Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Personengesellschaft: Gesel... / 3 Einfache Nachfolgeklausel

3.1 Begriff Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvert...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

4.1 Begriff Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2 Steuerkonsequenzen

4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers f...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1 Tod eines BGB-Gesellschafters

1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelte sich in eine Abwicklungs-/Liqui...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2 Tod eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer KG

1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsansp...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2 Fortsetzungsklausel/Auschließungsklausel

2.1 Begriff Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, währe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3 Steuerfolgen bei Zahlung einer Abfindung an den oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters

2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2 Steuerkonsequenzen

5.2.1 Buchwertfortführung Bei einer Teilnachfolgeklausel werden die nachfolgenden Erben wie bei der einfachen/qualifizierten Nachfolge unentgeltlich Mitunternehmer, während der Anteil der nicht nachfolgenden Erben ertragsteuerlich wie ein Ausscheiden mit Abfindungsanspruch (entsprechend der Fortsetzungsklausel-Logik) behandelt wird. Einkommensteuerlich müssen der oder die zur ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5 Teilnachfolgeklausel

5.1 Begriff Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben (z. B. Kinder, Ehegatte) mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellscha...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

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Personengesellschaft: Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Zusammenfassung Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Interessen der Beteiligten. Daher werden die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen in der Praxis oft durch individuell ausgestaltete Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Die konkrete Ausge...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.3 Abfindung an nicht nachfolgeberechtigte Erben

Die Vereinnahmung der Abfindung durch die nicht nachfolgeberechtigten Miterben ist nicht einkommensteuerbar, da sie nicht auf einer eigenen Mitunternehmerstellung beruht, sondern auf ihrer erbrechtlichen Stellung bzw. der Erbauseinandersetzung. Ertragsteuerlich wird der Veräußerungsvorgang ausschließlich in der Person des Erblassers erfasst, während die Abfindung beim Empfän...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.2 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits 2021 verkündet, trat aber erst am 1.1.2024 in Kraft. Das MoPeG reformiert im Wesentlichen das Recht der GbR. Bei den Personenhandelsgesellschaften beschränken sich die Änderungen – insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelungen – im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen an die Neuregelu...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung,[1] sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen haben. MoPeG: ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.3 Vererbter Anteil gehört zum Nachlass

Auch wenn Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft aufgrund einer einfachen Nachfolgeklausel sofort und anteilig im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die Erben übergehen, gehören sie wertmäßig weiterhin zum Nachlass. Das bedeutet: Mitunternehmeranteile, die im Fall einer einfachen Nachfolgeklausel im Wege der Sonderrechtsnachfolge bereits nach dem Verhältnis der ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.3 Tod eines Kommanditisten

Für Kommanditisten bleibt es weiterhin bei der dispositiven Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird.[1] Die Fortsetzung mit den Erben ist der gesetzliche Regelfall. Der Gesellschaftsvertrag kann aber abweichende Regelungen treffen. Sind mehrere gesetzliche oder g...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.1 Buchwertfortführung

Bei einer Teilnachfolgeklausel werden die nachfolgenden Erben wie bei der einfachen/qualifizierten Nachfolge unentgeltlich Mitunternehmer, während der Anteil der nicht nachfolgenden Erben ertragsteuerlich wie ein Ausscheiden mit Abfindungsanspruch (entsprechend der Fortsetzungsklausel-Logik) behandelt wird. Einkommensteuerlich müssen der oder die zur Gesellschafternachfolge b...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben (z. B. Kinder, Ehegatte) mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintrete...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Der Erbfall ist einkommensteuerlich ein unentgeltlicher privater Vorgang; die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers ein und führen dessen Buchwerte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fort. Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen[1] oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine An...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.2 Fiktive Veräußerung des übrigen Anteils

Der Teil des Mitunternehmeranteils, der nicht auf nachfolgeberechtigte Erben übergeht, gilt als veräußert. Mit diesem restlichen Bruchteil scheidet der Erblasser, wie bei einer Fortsetzungsklausel, aus der Gesellschaft aus. In seiner Person entsteht in Höhe der Differenz zwischen der Abfindung und dem anteiligen Buchwert seines Kapitalkontos ein laufender Gewinn aus der Verä...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.4 Zwangsentnahme des Sonderbetriebsvermögens

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG

Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsanspruch. Diese Rechtsfolgen ergeben sich...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt unabhängig davon, ob der Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Nachfolgeklausel enthält, und auch dann, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mi...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.2 Rechtsfolgen beim Tod des einzigen Komplementärs einer KG

