Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 3 Der Praxistipp

Primärer Rechtsschutz nach § 850k Abs. 4 ZPO Richtig erkennt das LG, dass der Pfändungsschutz auf dem P-Konto sich primär nach § 850k Abs. 4 ZPO richtet. Richtig wird auch gesehen, dass keine der in der Vorschrift genannten Pfändungsschutzvorschriften tatsächlich einschlägig ist. Der spezielle Kontopfändungsschutz greift also nicht. Im Weiteren muss dann die Kritik ansetzen, ...mehr

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 1 I. Der Fall

Kontopfändung auf Titulierung Der Gläubiger ist Steuerberater und verfügt über einen gegen den Schuldner gerichteten Vollstreckungsbescheid über Honorarforderungen aus Steuerberatertätigkeit. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 9.6.2017 wurde der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens gegenüber der Drittschuldnerin (seiner Bank) gepfändet und dem Gl...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 1. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erforderlich, dass der Antrag eigenhändig von einer erkennbar autorisie...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkasso-Büros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Mit Schreiben v. 11.12.2015 teilte die Gläubigerin gem. § 845 ZPO mit, dass die Pfändung der...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Kosten eines vorläufigen Zahlungsverbots sind nicht notwendig, wenn anschließend kein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt wird. AG Heilbronn, Beschl. v. 30.8.2019 – 13 M 11096/17mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung nach § 13c UStG bei Geldeingängen auf Kontokorrentkonto

Leitsatz Kann das Kreditinstitut wegen überschrittener Kreditlinie weiteren Verfügungen des Kontoinhabers jederzeit widersprechen, gelten eingehende Zahlungen als durch die Bank vereinnahmt. Dies kann eine Haftung nach § 13c UStG begründen. Sachverhalt Die insolvente D-GmbH unterhielt bei der A-Bank (Klägerin) drei Kontokorrent- und ein Avalkonto. Die Bruttoforderungen aus di...mehr

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FoVo 04/2020, Erfolgreiche ... / II. Die Lösung

Der Pfändungsgegenstand bei der Kontopfändung Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst nach § 833a ZPO das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Hinzu kommen die Ansprüche, die nach dem vorgegebenen Formular nach der Zwangsvollstreck...mehr

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FoVo 04/2020, Erfolgreiche ... / I. Das Problem

Erfolgreiche Kontopfändung Der Gläubiger vollstreckt gegen den Schuldner aufgrund eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides. Als Rechtsdienstleister haben wir für den Gläubiger gegen den Schuldner eine Kontopfändung ausgebracht. Das Kreditinstitut hat den noch offenen Gesamtforderungsbetrag in voller Höhe überwiesen und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für erledi...mehr

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FoVo 04/2020, Pfändungsschu... / 3 Der Praxistipp

Gesetzesänderung hat Anwendungsbereich erweitert Mit Wirkung zum 1.7.2010 wurde § 850i ZPO u.a. dahingehend geändert, dass er auch für sonstige (wiederkehrende) Einkünfte gilt, die kein Arbeitseinkommen sind (BGBl 2009 I, S. 1707). Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/7615, S. 11) sollen damit auch die Einkommen derjenigen selbstständig tätigen Schuldner geschützt werden...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.4 Anwendungsbeispiele

Rz. 28 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 1 AO trifft den in §§ 34, 35 AO genannten Personenkreis, also gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter oder Verfügungsberechtigte in diesem Sinne. Bedeutung hat eine selbstständige steuerliche Duldungspflicht allerdings nur, soweit nicht mit dem als Vollstreckungsgrundlage dienenden Verwaltungsakt unmittelbar in das Vermögen des Lei...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die Vollstreckungsgläubigerin hat beim VG die Vollstreckung aus den Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen des VG in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt. Dem Antrag der Vollstreckungsgläubigerin ist zu entsprechen. Das Gericht ist für die Vollstreckung der von ihm nach § 11 Abs. 3 S. 1 RVG erlassenen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sachlich und örtlich zust...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 3 Der Praxistipp

