Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine sachliche Unbilligkeit, den unzutreffenden Steuerausweis zu verzinsen

Leitsatz Eine aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung entstandene nicht entrichtete Steuer ist nach § 233a AO zu verzinsen. Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von derartigen Umsatzsteuernachforderungen ist kein Anhaltspunkt ersichtlich. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darum, ob Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer zu erlassen sind. In Endrech...mehr

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Lieferzeitpunkt ist in der Rechnung zwingend anzugeben

Leitsatz In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Sachverhalt Die F machte für November 2005 Vorsteuern aus einer Rechnung der Firma X vom 30.11.2005 über eine Lieferung inklusive Montage geltend. ...mehr

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Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten

Leitsatz § 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten ESt-Vorauszahlungen und festgesetzter ESt – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat. Normenkette § 233a AO, §...mehr

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Keine Teilverjährung von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer wiederholten Änderung der Steuerfestsetzung die Festsetzungsfrist für den gesamten Anspruch des Steuergläubigers auf Nachzahlungszinsen nicht abläuft, solange noch eine, wenn auch nur punktuell wirkende Änderung der Steuerfestsetzung zulässig ist. Teile des Zinsanspruchs unterliegen daher keiner gesonderten Teilv...mehr

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Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige Kapitalvermögen verzinslich angelegt, weil er mit einer Nachzahlung an Einkommensteuer rechnet, muss er zwar die hier erzielten Kapitalerträge versteuern, kann aber die vom Finanzamt wegen der Nachzahlung verlangten Zinsen (§ 233a AO) nicht als Werbungskosten abziehen. Zahlt andererseits das Finanzamt Zinsen, weil Einkommensteuer zu erstatte...mehr

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Nichtabziehbarkeit von nach dem 31.3.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I 1999, S. 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a ...mehr

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Nichtabziehbarkeit von nach dem 31.3.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I 1999, 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a AO, d...mehr

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Vollverzinsung bei Verlustrücktrag

Leitsatz Unterbleibt die Änderung eines Steuerbescheids, weil der Erhöhung der Bemessungsgrundlage ein zwischenzeitlich festgestelltes Verlustrücktragspotential gegenübersteht, sind gleichwohl Nachzahlungszinsen festzusetzen. Sachverhalt Wird eine Steuerfestsetzung geändert, ergibt sich der für die Festsetzung von Nachzahlungszinsen maßgebende Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. ...mehr

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Festsetzung von Nachzahlungszinsen auch bei verzögerter Bearbeitung eines Steuerfalls

Leitsatz Nachzahlungszinsen darf das Finanzamt auch dann festsetzen, wenn ihm bei der Bearbeitung der Steuererklärung Fehler unterlaufen sind oder die Bearbeitung schuldhaft verzögert wurde. Sachverhalt Streitig ist, ob die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO bei schuldhaft verzögerter Bearbeitung eines Steuerfalls durch die Finanzbehörde gerechtfertigt ist. Ein...mehr

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Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen bei nachträglichen Gewinnverschiebungen

Leitsatz Kommt es zu Gewinnverlagerungen von einem Veranlagungszeitraum in einen früheren Veranlagungszeitraum, so rechtfertigt dies keinen (teilweisen) Erlass des daraus resultierenden Überhangs der Nachzahlungszinsen für den früheren Veranlagungszeitraum über die Erstattungszinsen für den späteren Veranlagungszeitraum aus sachlichen Billigkeitsgründen. Sachverhalt Nach eine...mehr

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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Veranlagungszeiträume

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu einem anderen Veranlagungszeitraum nicht in Betracht. Normenkette §§ 233a, 227 AO Sachverhalt Nach einer Außenprüfung gelangte das FA im Jahr 1995 zu der zutreffenden Erkenntnis, dass ein von der Klägerin erzielter Veräußerungsgewinn nicht – wie in ...mehr

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Verzinsung von Steuernachforderungen

Leitsatz Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO zu berechnen. Sachverhalt K, die in den Str...mehr

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Erstmalige Zinsfestsetzung nach Änderungsbescheid

Leitsatz Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage das Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO zu berechnen. Normenkette § 233a AO Sachver...mehr

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Zu erstattender Betrag i.S. des § 233a Abs. 3 Satz 3 AO

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrags" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem folgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird. Sachverhalt Die Einkommensteuer 1992 des S wurde zunächst auf 2441239 DM, während des Einspruchsverfahrens 1995 auf ...mehr

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Zinsberechnung bei nach AdV vorab erstatteter Steuer

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrags" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Weg der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird. Normenkette § 233a AO Sachverhalt Das FA hatte die ESt 1992 auf 2.441.239 DM festgesetzt und in einem (weiteren) Ä...mehr

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Auf Hinterziehungszinsen angerechnete Nachforderungszinsen nicht als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Festgesetzte Nachforderungszinsen, die auf Hinterziehungszinsen gemäß § 235 Abs. 4 AO angerechnet wurden, können nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis einschließlich 1998 geltenden Fassung abgezogen werden. Sachverhalt Aufgrund einer Selbstanzeige erließ das Finanzamt für 1989 bis 1996 geänderte Einkommensteuerbescheide und setzte Nachforde...mehr

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Auf Hinterziehungszinsen angerechnete Nachforderungszinsen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Festgesetzte Nachforderungszinsen, die auf Hinterziehungszinsen gem. § 235 Abs. 4 AO angerechnet wurden, können nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis einschließlich 1998 geltenden Fassung abgezogen werden. Normenkette § 233a AO , § 235 AO , § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Sachverhalt Das FA erließ aufgrund einer Selbstanzeige für die Jahre 1989 bis 19...mehr

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Keine Organhaftung für Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die in § 73 AO angeordnete Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers erstreckt sich nicht auf steuerliche Nebenleistungen. 2. Von der in § 239 Abs. 1 AO angelegten Verweisung auf die für Steuern geltenden Vorschriften werden die haftungsrechtlichen Bestimmungen des Zweiten Teils der AO nicht erfasst. Normenkette § 73 AO , § 233a AO , § 239 Abs. 1 S...mehr

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Keine Organhaftung für Zinsen

Leitsatz Die in § 73 AO angeordnete Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers erstreckt sich nicht auf steuerliche Nebenleistungen. Von der in § 239 Abs. 1 AO angelegten Verweisung auf die für Steuern geltenden Vorschriften werden die haftungsrechtlichen Bestimmungen des Zweiten Teils der AO nicht erfasst. Sachverhalt Das Finanzamt nahm eine Organgesellschaft ...mehr

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Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Option zur Umsatzsteuer

Leitsatz Im Fall der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gem. § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zins...mehr

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Ausübung des Vorsteuerabzugs erst mit Rechnung; keine Rückwirkung auf Besteuerungszeitraum der Entstehung des Rechts; gilt auch für Berechnung der Nachzahlungszinsen (zugunsten) (zu § 233a AO)

Leitsatz Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO 1977 an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnend...mehr

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Vorsteuerabzug erst mit Rechnung;Verzinsung nach § 233a AO

Leitsatz Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zi...mehr

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Zinsberechnung bei geänderter Steuerfestsetzung

Leitsatz Bei Änderung einer Steuerfestsetzung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer für die Zinsberechnung maßgebend. Sachverhalt Ändert das Finanzamt einen Steuerbescheid, ist für die Zinsberechnung bei der Vollverzinsung (§ 233a AO) der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und der vorher festgesetzt...mehr

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Keine Rückwirkung der Ausübung des Vorsteuerabzugs auf das Entstehungsjahr (zu § 15 Abs. 1 UStG)

Leitsatz Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Konsequenzen für die Praxis Die Entscheidung bestätigt die bisherige Praxis zu § 15 US...mehr

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Keine Rückwirkung der Ausübung des Vorsteuerabzugs auf das Entstehungsjahr

Leitsatz Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Sachverhalt Die Terra Baubedarf GmbH bezog im Jahr 1999 Dienstleistungen. Die Rechnung...mehr

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Nachzahlungszinsen in Fällen der Gewinnverlagerung

Leitsatz Wird ein Veräußerungsgewinn vom Finanzamt nachträglich einem anderen Kalenderjahr zugeordnet, fallen im Regelfall sowohl Erstattungszinsen (für das frühere Jahr) als auch Nachzahlungszinsen (für das Jahr, dem der Gewinn endgültig zugerechnet wurde) an. Nach Auffassung des FG steht dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf teilweisen Erlass der Nachzahlungszinsen zu, so...mehr

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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei späterer Option zur Steuerpflicht

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht, wenn die Zinsforderung darauf beruht, dass der Steuerpflichtige nachträglich - aber vor dem 31.12.1995 - auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes verzichtet hat. Konsequenzen für die Praxis § 233a UStG ist als strenge Vorschrift konzipiert. Ihre Folgen sind unerfreulich und auch im Billigk...mehr

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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei späterer Option zur Steuerpflicht

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht, wenn die Zinsforderung darauf beruht, dass der Steuerpflichtige nachträglich – aber vor dem 31.12.1995 – auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes verzichtet hat. Sachverhalt Der Kläger veräußerte im Januar 1992 die Betriebsstätte einer GmbH für 900000 DM. Die gesetzliche Umsatzsteuer sollt...mehr

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Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung kein rückwirkendes Ereignis/Nachzahlungszinsen nicht sachlich unbillig

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht, wenn die Zinsforderung darauf beruht, dass der Steuerpflichtige nachträglich – aber vor dem 31.12.1995 – auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes verzichtet hat. Normenkette § 227 AO , § 233a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 5 AO , Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO , § 102 FGO , § 4 Nr. 9 Buchst. a US...mehr

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Zinsen nach § 233 a AO bei geänderter Steuer- und Zinsfestsetzung

Leitsatz Erstattungszinsen auf Steuererstattungsforderungen gem. § 233 a AO gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Nachzahlungszinsen hingegen waren vor 1999 Sonderausgaben und sind ab 1999 steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen. Werden Steuerfestsetzungen und daran anknüpfende Zinsfestsetzungen gem. § 233 a Abs. 5 AO geändert, kommt es f...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

Leitsatz Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar. Sachverhalt Der Kläger betrieb in einem ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau gehörenden Wohn- und Geschäftshaus einen Einzelhandel. Zum 1.7.1995 verpachtete...mehr

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Zinsen: Rückwirkender Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 der Sonderausgabenabzug für Zinsen auf Steuernachforderungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 weggefallen ist. Außerdem ist der Vorwegabzug für Vorsorge- aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V....mehr

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Umsatzsteuer: Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei fälschlich geltend gemachter Vorsteuer

Leitsatz Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen für zu Unrecht in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge ist zumindest nach Auffassung des Finanzgerichts zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die dem Vorsteuerabzug entsprechenden Beträge zuvor an den Rechnungsaussteller als Umsatzsteuer entrichtet worden sind. Generell ist zu beachten, dass durch Vorsteuererstattung erlangte Liqu...mehr

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Allgemein

Leitsatz Dass Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, ist bereits durch die Rechtsprechung geklärt und damit nicht ernstlich zweifelhaft i.S. einer Vollziehungsaussetzung. Link zur Entscheidung BFH, Beschluss v. 12.5.2003, V B 265/02, BFH/NV 2003 S. 1350 [1].mehr

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Nachzahlungszinsen bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung

Leitsatz Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2 a AO 1977. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977. Problematik Der Unternehmer hatte während einer Betriebsprüfung im Jahre 1996 auf ...mehr

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Nachzahlungszinsen bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung

Leitsatz Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 233 a Abs. 2 a AO 1977. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO 1977. Sachverhalt Der Kläger hatte 1996 während einer Betriebsprüfung auf die Steuerf...mehr

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Vorsicht: Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsatz kein rückwirkendes Ereignis!

Leitsatz 1. Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 233a Abs. 2 a AO. 2. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977. Normenkette § 233a AO , § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG , § 9 Abs. 1 UStG Sachverhalt Der K...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nachzahlungszinsen auch bei rechtsirrtümlich verspäteter Umsatzsteuererklärung und -zahlung

Leitsatz Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO 1977 in der ab 1997 geltenden Fassung setzt voraus, dass sich zwischen der festgesetzten Steuer und einer vorangegangenen Festsetzung ein Unterschiedsbetrag ergibt. Freiwillige Zahlungen des Steuerpflichtigen auf die Steuerschuld vor deren Festsetzung sind für die Zinsberechnung nach dem Soll-Prinzip grundsätzli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung oder vergleichbarem Sachverhalt

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a – in der ab 1997 geltenden Fassung setzt voraus, dass sich zwischen der festgesetzten Steuer und einer vorangegangenen Festsetzung ein Unterschiedsbetrag ergibt. Freiwillige Zahlungen des Steuerpflichtigen auf die Steuerschuld vor deren Festsetzung sind für die Zinsberechnung nach dem Soll-Prinzip grundsätzlich u...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nachzahlungszinsen keine Umsatzsteuer

Leitsatz Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer haben nicht den Charakter von Umsatzsteuern. Ihre Festsetzung verstößt deshalb nicht gegen Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG. Sachverhalt Das Finanzamt erhöhte nach einer Außenprüfung bei einem Unternehmer den Eigenverbrauch für PKW und Telefon und setzte in dem geänderten Umsatzsteuerbescheid 1996 gem. § 233a AO Nachzahlung...mehr

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Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind keine "Umsatzsteuer"

Leitsatz Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer haben nicht den Charakter von Umsatzsteuer. Ihre Festsetzung verstößt deshalb nicht gegen Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL. Normenkette § 233a AO , Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL Sachverhalt Das FA änderte nach einer Außenprüfung den Umsatzsteuerbescheid der Klägerin und setzte Nachzahlungszinsen gegen die Klägerin fest. Die Klägerin hielt ...mehr

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Erlass von Nachforderungszinsen zur Körperschaftsteuer

Leitsatz Die Möglichkeit eines Erlasses aus Billigkeitsgründen besteht auch hinsichtlich von Nachforderungszinsen. Eine freiwillige Zahlung der Steuerpflichtigen vor Wirksam werden der Steuerfestsetzung stellt einen sachlichen Billigkeitsgrund für den Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO dar. Nachzahlungszinsen sind nur für den Zeitraum bis zum Eingang der freiwilligen...mehr

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Abzug bezahlter Nachzahlungszinsen trotz zwischenzeitlicher vorläufiger Erstattung

Leitsatz 1. Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO, die bis zum 31.12.1998 beim Steuerpflichtigen abgeflossen waren, waren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG a.F. auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie später aufgrund eines erfolgreichen Antrags auf Aufhebung der Vollziehung des Zinsbescheids vorläufig erstattet wurden. 2. Wird der Zinsbescheid später aufgehoben oder werden d...mehr

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Abziehbarkeit der Vorsteuer im Jahr des Leistungsbezugs oder erst bei Erhalt der Rechnung

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: "Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gem. Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der 6. EG-RL die Rechnung besitzt, oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuer...mehr

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Zeitpunkt der Verkündung eines Steuergesetzes

Leitsatz Das JStG 1997 vom 20.12.1996 ist durch Ausgabe des BGBl am 27.12.1996 verkündet worden. Normenkette Art. 82 GG , § 10d EStG , § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO , § 233a Abs. 2a AO , Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO Sachverhalt Das FA hatte zunächst Nachzahlungszinsen zur ESt 1995 i.H.v. 335 DM bestandskräftig festgesetzt. Am 18.3.1998 erließ es auf Antrag der Klägerin einen nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachzahlungszinsen bei nicht unterschriebener Steuererklärung

Leitsatz 1. Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht. 2. Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird. Normenkette § 125 AO , ...mehr

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Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ohne Zins- oder Steuerfestsetzung

Leitsatz 1. Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO 1977 waren nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. auch ohne Zins- oder Steuerfestsetzung im Jahr der Zahlung dem Grunde nach als Sonderausgaben absetzbar. 2. Die Höhe des Sonderausgabenabzugs richtet sich nach der Höhe der endgültig festgesetzten Nachzahlungszinsen. Normenkette § 233a AO , § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. Sachverhalt Die Kläge...mehr

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Verspätungszuschlag setzt nicht sofortige Bearbeitung durch FA voraus – Heilung von Formmängeln nach Erhebung einer Untätigkeitsklage zulässig

Leitsatz 1. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist grundsätzlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn das FA die Veranlagung erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Steuererklärung vornimmt, der Steuerpflichtige zuvor aber eine großzügig gewährte Fristverlängerung um mehr als ein halbes Jahr überzogen hatte (Anschluss an BFH-Urteil vom 19.6.2001, X R 83/98, BStBl II 200...mehr

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Erlaß von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

Kommentar Werden Einkünfte, die zunächst im Veranlagungszeitraum 1988 der Einkommensteuer unterworfen worden waren, nachträglich im Veranlagungszeitraum 1989 besteuert, ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen sachlich unbillig ( Zinsen auf Steuern ). Link zur Entscheidung BFH, Urteil vom 15.10.1998, IV R 69/97 Anmerkung: Die Entscheidung betrifft einen selbständig Tätigen, de...mehr

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Zinserlaß bei Fehler des Finanzamts und fehlendem Zinsvorteil

Kommentar Eine (schuldhaft) verzögerte Bearbeitung einer Steuererklärung steht einer Zinsfestsetzung nach § 233 a AO nicht entgegen (u. a. BFH, Beschluß v. 4. 11. 1996, BFH/NV 1997 S. 458); auch die Erhebung solcher Nachzahlungszinsen ist nicht unbillig (u. a. BFH, Urteil v. 19. 3. 1997, BStBl 1997 II S. 446). Aus welchen Gründen es zu einer Korrektur einer Steuerfestsetz...mehr