Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Direktzusage auf die Unterstützungskasse ist zu klären, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. In dem hier zu beurteilenden Fall des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterliegt die Versorgungszusage allerdings nicht den Regelungen des BetrAVG, weil er wie ein Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / 1.1 Bilanzierung

Pensionszusagen in Form einer unmittelbaren Verpflichtung führen zu ungewissen Verbindlichkeiten. Unmittelbare Neuzusagen unterliegen handels- und steuerrechtlich einer Passivierungspflicht. Für Altzusagen besteht ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht als zeitlich unbegrenzte Übergangsregelung.[1] In der Handelsbilanz kann jährlich neu entschieden werden, ob Zuführung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung bildet in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine Säule des Alterssicherungssystems. Eine Versorgungszusage (sog. Pensionszusage) kann Altersruhegeld, Invalidenrente und Hinterbliebenenversorgung beinhalten...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Um den Verkauf der Gesellschaftsanteile günstiger zu gestalten, bietet sich in o. g. Situation die Auslagerung der Versorgungszusage auf den Pensionsfonds an. In diesem Zusammenhang ist aber zunächst klärungsbedürftig, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. Die Frage der Schuld befreienden Auslagerung ist im Wesentlichen...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds wird durch die Vorschriften der §§ 3 Nr. 66 und 4e Abs. 3 EStG steuerrechtlich flankiert.[1] Grundsätzlich führt die Übertragung der Zusage in Abhängigkeit mit der steuerlichen Behandlung beim Arbeitgeber zu einer Steuerbefreiung auf der Seite des Arbeitnehmers. Betrachtet man allerdings die Steuerbefreiungsvorschrift ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Allgemeines

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die i. d. R. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt wird. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen und gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen und deren Hinterbliebenen laufende und ggf. einmalige Leistungen ohne Rech...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.3 Risikofeld Dienstzeit

Aus den hier betrachteten Varianten ergibt sich ein für die Bilanz beachtlicher Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Diensteintritts und erstmaliger Zusage. Je später die Zusage nach dem Diensteintritt erteilt wird, desto höher die bilanzielle Belastung im Jahr der Zusage. Das liegt daran, dass in die Berechnung des Rückstellungswerts auch die Jahre der Dienstzeit vor Ert...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2 Reaktion auf Fehlentwicklung bei bestehenden Versorgungszusagen

2.1 Laufende Kontrolle Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Gesellschafter-Geschäftsführers: Risiken für die Handels- und Steuerbilanz

Zusammenfassung Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.1 Laufende Kontrolle

Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung, ist zu beachten, das...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.5 Risikofeld Bilanzsprung

Beim Eintritt des Versorgungsfalls ist der Barwert am höchsten. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellung dann auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben ist. Daher gilt: Je früher der Versorgungsfall eintritt, umso größer ist der Unterschied zwischen dem rückgestellten Teilwert und dem dann zu passivierenden Barwert. Daraus kann im Einzelfall sogar di...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1 Regeln für die Zusageerteilung

Nur wenn im Vorfeld der Zusageerteilung einige Regeln beachtet werden, ist sichergestellt, dass es in der späteren Anspar- und Auszahlungsphase nicht zu unliebsamen Überraschungen sowohl für die GmbH als auch den Gesellschafter-Geschäftsführer kommt. 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.2 Maßnahmen zur Neuordnung

In der täglichen Praxis gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von teils belastenden Versorgungszusagen diskutiert werden. Hierzu gehören neben dem Verzicht auf die Zusage oder deren Abfindung auch die sog. Auslagerungsszenarien. Einzelheiten dazu in den Beiträgen Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von P...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2 Finanzielle Vorsorge des Trägerunternehmens

Bereits in der Ansparphase zeigt sich bei vielen Unternehmen, die eine (rückgedeckte) Direktzusage erteilt haben, dass sie nur schwer in der Lage sind, die künftigen Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass die Renditen der Rückdeckungsversicherungen ständig sinken oder auf niedrigem Niveau stagnieren. Daher liegen die zu erwartenden Ablauf...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.2 Riskofeld Berufsunfähigkeit

Beim Vergleich der verschiedenen Varianten ist offensichtlich, dass die Zusage von Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit die bilanzielle Belastung des Unternehmens über die Last aus der eigentlichen Altersversorgung hinaus deutlich erhöht. Die Schlussfolgerung ist, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Rückdeckung abgesichert werden muss. Das arbeitgebende ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Verzichts auf einen Pensionsanspruch liegt vor, wenn ein Nicht-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte. Insoweit ist ein Fremdvergleich vorzunehmen.[1] Im Fall des gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzichts auf eine unverfallbare ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.1 Gründe für den Verzicht oder die Abfindung