Das Vorliegen einer KG setzt mindestens einen persönlich haften Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen Kommanditisten voraus. Besteht eine KG aus mehr als einem Kommanditisten, führt das Ausscheiden des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters aufgrund seines Todes nicht unmittelbar zum Untergang der Gesellschaft. Da eine KG jedoch ohne Komplementär nicht be...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.4 Folgen für die Altgesellschafter

Die Abfindungsverpflichtung ist in der steuerlichen Gesamthandsbilanz als verbindlichkeit zu passivieren.[1] Die verbleibenden Alt-Gesellschafter haben die Buchwerte in der steuerlichen Gesamthandsbilanz aufzustocken, soweit die Abfindung über das anteilig übernommene Kapitalkonto des Erblassers hinausgeht.[2] Praxis-Beispiel Anteiliges Ausscheiden bei Teilnachfolgeklausel Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Stirbt ein Gesellschafter und greift eine Fortsetzungsklausel, dann wächst der Anteil des Verstorbenen den verbleibenden Gesellschaftern an. Die verbleibenden Gesellschafter haben in Höhe der Abfindungsverbindlichkeit Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellsc...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht z...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft

Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelte sich in eine Abwicklungs-/Liquidationsgesellschaft um. Mitglieder der Abwicklungsgesellschaft waren: die überlebenden Alt...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / Einführung

Ein Geschäftsbrief ist grundsätzlich jede schriftliche Mitteilung eines Unternehmens über geschäftliche Angelegenheiten an Dritte. Geschäftsbriefe einer GmbH haben gewisse Pflichtangaben zu enthalten, § 35a GmbHG. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass sich (zukünftige) Geschäftspartner der Gesellschaft über bestimmte wesentliche Verhältnisse rasch und sicher Klarheit versc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach altem Recht galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip): Grundlage waren insbesondere §§ 718, 719 BGB a. F. Mit dem zum 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] ist das Gesamthandsprinzip im Personengesellschaftsrecht aufgegeben worden; § 718 BGB a. F...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Personengesellschaft

3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter

Zusammenfassung Überblick Personengesellschaften – etwa OHG, KG, GbR oder PartG – können zu ihren Gesellschaftern in vielfältiger Weise in Rechts- oder Leistungsbeziehungen treten. In der Praxis finden sich oft Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Kaufverträge. Vergütungen, die ein Gesellschafter für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.2 Erfassung von Sonderbetriebsausgaben

Die gewerblichen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Sondervergütungen. Dies hat der BFH[1] ausdrücklich hervorgehoben. Wird der Gesellschaft vom Gesellschafter etwa ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung überlassen, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.1 Nichtanwendbarkeit der Sondervergütungsregelung

Schwesterpersonengesellschaften sind Gesellschaften, z. B. in Form OHG, KG oder GbR, an denen ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (= "Doppelgesellschafter"). § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselbe...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesell...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

Zur Sicherstellung einer einheitlichen und zutreffenden Besteuerung erfolgt für die Personengesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO. Die festgestellten Einkünfte werden den Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugerechnet und bei deren jeweiliger Einkommen- bzw. Körperschaftsteu...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1.1 Ertragsteuerliches Transparenzprinzip

Personengesellschaften – wie OHG, KG, GbR oder PartG – sind nicht Subjekt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, da sie nach dem im deutschen Steuerrecht geltenden Transparenzprinzip nicht selbst Steuerschuldner sind. Sie erzielen zwar steuerrechtlich relevante Einkünfte, diese unterliegen jedoch nicht auf Ebene der Gesellschaft, sondern ausschließlich auf Ebene der Gesells...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Veräußerung gegen einen überhöhten Preis

Die Anerkennung als Fremdgeschäft setzt voraus, dass ein Entgelt vereinbart worden ist, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre. Die Beteiligten können jedoch aus vielfältigen Gründen daran interessiert sein, durch Vereinbarung eines überhöhten Preises den Gewinn der Gesellschaft oder den Gewinn des Gesellschafters zu manipulieren.[1] Veräußert eine Person...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.1 Anerkennung als Fremdgeschäft

Alle mitunternehmerisch tätigen Personengesellschaften (Personenhandelsgesellschaft, Mitunternehmer-GbR, gewerblich geprägte Personengesellschaft) werden ertragsteuerlich als partiell eigenständige Steuerrechtssubjekte angesehen, die als solche den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen.[1] Daraus folgt, dass prinzipiell auch Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellsch...mehr