Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-OT / 3.1 Allgemeine Angaben

Zeilen 301–302 Die Zeilen 301–328 sind für jeden einzelnen an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligten Gesellschafter/Gemeinschafter auszufüllen. In Zeilen 301, 302 sind der Name der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft und die Startnummer einzutragen. Zeilen 303–304 In diesen Zeilen sind die laufende Nummer, unter der der Beteiligte in der Erklärung zur gesonde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 3.1 Allgemeines

Vor Zeilen 301–337 Beträgt der in Zeile 34 einzutragende Wert 10 % oder mehr, ist damit noch nicht entschieden, dass die Ausschüttungen tatsächlich nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei sind. Maßgebend ist nämlich nicht die Höhe der von der Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung, sondern die auf die Körperschaft, die Gesellschafter der Personengesellschaft ist, anteilig entfa...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.9 Einkommenskorrektur bei einer Organschaft

Zeile 43 Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält a...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 3.3 Beteiligung

Zeile 331 In den Zeilen 331–337 wird ermittelt, ob die beteiligte Körperschaft unmittelbar durch Sonderbetriebsvermögen oder mittelbar über die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft über eine Beteiligung verfügt, die für die Steuerbefreiung qualifiziert ist. In Zeile 331 ist der für die Bestimmung der Beteiligungsgrenze maßgebende Zeitpunkt, d. h. der 1.1.2023, einzutragen. H...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.10 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 3.3 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Zeile 203 In dieser Zeile ist die Zwischensumme der Einkünfte nach Abzug der von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen und der KSt-Belastung auf die von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen zu bilden und in die Hauptspalte zu übertragen. Vor Zeilen 204–208 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwir...mehr

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Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 3 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeilen 10–11 In diesen Zeilen ist die Rechtsform des Unternehmens anzugeben. In Zeile 10 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. In Zeile 11 ist die Rechtsform einzutragen, wenn es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt. Unter Ziff. 11 der Anleitung für die Zerlegung sind die möglichen Rechtsformen aufgeführt. Zeile ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 3.5 Angaben zu § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG bei Organgesellschaften

Vor Zeilen 212–214 Diese Zeilen sind nur von Organgesellschaften auszufüllen, und zwar auch dann, wenn sie selbst wiederum Organträger sind. Nachrichtlich einzutragen sind die den Zeilen 205–207 entsprechenden Vorgänge. Die Summe der Werte in den Zeilen 212–214 der Anlagen ÖHK aller Organgesellschaften entspricht dem Wert in Zeile 207 der Anlage ÖHK des Organträgers. Zeile 212...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-OT / 3.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG bei der Organgesellschaft

Zeilen 321–328 In diesen Zeilen sind die in der Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG bei der Organgesellschaft enthaltenen Besteuerungsgrundlagen auf die einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft aufzuteilen. Die auf die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft entfallenden Besteuerungsgrundlagen sind in den Zeilen 21–28 aufgeführt und jetzt auf die Gese...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.11 Fiktive Rückzahlung der offenen Rücklagen bei Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 55 In Zeile 55 ist die Zwischensumme nach Abzug des Kapitalabgangs durch die Einbringung zu bilden. Vor Zeilen 55a–55e In den Zeilen 55a–55e werden die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Formwechsel einer Personengesellschaft, an der ein Betrieb gewerblicher Art oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beteiligt ist, in eine Kapitalgesellschaft dargestellt....mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.1 Wesen der Eigenkapitalherabsetzung

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalanteile eines Unternehmens möglich ist. Die Fremdkapitalherabsetzung als Instrument zur finanziellen Sanierung wird jedoch unter dem Begriff Kreditmanagement behandelt.[1] Deshalb steht im Folgenden lediglich die Eigenkapitalherabsetzung im Fokus der Betrac...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Zeilen 312–313 In den Zeilen 312–313 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Personen sein, für die das...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.15 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 3.2 Anteil an den erhaltenen Ausschüttungen und Bezügen

Zeilen 322–325 In diesen Zeilen sind die anteilig auf die beteiligte Körperschaft entfallenden Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft aus den Zeilen 22–25 einzutragen. Die anteilige Zuordnung erfolgt nach dem Gewinnverteilungsschlüssel. Vgl. im Einzelnen Erl. zu Zeilen 22–25. Zeilen 326–330 Diese Zeilen bleiben frei.mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Part / 3 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 4–16 In den Zeilen 4–16 ist eine etwaige wirtschaftliche Tätigkeit der Partei zu beschreiben. Die Angaben erfolgen getrennt nach eigener Tätigkeit (Zeile 4), Beteiligungen an Personengesellschaften (Zeilen 6–9) und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Zeilen 11–16). 3.1 Eigene Tätigkeit Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 7 Angaben zum Gewerbebetrieb

Zeilen 26–32 Die Angaben in diesen Zeilen enthalten Angaben zu den Betriebsstätten und dienen der Feststellung, ob eine Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags erforderlich ist. Wenn in Zeile 26 die Kennziffer 1 einzutragen ist, sind auch die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags und die Anlage Betriebsstätte abzugeben. Keine Eintragungen haben für Organges...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2022 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166bsind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisch...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.12 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Gen...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Bet... / 3 Zerlegungsmaßstab

Zeilen 7–11 In diesen Zeilen sind der anzuwendende Zerlegungsmaßstab und der Anteil der Betriebsstätte hieran anzugeben. Die erforderlichen Angaben entsprechen den Zeilen 20-29 der Erklärung GewSt 1 D. Vgl. daher Erl. zu dieser Erklärung. Zeile 12 In dieser Zeile ist der Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften anzugeben. Nach § 31 Abs. 5 GewStG ist für ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.7 Wegfallender Verlust des laufenden Veranlagungszeitraums bei Abspaltung

Zeile 39 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 40 In Zeile 40 sind im Fall einer Abspaltung die Einkünfte der übertragenden Körperschaft um den Teil des laufenden Verlusts zu erhöhen, der durch die Abspaltung nicht abzugsfähig wird. Dieser Verlust geht nicht auf die übernehmende Körperschaft über, sondern geht steuerlich verloren. Bei der Abspaltung geht nur e...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 18 Angaben zum fortführungsgebundenen vortragsfähigen Gewerbeverlust nach § 10a Satz 10 GewStG i. V. mit § 8d KStG

Zeilen 127–128 Diese Zeilen betreffen nur Körperschaften. § 8d KStG mit der Regelung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags ist nach § 10a Satz 10 GewStG auch bei der GewSt anwendbar. § 8d KStG sieht die gesonderte Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags vor. Durch Ergänzung des § 10a Satz 10 GewStG wurde diese Regelung auf die GewSt ausgedehnt. Nicht anwen...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 2.1 Allgemeine Angaben zu der Körperschaft, an der die Gesellschaft/Gemeinschaft laut Zeile 1 oder der Mitunternehmer über dessen Sonderbetriebsvermögen beteiligt ist

Zeilen 11–16 In diesen Zeilen sind allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, die ISIN (sofern vorhanden), der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Zeile 17 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körper...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 23 Schlusserklärung

Vor Zeile 200 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 148–199 Diese Zeilen sind frei. Zeilen 200–208 In Zeile 200 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 201–208 nehmen Angaben zu diesem steuerlich...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswer...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 51–52 In Zeilen 51–52 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 351ff. Einzutragen ist ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die mit einem Betrieb oder Teilbetrieb der Personengesellschaft veräußert worden ist. Dieser Veräußerungsgewinn...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist für die jeweilige Sparte die laufende Nummer anzugeben. Dies ist für die jeweilige Sparte in Zeile 1 der Anlage ÖHG für die GewSt zu übernehmen. Die laufende Nummer der Sparte dient ihrer Identifizierung. Daher ist für KSt und GewSt jeweils dieselbe Spartennummer zu verwenden. Außerdem darf die Spartennummer gegenüber dem Vorjahr nicht geändert wer...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 381–394 Die Zeilen 381–394 erfassen den Sonderfall der Wertpapierleihe. In den Zeilen 381–384 werden die Besteuerungsgrundlagen, die sich aus der Gesamthandsbilanz ergeben, der beteiligten Körperschaft anteilig zugerechnet. In den Zeilen 391–394 sind die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz zu erfassen. Ergänzungsbilanzen spielen insoweit keine...mehr

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Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 6 Schlusserklärung

Vor Zeile 100 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 100–108 In Zeile 100 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 101–108 nehmen Angaben zu diesem steuerlichen Berater auf, wobei in Zeile 108 auc...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.2 Bei Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft, die selbst einen Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 2 EStG erzielt hat, zu berücksichtigender Betrag

Zeile 5b In den Zeilen 5b-5d wird der Fall berücksichtigt, dass die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit beteiligt ist, die saniert wurde und auf deren Ebene daher ein Sanierungsertrag entstanden ist. Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an der Mitunternehmerschaft werden Einkü...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.1 Laufende Bezüge

Zeile 11 Bezieht eine Körperschaft unter § 8b Abs. 1 KStG fallende Einkünfte über eine Personengesellschaft, sind diese Einkünfte nach § 8b Abs. 6 KStG ebenso steuerfrei wie bei direktem Bezug durch die Körperschaft. Zeile 11 ist nur auszufüllen, wenn die laufenden Bezüge aus der Beteiligung im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nac...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr