Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Grundbuchrecht

Rz. 15 Gehört eine Immobilie zum Nachlass, sind alle Miterben im Grundbuch einzutragen, § 47 GBO. Der Eintragung ist der Hinweis auf die Erbengemeinschaft hinzuzusetzen. Der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft ist nicht anzugeben.[39] Der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs kann von jedem Miterben erfolgen, § 13 Abs. 1 S. 2 GBO.[40] Er muss darauf gerichtet sein,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Voraussetzung des Anfechtungsrechts ist die Möglichkeit (nicht die unmittelbare Folge), dass der am Wegfall des Unwürdigen Interessierte selbst Erbe wird. Mehrere Berechtigte sind unabhängig voneinander anfechtungsberechtigt.[1]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rechtsmittel

Rz. 12 War die Ernennung des Testamentsvollstreckers fehlerhaft, so kann sie bei fehlerhaftem Ermessensgebrauch oder Nichtgebrauch des Ermessens einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB auslösen. Allerdings wird dem Nachlassgericht ein bereiter Ermessensspielraum zugebilligt. Lehnt das Gericht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ab, so kann der Erbe (auch bei Pfändun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Mandant ist als Miterbe Schuldner

Rz. 22 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses, andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein. Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftung im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Erben

Rz. 8 In bestimmten Fällen können Erben von der Verwaltung ausgeschlossen sein bzw. können ausgeschlossen werden:[4]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Ausschluss der Einreden gegenüber dinglich berechtigten Nachlassgläubigern (Abs. 2)

Rz. 3 Der Ausschluss der Einreden der §§ 2014, 2015 BGB gegenüber dieser Gruppe der Nachlassgläubiger setzt voraus, dass sie Befriedigung aus denen ihnen haftenden Gegenständen suchen, also ihre dinglichen (nicht obligatorischen) Ansprüche geltend machen. Sie werden auch nicht von dem Aufgebot betroffen (§ 1971 BGB). Das Gleiche gilt für Nachlassgläubiger, die vor dem Erbfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2147 ff.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Gefährdung des Nachlassvermögens

Rz. 11 Weitere Voraussetzung der Pflichtteilsbeschränkung ist die Gefährdung des Nachlassvermögens, und zwar (ausdrücklich) durch die Verschwendungssucht oder/und die Überschuldung des Abkömmlings.[39] Rz. 12 Eine erhebliche Gefährdung des Erwerbs liegt vor, wenn im konkreten Einzelfall objektiv zu erwarten ist, dass er entweder durch die Gläubiger des Abkömmlings gepfändet u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (2) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 248 Als Fortsetzungsklauseln, denen im Bereich der Personenhandelsgesellschaften vor allem vor Inkrafttreten des HRefG erhebliche praktische Bedeutung zukam und die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach wie vor wesentliche Gestaltungsinstrumente bilden, werden solche Regelungen bezeichnet, denen zu Folge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 26 Steht dem Erben eine der Einreden des § 1990 BGB zu und erhebt er diese Einreden in der gebotenen Weise, beschränkt sich seine Haftung auf den Nachlass. Er kann die Befriedigung des Gläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht (Abs. 1 S. 1). In diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolge

Rz. 8 Über einen einzelnen Erbteil kann die Nachlassverwaltung nicht angeordnet werden. Die Möglichkeit der Pfändung des Erbteils bleibt hiervon aber unberührt, § 2059 Abs. 1 BGB, § 859 Abs. 2 ZPO.[15] Vereinigen sich sämtliche Anteile in der Hand eines Miterben, steht dies einer Nachlassverwaltung indessen nicht entgegen.[16] Ist der Nachlass nämlich faktisch nicht verteilt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Reichweite des Zugriffverbotes

Rz. 2 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Recht zur Ausschlagung

Rz. 1 Die Vorschrift billigt dem Nacherben das Recht zur Ausschlagung bereits mit dem Tod des Erblassers zu, obschon ihm (siehe § 2139 BGB) zu diesem Zeitpunkt die Erbschaft noch nicht angefallen ist. Dies Recht hat er für die gesamte Dauer der Vorerbschaft, da die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB erst mit Kenntnis des Eintritts des Nacherbfalls beginnt.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verfahren und Beweislast

Rz. 11 In Prozessen zwischen dem Nachlassgläubiger und dem Erben, der noch keine Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung getroffen hat und dem (noch) die aufschiebenden Einreden der §§ 2014, 2015 BGB zustehen, kann die Frage der Kostentragung nach einem Anerkenntnis (§ 93 ZPO) des beklagten Erben eine Rolle spielen. Insbesondere für das Vorgehen des Nachlassgläubigers ist dies en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Unwirksamkeit

Rz. 6 Grundsatz: Zwangsverfügungen sind bis zum Eintritt der Nacherbfolge wirksam; sie werden nach Eintritt der Nacherbfolge unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen. Die Unwirksamkeit ist absolut, besteht also gegenüber jedermann.[16] Da sie auf den Nacherbfall hinausgeschoben ist, sind die bis dahin getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 17 Die Haftung wird nach Gewährung rechtlichen Gehörs[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. In seinem Tenor ist die Beschränkung der Haftung auf den Gegenstand bzw. die Gegenstände festzustellen.[2] Der Bescheid muss gemäß § 122 AO begründet werden. Da der Erlass des Haftungsbescheids im Ermessen der Finanzbehörde liegt, sind die Gründe f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Berücksichtigung von Arbeitslosengeld-II-Leistungen bei erweiterter Pfändung von Arbeitseinkommen

Leitsatz Arbeitslosengeld-II-Leistungen (ALG II), die der Schuldner erhält, sind bei einer erweiterten Pfändung (§ 850d ZPO) von Arbeitseinkommen unbeschadet des sich aus § 42 Abs. 4 S. 1 SGB II ergebenden Pfändungsschutzes im Sinne einer Minderung des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO zu berücksichtigen, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Was passiert mit den Stimmrechten eines Kommanditisten nach deren Pfändung?

I. Das Problem Pfändung des Gesellschaftsanteils Im Wege der Forderungspfändung wurde "der Anteil des Vollstreckungsschuldners als Gesellschafter an der … GmbH amp Co. KG unter Einschluss des Auseinandersetzungsguthabens sowie der Anspruch des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung der ihm von der Gesellschaft darlehensweise oder aufgrund anderer Vereinbarung gegebenen oder b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte erfolgt wie bei beweglichen Sachen durch Pfändung der Forderung bzw. des Vermögensrechts . In der Praxis spielt die Forderungspfändung, insbesondere die Gehalts- und Kontenpfändung , eine große Rolle, zumal – wie zuvor erörtert – viele bewegliche Sachen im Besitz des Schuldners entweder unpfändbar sind ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / B. Zustellung und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 6 Bei der Zustellung des PfÜBs erfolgt die Zustellung einerseits an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3) und andererseits an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3). Für die Wirksamkeit der Forderungspfändung ist gem. § 829 Abs. 3 ZPO ausschließlich die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich, d.h. mit der Zustellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / M. Trennung von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 60 Die PfÜB-Formulare lassen dem Gläubiger die Wahl , zu beantragen. Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO wird der Gläubiger z.B. zunächst nur einen Pfändungsbeschluss beantragen. Rz. 61 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung nach § 845 ZPO, die auch als vorläufiges Zahlungsverbot bezeichnet wird, hat in der Praxis zwei wesentlich Vorteile:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / J. Rechte der Beteiligten

Rz. 48 Der Gläubiger erwirbt mit bei der Pfändung einer Geldforderung ein Pfändungspfandrecht. Auf dieses Recht kann er jederzeit verzichten, ohne damit auch auf seine Vollstreckungsforderung an sich zu verzichten. Rz. 49 Vor Überweisung der Forderung kann der Gläubiger nur die Sicherung (nicht die Verwertung) der gepfändeten Forderung betreiben. Er kann insbesonderemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / F. Unpfändbare Forderungen und Pfändungsbeschränkungen

Rz. 34 Wie bei der Sachpfändung gibt es auch bei der Forderungspfändung Bestimmungen, wonach bestimmte Forderungen überhaupt nicht, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur bis zu einem bestimmten Betrag gepfändet werden können. Rz. 35 Unpfändbar sind gem. § 865 Abs. 2 ZPO die Forderungen, die zum sog. Haftungsverband von Hypotheken gehören, wenn (und nur dann sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / I. Zustellung

Rz. 47 Da von der Pfändung sowohl Schuldner wie auch Drittschuldner betroffen sind, wird der Pfändungsbeschluss beiden zugestellt. Die Zustellung an den Schuldner ist für das Wirksamwerden der Pfändung ohne Bedeutung. Hier zählt vielmehr die Zustellung an den Drittschuldner. Erst mit erfolgter Zustellung an den Drittschuldner gilt die Pfändung als bewirkt. Die Zustellung erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Vorpfändung

Rz. 51 Oft führt die Sachpfändung nicht zu einer Befriedigung oder auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers. Der Gläubiger muss daher in der Regel seine Zwangsvollstreckung auch auf die Forderungspfändung ausdehnen. Sofern der Gerichtsvollzieher anlässlich der Pfändung etwa durch Auskunft des Schuldners Kenntnis von Forderungen des Schuldners gegen Dritte erhält, wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Was passiert ... / II. Die Lösung

Pfändung als sonstiges Vermögensrecht Ein Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich pfändbar. Das ergibt sich ganz allgemein aus § 859 ZPO. Danach ist der Anteil eines Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen einer nach § 705 BGB eingegangenen Gesellschaft der Pfändung unterworfen. Zu solchen Gesellschaften gehören unter Anwendung von § 105 Abs. 3 HGB auch die OHG und die KG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / W. Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte

Rz. 126 Nach § 850e Nr. 2 ZPO sind mehrere Arbeitseinkommen auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet. Rz. 127 Mit dem Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / S. Lebensversicherungen/vertragliche Rentenversicherungen

Rz. 89 Ansprüche aus Lebens- oder vertraglichen Rentenversicherungen sind grundsätzlich vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar. Lebens- und vertragliche Rentenversicherungsansprüche sind im PfÜB-Formular unter Anspruch E pfändbar: Rz. 90 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 91 Auf S. 8 des PfÜB-Formulars kann die Herausgabeanordnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / E. Antragsinhalt

Rz. 28 In dem vom Gläubiger bei anwaltlicher Vertretung vom Rechtsanwalt zu unterschreibenden Antrag auf Erlass des PfÜBs sind aufzunehmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / K. Mehrfachpfändung

Rz. 56 Wird eine Forderung des Schuldners an den Drittschuldner von mehreren Gläubigern gepfändet, ist der Rang der jeweiligen Pfändung (nicht Überweisung) maßgebend, wobei für den Rang auch eine etwaige gültige Vorpfändung zu berücksichtigen ist, § 804 Abs. 3 ZPO. Den gleichen Rang haben die Gläubiger untereinander dann, wenn ihre Pfändungen gleichzeitig wirksam werden (bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 3 Der Praxistipp

Möglichkeit der Abtretungen sehen Die Entscheidung zeigt, dass es für den Gläubiger und seinen Rechtsdienstleister wichtig ist, frühzeitig die Altersvorsorge des Schuldners in den Blick zu nehmen und sich künftige Auszahlungsansprüche abtreten zu lassen. Das kann in Kombination mit gütlichen Einigungen in Form von Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen geschehen. Es erhöht di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 1 I. Der Fall

Drittschuldnerklage Der Kläger nimmt den beklagten Versicherer als Drittschuldner nach Pfändung und Überweisung von Ansprüchen des Schuldners aus Lebensversicherungen in Anspruch, die dieser zuvor der Streithelferin der Beklagten abgetreten hatte. Der damalige Arbeitgeber des Schuldners schloss 1981 für diesen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung zwei Lebensversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unpfändbare Gegenstände und Austauschpfändung

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher darf nicht jede im Schuldnergewahrsam befindliche Sache pfänden. In § 811 ZPO ist eine ganze Liste unpfändbarer Gegenstände aufgeführt, wodurch in der Praxis die Pfändbarkeit von Sachen fast zur Ausnahme geworden ist. Insbesondere dürfen folgende Gegenstände nicht gepfändet werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Berücksichti... / 2 II. Die Entscheidung

Die Ausgangsentscheidungen halten einer rechtlichen Nachprüfung durch den BGH nicht stand. Notwendiger Unterhalt = individuelles Sozialhilfeniveau Zutreffend geht das LG davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Durchsuchungsanordnung

Rz. 57 Zum Leidwesen von Vollstreckungsgläubigern muss die Privatsphäre des Schuldners auch noch im Zwangsvollstreckungsverfahren gewahrt werden. Daher darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners gegen dessen Willen nur mit einer vom Gläubiger zu beantragenden gerichtlichen Durchsuchungsanordnung betreten, § 758a Abs. 1 ZPO, worüber der Schuldner vor Betreten der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / T. Arbeitseinkommen

Rz. 100 Die Pfändung von Arbeitseinkommen bietet sich in vielen Fällen geradezu an, denn ein hoher Prozentsatz der Vollstreckungsschuldner bezieht Arbeitseinkommen. Da jedoch das Arbeitseinkommen der Existenz der meisten Schuldner und ggf. deren Familien dient, hat der Gesetzgeber die Pfändung des Arbeitseinkommens zwar prinzipiell zugelassen, aber durch zahlreiche Pfändungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2020, Was passiert ... / I. Das Problem

Pfändung des Gesellschaftsanteils Im Wege der Forderungspfändung wurde "der Anteil des Vollstreckungsschuldners als Gesellschafter an der … GmbH amp Co. KG unter Einschluss des Auseinandersetzungsguthabens sowie der Anspruch des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung der ihm von der Gesellschaft darlehensweise oder aufgrund anderer Vereinbarung gegebenen oder belassenen Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / H. Sammelantrag

Rz. 43 Mehrere Forderungen des Vollstreckungsschuldners sollen in einem einzigen Pfändungsantrag zusammengefasst werden, auch wenn sie sich gegen mehrere Drittschuldner richten. Bei einem entsprechenden Beschluss muss der Gläubiger aber alle zum Wirksamwerden der Pfändung notwendigen Maßnahmen wie die Zustellung an den Drittschuldner, Eintragung in das Grundbuch usw. auf jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8+9/2020, Vorausabtret... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Vorteil bei der Abtretung Die Revision hat keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hält rechtlicher Nachprüfung stand. Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der vom Kläger erwirkte PfÜB hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche auf Auszahlung der Ablaufleistungen ins Leere gegangen ist, weil der Schuldner diese Ansprüche zuvor wirksam an die Streithelfer...mehr