Zweimal liegt das AG richtig … Mit dem AG ist davon auszugehen, dass das Vollstreckungsorgan jede selbstständig mit Vollstreckungsanspruch verfolgte Kostenforderung überprüfen kann, soweit die Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO mit dem Hauptanspruch erfolgt. § 788 ZPO verlangt die Notwendigkeit der mit beizutreibenden Kosten. Dies zu prüfen, gehört zu den Obliegenheiten des Vo...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 1 I. Der Fall

Titulierung und Vollstreckung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkassobüros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Vorpfändung ohne anschließenden PfÜB Mit Schreiben vom 11.12.2015 ...mehr

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FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / Leitsatz

Es sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung anzunehmen, wenn der Gläubiger ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lässt und im Nachhinein keinen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellt. AG Heilbronn, Beschl. v. 30.8.2019 – 13 M 11096/17mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bleibt auch während der Insolvenz bestehen

Leitsatz Hat der Insolvenzgläubiger vor der in § 88 InsO genannten Frist einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen den Schuldner erwirkt, so ist in der Wohlverhaltensphase auf die Erinnerung des Schuldners nur dessen Vollziehung auszusetzen; er ist nicht aufzuheben. AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 12.6.2019 – 320a M 7/13 1 I. Der Fall Die Insolvenz folgt auf den PfÜB...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / Leitsatz

Hat der Insolvenzgläubiger vor der in § 88 InsO genannten Frist einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen den Schuldner erwirkt, so ist in der Wohlverhaltensphase auf die Erinnerung des Schuldners nur dessen Vollziehung auszusetzen; er ist nicht aufzuheben. AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 12.6.2019 – 320a M 7/13mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 3 Der Praxistipp

Warum sollte der Gläubiger am PfÜB hängen? Für den Gläubiger ist es wichtig, den PfÜB in seinem Bestand auch während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase zu sichern. Es steht nämlich am Beginn und während der Verfahren nicht fest, dass dem Schuldner am Ende die Restschuldbefreiung tatsächlich gewährt wird. Auch ist denkbar, dass dem Schuldner die Restschuldbefr...mehr

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FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 1 I. Der Fall

Die Insolvenz folgt auf den PfÜB Der Gläubiger hat am 28.1.2013 einen PfÜB erwirkt, mit dem Forderungen gegen die Drittschuldnerin gepfändet wurden. Am 9.12.2013 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Das Insolvenzverfahren ist mit Wirkung zum 1.10.2018 beendet worden. Die Schuldnerin befindet sich im Restschuldbefreiungsverfahren. Schuldnerin...mehr

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FoVo 02/2020, Wenn Susanne ... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung unter falschem Vornamen Unser Mandant betreibt als Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Wir haben ursprünglich einen Vollstreckungsbescheid gegen die Schuldnerin erwirkt. Dort haben wir diese als Susanne A. bezeichnet. Auf dieser Grundlage wurde auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, mit dem das Konto der Susanne A. gepfän...mehr

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FoVo 02/2020, Für Sie zusam... / 2 II. Die Entscheidung und die Folgen kurz zusammengefasst

Mieteinkünfte und § 850i ZPO Der BGH teilt den – soweit ersichtlich unstreitigen – Ansatz des LG, dass Mietforderungen der Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO unterfallen (BGH FoVo 2014, 164; BGH FoVo 2015, 155; BGH FoVo 2016, 111; BGH FoVo 2018, 114). Hinweis Nach § 850i ZPO hat das Gericht bei der Pfändung sonstiger Einkünfte des Schuldners, die kein Arbeitseinkommen si...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aufhebung einer Kontopfändung über 427,36 EUR und dafür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) ist bei der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) versichert. Seit mehreren Jahren besteht Streit üb...mehr

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FoVo 02/2020, Wenn Susanne ... / II. Die Lösung

Berichtigung von VB und PfÜB Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil oder einem anderen Vollstreckungstitel vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen, § 319 ZPO. Selbstverständlich kann diese von Amts wegen vorzunehmende Berichtigung auch durch einen "Antrag" eingeleitet werden. Kommt es zu ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Pfändung