Gerade der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer besitzt aufgrund seiner besonderen Stellung im Unternehmen die Möglichkeit, seine betriebliche Altersversorgung für sich und das Unternehmen in steueroptimaler Weise zu gestalten. In den betroffenen Unternehmen sind aufgrund dessen aus den gegebenen Zusagen heraus erhebliche Versorgungsanwartschaften angewachsen. Es wir...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Ausgangssituation

Die Pensionszusage wird insbesondere dann zum Problem, wenn die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden soll und im Anschluss daran der Betrieb liquidiert wird. Diesen Fall trifft man insbesondere dann an, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses verlangt oder sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden lässt. Praxis-Beispiel Liquidation einer GmbH D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.1 Ansparphase

Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der Arbeitnehmer hat le...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.4.1 Ansparphase

Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der Arbeitnehmer hat le...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2 Steuerlichen Folgen des Verzichts

Zivilrechtlich betrachtet ist der Verzicht ein Erlassvertrag[1] zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft. Wegen der steuerlichen Folgen sowohl auf der Seite des Gesellschafters als auch aufseiten der Kapitalgesellschaft ist nach der Rechtsprechung des BFH[2] zu unterscheiden, ob der Verzicht auf die Pensionszusage auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung beru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Lösung

Es stellt sich die Frage, was mit den Pensionszusagen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Liquidation geschieht und welche steuerlichen Auswirkungen damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden sind. In den Fällen, in denen die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird und das Unternehmen liquidiert werden soll, kann die Zusage von einem Unternehmen der Lebensversicherun...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.4 Sonderthema "Pensionsansprüche"

Ein Sonderthema bilden die Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft. Die Vorschrift des § 6a EStG ist nur für die Steuerbilanz von Bedeutung. Sie gewährt ein Passivierungswahlrecht ("darf"), das im Fall der Altzusage (Passivierungswahlrecht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), d. h. einer vor dem 1.1.1987 erteilten Pensionszusage, unab...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen zu differenzieren. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt, dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch eingeräumt, die Hö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbot einer willkürlichen Rückstellungsauflösung

Rn. 655 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gebildete Pensionsrückstellungen dürfen gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 nur insoweit aufgelöst werden, wie der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückstellungsbildung auf Basis der Passivierungspflicht bei "Neuzusagen" oder des Passivierungswahlrechts bei "Altzusagen" erfolgte. Das somit bestehende Verbot eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.6 BFH, Urteils v. 28.2.2024, I R 29/21

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung war Gegenstand des Urteils des BFH vom 28.2.2024 (I R 29/21). Die Klägerin war eine GmbH. Diese erteilte nach einem Gesellschafterbeschluss im Jahr 1985 ihren damaligen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage. Diese sah unter anderem eine Altersrente bei Ausscheiden aus der Gesellschaft mit Erreichen der Alt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.6 Geschäftsführergehalt und Pensionszahlungen

Mit Schreiben vom 30.8.2024[1] (IV C 2 – S 2742/22/10003 :009 ) hat das BMF zur Frage der gleichzeitigen Zahlungen eines Geschäftsführergehalts und solche aufgrund einer einer Pensionszusage Stellung genommen. Die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH darf nicht unangemessen sein. Grundsätzlich darf er nicht mehr erhalten, als auch einem Fremdgeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.4 Zur Sicherung an Forderungen und anderen unkörperlichen Vermögensrechten

Zur Sicherung bieten sich Forderungen gegen solvente Schuldner an, aber z. B. auch Patente oder Gesellschaftsanteile. Mittel zur Sicherung sind: die Verpfändung und die Sicherungsabtretung. Gebräuchlich ist fast allein die Sicherungsabtretung, zum einen, weil sie dem Schuldner der Forderung nicht mitgeteilt zu werden braucht, zum anderen, weil sie unabhängig vom Bestand der ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4 Erdienbarkeit einer Pensionszusage

3.4.4.4.1 Grundsätze Tz. 649 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung "Pensionszusage" und Behandlung von Pensionszusagen an nahestehende Angehörige oder Lebensgefährten

3.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Angemessenheit einer Pensionszusage

Tz. 671 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Angemessenheit dem Grunde nach geht es darum, ob die Gesellschaft auch einem fremdem GF mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entspr Pensionszusage einräumen würde. Dieses Problem ist jedoch weitgehend bereits durch die oben (s Tz 649ff) dargelegte Voraussetzung der Erdienbarkeit abgedeckt, sodass sich insofern regelmäßig keine weiteren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Tz. 609 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden. Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte: Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff, Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff, Finanzierbarkeit, s Tz 631ff, Erdienbar...mehr