Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 3.3 Vollverzinsung für Zinslaufende nach dem 31.12.2018 und Zinslaufbeginn vor dem 1.1.2019

Aufgrund noch anstehender oder bereits laufender Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren kann es zu einer Vollverzinsung kommen, deren Zinslaufende über den 31.12.2018 hinausgeht und vor dem 1.1.2019 begonnen hat. Hierfür wurde im § 238 AO ein neuer Absatz 1b geschaffen. In diesen "Zwischenfällen" ist der Zinsberechnungszeitraum in 2 Teilzeiträume aufzuteilen, um die Zinse...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen

Leitsatz Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren. Normenkette § 233a, § 237, § 238 AO, § 69 FGO Sachverhalt Der Antragsteller erzi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.2 Rückgängigmachung auf Antrag

Rz. 66 Der Stpfl. kann, wenn er erkennt, dass die Investition innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums nicht vorgenommen werden wird, den Investitionsabzugsbetrag ganz oder teilweise vor Ablauf des 3-jährigen Investitionszeitraums rückgängig machen. Dadurch können Nachzahlungszinsen ganz oder teilweise vermieden werden (§ 7g Abs. 3 S. 1 letzter Halbs. EStG).[1] Rz. 67 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.5 Folge bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung (Abs. 6 Nr. 2, letzter Halbs.)

Rz. 90 Erfolgt allerdings eine nicht ausschließlich betriebliche Verwendung im Investitionsjahr oder folgenden Wirtschaftsjahr, gilt § 7g Abs. 4 EStG entsprechend, sodass dann die Sonderabschreibung rückgängig zu machen ist. Wie bei der direkten Anwendung des § 7g Abs. 4 EStG (Rz. 75) gilt aufgrund der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 4 S. 4 EStG die Vorschrift des § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erlass von Nachzahlungszinsen zur USt aus Billigkeitsgründen

Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind aus Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Unternehmer nur unterjährige Zinsvorteile erlangt hat. FG Rheinland-Pfalz v. 18.4.2024 – 3 K 1447/23, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 8/24 Beraterhinweis Das FG entschied im Parallelverfahren, dass die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur USt nicht gegen höherrangiges Unionsrecht verstöß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.7 Unvollständige, später berichtigte Rechnung

Fehlt in der Rechnung eine notwendige Angabe (z. B. Datum/Leistungsbezeichnung/Anschrift), kann die Rechnung vom Aussteller berichtigt werden. Dann ist der Vorsteuerabzug möglich. Wichtig ist der Zeitpunkt, wann die Vorsteuer abgezogen werden darf. Falls eine rückwirkende Berichtigung möglich ist, fallen keine Nachzahlungszinsen[1] an. 2.7.1 Berichtigungsfähige Rechnung Nach ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / I. Problemaufriss: späte Rechts- und Steuerplanungssicherheit bei Außenprüfungen

Die Finanzbehörde prüft den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung bekanntermaßen gesamtheitlich in dem durch die Prüfungsanordnung bestimmten Umfang. Mit dem Erlass des Prüfungsberichts, der die Außenprüfung formell abschließt, wertet die Veranlagungsstelle das Ergebnis der Außenprüfung ebenfalls gesamtheitlich aus. Vor Beendigung der Außenprüfung ist bisher nicht v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbesondere Stundungs-, Hinterziehungs-, Aussetzungs- und Prozesszinsen) geltenden Zinssatz von 0,5 % pro vollen Monat [1], also 6 % pro Jahr, beträgt er für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume seit 1.1.2019 0,15 % pro Monat, d. h. 1,8 % pro Jahr.[2] Zum neuen Zinssatz ist nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsen auf Steuern / 5.1 Höhe der Zinsen

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Dies gilt gem. § 237 Abs. 6 AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Nachweis der Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 15 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3d S. 2 1. Alt. UStG liegt beim Erwerber[1]. Gesetzlich nicht geregelt ist, wie der Nachweis zu führen ist, dass der Erwerb in dem Bestimmungsstaat besteuert worden ist. Die Finanzverwaltung überlässt dem Erwerber die freie Wahl des Nachweises. Anerkannt werden dabei z. B. auch steuerliche Aufzeichnungen, anha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 8.1 Gesetzlich geforderte Rechnungsangaben sind nicht vollständig oder fehlerhaft

Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden, indem eine neue zutreffende Rechnung ausgestellt wird, die an die Stelle der alten Rechnung tritt. Gem. § 31 Abs. 5 UStDV können die fehlenden oder unzutreffenden Angaben auch durch ein zusätzliches Dokument ergänzt werden. Das neue Dokument, das die Korrektur enthält, muss der ursprünglichen Rechnung zugeo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags gem. § 6b Abs. 7 EStG für Zeiträume ab 1.1.2019

Die Höhe des Gewinnzuschlags gem. § 6b Abs. 7 EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auch für Zeiträume ab 1.1.2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Denn § 6b Abs. 7 EStG weist einen über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen schlichten Rechtfertigungsgrund (Ausgleich von Zinsvorteilen, Missbrauchsvermeidung) auf und genügt damit den...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Leitsatz Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 – C‐247/21, EU:C:2022:966). Normenkette § 25b, § 3d Sätze 1 und 2, § 14a Abs. 7 UStG, Art. 41, Art. 42 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt In den Jahren 2008 bis 2013 (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / 1. Eingangsrechnungen

In einer ersten Stufe ist es empfehlenswert, die Eingangsrechnungen anhand einer auf die konkrete Unternehmenstätigkeit zugeschnittenen Checkliste zu überprüfen. a. Zunächst sind dabei die in den §§ 14, 14a UStG vorgegebenen formalen Rechnungsvoraussetzungen zu prüfen. Rechnungsangaben[1] Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Leistung abgerechnet wird. Somit könne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.3 Ratenzahlung

Tz. 212 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Ratenzahlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die ESt (inkl SolZ und Kirchen-St) und die KSt (s § 21 Abs 2 S 3 UmwStG). Eine Stundungsmöglichkeit bei der GewSt ist nicht vorgesehen (s Haritz, in H/M, UmwStG, 3. Aufl, Anh § 21 aF Rn 176; zur GewSt-Pflicht eines Entstrickungsgewinns s Tz 123ff). Tz. 213 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b und...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.1 Fristverlängerungen

Die nach § 149 Abs. 2 Satz 2 AO regulär mit Ablauf des Monats Juli endende Abgabefrist für Steuererklärungen für beratene Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, wurde für den Veranlagungszeitraum 2022 um 5 Monate verlängert: vom 31.7.2024 auf den 31.12.2024, den Veranlagungszeitraum 2023 um 3 Monate verlängert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungs- und Prozesszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.3 Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Nr. 2

Rz. 104 Nr. 2 regelt die Abzugsfähigkeit von Steuern, öffentlichen Abgaben und Versicherungsbeiträgen bei Gebäuden, aus denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, sowie bei anderen Gegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen. Voraussetzung ist damit, dass diese Aufwendungen auf Gegenstände gemacht werden, die der Einnahmeerzielung dienen, also zum Bereich eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen allerdings solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt. Sachverhalt Die Klägerin ist unternehmerisch tätig. Bei einer Betriebsprüfung stellte das Fi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.4 Empfehlung einer Selbstverpflichtung des Kunden

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH fordert die Prüfung aller objektiven Umstände. Für den Wiederverkäufer kann es daher von Bedeutung sein, ob der Käufer aus dem Fahrzeug Ersatzteile zu generieren beabsichtigt. Daher sollte der Wiederverkäufer den Käufer eine entsprechende Selbstverpflichtung unterschreiben lassen. Hält der Käufer diese nicht ein, muss er für eventuel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berichtigung von Rechnungen... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug, mittels dem Unternehmen von der auf Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer grds. entlastet werden, ist ein integraler Bestandteil des europäischen Umsatzsteuersystems. Neben einer Vorsteuerabzugsberechtigung dem Grunde nach (unternehmerischer Bezug und keine Verwendung für Ausschlussumsätze) und dem Bezug einer Leistung, für die Umsatzsteuer gesetzli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO und Unionsrecht

Leitsatz Bei summarischer Prüfung bestehen für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handels...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.8 Anzahlungen bei noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 40 Wird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung, in der die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilentgelts entsprechend § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG nach Auffassung der Verwaltung nur dann erforderlich ist, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Billigkeitsmaßnahmen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VIII. Fazit

Defizite im Fokus: Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 bringt gewisse Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. FinVerw/Gesetzgeber müssen tätig werden: Die Finanzverwal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 233a Abs. 1 AO – Zurückgezahlte Erstattungszinsen negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Zahlt das FA zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzte Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO an diesen aus, kann deren Rückzahlung beim Steuerpflichtigen zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG führen. Denn zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG gehören nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Steuererstattungsansprüche (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020[2] steuerverschärfend für Erwerbe nach dem 28.12.2020 (s. § 37 Abs. 18 ErbStG) [3] durch den neuen § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG festgelegt, dass die vom Erblasser herrührenden Steuererstattungsansprüche bei der Ermittlung der Bereicherung auch zu berücksichtigen sind, wenn sie ers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur USt

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur USt infolge einer vom FA verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuer-Abzugs verstößt – mangels Vorliegens einer Maßnahme mit Sanktionscharakter und in Anbetracht der Möglichkeit der Korrektur auf der Ebene einer Billigkeitsentscheidung – nicht gegen den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das für die USt geltende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zinssatz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG

Rz. 441 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Verpflichtungen, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Der für die Handelsbilanz geltende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB (s. Rz. 400) gilt...mehr