürftigen an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege mitzuwirken, um die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern; Abs. 2. Rz. 26 Die Pflicht zur Mitwirkung besteht daher nach Abs. 2 auch nach eingetretener Pflegebedürftigkeit, wenn erfo...mehr