Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Leitsatz 1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. 2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Normenkette § 4 Abs. 4, 5, 5b und 6, § 12 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, § 3 Ab...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbesondere Stundungs-, Hinterziehungs-, Aussetzungs- und Prozesszinsen) geltenden Zinssatz von 0,5 % pro vollen Monat [1], also 6 % pro Jahr, beträgt er für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume seit 1.1.2019 0,15 % pro Monat, d. h. 1,8 % pro Jahr.[2] Zum neuen Zinssatz ist nu...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.1 Höhe der Zinsen

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Dies gilt gem. § 237 Abs. 6 AO...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1 Materielle Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung sind für alle Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) grundsätzlich gleich: Die Vollziehung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1

Rz. 639 [Autor/Stand] Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1. § 6 Abs. 3 Satz 1 spricht vom "Steueranspruch nach Absatz 1", der unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 "entfällt", damit quasi unter einer auflösenden Bedingung steht.[2] Auch § 6 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 7, Teilsatz 4 beziehen sich auf das Entfallen des "Steueranspruchs". Der Begriff...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind. 2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelver...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 8.2 Stundungs-/Aussetzungszinsen

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.[2] Mit der Erhebung von Aussetzungszinsen[3] sollen der Zinsnachteil des Fiskus, der den Abgabenbetrag nicht scho...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.12 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8a EStG)

Rz. 849 Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.7.1988[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1989 enden, eingefügt worden. Dabei bezieht sich die Bedeutung des Wortes "Steuern" auf den Begriff, wie er dem verfahrensrechtlichen Gesetzestatbestand des § 235 AO zugrunde liegt, sodass das Abzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.2 Zinserträge, Abs. 3 S. 3

Rz. 141 Zinserträge sind nach § 4h Abs. 3 S. 3 EStG Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Es gilt damit eine den Zinsaufwendungen weitgehend entsprechende Definition. Durch G. v. 22.12.2023[1] ist Abs. 3 S. 3, ebenso wie Abs. 3 S. 2 für Zinsaufwendungen, um Erträge, die wirtschaftlich mit Zinserträgen vergleichbar sind und im Zusa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 3 AO, zB Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag) werden idR so behandelt wie die Steuern. Sie sind daher als BA nur zu berücksichtigen, wenn sie für eine Betriebssteuer zu entrichten sind (BFH BFH/NV 1992, 458). Die Hinterziehungszinsen bilden eine Ausnahme (s § 4 Abs 5 Nr 8a EStG). Rn. 6 Stand: EL 182 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schuldzinsen sind BA, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die dem BV zuzuordnen ist. Ist die Verbindlichkeit der privaten Sphäre zuzuordnen, dann sind die Schuldzinsen keine BA. Jedoch ist die private Nutzung eines betrieblichen WG ebenso wie die betriebliche Nutzung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterschiedliche steuerliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen

Zusammenfassung Das Finanzgericht Köln hat ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von Aussetzungszinsen geäußert. Hintergrund In einem aktuellen Fall ging es um Aussetzungszinsen, die das Finanzamt im Zeitraum Februar 2023 bis November 2024 i.H.v. 0,5 % pro Monat festgesetzt hatte. Die Antragsteller beantragten eine Reduzierung auf 0,15 % – mit Verweis auf ein la...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterschiedliche steuerlich... / Entscheidung

Das Finanzgericht gab dem Antrag statt: Angesichts der deutlichen Unterschiede der Zinssätze – etwa 0,15 % für Nachzahlungszinsen seit 2022 und 0,5 % für Aussetzungszinsen – bestünden ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da das Finanzamt keine Beschwerde eingelegt hat. Die Entscheidung betrifft zwar nur den Einzelfall, sie signalisiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung vor Wirksamwerden der Steuerfestsetzung

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, das Finanzamt die Zahlung angenommen und auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat. Sachverhalt Der Kläger leistete am 27.10.2021 eine freiwillige Zahlung an das Finanzamt für die Einkommensteuer 2019. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2019 vom 3.3.2023 setzte das Finanzamt zunächst Nachzahlungszinsen für den Zeitr...§ 233a Abs. 8 AOmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Aussetzungszinsen

Durch Beschluss v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, HFR 2021, 922) hat das BVerfG entschieden, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG seit dem 1.1.2014 nicht vereinbar ist. Hintergrund war die nachhaltige Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in der Folge der Finanzk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 6.3 Steuerrechtliche Rücklagen und Investitionsabzugsbetrag

Diese sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu übernehmen. Daher geht z. B. eine Rücklage gem. § 6b EStG oder auch R 6.6 EStR auf die Übernehmerin über. Beim Ansatz zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten ist die Rücklage jedoch anteilig aufzulösen. Dagegen darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn bereits feststeht, dass die Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schlussrechnung: Was bei de... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Branchen (z. B. Anlagenbau, Baugewerbe) werden Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht. Um die Höhe der vorzufinanzierenden Kosten in Grenzen zu halten, werden Teilbeträge mithilfe von Abschlags- oder Akontorechnungen angefordert. Die endgültige Abrechnung der Kosten inkl. der Abschläge geschieht in der Schlussrechnung. Eine Schlussrechnung ist e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schlussrechnung: Was bei de... / 2 Wie die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung richtig ausgewiesen wird

Erbringt ein Unternehmen steuerpflichtige Leistungen an einen anderen Unternehmer, kann dieser für die Abschlagszahlungen die Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verlangen. Die Abschlagsrechnungen sind hinsichtlich des gesonderten Umsatzsteuerausweises wie normale Rechnungen auszustellen. Wichtig hierbei: Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, dass ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3.2 Abzugszeitpunkt im Zeitpunkt der Berichtigung

Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer, die ihm von einem anderen Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer eine Rechnung besitzt, die alle in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Sind in einer Rechnung nicht alle Angaben enthalten, kann die R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Leitsatz 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhalten am Senatsurteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.). 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen

Leitsatz Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft. Sachverhalt Die Antragsteller führten ein Einspruchsverfahren, hierbei wurde eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Nach Abschluss des Einspruchsverfahrens setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen für den Zeitraum Februar 2023 bis November 2024 in Höhe von 0,5 % pro Monat fest. Gegen diesen Bescheid legten die Antragsteller Einspruch ein und beantragten Aussetzung der Vollziehung. Sie verwiesen auf den Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Leitsatz Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei ­einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6b Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin zu 1. betreibt in der Rechtsform einer GbR seit dem 1.7.2020 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren die Erbengemeinschaft C/D, bestehend aus Herrn C und dessen Tochte...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 6b EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2023, 10 K 1459/22mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, nic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen

Kommentar Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen Bild: Haufe Online Redaktion Einsprüche gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen werden zurückgewiesen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche, die wegen der Steuerpflicht von erhaltenen Steuerzinsen anhängig waren, zurückgewiesen. Besteuerung von Steuererstattu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr