Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionszusage

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§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 739 Pensionszusagen der GmbH ggü. ihren GGF unterliegen körperschaftsteuerlich strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen ggü. Fremdgeschäftsführern. Damit soll der Doppelfunktion des GGF als Unternehmer einerseits und Angestellter seiner Gesellschaft andererseits Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Doppelfunktion befürchten nämlich Finanzverwaltung u...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Sicherungsmöglichkeiten für nicht gesetzlich insolvenzgeschützte Pensionen

Rz. 721 Für den Fall, dass eine Insolvenzsicherung über den PSV nach den vorstehenden Ausführungen nicht möglich ist, bietet sich als Ausweg eine Lösung auf privatrechtlicher Basis an (vgl. Doetsch/Lenz, S. 25 ff.; Langohr-Plato/Teslau, INF 1999, 400 ff.). Die Gesellschaft schließt – zur Finanzierung der betrieblichen Versorgungszusage – eine Lebensversicherung (Rückdeckungs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Direktversicherungen

Rz. 765 Direktversicherungen zugunsten eines mitarbeitenden Ehegatten werden unter den gleichen Voraussetzungen anerkannt, die zur Anerkennung einer Pensionszusage erfüllt sein müssen (vgl. BFH v. 16.5.1995 – XI R 87/93, DB 1995, 2249, 2250). Das bedeutet, dass auch hiermehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz

Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsicherung ist wiederum § 17 BetrAVG . ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 28 Am weitesten verbreitet ist die unmittelbare Versorgungszusage (Industrie, Banken, Versicherungen, Gesellschafter-Geschäftsführer), auch Direktzusage oder Pensionszusage genannt, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der zugesagten Versorgungsleistungen einräumt. Mit Erteilung der Pensionszusage übernimmt der Arbeitg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ernsthaftigkeit

Rz. 518 An der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage fehlt es, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft in Anspruch genommen wird. Aufgrund statistischer Erkenntnisse lassen sich GGF nicht frühzeitig pensionieren, sodass sie vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Gesellschaft i.d.R. nicht in Anspruch nehmen werden. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist dahe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Unverfallbarkeit

Rz. 532 Vereinbarungen über eine Unverfallbarkeit in Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an GGF einer Kapitalgesellschaft sehen häufig abweichend von den Regelungen im BetrAVG vor, dass dem Berechtigten eine sofortige Unverfallbarkeit der zugesagten Ansprüche eingeräumt wird. Rz. 533 Eine derartige Vereinbarung führt nur dann nicht zu einer vGA, wenn die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Pensionsvereinbarung

Rz. 142 Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird ergänzend zu dem Dienstvertrag vom _________________________ vereinbart, dass die Gesellschaft Versorgungsleistungen nach folgenden Bestimm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Altersversorgung und Überbrückungsgelder

Rz. 643 Ein wesentlicher Teil der Gesamtbezüge betrifft die betriebliche Altersversorgung/Pensionsregelung des Vorstandsmitgliedes (vgl. Spindler/Stilz/Fleischer, § 84 AktG Rn 53 ff.; Schmidt/Lutter/Seibt, § 84 Rn 32, 34). Die Altersversorgung hat sowohl Entgelt- als auch Fürsorgecharakter für die Dienste des Vorstandsmitgliedes (vgl. MüKo-AktG/Spindler, § 84 Rn 213). Ein An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Unterstützungskassen

Rz. 35 Der Arbeitgeber kann eine Unterstützungskasse als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (Firmen oder Konzern-Unterstützungskasse) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder aber auch einer Stiftung gründen oder sich einer sog. "überbetrieblichen" Unterstützungskasse anschließen, deren ausschließlicher Zweck die Durchführung der betrieblic...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Rz. 300 Hinsichtlich solcher Versorgungszusagen, die im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden, ist in zweifacher Hinsicht zu differenzieren, einerseits nach dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und andererseits nach der Zusageart (vgl. auch Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, BetrAVG, § 7 Rn 117 ff.). Rz. 301 Wurde die Entgeltumwandlung vor 2002 vere...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Ratierliches Berechnungsverfahren/Quotierungsprinzip

