Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Notwendigkeit von klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarungen

Tz. 608 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Auch bei Pensionszusagen ist es erforderlich, dass eine zivilrechtlich wirksame, klar und von vornherein abgeschlossene Zusage vorliegt; grds dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 266 ff. Der BFH (s Urt des BFH v 24.03.1998, BFH/NV 1998, 1375) hat zB entschieden, dass eine vGA vorliegt, wenn eine GmbH gleichzeitig zwei sich widersprechende Vereinb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.5 Erfordernis einer versorgungsfreien Zeit nach Ablauf der Probezeit?

Tz. 627 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Auch zur Prüfung der Angemessenheit dem Grunde nach werden Pensionszusagen an Ges-GF vom BFH einem Fremdvergleich unterworfen. Hiernach wird vor allem aus der Sicht der Kap-Ges – in der Denkfigur eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – geprüft, ob diese auch einem nicht am Unternehmen beteiligten GF eine gleichartige Pensio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57 ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.1 Grundsätze

Tz. 649 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach Ansicht des BFH re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610 ff); zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016 (BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.3 Wegfall der Pensionsrückstellung durch Tod des Pensionsberechtigten

Tz. 413 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verstirbt der Pensionsberechtigte, ohne dass eine Hinterbliebenenversorgung zum Tragen kommt, entfällt auf der Ebene der Kap-Ges die Verpflichtung zur Pensionszahlung vollständig und die Pensionsrückstellung ist innerhalb der H-Bil und St-Bil erfolgswirksam aufzulösen. Es stellt sich die Frage, ob und ggf in welchem Umfang der Ertrag aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Rechtsanspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung (§ 6a Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 554 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung ergibt sich beim Ges-GF regelmäßig aus einem Individualvertrag, dessen Wirksamkeit sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen richtet (s R 6a Abs 2 EStR). Bei Ges-GF kann sich neben dieser in der Praxis seltenen Frage häufiger aufgr der oft renditeorientierten Anlage das Problem der Beurteilung wertp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514 ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezählten Stammrechten. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie im Gesellschaftsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.7 Differenzierte Betrachtung der einzelnen Komponenten der Zusage

Tz. 647 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Auff des BFH ist bei mehreren versicherten Risiken nur diejenige Komponente Gegenstand einer vGA, die die mangelnde Finanzierbarkeit verursacht (insbes die Invalidität), nicht aber die gesamte Zusage (s Urt des BFH v 07.11.2001, BStBl II 2005, 659). Die Frage der Finanzierbarkeit muss somit nicht für die Zusage als Ganzes, sondern für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.2 Vorzeitiges Ausscheiden des Pensionsberechtigten

Tz. 689 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach dem Urt des BFH v 25.06.2014 (BStBl II 2015, 665) wird ein Versorgungsvertrag nicht tats durchgeführt, wenn ein beherrschender Ges-GF einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.4 "Schadensfall" während der Probezeit

Tz. 626 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Tritt bei einer unter Verstoß gegen die Probezeit erteilten Pensionszusage vor Ablauf der angemessenen Probezeit der Versorgungsfall ein (insbes wegen einer in dieser Zeit eingetretenen Invalidität), werden die Zuführungen zur Pensionsrückstellung und die Pensionszahlungen als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG und die Pensionszahlungen als Leistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Rechtsfolgen eines Pensionsverzichts

7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Einzelfragen bei Ermittlung des Teilwerts eines Pensionsanspruchs

7.3.2.1 Bonität des Schuldners Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; ebenso Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § 4d EStG ab; die BFH-Auff muss deshalb auch für die insoweit identischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Prüfungsschema

Tz. 250 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Aus den vorstehend dargestellten Grundsätzen ergibt sich folgendes – etwas vereinfachendes – Prüfungsschema:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bewertung eines Pensionsverzichts

7.3.1 Grundsatz Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57 ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposten ist im Hinblick a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz und Ergebnis lt Sonderbilanz zur Gesamtbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Knobbe-Keuk schlug vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) und die Sonderbilanzen unter Berücksichtigung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8 Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.2 Pensionsrückstellung in der Leistungsphase

Tz. 411 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die fällige Pensionsverpflichtung führt nach R 6a Abs 22 S 1 EStR zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung in der St-Bil; die laufenden Pensionszahlungen führen zu BA. Nach dem s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603 Rn 30 ff) ergeben sich folgende Auswirkungen: vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anwendung der Grundsätze zum Forderungsverzicht

Tz. 205 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung ggü "seiner" Kap-Ges führt zu einer verdeckten Einlage, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (s H 8.9 "Verzicht auf Pensionsanwartschaftsrechte" KStH 2022). Die zum Forderungsverzicht entwickelten Grundsätze (dazu s Tz 36 ff) gelten uneingeschr auch für den Verzicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12.2 Die Tantieme kann dem Grunde nach nicht anerkannt werden

Tz. 518 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Kann die Tantiemeregelung bereits dem Grunde nach nicht anerkannt werden, führt die vereinbarte Tantieme in vollem Umfang zu einer vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Das Einkommen der GmbH ist im Jahr der Aufwandsbuchung um diesen Betrag außerbilanziell zu erhöhen. Bei Auszahlung der Tantieme ist eine Verwendung des stlichen Einlagekontos iSv § 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5.2 Verhältnis zu den Aktivbezügen

Tz. 675 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Prüfung, in welchem Verhältnis die zugesagte Pension zu den lfd Aktivbezügen des Ges-GF stehen darf bzw soll, wird zwischenzeitlich weitgehend bei der Anwendung des § 6a EStG (1. Stufe der Gewinnermittlung) nach den sog Überversorgungsgrundsätzen geprüft. Dazu s Tz 575 ff. Tz. 676–687 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Angemessenheit dem Grunde nach/Üblichkeit/Ernsthaftigkeit

Tz. 122 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Von Zeit zu Zeit taucht in der Rspr des BFH die "Üblichkeit" als Indiz für die Prüfung der gesellschaftlichen Veranlassung eines Vorgangs auf; zB s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 454 zu einem Anstellungsvertrag: "Ein fremder Arbeitnehmer würde einer Regelung nicht zustimmen, die ihn einseitig benachteiligt und vom Inhalt aller übli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 295 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt eine der genannten Voraussetzungen bei Leistungsbeziehungen der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter nicht vor, ist idR die gesamte Leistungsbeziehung in vollem Umfang als vGA anzusehen (s Gosch, DStZ 1997, 1). Getrennt zu beurteilen sind jedoch zB die einzelnen Komponenten der Gesamtausstattung einer GF-Vergütung (Grundgeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zum Bsp ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Gehaltserhöhungen/-herabsetzungen

Tz. 431 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Dauernde und starke Schwankungen des GF-Gehalts können ein Indiz dafür sein, dass das GF-Gehalt der jeweiligen Gewinnsituation der GmbH angepasst wird, was eindeutig für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Gehaltszahlung spricht ("Gewinnabsaugung"); ebenso s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 825); aA s Kohlhepp (in S/F, 2. Aufl, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.1 Grundproblem

Tz. 741 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für Pensionszusagen haben BFH und FinVerw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550 ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen Formen der betriebli...mehr