Rz. 27 Die Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts befähigt nicht nur den Nacherben zur Verwertung durch Veräußerung oder Verpfändung, sondern ermöglicht auch die Pfändung durch Dritte.[94] Die Pfändung geschieht nach § 857 ZPO. Sind Mitnacherben vorhanden, so muss diesen als Drittschuldnern der Pfändungsbeschluss zugestellt werden, § 829 ZPO.[95] Der Zustellung an den Vorer...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IX. Pfändung und Insolvenz

Rz. 21 Der Pflichtteilsanspruch kann als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch bereits gepfändet werden, bevor er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig wurde.[57] § 852 Abs. 1 ZPO steht dem nicht entgegen.[58] Der Anspruch ist dann ohne Einschränkung mit einem Pfandrecht belegt, darf aber erst verwertet werden, wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Aus Sicht des Gläubigers

Rz. 16 Der Anteil eines Miterben am Nachlass kann gem. §§ 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist jedoch nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 2. Fall ZPO. Das Pfandrecht erstreckt sich mithin ausschließlich auf den Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlassgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nachl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Mandant ist Gläubiger

Rz. 23 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben. Rz. 24 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 9 Die weitreichendsten Beschränkungen erfolgen bei der Verwaltungsvollstreckung, denn hier kann das Vermögen über Jahrzehnte dem Zugriff der Eigengläubiger vorenthalten werden. Zwar betrifft das Zugriffsverbot nach § 2214 BGB alle Zwangsvollstreckungsarten, dennoch bestehen einige Möglichkeiten, die Pfändung zu betreiben. Das Recht auf Pfändung des Erbrechts und Aussonde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Aus Sicht des Schuldners (Miterben)

Rz. 19 Dem Miterben verbleibt trotz Pfändung die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen.[55] Der Gläubiger ist zur Anfechtung nicht berechtigt. Eine vor der Ausschlagung erfolgte Pfändung wird unwirksam, denn der an die Stelle des Ausschlagenden tretende Erbe ist nicht Rechtsnachfolger des Schuldners, sondern (Ersatz-)Erbe des Erblassers.[56]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zwangsvollstreckung

Rz. 62 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben und somit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / 1. Einzelvollstreckung

Rz. 19 Der Erwerbsgrund, über den der Begünstigte verfügen kann, gehört zum Vermögen des Begünstigten, das dem Vollstreckungszugriff unterliegt. Er ist ein Vermögensrecht i.S.d. § 857 ZPO. Darunter fällt alles, was einen Geldwert darstellt, der sich zur Befriedigung des Gläubigers eignet,[21] es sei denn, es handelt sich um eine in der Person des Begünstigten höchstpersönlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Rechtsfolgen der Fiktion im Einzelnen

Rz. 4 Die durch Konfusion oder Konsolidation erloschenen Rechtsverhältnisse werden rückwirkend so behandelt, als seien sie nicht erloschen.[10] Das fiktive Wiederaufleben tritt – anders als nach § 1991 Abs. 2 BGB – nicht nur im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern, sondern schlechthin ein.[11] Sicherungen einer erloschenen Forderung durch Bürgschaften oder Pfandrechte gelten...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 13 Der Nachvermächtnisnehmer kann sich nicht mit der Drittwiderspruchsklage gegen Pfändungen beim Vorvermächtnisnehmer wenden. Der schuldrechtliche Anspruch des Nachvermächtnisnehmers stellt kein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.d. § 771 ZPO dar.[38] Hat der Nachvermächtnisnehmer Kenntnis von einer drohenden Pfändung, kann er eine einstweilige Verfügung nach den §§ 9...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 20 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht (Einzelheiten siehe § 2058 Rdn 1). Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 B...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Aufrechnung gegen eine einzelnen Miterben zustehende Forderung

Rz. 5 Das Aufrechnungsverbot des Abs. 2 folgt letztlich bereits aus § 367 BGB: Gläubiger der Forderung ist die Erbengemeinschaft als Gesamthand (siehe auch § 2032 Rdn 4); die Erbengemeinschaft ist jedoch nicht gleichzeitig Schuldner der (aufzurechnenden) Gegenforderung. Somit besteht keine Gegenseitigkeit der Forderungen und daher auch keine Aufrechnungslage. Würde man abwei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VIII. Nicht verfügen

