Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Voraussetzungen der Kündigung

Rz. 3 Die Ausübung des Kündigungsrechts seitens des Gläubigers bedingt zunächst einen wirksamen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entsprechend § 829 ZPO hinsichtlich des Auseinandersetzungsguthabens. Nur dieses unterliegt der Pfändung, nicht jedoch das Geschäftsguthaben oder der Geschäftsanteil. Ein entsprechender Pfändungsbeschluss ist allerdings im Sinne einer Pfändung...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Bestimmung ermöglicht unter einschränkenden Voraussetzungen den vollstreckungsrechtlichen Zugriff des Gläubigers eines Mitglieds auf das dem Mitglied zukommende Auseinandersetzungsguthaben im Wege der Kündigung der Mitgliedschaft. Allerdings gilt es im Hinblick auf Wohnungsgenossenschaften die vorrangige Regelung des § 67 c zu beachten (siehe dort). Im Gegensatz z...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Die Ausübung des Kündigungsrechts

Rz. 6 Die Kündigung erfolgt seitens des Gläubigers im eigenen Namen. Sie unterliegt ohne Einschränkung den Anforderungen des § 65 Abs. 2 S. 1 bis 3. Danach hat die Kündigung schriftlich oder in elektronischer Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) zu erfolgen. Eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels sowie der Urkunden über die fruchtlose Zwangs...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 2.4 Die Verfügung über den Abfindungsanspruch

Rz. 17 Das Mitglied kann über seinen – aufschiebend bedingten – Abfindungsanspruch auch bereits vor dem Ausscheiden aus der Genossenschaft im Wege der Verpfändung (§§ 1279, 1280 BGB) oder Abtretung (§§ 398 ff. BGB) wirksam verfügen. Dies gilt auch dann, wenn und soweit man mit dem BGH den Anspruch als künftige Forderung begreift (BGH NJW 1965; S. 2197). In gleichem Umfange ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4 Die Aufrechnung seitens der Genossenschaft

Rz. 8 Die Genossenschaft ist grundsätzlich befugt, eine ihr gegen das Mitglied zustehende Forderung gegenüber dem Auseinandersetzungsanspruch des Mitglieds auch mit Wirkung gegenüber dem Pfändungsgläubiger aufzurechnen (vgl. § 12 Abs. 2 S. 3 MusterS). Die Pfändung steht der Aufrechnung nach der Schuldnerschutzvorschrift des § 392 BGB nicht entgegen. Die Aufrechnung ist nur ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.1 Form und Zugang

Rz. 2 Die Kündigung erfolgt im Wege einseitiger, empfangsbedürftiger Willenserklärung gegenüber der eG. Sie bedarf notwendig der Schriftform (Abs. 2 S. 1, § 7 Abs. 2 S. 2 MusterS). Die formellen Anforderungen bestimmen sich folglich nach Maßgabe von § 126 BGB. Erforderlich ist somit die eigenhändige Unterschrift des Mitglieds oder seines rechtsgeschäftlichen oder gesetzlich...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 13 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 64 Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder liegt nach der Neufassung des § 39 Abs. 1 S. 1 im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 grundsätzlich in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats (§ 39 Abs. 1). Dies betrifft sowohl die Entscheidung hinsichtlich des ›Ob‹, als auch die gerichtliche und außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung. Der...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 4 Zahlungseinstellung

Rz. 20 Die Zahlungseinstellung ist kein eigenständiger Insolvenzgrund. Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO begründet sie jedoch die (widerlegliche) gesetzliche Vermutung für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (BGH v. 12.10.2006 in ZIP 2006, 2222 f.). Das Verhalten des Schuldners muss mindestens die beteiligten Verkehrskreise zu der Annahme berechtigen, dass er nicht in der Lag...mehr

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FoVo 04/2019, Pfändung des Eigengeldes des Strafgefangenen

I. Das Problem Renteneinkünfte eines Inhaftierten Der Schuldner ist inhaftiert und spart regelmäßig das Eigengeld an. Hierauf wurde im Wege der Forderungspfändung zugegriffen. Nun wendet der Schuldner ein, das Eigengeld sei nicht pfändbar, weil es aus seinen Renteneinkünften angespart sei. Hat der Schuldner Recht und der Gläubiger muss zurücktreten? II. Die Lösung Zwischen Überb...mehr

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FoVo 04/2019, Pfändung des ... / I. Das Problem

Renteneinkünfte eines Inhaftierten Der Schuldner ist inhaftiert und spart regelmäßig das Eigengeld an. Hierauf wurde im Wege der Forderungspfändung zugegriffen. Nun wendet der Schuldner ein, das Eigengeld sei nicht pfändbar, weil es aus seinen Renteneinkünften angespart sei. Hat der Schuldner Recht und der Gläubiger muss zurücktreten?mehr

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FoVo 04/2019, Pfändung des ... / II. Die Lösung

Zwischen Überbrückungsgeld und Eigengeld unterscheiden Der Schuldner muss aus seinen Einkünften zunächst ein Überbrückungsgeld ansparen. Das dient dem Lebensunterhalt nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Es soll nach § 51 Abs. 1 StVollzG für einen überschaubaren Zeitraum von vier Wochen vermeiden, dass der Schuldner in eine finanzielle Notlage gerät und sich daraus ggfs....mehr

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FoVo 04/2019, Es bleibt dab... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Revision hat keinen Erfolg. BGH folgt den Vorinstanzen und verurteilt die DENIC Der Kläger kann von der Beklagten verlangen, als Inhaber der Domain "…de" registriert zu werden. Durch die Pfändung der Ansprüche des Schuldners aus dem mit der Beklagten abgeschlossenen Registrierungsvertrag und die Überweisung der Ansprüche an Zahlung statt zu einem Schätzwert sind alle Anspr...mehr

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FoVo 04/2019, Es bleibt dab... / Leitsatz

1. Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain "de" gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO. 2. Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen...mehr

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FoVo 04/2019, Es bleibt dab... / 3 Der Praxistipp

Internetpräsenz hat bleibenden Wert Die Internetpräsenz hat einen wirtschaftlichen Wert und unterliegt deshalb als sonstiges Vermögensrecht nach § 857 BGB der Pfändung. Das hat der BGH nun noch einmal ausdrücklich bestätigt. Ausgehend von der Pfändung kann der Gläubiger die Domain schlicht sperren, auf sich übertragen oder an einen Dritten veräußern. Insoweit steht die Intern...mehr

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FoVo 04/2019, Vollstreckung... / 1 I. Der Fall

Pfändung von Arbeitseinkommen Die Gläubigerin beantragte den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Mit Beschluss des AG wurden die angeblichen Ansprüche der Schuldnerin gegen den Drittschuldner auf Auszahlung des gegenwärtig und künftig fällig werdenden Arbeitseinkommens gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen. Die Schuldnerin bezieht ausweislic...mehr

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FoVo 04/2019, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Die Lohnabrechnung hilft In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, wie denn die Einkommensverhältnisse der unterhaltsberechtigten Personen ermittelt werden können. Die Entscheidung zeigt sehr plastisch auf, wie die Lohnabrechnung dabei hilft. Der BGH hat schon 2012 entschieden, dass der Drittschuldner die Lohnabrechnung nach der Pfändung des Arbeitslohnes fortlaufend herau...mehr

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FoVo 04/2019, Es bleibt dab... / 1 I. Der Fall

Gläubiger erstrebt Übernahme der gepfändeten Domain Der Kläger begehrt seine Registrierung als Inhaber der Domain "…de" von der beklagten DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle für Domains, unter der Top-Level-Domain "de". Zwischen der Beklagten und den Inhabern der von ihr verwalteten Domains bestehen Domainverträge (Registrierungsverträge), für die die DENIC-Domainbed...mehr

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Zulagen / 7.2 Vollstreckungsdienstzulage

Beschäftigte in einer "Angestelltentätigkeit" (Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD), welche Vollstreckungstätigkeiten ausüben, haben bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen Anspruch auf die Vollstreckungsdienstzulage. Die Regelung findet sich in der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD-VKA. Die Beschäftigten erhalten eine Vollstreckungsdienstzula...mehr

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AGS 03/2019, Mock, Die Praxis der Forderungsvollstreckung

Von Dipl. Rpfl. Peter Mock. 2019. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 856 S., 79,00 EUR In der Form eines Handbuches führt uns der Autor durch alle wesentlichen Gebiete der Forderungsvollstreckung und erläutert hierbei auch die einschlägigen zu nutzenden Formulare, wobei sich der Aufbau der Darstellung an der zeitlichen Abfolge des Vollstreckungsverfahrens anlehnt. Ausführlich wird...mehr

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 2 II. Die Entscheidung

Einstellungsantrag verlangt eine Prognoseentscheidung Gemäß § 575 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO ist über die vom Schuldner beantragte einstweilige Anordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, d...mehr

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zfs 03/2019, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

"… [18] II. 3. Im Umfang der Zulassung ist die Revision des Kl. unbegründet. Dass das BG der Berechnung der Gebühr aus Nr. 4142 VV RVG a.F. keinen 7.024,68 EUR übersteigenden Gegenstandswert zugrunde gelegt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden." [19] a) Gem. Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4142 VV RVG a.F. entsteht die als Wertgebühr (§ 2 RVG) ausgestaltete besondere Verfahrensgebü...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 2: Aufforderung zur Herausgabe der Kontoauszüge, § 836 Abs. 3 ZPO

Im zweiten Schritt ist der Schuldner dann zunächst zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe der Kontoauszüge aufzufordern. Selbstverständlich kann das Schreiben auch mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden. Musterformulierung An den … (Schuldner) Jetzt zahlen = Aufwand sparen! Sehr geehrte(r) Herr/Frau … , wir haben aufgrund des vollstreckbaren Titels … vom … ,...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 3: Der Vollstreckungsantrag nach §§ 836 Abs. 3, 883 ff. ZPO

Reagiert der Schuldner auf die Aufforderung zur freiwilligen Auskunftserteilung und Herausgabe nicht, muss abgewogen werden, welchen (Informations-)Ertrag die Kontoauszüge erbringen, d.h. ob die mangelnde Kooperation darauf beruht, dass der Schuldner etwas verschweigt oder dass er einfach nur den Kopf in den Sand gesteckt hat. Die Kosten-Nutzen-Abwägung muss also in jedem Ei...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / 1

Hinweis Der Schuldner darf die Kontoauszüge dabei weder ganz noch teilweise schwärzen. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, weil die Kontoauszüge nicht nur die Zu- und Abgänge auf dem Konto zeigen, sondern zugleich natürlich auch die Quelle von Zugängen aufdecken. Gerade bei einer nachrangigen Kontopfändung kann so ggfs. eine Pfändung an der Quelle ertragr...mehr

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zfs 03/2019, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das Urteil des BGH ist zwar zum früheren Recht der Vermögensabschöpfung (Rechtsstand bis 31.3.2017) ergangen, es hat aber auch für das neue ab. 1.4.2017 in geltende Recht Bedeutung. Die Neufassungen der §§ 73 ff. StGB und der Nr. 4142 VV RVG haben nämlich im Hinblick auf den hier umstrittenen Gegenstandswert keine Änderungen gebracht. Mit seiner Auffassung hat sich der BGH ge...mehr

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FF 03/2019, Abhebung größer... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, seiner geschiedenen Ehefrau, die Rückzahlung eines Betrages von 83.000 EUR, welchen sie von einem Konto des Antragstellers abgebucht hat. [2] Die Beteiligten, beide deutsche Staatsangehörige, sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Ihre Ehe wurde am 27.6.2000 vor dem Standesbeamten des Standesamtes S. geschlossen. A...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 2 II. Die Entscheidung

Es besteht Anspruch auf Übersendung ungeschwärzter Daten Die zulässige Erinnerung ist begründet. Das Gericht ist der Auffassung, dass Daten über Konten Dritter, deren wirtschaftlich Berechtigter der Schuldner ist, für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gem. § 802l Abs. 2 ZPO zu löschen sind. Keine Kontopfändung Zwar kann der Gläubiger eines Vollstreckungssc...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 3 Der Praxistipp

GV überblickt Reichweite der Forderungspfändung nicht Wie berechtigt die Forderung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes nach einer qualifizierten Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist, zeigt auch diese Entscheidung. Es konnte zu der Schwärzung nur kommen, weil eine hinreichende Ausbildung im materiellen Zivilrecht wie in der Forderungsvollstreckung fehlt. Die Erhebung oder d...mehr

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 1 I. Der Fall

PfÜB unwirksam wegen fehlender Vollmacht? Der Schuldner sah sich einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgesetzt. Er beanstandete, dass das vertretende Inkassounternehmen dem Antrag keine Originalvollmacht beigefügt habe. Der Antrag sei deshalb unwirksam. Das LG Memmingen (2.3.2018 – 44 T 1348/17) hat dem widersprochen. Der Schuldner geht im Wege der Rechtsbeschwerde ge...mehr

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zfs 03/2019, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hat das beklagte Land nach dem StrEG auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen, die im Zusammenhang mit dem Vollzug eines dinglichen Arrests entstanden sind. Er war Beschuldigter in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mit Beschl. v. 8.4.2010 ordnete das AG zur Sicherung der de...mehr

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FoVo 03/2019, Kontoauszüge ... / Schritt 1: PfÜB-Antrag anpassen

In den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann die Pflicht zur Herausgabe der Kontoauszüge auf S. 8 mit aufgenommen werden.mehr

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FoVo 03/2019, Behandlung vo... / 1 I. Der Fall

Vorauszahlung auf die Rente Mit verschiedenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wurde u.a. der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Guthabens gegenüber der Drittschuldnerin gepfändet und den Gläubigern zur Einziehung überwiesen. Das Konto des Schuldners wird derzeit als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO geführt. Die Drittschuldnerin verweigert die vollstä...mehr

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FoVo 03/2019, Bemessung des... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der fiktiven Berechnungsmethode Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) des AG gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO monatlich pfandfrei zu belassenden Betrag auf 944,66 EUR zu erhöhen, zu Recht stattgegeben. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grund...mehr

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FoVo 02/2019, Antrag auf Fr... / 1 I. Der Fall

Nachzahlungen auf dem P-Konto Der Schuldner hat am 31.10.2018 die Freigabe eines abweichenden pfändungsfreien Betrages im Sinne von § 850k Abs. 4 ZPO i.V.m. § 765a ZPO beantragt. Der Antraggegner wurde zu dem Antrag gehört. Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben. Schuldner stellt verspäteten Schutzantrag Von dem Schuldner wurde bereits unter dem 8.6.2018 ein Vollstreckungssch...mehr

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FoVo 02/2019, Der richtige ... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung in die Früchte auf dem Halm Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldner. Sie ließ im August 2016 durch den Obergerichtsvollzieher (OGV) auf mehreren landwirtschaftlichen Flächen Weizen auf dem Halm pfänden. Nach Aberntung der Feldfrüchte wurde der Weizen eingelagert. GV fordert Vorschuss für Einlagerung Mit Schreiben vom 10.4.2017 forderte...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 23 Auch auf Ermessensleistungen entsteht, wenn diese zugebilligt wurden, im Rahmen der bewilligten Leistung ein Rechtsanspruch. Abgesehen davon, dass derartige Ermessensansprüche erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung darüber entstehen (§ 40 Abs. 2), sind darauf die gleichen Vorschriften anzuwenden, wie sie für Pflichtansprüche gelten. Selbstverständlich muss auch bei...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.2 Berechnung des Erhöhungsbetrags

Rz. 10 Der Versicherte ist so zu stellen, wie er bei dem Bezug von Übergangsgeld nach § 50 stehen würde. Die Rente (ein Rentenanspruch nach § 56 muss grundsätzlich bestehen) und das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe sind zusammenzurechnen. Dieser Betrag ist mit dem sich aus der fiktiven Berechnung nach § 50 ergebenden Übergangsgeld zu vergleichen und die Rente um d...mehr

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FoVo 01/2019, Die Pfändung eines Genossenschaftsanteils

Genossenschaftsanteile bestehen häufig bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie im landwirtschaftlichen Bereich an Winzer- oder Bauerngenossenschaften. Auch die Mitgliedschaft in Wohnungsbaugenossenschaften ist regelmäßig anzutreffen. Im Rahmen der Mitgliedschaft werden solche Anteile ebenso erworben, wie sie vererbt werden können. Leser fragen, wie sie hierauf zugreifen können...mehr

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FoVo 01/2019, Wenn Gläubige... / I. Das Problem

Gleichzeitige Pfändung – Ausschüttung nach Kopfteilen Unser Mandant A betreibt als Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung von 4.554,65 EUR. Wir haben eine Lohnpfändung ausgebracht. Aus der Drittschuldnerauskunft ergibt sich, dass gleichzeitig mit unserer Pfändung noch eine weitere Pfändung eines anderen Gläubigers (B) zugestellt wurde. Des...mehr

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FoVo 01/2019, Wenn Gläubige... / II Die Lösung

Mehrere PfÜB begründen gleichzeitige Zustellung Nicht selten wird eine Vermögensauskunft für mehrere Gläubiger gleichzeitig abgegeben, so dass den Gläubigern auch der Arbeitgeber des Schuldners zeitgleich bekannt wird. Erkennbar wird dies daran, dass die Vermögensauskunft mehrere DR-Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers trägt. Aber natürlich kann die Information auch über ande...mehr

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FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / a) Neue Angelegenheit

Ergeben die von den Dritten gem. § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befriedi...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / b) Andere Auffassung – keine neue gebührenrechtliche Angelegenheit

Nach der Gegenauffassung[9] bildet ein sich aus einer Drittauskunft gem. § 802l ZPO ergebender weiterer Vollstreckungsauftrag mit dem Auftrag auf Einholung der Drittauskünfte dieselbe Angelegenheit und löst keine neue Gebühr aus, weil die Drittauskunft die weitere Maßnahme vorbereitet hat. Beispiel 3 Der Rechtsanwalt hat wegen einer Vollstreckungsforderung über 5.050 EUR die ...mehr

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FoVo 01/2019, Was der BGH zum P-Konto sagt

Klare Struktur des P-Kontos … Die Regelung des § 850k ZPO über das P-Konto erscheint auf den ersten Blick klar strukturiert. Der Schuldner erhält den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 in gleicher Höhe wie beim Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO, d.h. in Höhe von 1.133,80 EUR für den aktuellen Zeitraum der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 1.7.2017 bis zum ...mehr

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FoVo 01/2019, Auszahlungsan... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht "offensichtliche" Rechtslage Die Pfändung des Kontos der Schuldnerin aus dem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom 5.11.2013 wird in Höhe von 3.816.00 EUR einmalig aufgehoben, § 850k Abs. 4 ZPO. Diese Entscheidung ergeht wegen der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage und aufgrund der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung des Gläubigers. Dem Antrag der Schuldnerin ...mehr

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FoVo 01/2019, Auszahlungsan... / 3 Der Praxistipp

"Offensichtlich" ist nur die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung So offensichtlich, wie das AG die Sach- und Rechtslage sieht, ist allein die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung. Der Grund liegt darin, dass jegliche juristische Prüfung unterbleibt. § 850k Abs. 4 ZPO verweist auf konkrete Pfändungsschutzvorschriften, die bei der Kontopfändung herangezogen werden können. Welche die...mehr

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AGS 01/2019, Vergütung des ... / c) Fazit

Es kommt darauf an, dass in § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zwischen der Vollstreckungsmaßnahme einerseits und der Vollstreckungshandlung andererseits unterschieden wird:[12]mehr