Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Watzl, RA[*] Bei aufmerksamer Verfolgung der Wirtschaftspresse fällt auf, dass sich Konzerne immer häufiger von einzelnen Unternehmensteilen trennen. Dieser – auch konjunkturell bedingte – Trend erstreckt sich indes nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Großkonzerne, sondern wird zunehmend auch zur Handlungsalternative für den Mittelstand. Dieser Beitrag benennt t...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kommunikationskompetenz und... / 5.5 Wenn Verhandlungspartner nicht mitspielen

Wie schon angedeutet, verlaufen Verhandlungen nicht grundsätzlich nach diesen 4 Grundprinzipien des Harvard-Modells. Im Gegenteil, oftmals benutzen Verhandlungspartner ihre Machtposition und spielen nicht mit. Praxis-Beispiel Sperrige Verhandlungspartner Der Vorgesetzte beharrt auf seinen Zielen und Vorgaben. Kollegen (deren Kooperation gebraucht wird) sehen nicht ein, warum si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bearbeiterübersicht

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG obB lt Gesetz von 1994):

Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Müller, Die Partnerschaftsgesellschaft – Eine Rechtsform für freie Berufe aus der Sicht der freiberuflichen Leistung, FR 1995, 402; Knoll/Schüppen, Die Partnerschaftsgesellschaft – Handlungszwang, Handlungsalternative oder Schubladenmodell?, DStR 1995, 608; Eggesieker, Die Partnerschaftsgesellschaft für freie Beru...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Übt ein StPfl ihrer Art nach gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten aus, so sind diese Einkünfte getrennt zu erfassen, wenn zwischen den Betätigungen kein sachlicher und wirtschaftlicher Berührungspunkt besteht (BFH BStBl II 1984: Primat der Trennung vor der Einheitsbeurteilung; ebenso FG Ha v 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.2 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 53 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Konzepte (Rz 45 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Aus Krypto 2 Go wird DigiTax2Go: Nachdem sich die erfolgreiche Reihe Krypto2Go in der Vergangenheit mit der Besteuerung von Krypto-Assets beschäftigt hat, soll nun der Fokus erweitert auf die Besteuerung der gesamten digitalen Welt gelegt werden. Unter dem neuen Titel der Reihe DigiTax2Go werden künftig die praxisrelevanten s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Das Basismodul des VSME

Das Basismodul umfasst die grundlegenden Offenlegungspflichten zu den allgemeinen Unternehmensinformationen sowie zu den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Bereich allgemeine Informationen umfasst die Grundlagen der Erstellung (Modul B1) sowie Praktiken, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Mod...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen

Neben den Personengesellschaften, die im Einzelfall viele Vorteile haben können (einfache Gründung und Führung der Gesellschaft, steuerrechtliche Behandlung, Fremdfinanzierung), gibt es im Wirtschaftsbereich die wichtige Gruppe der Kapitalgesellschaften. Bei den Personengesellschaften können noch die Gruppe der Personenhandelsgesellschaften und die Gruppe der Partnerschaften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 5 EU Deforestation Regulation (EUDR, EU-Entwaldungsverordnung)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Jahr 2023 verabschiedet und muss am 30. Dezember 2026 angewendet werden. Ziel der Verordnung ist es, die globale Entwaldung und Waldschädigung wirksam zu bekämpfen, indem der Zugang zum EU-Binnenmarkt an den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten geknüpft wird. Im Unterschied zu richtlinienbasierten Nachhaltigkeitsregulierungen g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 2 Nr. 8 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012. 1.1 Partnerschaftsberatung zum Schutz der Kinderinteressen Rz. 2 Für die Kinder bedeuten massive Streitigkeiten sowie Trennung oder Sche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung und Unterstützung in Fragen elterlicher Sorge 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1 Beratung und Unterstützung in Fragen elterlicher Sorge

2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Juge...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 2 Nr. 8 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012. 1.1 Partnerschaftsberatung zum Schutz der Kinderinteressen Rz. 2 Für die Kinder bedeuten massive Streitigkeiten sowie Trennung oder Scheidung der Elt...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen elterlicher Sorge

Rz. 29 Die rechtlichen Rahmenbedingungen elterlicher Sorge und der darauf beruhende Beratungsbedarf sind vielschichtig. Das Spektrum reicht vom Inhalt elterlicher Sorge über deren Begründung und Neustrukturierung nach Trennung oder Scheidung bis zu – immer häufiger werdend – Fällen mit Auslandsberührung. 2.2.1 Inhalt elterlicher Sorge Rz. 30 Nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB umfas...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.2 Beratungsinhalte und Beratungsziele

Rz. 17 Das Beratungsangebot der Träger öffentlicher Jugendhilfe ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 auf Prävention ausgerichtet. Den Eltern soll geholfen werden, bevor Trennung oder Scheidung unvermeidbar erscheinen. Dazu dient die Beratung zum Aufbau einer partnerschaftlichen Beziehung (Nr. 1) und zur Bewältigung von Krisen und Konflikten (Nr. 2) während der bestehenden Pa...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2 Begründung elterlicher Sorge

Rz. 42 Elterliche Sorge kann von den Personen ausgeübt werden, die das Gesetz als Vater und Mutter definiert. Danach ist Mutter die Frau, die das Kind geboren (§ 1591 BGB) oder adoptiert hat (§ 1754 Abs. 1, Abs. 2 BGB). Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter und ggf. des Ki...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.4 Übertragung der alleinigen Sorge der Mutter auf den Vater

Rz. 95 Die alleinige Sorge der Mutter kann im Fall der dauerhaften Trennung der Eltern nach § 1672 Abs. 1 BGB auf den Vater allein übertragen werden, wenn die Mutter zustimmt (zum Sonderfall Adoption vgl. Rz. 33) und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Rz. 96 Die Mutter kann zur Zustimmung nicht gezwungen werden. Besteht aber eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. v...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.1 Partnerschaftsberatung zum Schutz der Kinderinteressen

Rz. 2 Für die Kinder bedeuten massive Streitigkeiten sowie Trennung oder Scheidung der Eltern erhebliche Einschnitte für ihre psychosoziale Entwicklung. Diese Belastungen können nur aufgefangen werden, wenn es den Eltern gelingt, zu einem tragfähigen Miteinander zu finden, das die Grundlage für eine verantwortungsvolle Ausübung elterlicher Sorge während des Bestehens der Bez...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1 Inhalt elterlicher Sorge

Rz. 30 Nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst die elterliche Sorge die Sorge für die Person und das Vermögen des minderjährigen Kindes. Damit verbunden ist das Recht und die Pflicht, das Kind gesetzlich zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Minderjährig ist jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 2 BGB). Eine Differenzierung zwischen Kindern und Juge...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.4 Ende elterlicher Sorge

Rz. 41 Die elterliche Sorge endet im Regelfall mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und der damit eintretenden Volljährigkeit des Kindes (§ 2 BGB). In Teilbereichen ist das minderjährige Kind aber bereits vorher selbstständig. Das gilt insbesondere für die religiöse Erziehung. Nach § 5 Satz 1 RelKErzG steht dem Kind nach der Vollendung seines 14. Lebensjahres die Entschei...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 44 Die rechtlichen Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren (§§ 1626 Abs. 1 Satz 1; 1626a Abs. 1 HS 1 BGB), nach der Geburt heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder ein Kind gemeinschaftlich adoptieren (§ 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB). Die gemeinsamen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4 Elterliche Sorge nach Trennung

Rz. 60 Die Trennung der Eltern hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, verbleibt es dabei, solange kein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB auf alleinige Zuweisung der elterlichen Sorge gestellt wird. Praktisch wichtiger ist die Umsetzung der elterlichen Sorge im Alltag. Hierauf beziehen sich die Regelungen in § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2 Übertragung der gemeinsamen Sorge auf ein Elternteil

Rz. 67 Jeder Elternteil kann beantragen, ihm die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung zu übertragen, wenn die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben. Die Eltern leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Elternteil sie erkennbar nicht herstellen will. Die häusliche Gemeinschaft ist auch da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.4 Sorgerechtsmodelle

Rz. 26a Inzwischen haben sich angesichts fortschreitender gesellschaftlicher Entwicklungen verschiedene Sorgerechtsmodelle entwickelt und auch etabliert. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 1626a BGB , wonach den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen – § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB), wenn sie ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.3 Ausübung alleiniger Sorge

Rz. 93 Für die Ausübung alleiniger Sorge bestehen nicht die Abgrenzungsprobleme, wie sie in § 1687 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 BGB geregelt sind. Befindet sich das Kind mit Einwilligung des Sorgeberechtigten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil, gelten nach § 1687a BGB die Regelungen des § 1687 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BGB entsprechend. Rz. 94 Zusä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.5 Rechtliche Stellung von Stiefeltern

Rz. 98 Stiefeltern, deren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern die alleinige elterliche Sorge zusteht, ist in § 1687b BGB und § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 LPartG ein kleines Sorgerecht eingeräumt, das von der Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils abhängig ist (vgl. Rz. 74). Rz. 99 Stiefeltern kann darüber hinaus nach § 1682 BGB eine besondere rechtliche Funktion...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.5 Benachrichtigung des Jugendamtes und Information der Eltern in Scheidungssachen

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 informiert das Familiengericht das Jugendamt über die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Jugendamt informiert sodann die Eltern über das Leistungsangebot nach Abs. 2. Um diesen Informationsfluss zu gewährleisten, hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.1 Ausübung gemeinsamer Sorge bei Getrenntleben

Rz. 61 Grundsätzlich orientiert sich die Ausübung der gemeinsamen Sorge nach Trennung an den Absprachen der Eltern. Innerhalb des Rahmens, den das Kindeswohl vorgibt (§ 1666 Abs. 1 BGB), können die Eltern den Aufenthalt des Kindes bestimmen und die Entscheidungsbefugnisse verteilen. Soweit das nicht möglich ist, gibt § 1687 BGB ein System vor, das auf eine praktikable Handha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.3 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller

Rz. 84 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem 2. Schritt zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung ist wesentlich, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller die für das Kind beste Mögli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.6 Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen

Rz. 100 Sorgerechtsentscheidungen unter anderem nach §§ 1628, 1671, 1672, 1678, 1680, 1682 BGB können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 101 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.2 Vermögenssorge

Rz. 35 Der Inhalt der Vermögenssorge ist in §§ 1638 bis 1649 BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Vermögenssorge das Recht und die Pflicht, das Vermögen des Kindes zu verwalten, zu erhalten, zu verwerten und zu mehren. Zum Vermögen des Kindes, das der Verwaltungskompetenz der Eltern unterliegt, gehören nicht die Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.3 Rechtliche Konfliktlösung bei gemeinsamer Sorge

Rz. 56 Können sich Eltern, die die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, über Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, nicht einigen, kann das Familiengericht zur Konfliktlösung in Anspruch genommen werden (§ 1628 BGB). Das Familiengericht ist aber nur befugt, einem Elternteil die Entscheidungskompetenz für die streitige Angelegenheit zu übertragen. Es...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.3 Gesetzliche Vertretung

Rz. 38 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften des SGB VIII

Rz. 3 § 18 ist von mehreren Vorschriften abzugrenzen, die ähnliche und ergänzende Regelungen beinhalten: Die Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Anspruch der Eltern nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , in Fragen der Partnerschaft beraten zu werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Wird die elterliche Sorge nach Tre...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 4 Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436). Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des ...mehr