Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 8 Zusammentreffen mit anderen Renten

Beim Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Altersrente wird nur die höhere Rente gewährt. Bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente vor Abzug von Beitragsanteilen) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere priv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsansprüche und -anwartschaften sind unter den Voraussetzungen von § 7 BetrAVG durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert, wenn über das Vermögen ihres Arbeitgebers[1] das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen ohne Rücksicht darauf versicherungspflichtig, ob Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Entgelt o. Ä. gezahlt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung der Renten

Um einer möglichen Doppelbesteuerung bei Renteneinkünften in der Übergangsphase entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Rentenbesteuerung 2-mal angepasst und den seit dem Jahr 2005 andauernden Übergangszeitraum modifiziert: Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsbemessungsgrenzen / 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung

Seit der Aufhebung der Rechtskreise Ost und West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2025, existiert auch in diesen Sozialversicherungszweigen eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2026 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 101.400 EUR/bundeseinheitlich (2025: 96.600 EUR). In der knappschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 2 Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei gesetzlicher Rente

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können seit 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Hinweis Direkte Auswirkung auf das Lohnsteuerabzugsverfahren Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitnehmers werden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens über die sog. Vorsorgepauschale berücksichtigt.[2] Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 4.2 Beitragspflicht in der Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Soweit der Beitrag auf den Zahlbetrag des Krankengelds (Brutto-Krankengeld) entfällt, ist er jeweils zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse zu tragen. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Versicherte allein.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.1.2 Höhe der Rente

Kleine Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1]. Die kleine Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,25 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 25 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.2.3 Höhe der Rente

Auch große Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, ebenfalls unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] Die große Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,55 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 55 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. Greift die Vertrauensschutzregelung, sind es 60 %. [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 3 Versicherungspflicht in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Aufgrund des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich auch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge aus dem Krankengeld berechnet und vom Versicherten und seiner Krankenkasse getragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 1.2.2 Renten-/Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anpassungsprozess mittlerweile ebenfalls abgeschlossen. Hier waren bis einschließlich Ende 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen zu beachten. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz[1] wurde festgelegt, dass die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) mit Wirkung ab 2018 jedes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Ausschlussregelung. Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten und mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Das gilt selbst dann, wenn keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 1.2 Höhe der Rente

Waisenrenten werden als Halb- oder Vollwaisenrenten geleistet (ein Elternteil bzw. alle Elternteile versterben). Als Hinterbliebenenrenten berechnen sie sich aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] 1.2.1 Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente hat den Rentenartfaktor 0,1 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresmeldungen / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der zuständigen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.3 Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)

Der Bezug einer Hinterbliebenenrente wirkt sich in keinem Versicherungszweig auf die Versicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses aus. Eine mehr als geringfügig ausgeübte Beschäftigung ist neben einer Hinterbliebenenrente daher grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge müssen wie für alle anderen Arbeitnehmer berechnet und abgeführt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / Zusammenfassung

Begriff Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw. wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrente / 1 Besteuerung von Betriebsrenten

Erhält der Arbeitnehmer eine Betriebsrente, beruhen diese Zahlungen auf einem Versprechen des Arbeitgebers oder auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zu erhalten. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wird als Versorgungszusage oder auch als Pensionszusage bezeichnet.[1] Aufgrund einer Versorgungszusage erhält der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 3.1 Personenkreis

In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, wenn sie durch über- oder zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 Halbsatz 1 BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer / 1 Lohnsteuerrechtliche Auslegung

Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sind Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind. Sie gelten auch als Arbeitnehmer, soweit ihnen aus einer früheren Anstellung oder Beschäftigung noch Bezüge zufließen, z. B. Werksrenten oder Pensionen. Arbeitnehmer sind ferner die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 4 Berücksichtigung Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag wird älteren Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie Einkommen beziehen, das 64. Lebensjahr vollendet hatten (2026: vor dem 2.1.1962 geborene Personen). Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersentlastungsbetrag / 3.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Ausbilder, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3] Künstler und Sportler[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Gastprofessoren und -lehrer[6] Studenten und Auszubildende[7] Mitglieder diplomatischer Missionen und ko...mehr