Rz. 9 Jedes dingliche Rechtsgeschäft ist "Verfügung", da es ohne weiteres auf das Recht am Nachlassgegenstand einwirkt (siehe zunächst Rdn 5). Die (bloße) schuldrechtliche Verpflichtung ist keine Verfügung, da jene noch nicht unmittelbar auf das Recht am Nachlassgegenstand einwirkt. Es gibt jedoch auch im Bereich des Schuldrechts Erklärungen, die unmittelbar ein Schuldverhäl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Angrenzende Rechtsgebiete

Rz. 61 Das Pflichtteilsrecht ist, nicht zuletzt im Hinblick auf die Abhängigkeit der Erbquoten vom ehelichen Güterrecht, sehr stark mit dem Familienrecht verzahnt. Taktische Überlegungen des überlebenden Ehegatten sind ohne eine genaue Analyse der güterrechtlichen Situation praktisch gar nicht denkbar. Aber auch gesellschaftsrechtliche Bezüge spielen immer wieder eine erhebl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätze

Rz. 11 In seiner Rechtsfolge bietet Abs. 1 S. 1 eine aufschiebende Einrede [28] gegen eine Befriedigung der Nachlassverbindlichkeit aus dem nicht geerbten Vermögen. Diese Einrede bewirkt keine Klageabweisung und hindert auch nicht den Verzug des Miterben,[29] sondern führt nur die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil herbei: "Dem Beklagten ble...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Entsprechende Anwendung von § 751 BGB

Rz. 30 § 751 BGB Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. Hat ein Gläubiger die Pfändung des Anteils eines Teilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht a...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Die Zwangsvollstreckung ist gem. § 747 ZPO beim ungeteilten Nachlass nur zulässig, wenn Titel gegen alle Erben vorliegen. Über den Wortlaut des § 747 ZPO hinaus ("Urteil") ist mithin auch ein sonstiger Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare Urkunde) ausreichend.[24] Es ist – weiter als § 747 ZPO normiert – nicht erforderlich, dass tatsächlich nur "ein" Titel vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Gehört zum Nachlass

Rz. 7 S. 1 bestimmt die unmittelbare Ersetzung der ausgegebenen Mittel durch den erworbenen Gegenstand. Es bedarf hierzu weder eines besonderen Übertragungsaktes, noch ist ein möglicher entgegenstehender Wille der Miterben beachtlich (siehe bereits Rdn 6). Der erworbene Gegenstand wird ohne Durchgangserwerb beim handelnden Miterben zum Bestandteil des gesamthänderischen Verm...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Erbteilserwerber, Pfändungsgläubiger

Rz. 5 Des Weiteren sind diejenigen Personen auskunfts- und rechenschaftsberechtigt, die den Erbteil erworben oder gepfändet haben. Wird der Erbteil oder die Erbschaft nach Maßgabe des § 2371 BGB an einen Dritten verkauft, so gehen ab Erfüllung und nicht schon durch den schuldrechtlichen Vertrag die Informationsansprüche als Nebenrechte entsprechend §§ 401, 413 BGB durch Einz...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Auch das Gattungsvermächtnis kann gepfändet werden. Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis als mit dem Erbfall angefallen. Das gilt nach § 2177 BGB auch dann, wenn der Anfang des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung erfolgt ist oder unter der Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet wurde. Es entsteht dann mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht, das der...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Übertragbarkeit des Anfechtungsrechts

Rz. 20 Ob eine letztwillige Verfügung angefochten wird oder nicht, entscheidet allein der unmittelbar Betroffene. Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass das Anfechtungsrecht nicht isoliert übertragbar ist.[50] Daraus folgt, dass es nicht von der erbrechtlichen Position, auf der es beruht, getrennt werden kann. Es ist allerdings umstritten, ob eine Übertragung zusammen mit d...mehr