Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 217 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist neben der Bilanz auch der Inhalt der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die GuV-Rechnung steht in den beiden Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren zur Übermittlung zur Verfügung.[1] Darüber hinaus ist auch die Ergebnisverwendungsrechnung nach amtlich vorgeschriebe...mehr

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Der Verkauf eines Erbanteil... / b) Personengesellschaften

Auch bei Grundstücken im Vermögen einer Personengesellschaft beurteilte der BFH in der Vergangenheit (vgl. nur BFH v. 4.10.1990 – X R 148/88, BStBl. II 1992, 211) die Abtretung einer Beteiligung nicht als Verfügung über den (anteiligen) Grundbesitz. Der Gesetzgeber hat auf diese BFH-Rspr. mit der Fiktion des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG reagiert (Missbrauchsbekämpfungs- und Steue...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 4 Antrag auf Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft nach § 1a Absatz 4 KStG

Zeile 30 In dieser Zeile ist der Antrag auf Rückoption zu stellen. Die Rückoption hat zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Kapitalgesellschaft, ihre Gesellschafter nicht mehr als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert werden. Für den Antrag auf Rückoption gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Antrag auf Option. Insbesondere ist der Antrag...mehr

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Der Verkauf eines Erbanteil... / 5. Übertragung des Familienheims auf Gesamthand

Die Frage des "Durchgriffs" durch eine Gesellschaft wird nicht nur i.R. eines privaten Veräußerungsgeschäfts relevant. Wird eine Beteiligung unentgeltlich übertragen ist fraglich, ob hierfür erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierungen greifen (instruktiv hierzu Kamps, ErbR 2023, 355). Begünstigt ist u.a. die Übertragung des sog. Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b...mehr

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Der Verkauf eines Erbanteil... / 3. Entscheidung des BFH v. 26.9.2023

Mit seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung v. 26.9.2023 rückt der BFH ausdrücklich von dieser Linie ab (BFH v. 26.9.2023 – IX R 13/22). Im Entscheidungsfall war der Kläger Mitglied einer Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehörte auch ein Grundstück. Die zehnjährige Haltefrist des Erblassers war – soweit ersichtlich – bereits abgelaufen. Der Kläger erwarb die übrigen Erban...mehr

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

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§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 7. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht in den Fällen des § 1 Abs. 2, bis 3a GrEStG die Nichterhebung der Steuer oder eine spätere Korrektur nach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG unmöglich machen. Das gilt auch für Fälle des Signing und Closing i.R. von Share Deals. In diesen Fällen besteht also die konkrete Gefahr, dass sowohl für den ursprüngliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.3 Fiktive Verschmelzung auf eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft

Tz. 154 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bezüglich der Anwendung der §§ 3ff UmwStG gelten die Ausführungen zum fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 4 S 2 KStG entspr. Wegen Einzelheiten s Tz 125ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6 Einschränkung der Minderbewertung bei Sacheinlagen von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG) Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.6 Besonderheiten bei optierenden Personengesellschaften iSv § 1a KStG

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ausschüttungen sind auch bei Pers-Ges denkbar, die nach § 1a Abs 1 KStG zur KSt optiert haben. Systematisch handelt es sich dabei allerdings um Entnahmen, die als Folge der Option in Kap-Erträge "umgewandelt" werden. Nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 1 KStG führen "durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw auf eine natürliche Person (§ 29 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 S 4 KStG regelt, welche Auswirkungen die Abspaltung von BV auf eine Pers-Ges auf das stliche Einlagekonto der Überträgerin hat. Danach mindert sich das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö in dem Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem vor der Spaltung bestehenden Vermögen. Einer Ausweitung der Regelung für die Abspa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.4 Spendenabzug bei Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen, die von einer Pers-Ges geleistet worden sind, sind nicht bei ihr selbst, sondern erst anteilig bei ihren Gesellschaftern abzb (s Urt des BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70). Bei der Einkommensermittlung einer an der Pers-Ges beteiligten Kö ist zu beachten, dass die von der Pers-Ges geleisteten Zuwendungen, die anteilig auf die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.5 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine KGaA/Ausgliederung auf eine KGaA

Tz. 185 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur Pers und Kap-Ges), die anders als die AG zwei Arten von Gesellschaftern hat (s §§ 278ff AktG). Mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (phG) und ein oder mehrere Gesellschafter, die an dem in Aktien zerlegten Grund-Kap beteiligt sind, sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG können einen Optionsantrag nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften stellen. Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Begriff "Personenhandelsgesellschaft" wird ges nicht definiert. Maßgebend ist das Gesellschaftsrecht und nicht die stliche Einstufung als MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Erfasst werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Zwangsweise Rückoption bei Wegfall der Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG (§ 1a Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 144 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 4 KStG endet die Option kraft Ges, wenn die Voraussetzungen des § 1a Abs 1 KStG entfallen. Dabei sind folgende Fälle denkbar (s auch Rn 91 des Schr des BMF v 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212): Die Pers-Ges ist keine Personenhandelsgesellschaft (s Tz 26) mehr. Dies kann zB Folge einer Umwandlung (zB Formwechsel einer Personenha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 1 Der Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 1 Ein weiterer Wahlgüterstand für Eheleute ist die Gütergemeinschaft. Dabei handelt es sich um einen höchst seltenen und auch komplizierten Güterstand, der in der heutigen Zeit so gut wie nicht mehr vereinbart wird. Der Güterstand der Gütergemeinschaft spielt dementsprechend in der Praxis keine große Rolle. Wenn, dann ist er überwiegend noch vereinzelt in ländlich gepräg...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.1 Angemessene Vergütung