Rz. 132 Gem. § 2 Abs. 1 BetrAVG hat im Fall einer als Leistungszusage erfolgten arbeitgeberfinanzierten Pensionszusage der mit einer gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedene Mitarbeiter einen zukünftig fällig werdenden Versorgungsanspruch i.H.e. ratierlich zu berechnenden Anteils der ihm ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Versorgungsleistung. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

Rz. 71 Für die Durchführungswege, in denen eine tatsächliche Beitragszahlung erfolgt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), ist auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltbar. Hierbei steht dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall das ihm aufgrund der Beitragszusage planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital, mindestens aber die Summe der zugesagten Beiträge...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Übertragung der Leistungspflicht/versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 317 Seit dem 1.1.2018 haben die Versorgungsberechtigten nach § 8 Abs. 3 BetrAVG die Möglichkeit, im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers anstelle des Anspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) eine Übertragung der Versicherungsnehmerstellung und Fortführung der auf ihr Leben abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung mit eigenen Beiträgen ("versicherungsvertragl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Übertragung einer vom ArbG erteilten Versorgungszusage an einen Pensionsfond

Überträgt der ArbG eine von ihm erteilte Pensionszusage auf einen Pensionsfond, führt dies beim ArbN zum Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen, BFH vom 19.04.2021, VI R 45/18, BStBl II 2021, 755; s § 11 Rn 25 (Pust).mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Angemessenheit der Gesamtausstattung

Rz. 471 Nach Auffassung der Rspr. sind nur die Bezüge unangemessen, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen. Ausgangswert für die Berechnung der absoluten Angemessenheitsgrenze ist demzufolge das Gehalt laut dem oberen Viertel der Gehaltsstudie (Zusammenstellung der OFD Karlsruhe vom 3.4.2009 – S 274.2/84 – St 221). Im Einzelfall können Zuschläge wegen besonderer P...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Prüfungspflicht

Rz. 325 Nach § 16 BetrAVG trifft die Anpassungsprüfungs- und Entscheidungspflicht ausschließlich den Arbeitgeber als Schuldner der Versorgungsleistungen, und zwar auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht über eine unmittelbare Pensionszusage, sondern im Wege der Direktversicherung oder durch Zuschaltung einer Pensions- bzw. Unterstützungskass...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Individual-/Einzelzusage

Rz. 53 Bei der Individual- bzw. Einzelzusage handelt es sich um einen Vertrag, der nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundlagen (§§ 145 ff. BGB) durch Angebot des Arbeitgebers und Annahme durch den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer rechtswirksam zustande kommt. Dabei kann die Annahmeerklärung nach § 151 BGB auch stillschweigend erfolgen, da durch die Gewährung betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Beispiele für Rentenformeln

Rz. 700 Die Obergrenze des Netto-Versorgungsbedarfs ergibt sich aus folgender Kalkulation: Rz. 701 Falls dieses Ziel erreicht wird, kann von einer "Vollversorgung" gesprochen werden. Rz. 702 Als unter...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten

Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17 R, S. 45 m. Anm. Langohr-Plato; Langohr-...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / N. Verträge mit Familienangehörigen

Rz. 1736 Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen (insb. mit Ehegatten und Kindern) sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten oder seine mitarbeitenden Kinder inklusive der...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege

Rz. 262 Insolvenzsicherungspflichtig sind nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Ausgehend von dem je nach Durchführungsweg unterschiedlichen Insolvenzrisiko hat der Gesetzgeber nur dort eine gesetzliche Insolvenzsicherung vorgesehen, wo eine Gefährdung der Deckungsmittel (vgl. Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, § 7 Rn 24) zur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesetzliche Mitbestimmungstatbestände

Rz. 621 Betriebliche Versorgungsleistungen sind zusätzliches Entgelt für eine vom Arbeitnehmer bereits erbrachte Betriebstreue und unterliegen als solches grds. der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Dies gilt insb. für unmittelbare Pensionszusagen, Direktversicherungen und Pensionsfondszusagen. Rz. 622 Soweit die betriebliche Altersversorgung über eine betrieblich...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen

Rz. 769 Die Ausführungen zur Anerkennung von Pensionszusagen und Direktversicherungen gelten sinngemäß auch bei einer Versorgung des mitarbeitenden Ehegatten über eine Pensions- bzw. Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds. Hinsichtlich der Versorgung über eine Unterstützungskasse ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass diese als "soziale Einrichtung" nicht überwie...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Reine Beitragszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG)

Rz. 75 Seit dem 1.1.2018 können auch reine Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erteilt werden. Damit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IX. Steuerrechtliche Vorschriften (§§ 19–25 BetrAVG)

Rz. 412 Das BetrAVG normierte ursprünglich in seinem zweiten Teil, den §§ 19 bis 25 BetrAVG, steuerrechtlich flankierende Maßnahmen (vgl. hierzu BT-Drucks 7/1281, 19), die auf die einzelnen der in § 1 BetrAVG genannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und deren Finanzierungskonzepte zugeschnitten sind. Diese steuerrechtlichen Vorschriften waren als Anreiz...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsumfang

Rz. 242 § 6 BetrAVG regelt einen Versorgungsfall kraft Gesetzes. Dabei beschränkt sich die gesetzliche Bestimmung allerdings auf Regelung des Anspruchs dem Grunde nach. Über die Höhe des Anspruches auf vorzeitige betriebliche Altersversorgung hat der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen getroffen, sondern dies grds. der Disposition der Vertragsparteien überlassen. Rz. 243 Sow...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Pensionszusage

Literatur: Dörner, INF 2000, 321; Rund, GmbHR 2001, 417; Hieb/Leser, GmbHR 2001, 453; Paus, GmbHR 2001, 607; Janssen, BB 2001, 1818; Gosch, DStR 2001, 882; Beck, DStR 2002, 473; Langohr-Plato, Stbg 2002, 393, 458; Hildesheim, DStZ 2002, 747; Reuter, GmbHR 2002, 6; Haßelberg, DStR 2002, 1803; Hoffmann, DStR 2002, 22; Wanninger/Nikolaidu, BB 2002, 2470; Paus, DStZ 2003, 386; B...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit und tatsächliche Durchführung der Pensionszusage

Die Pensionszusage muss ernsthaft erteilt worden sein. In der Praxis hat dieses Merkmal kaum eigenständige Bedeutung. Es ist selbstverständlich, dass eine nicht ernsthaft gemeinte Pensionszusage steuerlich nicht zu berücksichtigen ist. Nicht ernsthaft gemeinte Pensionszusagen werden aber praktisch kaum vorkommen, schon deshalb nicht, weil die beabsichtigte steuerliche Wirkun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Pensionszusage

Zeitpunkt der Beurteilung Für die Prüfung der Angemessenheit einer Pensionszusage ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage abzustellen.[1] Außerdem ist die Angemessenheit bei wesentlichen Änderungen – etwa einer vorübergehenden Senkung des Geschäftsführergehalts[2] – zu prüfen. Überversorgung Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung der Pensionszusage

Übersicht Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zusagen an andere Arbeitnehmer

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist betrieblich veranlasst, wenn in dem infrage stehenden Unternehmen auch anderen Arbeitnehmern, die nicht Gesellschafter sind, vergleichbare Pensionszusagen erteilt worden sind.[1] Hat die Gesellschaft fremden Arbeitnehmern unterhalb der Geschäftsführerebene Pensionszusagen erteilt, ist davon auszugehen, dass auch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr