Fachbeiträge & Kommentare zu Personalarbeit

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 6 Ausschuss für Arbeitsstätten

Beim BMAS besteht ein Ausschuss für Arbeitsstätten, dessen Mitglieder aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Personen, z. B. aus der Wissenschaft, vertreten sind.[1] Der Ausschuss ermittelt die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechenden Regeln. Weiter ermittelt er die Regel...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 9 ArbStättV regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht oder sich strafbar macht, wenn er gegen Vorgaben der ArbStättV verstößt. Die in Abs. 1 geregelten Fälle von Ordnungswidrigkeiten erfassen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen konkret bezeichnete Arbeitgeberpflichten. Kommt zu einem vorsätzlichen Verstoß zusätzlich eine Ge...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.3 Arbeitsbedingungen

In Ziff. 3 des Anhangs werden die notwendigen Regelungen zur Schaffung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen erläutert. Es werden Maßnahmen festgelegt bezüglich Bewegungsflächen (Ziff. 3.1): Die Beschäftigten müssen sich z. B. ungehindert bewegen können. Anordnung der Arbeitsplätze (Ziff. 3.2): Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, die Arbeitsplätze sicher zu erreichen und z...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.5 Besondere Arbeitsstätten und-plätze

Ziff. 5 des Anhangs enthält Vorgaben für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien sowie für Baustellen: Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Ziff. 5.1): Sie sind so einzurichten und zu betreiben, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgef...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 1.2 ArbStättV und ASR

Noch detaillierter als die ArbStättV sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR). Sie enthalten praktische Durchführungshilfen anhand des aktuellen Stands der Technik. Die ASR V3 erleichtert dem Arbeitgeber z. B. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der ArbStättV, indem sie die einzelnen Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilu...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Ebenso wie beim sachlichen Anwendungsbereich ist auch der persönliche Geltungsbereich der ArbStättV mit demjenigen des ArbSchG deckungsgleich, sodass die entsprechenden Bestimmungen des ArbSchG heranzuziehen sind. Arbeitgeber sind nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG haben...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.1 Arbeitsstätten

Arbeitsstätten (Abs. 1) sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Zu den Arbeitsstätten gehören insbesondere auch (Abs. 2): Orte auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihre...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.5 Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze gewinnen zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden Beschäftigte nicht nur im Betrieb eingesetzt, sondern arbeiten auch von zu Hause aus. Dementsprechend sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitsze...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 3a ArbStättV gibt den Rahmen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor. Ergänzend werden in § 4 ArbStättV besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten festgelegt. Entsprechend der geschilderten Begriffsbestimmungen[1] umfasst das Einrichten einer Arbeitsstätte neben baulichen Maßnahmen oder Veränderungen z. B. das Ausstatten mit Maschinen, Anlag...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.3 Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

Nach § 4 Abs. 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Zu den Sicherheitseinrichtungen gehören insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen. Grundsätzlich...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.1 Instandhaltung und Mängelbeseitigung

§ 4 Abs. 1 ArbStättV stellt klar, dass den Arbeitgeber nicht nur die Instandhaltungs- und Mängelbeseitigungspflicht trifft. Sofern die Mängel nicht sofort beseitigt werden können, liegt es auch in seinem Verantwortungsbereich, dass bei Mängeln in der Arbeitsstätte, die zu ernsten Gefährdungen der Beschäftigten führen, die jeweils betroffene bzw. gefährdete Person ihre Tätigk...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.5 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber muss gemäß § 4 Abs. 5 ArbStättV beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung, diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die ASR A4.3 zählt unter Ziff. 5 folgende Einrichtungen zur Ersten Hilfe auf: Meldeeinri...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Ziff. 2 des Anhangs legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren ergriffen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Ziff. 2.1): Besteht eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Schut...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9 Die Regelungen im Anhang zur ArbStättV

Die ArbStättV enthält im Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Es gibt Regelungen zu allgemeinen Anforderungen, Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Ers...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 1.1 ArbSchG und ArbStättV

Die ArbStättV ist auf Grundlage der in § 18 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) enthaltenen Verordnungsermächtigung erlassen worden. Das ArbSchG ist das wichtigste nationale Gesetz zum Arbeitsschutz. Es enthält die Grundzüge und Zielsetzungen des Arbeitsschutzes. Da es als übergeordnetes Gesetz für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen eingreif...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1 bis 9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6) Ausschuss f...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.4 Bildschirmarbeiten

Zu den Bildschirmarbeiten enthält die ArbStättV 2 Definitionen. Zunächst legt sie fest, dass Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze sind, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind (Abs. 5). Bildschirmgeräte wiederum sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuelle...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.6 Gemeinschaftsunterkünfte

Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle war die ArbStättV vor dem 1.1.2021 nicht anwendbar. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 zu mehreren Masseninfektionen in Unterbringungen von ausländischen Arbeitskräften. Beschäftigte in der Fleischverarbeitungsindustrie waren besonders betroffen. Daher wurde der Regelungsbere...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht; sofern sich Gefährdungen nicht komplett vermeiden lassen, müssen diese möglichst geringgehalten werden.[1] Mögliche Gefahrenstellen sollen so entschärft werden, dass es nicht zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kommt. 5.1 Gefährdungsbeurtei...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.2 Dokumentation

In Ergänzung zu § 6 Abs. 1 ArbSchG (Dokumentation) sieht § 3 Abs. 3 ArbStättV vor, dass die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren ist. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche präventiven Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV ist Bestandt...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.1 Menschen mit Behinderungen

Besonderen Schutz genießen Menschen mit Behinderungen. Für Beschäftigte mit Behinderungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass ihre besonderen Belange im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden.[1]. Er muss dabei insbesondere für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.1 Allgemeine Anforderungen

In Ziff. 1 des Anhangs sind allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten enthalten, die sich auf folgende Themenkomplexe beziehen: Anforderungen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Ziff. 1.1): Gebäude für Arbeitsstätten müssen eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweisen. Abmessungen von Räumen, Luftraum (Ziff. 1.2): Je nach Nutzungsart müsse...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.2 Abweichen von ASR und ArbStättV

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ebenen, auf denen ein Abweichen von vorgesehenen Schutzmaßnahmen möglich ist. Entscheidend ist dabei, auf welcher hierarchischen Ebene die Schutzmaßnahme normiert ist. § 3a Abs. 1 Sätze 3 und 4 ArbStättV legt die Folgen für ein Abweichen von den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fest. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 3a Abs...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.6 Unterweisung

Zum umfassenden gefährdungsbezogenen Arbeitsschutzkonzept gehört die Unterweisung der Beschäftigten. Durch die Unterweisungen sollen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Das generelle Unterweisungsgebot für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in § 12 ArbSchG festgeschrieben. Ergänzt wird es durch die konkretisierenden Regelungen...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu ste...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.6 Bildschirmarbeitsplatz

Seit der Reform der ArbStättV im Jahr 2016 sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV eingegliedert worden. Ziel ist es, ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit "integral" mit Aspekten der Beleuchtung, der Akustik (Lärmentwicklung) und dem Flächen- und Raumbedarf in Arbeitsstätten bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend zu be...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Work-Life-Balance: Wesentli... / 6 Work-Life-Balance als Baustein eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Da Bewerber der Generationen Y und Z bereits zum Berufseintritt Forderungen nach Work-Life-Balance und Gesundheitsmaßnahmen äußern, muss sich das Personalmanagement neuen Aufgaben stellen. Neben der klassischen Personalarbeit werden Personalmanager oftmals auch zu betrieblichen Gesundheitsmanagern, die für entsprechende Rahmenbedingungen und Maßnahmen sorgen müssen. Die Arbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4 Diskriminierungsrisiken in der täglichen Personalarbeit

4.1 Die Stellenausschreibung Die Stellenausschreibung (s. auch unter 2.6.1) hat besondere Bedeutung dafür, welche Differenzierungsgründe in einem späteren gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.[1] So geht das Bundesverfassungsgericht sogar davon aus, es handele sich um ein Nachschieben von Rechtfertigungsgründen, wenn die Differenzierungsgründe nicht berei...mehr

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Antidiskriminierung / 4.2.3 Das Erfordernis einer ernsthaften Bewerbung

Sollte aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sein, dass es sich um eine nicht ernsthafte Bewerbung handelt, muss sehr sorgfältig damit umgegangen werden, da hierfür der Arbeitgeber die Beweislast trägt und Entschädigungszahlungen nicht mehr per se ausgeschlossen werden können (s. oben unter Punkt 2.3.1 sowie Punkt 3.3).mehr

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Antidiskriminierung / 4.2 Die Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

4.2.1 Grundsätzliches Auch die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers bei den Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch kann i. S. d. Vermutungsregelung des § 22 AGG ein Umstand sein, der dazu führt, dass die Beweislast "umschlägt" und der Arbeitgeber bei der Nichteinstellung eines Bewerbers die Beweislast dafür trägt, dass diese Benachteiligung aus sachlichen Gründen gerechtf...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

4.7.1 Kündigungen Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgre...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2 Begriff der Benachteiligung

§ 3 AGG definiert verschiedene Formen der Benachteiligung (zu weiteren Beispielen auch aus der Rechtsprechung s. unter Punkt 3.2 sowie zu Diskriminierungsrisiken in der täglichen Personalarbeit unter Punkt 4). 2.2.2.1 Unmittelbare Benachteiligung Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige ...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6 Diskriminierung im bestehenden Arbeitsverhältnis

4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Ge...mehr

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Antidiskriminierung / 4.8 Exkurs: Sonstige Fragestellungen im Hinblick auf das 3. Geschlecht

Neben der Berücksichtigung des 3. Geschlechts bei der Stellenausschreibung bzw. Onlinebewerbungen (s. o. unter 4.1) ergeben sich weitere Fragen im Umgang mit intersexuellen Personen. Momentan lässt sich jedoch noch nicht mit Sicherheit sagen, wie diese in der Praxis rechtssicher auszugestalten sind; es können lediglich gewisse Überlegungs- und Handlungsalternativen vorgeschl...mehr

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Antidiskriminierung / 4.1.1 Art der Benachteiligungen

Bei der Stellenausschreibung kommt sowohl die unmittelbare Benachteiligung Praxis-Beispiel Deutscher Metallfacharbeiter, männlich, nicht älter als 25 Jahre gesucht als auch eine mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) durch eine vordergründig neutrale Stellenausschreibung, die aber Anforderungen an den Bewerber aufstellt, die von Menschen aus Gründen des § 1 AGG regelmäßig...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.4 Übergangene Beförderung

Insbesondere im Hinblick auf bestehende bzw. vermutete Schwangerschaften werden Frauen bei anstehenden Beförderungen oft übergangen. Hierbei reicht nach Ansicht des BAG die alleinige Kenntnis von der Schwangerschaft im Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung noch nicht aus, um eine Benachteiligung vermuten zu lassen.[1] Die Klägerin muss in diesem Fall weitere Tatsachen darle...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.2 Aufhebungsverträge

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stellt es ebenfalls keine Altersdiskriminierung dar, wenn der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis herausnimmt, dem er im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen den Abschluss von Aufhebungsverträgen anbietet; denn das AGG verfolgt im Wesentlichen den (hier nicht gefährdeten) Zweck, älteren Arbe...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

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Antidiskriminierung / 4.1 Die Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung (s. auch unter 2.6.1) hat besondere Bedeutung dafür, welche Differenzierungsgründe in einem späteren gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.[1] So geht das Bundesverfassungsgericht sogar davon aus, es handele sich um ein Nachschieben von Rechtfertigungsgründen, wenn die Differenzierungsgründe nicht bereits in der Ausschreibung und ...mehr

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Antidiskriminierung / 4.1.2 Klage- und Schadensersatz-/Entschädigungsrisiko bei fehlerhafter Stellenausschreibung

Es besteht das Risiko, später wegen einer Benachteiligung nach § 15 AGG auf Schadensersatz oder Entschädigung in Anspruch genommen zu werden. Bei Nichteinstellung eines Bewerbers können die Schadensersatzforderungen erheblich sein, wenn der Bewerber bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt oder befördert worden wäre. Dieser Anspruch kann aber nur einmal entstehen, nämli...mehr

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Antidiskriminierung / 4.1.4 Beteiligung des Betriebsrats

Hat der Betriebsrat nach § 93 BetrVG die innerbetriebliche Ausschreibung von freien Stellen verlangt, kann er nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG der Einstellung eines Bewerbers die Zustimmung verweigern, wenn die Stellenausschreibung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu einer nicht ordnungsgemäßen Stellenausschreibung zählt auch eine, die unter Verletzung des § 11 AGG e...mehr

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Antidiskriminierung / 4.3 Das Vorstellungs-/Bewerbungsgespräch

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Gespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitnehmer bereits ...mehr

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Antidiskriminierung / 4.2.2 Schwerbehinderte Bewerber

Schon bisher galten Sonderregelungen (§§ 164, 165 SGB IX) (a. F.: §§ 81, 82 SGB IX). Insbesondere haben öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, dass die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dass diese und die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind, sollte klar sein (s. auch Punkt 4.1.3). In diesem Zusammen...mehr

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Antidiskriminierung / 4.5 Die Behandlung/Archivierung von Bewerbungsunterlagen

Der Arbeitgeber ist nach § 311 Abs. 2 BGB verpflichtet, die ihm ausgehändigten Unterlagen des Bewerbers sorgfältig aufzubewahren und unverzüglich zurückzugeben, sobald feststeht, dass die Bewerbung nicht zum Erfolg führt. Er macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er diese Pflichten schuldhaft verletzt. Der Bewerber kann die von ihm eingereichten Unterlagen jederzeit zurückv...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Antidiskriminierung / 4.2.1 Grundsätzliches

Auch die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers bei den Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch kann i. S. d. Vermutungsregelung des § 22 AGG ein Umstand sein, der dazu führt, dass die Beweislast "umschlägt" und der Arbeitgeber bei der Nichteinstellung eines Bewerbers die Beweislast dafür trägt, dass diese Benachteiligung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt oder zumindest...mehr