Rz. 75 Hat der Erblasser weder eine Höhe der Vergütung bestimmt noch die Unentgeltlichkeit angeordnet, so sind die Erben gemäß § 2221 BGB verpflichtet, dem Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung" zu bezahlen. Die Höhe der vom Testamentsvollstrecker zu beanspruchenden Vergütung bemisst sich also nach dem Einzelfall. Da es sich bei der Angemessenheit um einen unbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.9 Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 BGB)

Rz. 222 Während die Stundung nach § 1382 BGB und die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB Billigkeitskorrektive zugunsten des Ausgleichsverpflichteten sind, stellt die Vorschrift des § 1383 BGB ein Billigkeitskorrektiv zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar. Demnach kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.1 Allgemeines

Tz. 148 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter als übernehmender Rechtsträger die pers Voraussetzungen des § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist von einer fiktiven Verschmelzung der optierenden Gesellschaft auf d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fiktiven Auflösung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.2 "Verschärfung" der Entstrickungsbesteuerung (Einfügung eines § 50i Abs 2 EStG idF des Kroatien-AnpG)

Tz. 227b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die nach § 50i EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme vorgesehene Besteuerung lässt sich für in einem DBA-Staat ansässige MU durch eine Umwandlung/Einbringung umgehen. Da die Einbringung von MU-Anteilen an einer gew geprägten oder infizierten Pers-Ges oder die Einbringung des (Teil-)Betriebs der Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.1 Nachlassverzeichnis

Rz. 50 Unverzüglich nach der Amtsannahme ist der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben bzw. jedem Miterben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, § 2215 Abs. 1 BGB. Da das Nachlassverzeichnis das wichtigste Kontrollmittel des Erben ist, meint unverzüglich "ohne schuldhaftes Zögern" i. S. d. § 121 Abs. 1 BGB. Folglich darf der Testamentsvollstrecker nicht ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer optierenden Gesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IdR bildet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Personenhandelsgesellschaft einen BgA (s Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880; s § 4 KStG Tz 52aff), so dass vor der Option ein BgA vorliegt. Die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an der optierenden Gesellschaft nach der Option bildet jedoch nur dann einen BgA, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.3 Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung zur Eindämmung überschießender Wirkungen des § 50i Abs 2 EStG aF (Schr des BMF v 20.12.2015, BStBl I 2016, 7)

Tz. 227d Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Reduzierung der über den eigentlichen Sinn der Regelung des § 50i EStG hinausgehenden Folgen des § 50i Abs 2 EStG aF (s Tz 227c) erlässt die Fin-Verw eine allgemeine Billigkeitsregelung (s Schr des BMF v 21.12.2015, BStBl I 2016, 7; zur Frage, warum die Fin-Verw eine Billigkeitsentscheidung getroffen hat, s van Lishaut/Hannig, FR 2016, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Verhältnis zur Mutter-Tochter- und Zins-/Lizenz-Richtlinie

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Fraglich ist, ob einer optierenden Gesellschaft die Entlastungsberechtigung nach der MT-RiLi zusteht. UE ist dies sowohl für eine inl Entlastungsberechtigung nach § 43b Abs 2 EStG als auch für eine ausl Entlastungsberechtigung nach dem jeweiligen ausl StR zweifelhaft. Die nach § 43b EStG entlastungsberechtigten MG sind in der Anl 2 zum EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 12 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zu folgenden Fallkonstellationen enthält § 1a KStG Spezialregelungen gegenüber dem UmwStG: Option einer Pers-Ges zur KSt-Besteuerung:Nach § 1a Abs 2 KStG liegt ein fiktiver Formwechsel nach den §§ 1 und 25 UmwStG vor. Rückoption einer optierenden Pers-Ges zur MU-Besteuerung:Nach § 1a Abs 4 S 2 liegt ein fiktiver Formwechsel iSd §§ 1 und 9 UmwS...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage SPIFA ist für jede Gesellschaft und für jede Fonds-Beteiligung gesondert auszufüllen. Sowohl bei einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft werden die Einkünfte auf dieser Ebene gesondert festgestellt. Die dort festgestellten Beträge sind in das Formular SPIFA zu übernehmen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA a...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 1 Allgemeines

Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 3 Negative Einkünfte/Gewinnminderungen des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 9 In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2023 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Steuerpflichtigen direkt erzielt worden sind. Sind die Einkünfte über eine Personengesellschaft erzielt worden, sind die Beträge nicht in Zeile 9, sondern in Zeile 10 einzutragen. Der Betrag ist nach Z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 6 Ausländische Einkünfte und Steuern aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung

Vor Zeilen 31–35 In diese Zeilen sind die Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer einzutragen, die über eine Mitunternehmerschaft erzielt werden. Einkünfte, die über eine Personengesellschaft erzielt werden, die keine Mitunternehmerschaften sind, sind hier nicht zu erfassen. Diese Einkünfte und damit auch die ausländischen Steuern sind dem Stpfl. direkt als e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 4 Positive Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 11 In Zeile 11 wird die Summe der Verluste aus dem laufenden VZ gebildet. Zeile 12 In dieser Zeile sind die jeweils gattungsgleichen positiven Einkünfte 2023 aus demselben ausländischen Staat anzugeben, die zur Verrechnung mit den negativen Einkünften i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG zur Verfügung stehen. In Zeile 12 sind nur die vom Steuerpflichtigen selbst erzielten Einkünfte ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr