Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Umsatzsteuer

Rz. 1043 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 0,5 % pro Monat – auch in Anbetracht der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 – GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ablaufhemmung für Haftungsbescheide nach § 71 AO und Haftung für Nachzahlungszinsen

Die durch den Beginn einer Fahndungsprüfung nach § 171 Abs. 5 AO ausgelöste Ablaufhemmung gilt auch für Haftungsbescheide nach § 71 AO. Eine solche Haftung erstreckt sich indes nicht auf Nachzahlungszinsen. FG Münster v. 24.1.2023 – 7 V 2136/22, rkr.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.2 Sonderregelungen (361 Abs. 3 AO)

Rz. 103 Die AdV von Grundlagenbescheiden erfolgt gem. § 361 Abs. 3 S. 2 AO stets ohne Sicherheitsleistung; anderenfalls wird die AdV nicht wirksam.[1] Rz. 103a Die AdV eines Folgebescheids kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn die Vollziehung des Grundlagenbescheids ausgesetzt ist und bei der AdV des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Leitsatz Weder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch das übrige Unionsrecht enthält Normen zu steuerlichen Nebenleistungen. Diese gehören vielmehr zum Verfahrensrecht, für das der Grundsatz der Autonomie der Mitgliedstaaten gilt. Sachverhalt Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt war streitig, ob die Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 5 Kein Vorsteuerabzug beim Erwerber: Gestaltungen

Der erwerbende Unternehmer erhält aus der Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung keinen Vorsteuerabzug. Hat er trotzdem den Vorsteuerabzug geltend gemacht, drohen ihm erhebliche Gefahren. Wird dies nämlich vom Finanzamt später bemerkt, hat er an dieses zusätzlich zur Rückzahlung des Vorsteuerabzugs noch Nachzahlungszinsen abzuführen. I...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 4.2 Lebenshaltungskosten

Die Finanzierung von privaten Aufwendungen, die der Lebenshaltung dienen, wie z. B. einer Urlaubsreise, einem teuren Schmuck- oder Kleidungsstück oder auch der Renovierung der selbst genutzten Wohnung, ist privat veranlasst. § 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i. S. d. § 233a AO auf die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern usw. aus.[1] Glei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9 Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 8)

Rz. 134 Durch das 2. AOÄndG[1] hat der Gesetzgeber nunmehr durch § 233a Abs. 8 AO die bislang nur in der AEAO zu § 233a Nr. 70.1 (in der Fassung bis 2.11.2022) enthaltene Billigkeitsregelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen aufgrund "freiwilliger" Zahlungen gesetzlich verankert. Die Regelung gilt auch für Verzinsung der von den Gemeinden verwalteten Gewerbesteuer. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.3 Stundungszinsen (§ 234 AO)

Rz. 173 Im Regelfall kann es nicht zu einer Doppelbelastung mit Stundungszinsen und Nachzahlungszinsen kommen, weil Zinsen nach § 233a AO frühestens ab Fälligkeit der Steuerschuld entstehen können. Die Steuerfestsetzung lässt die bis dahin aufgelaufenen Zinsen unberührt.[1] Festgesetzte Zinsen sind bei Festsetzung der Stundungszinsen anzurechnen.[2] Zu einer Überschneidung ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.6 Aussetzungszinsen (§ 237 AO)

Rz. 176 Eine Überschneidung von Aussetzungszinsen mit Zinsen nach § 233a AO ergibt sich regelmäßig nicht, weil Zinsen nach § 233a Abs. 1 bis 3 AO regelmäßig nur den Zeitraum bis zur Festsetzung der Steuer und Aussetzungszinsen frühestens ab Fälligkeit der Steuer entstehen können. Überscheidungen können auftreten, wenn zunächst Aussetzungszinsen wegen Erfolglosigkeit der Anfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.4 Gewinnverlagerung

Rz. 152 Die Gewinnverlagerung zwischen Schwestergesellschaften für dasselbe Besteuerungsjahr ist nicht sachlich unbillig.[1] Für die Frage der sachlichen Unbilligkeit ist allein auf die Verhältnisse des jeweiligen Zinsschuldners abzustellen; auf die Verhältnisse des anderen Rechtssubjekts kommt es insoweit nicht an. Sachlich unbillig ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.5 Umsatzsteuer

Rz. 153 Die Einhaltung der Frist von 15 Monaten[1] ist stets als angemessen anzusehen und schließt auch bei der UStG ein Verschulden oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben aus.[2] Nach einer irrtümlich angenommenen Organschaft entstandene Nachzahlungszinsen sind nicht deshalb unbillig, weil korrespondierende Vorsteuern erst nach Rechnungsstellung in einem späteren Veranla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.2 Teil-Unterschiedsbetrag (Abs. 7)

Rz. 75 Der Begriff des Teil-Unterschiedsbetrags musste eingeführt werden, weil die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO für die Fälle des Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 EStG und des rückwirkenden Ereignisses i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO notwendigerweise neben die normale Karenzzeit tritt und damit mehrere unterschiedliche Zinslaufzeiten verursacht werden. Da di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.1 Freiwillige Zahlungen (§ 233a Abs. 8 S. 1 bis 3 AO)

Rz. 136 Die Annahme freiwilliger Zahlungen und vergleichbarer Leistungen steht nach Auffassung des Gesetzgebers[1] wie bisher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde, im Falle der Verwaltung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Damit soll verhindert werden, dass das FA ohne sachliche Rechtfertigung der Zahlung oder Leistung als „Spar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.2 Erlass aus sachlichen Gründen

Rz. 147 Ein Erlass aus sachlichen Gründen ist vor allem geboten, wenn die Verzinsung zwar dem Wortlaut entspricht, jedoch nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft.[1] Dies gilt auch dann, wenn für den Stpfl. nach der konkreten Sachverhaltsgestaltung kein Zinsvorteil entstehen konnte.[2] Nachzahlungszinsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Der zeitliche Geltungsbereich der jeweiligen Änderungen ergibt zunächst aus Art. 97 § 15 EGAO . § 233a AO gilt für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach dem 31.12.1988, auch soweit § 233a AO durch das JStG 1997 neu gefasst wurde.[1] Aufgrund Art. 97 § 15 Abs. 4 EGAO konnte es wegen der Karenzregelung des § 233a Abs. 2 AO frühestens ab 1.4.1991 zu einer Verz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.4 Hinterziehungszinsen (§ 235 AO)

Rz. 174 Für Hinterziehungszinsen beginnt der Zinslauf mit Eintritt der Vergünstigung oder Erlangung des Steuervorteils.[1] Dieser Zeitpunkt kann vor der Steuerfestsetzung liegen und damit zu Überschneidungen mit der Zinserhebung nach § 233a AO führen. Die Zinsen nach § 233a AO für denselben Zeitraum sind jedoch gem. § 235 Abs. 4 AO auf die Zinsen anzurechnen.[2] Diese Anrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.3 Lange Bearbeitungsdauer

Rz. 150 Das Ende des Zinslaufs wird nicht davon berührt, dass das FA eine lange Bearbeitungszeit benötigt. Die Länge des Zinslaufs begründet auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses grds. kein Verschulden.[1] Die Gründe für eine späte oder gar verspätete Steuerfestsetzung sind für die Verzinsung grundsätzlich ohne Bedeutung; eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.5 Steuernachforderung oder Steuererstattung – Unterschiedsbetrag

Rz. 11 Verzinst werden die Ansprüche, die sich für den Fiskus oder den Stpfl. aus der Steuerfestsetzung und der Anrechnung bestimmter Leistungen auf die festgesetzte Steuerschuld einer der in § 233a AO genannten Steuerarten ergeben. Abs. 1 knüpft mit der ab 28.12.1996 geltenden, durch das JStG 1997 geänderten Fassung an den insoweit eindeutigen Unterschiedsbetrag an. Die zuv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerzinsen

Rz. 26 Vom Stpfl. zu zahlende Zinsen sind seit dem 1.1.1990 nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind. Durch das StEntlG v. 24.3.1999[1] ist der bis dahin gegebene Sonderausgabenabzug in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Nachzahlungszinsen[2] rückwirkend zum 1.1.1999 aufgehoben worden. Der Abzug von Nachzahlungs-, S...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / g) Auswirkung auf mögliche Zinsbelastungen für den Zwischenhändler aus deutscher Sicht

Unterstellt, es läge folgender Sachverhalt vor: Ein verunglücktes Dreiecksgeschäft aus 2016 wäre im Rahmen einer im Jahr 2022 durchgeführten Betriebsprüfung entdeckt worden. Der Zwischenhändler war mit seiner deutschen USt-IdNr. aufgetreten, die nicht vom EU-Warenbestimmungsland vergeben wurde, und muss deswegen aufgrund der (zutreffenden) Feststellungen der (deutschen) Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4 Praktische Handhabung der neuen Vorschrift

Rz. 12 Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 gilt in anhängigen Verfahren § 238 Abs. 1a und 1b AO ab 21.7.2022. Dies sind die Verfahren, in denen die Zinsfestsetzung noch gem. § 164 Abs. 1 AO oder § 239 Abs. 4 AO noch unter Vorbehalt steht, die Zinsfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 AO oder § 165 Abs. 1 Satz 4 AO i. V. m. Abs. 1 Satz 2 vorläufig festgesetzt oder ausgesetzt ...mehr

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Neue Entwicklungen bei Drei... / f) Kann ein verunglücktes Dreiecksgeschäft jetzt eigentlich geheilt werden und falls ja, ist dies auch rückwirkend möglich?

Dass eine Heilung in missglückten Dreiecksgeschäften trotzdem möglich sein sollte, ergibt sich meines Erachtens aus den Schlussanträgen der Generalanwältin. So führte die Generalanwältin aus, dass die MwStSystRL keine Frist dafür vorsieht, bis wann die Dreiecksgeschäft-Vereinfachungsregelung durch den Zwischenhändler in Anspruch genommen werden kann und dies daher auch noch n...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Rz. 81 Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaates handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. Es wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2022 ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 19 Ausgangsfall: Zielkonflikt zwischen Controlling- und steuerlicher Sicht

Die Ausgangssituation ergibt sich aus dem Umstand, dass Controller mit VP i. d. R. andere Ziele verfolgen als Steuerexperten. Daraus resultieren in der Praxis Zielkonflikte. Abbildung 200 fasst die unterschiedlichen Ziele zusammen und betrachtet die zentrale Frage, ob – trotz des angesprochenen Konflikts – sowohl die Controlling- als auch die steuerlichen Ziele mit demselben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage 1 – Übersicht Strafzuschläge ausgewählter Staaten

Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 6. Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften im VZ 2007

Urteil des BVerfG: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.12.2021[18] ist die Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften in der jeweils für das Jahr 2007 geltenden Fassung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Deshalb setzt das JStG 2022 die Regelungen des § 32b Abs. 2 S. 2, 3 EStG sowie des § 32c EStG rückwirkend für alle noch offenen Fälle des VZ 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4.3.2 Verfahrensfragen wegen der vorübergehenden Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 bis 2023

Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 und 2020 Bereits für den VZ 2019 konnte der Steuerpflichtige die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, wenn abzusehen war, dass er im VZ 2020 Verluste erzielen wird. Eine entsprechende Verwaltungsregelung war frühzeitig vom BMF erlassen worden.[1] Diese wurde durch die Regelung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz abgelöst. Mit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung

Leitsatz 1. Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172ff. AO korrigiert werden. 2. Die Entscheidung über das Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses und die Anwendung des § 233a ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 227, § 233, § 233a, § 238, § 240 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Kläger ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von A bestellt worden. Das FA meldete Abgabenforderungen zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anspruch auf zinsfreie Stundung während der Corona-Pandemie

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, wenn diese auf einen Zeitraum entfallen, in dem ein Anspruch auf eine zinsfreie Stundung bestand. Sachverhalt Gegenüber dem Kläger wurde am 13.5.2020 der Körperschaftsteuerbescheid 2018 erlassen. Mit diesem Bescheid setzte das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 fest. Mit Schreiben vom 18.5.2020 beantragte der Klä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter erschwerten Bedingu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.9 Verzinsung

Rz. 108 Seit dem 1.1.1989 sind Erstattungsansprüche bei den wichtigsten Steuerarten nach § 233a AO zu verzinsen. Dieser Zinsanspruch entsteht mit der Steuerfestsetzung, die zu dem eine Erstattung auslösenden Unterschiedsbetrag i. S. d. § 223a Abs. 1 AO führt.[1] Daneben gibt es die Verzinsung für Erstattungsansprüche nach § 236 AO ab Rechtshängigkeit. Wegen der Anrechnung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Umsatzsteuer

Rz. 260 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich Freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. E...mehr