Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 3 Fazit

Die bisherige Regelung in § 20 DGUV-V 1 hat Fragen der Mitbestimmung bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten zunächst virulent werden lassen. Die früher vorherrschende Meinung, dass die Zahl und die Auswahl der Beauftragten mitbestimmungsrechtlich alleine der ("schwächeren") Mitwirkung unterliegen, lässt sich unter den aktuell gegebenen Umständen der Regelung als solc...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmung bei der Berufung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung Überblick Die DGUV-V 1 ergänzt die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 SGB VII) um weitere Kriterien (§ 20 Abs. 1 DGUV-V 1). Die Regelungen rund um die Sicherheitsbeauftragten sind im Wandel, damit werden auch in nächster Zeit die konkretisierenden Vorschriften der DGUV wohl angepasst werden. Während der Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 S...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.3 Umsetzung der Mitbestimmung – Mustertext einer Betriebsvereinbarung

Es empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 77 BetrVG im Rahmen der der Mitbestimmung unterliegenden Aspekte. Auch und gerade um der Situation gerecht zu werden, dass verschieden "starke" Mitgestaltungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang wirken können.[1] Hier ein Mustertext einer solchen Betriebsvereinbarun...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.2 Rechtslage mit aktueller Konkretisierung durch die DGUV-V 1

Mit der Konkretisierung der Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in § 20 Abs. 1 DGUV-V 1 wird nicht mehr zur Mitbestimmung gesagt, als bislang im Gesetz steht. Jedoch ist hier auf die Rechtsprechung des BAG zurückzugreifen: In seiner oben bereits angesprochenen Entscheidung vom 18.3.2014 (1 ABR 73/12) führt das BAG aus: Die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 1.1 Gegenstand der Regelung

Die Regelungen des § 22 Abs. 1 Satz SGB VII sind Gegenstand eines aktuellen Gesetzgebungsverfahrens und werden grundlegend reformiert. Zuvor waren in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsg...mehr

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Mitwirkung und Mitbestimmun... / 1.2 Folgen der DGUV-Regelung

Die erforderliche Zahl der Sicherheitsbeauftragten hat durch diese Regelung zugenommen, ohne dass die Bereitschaft der Mitarbeiter unbedingt gewachsen ist dieses Amt übernehmen zu wollen. Zwar mag "räumlich, zeitlich und fachlich" noch eingrenzbar sein – wie nahe ist denn die erforderliche "Nähe"? Das Kriterium "im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren" ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3.3 Versäumnis der Zielvorgabe

Das bloße Fehlen von Zielen begründet nicht automatisch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf den Bonus. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Pflicht zur Zielfestlegung verletzt hat und ob dem Arbeitnehmer hieraus ein Schadensersatzanspruch zusteht. Liegt die Initiativlast für die Zielfestlegung beim Arbeitgeber und kommt dieser seiner Pflicht nicht nac...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Ausnahme des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB).[1] Häufig kann der Dienstverpflichtete seine Arbeitskraft nicht kurzfristig anderweitig verwerten, ist zugleich aber auf die Vergütung als elementare Einkunftsquelle für seinen Lebensunterhalt angewiesen. Hinweis § 615 BGB stellt zwar keine eigenständige Anspruchsgrundlage d...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.4 Folgen der Verletzung der Aufzeichnungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Verletzt der Arbeitgeber seine Aufzeichnungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten, so können daraus weitreichende Folgen eintreten:mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Gegenüber dem KBR

Rz. 5 Die KJAV hat im Verhältnis zum KBR dieselbe Stellung wie die GesJAV zum GesBR.[1] Auch die KJAV ist kein selbstständiges, neben dem KBR bestehendes betriebsverfassungsrechtliches Organ mit selbstständigen Vertretungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber. Sie hat keine eigenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und kann ihre Aufgaben nur durch und über den KBR wahrnehmen...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Strukturentscheidungen

Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, Ausgliederungen, Rechtsformwechsel ist ebenfalls nur unter Mitwirkun...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.2 Keine überflüssigen Regelungen

Hinweis Auslegungsprobleme Grundsätzlich sollten jedoch keinesfalls Bestimmungen in die Satzung integriert werden, die lediglich das Gesetz wiederholen, da hier immer wieder Unsicherheiten und Auslegungsprobleme auftreten, wenn das Gesetz nicht wörtlich wiedergegeben wird oder sich später ändert. Im Übrigen wird die Satzung durch solche überflüssigen Bestimmungen unnötig aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Beitrag aus VerwalterPraxis
Zwangsvollstreckung gegen e... / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde der M hat Erfolg! Die Ermächtigung zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) greife in geschützte Rechte der M ein. Denn bei an sich vertretbaren Handlungen müsse die Vollstreckung nach § 888 ZPO durchgeführt werden, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet habe oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.3 Anschreibeverfahren (Art. 182 UZK; 150 DelVO)

Rz. 108 Zu einer weitergehenden Vereinfachung bei der Abwicklung von Zollverfahren führt die Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders. Dadurch können Waren ohne Mitwirkung der zuständigen Zollstelle in ein Zollverfahren überführt werden, Darüber hinaus eröffnet eine damit verbundene Gestellungsbefreiung die Möglichkeit, dass die Waren mit der Anschre...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.1 Vertretungsbefugnis

Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis üblich ist entweder die Alleinvertretungsberechtigung oder die Gesamtvertretungsberechtigung von 2 Geschäftsführern bzw. die Gesamtvertr...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 BGB ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gem. § 888 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken. Der Vollstreckung steht nicht entgegen, wenn der Erbe den Notar beauftragt hat, ohne...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Nicht die JAV, sondern ausschließlich der BR ist zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten befugt.[1] Damit die JAV in Angelegenheiten, die sie betreffen, die Möglichkeit hat, auf Entscheidungen des BR Einfluss zu nehmen, nimmt sie mit abgestuften Beteiligungsrechten an den BR-Entscheidungen teil. § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gibt der JAV das Recht, einen Ve...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 1.2 Mitwirkung des Betriebsrats

Für die Erledigung aller in § 70 Abs. 1 BetrVG genannten Aufgaben muss sich die JAV des Betriebsrats bedienen. Ohne ihn kann sie nach außen, insbesondere auch gegenüber dem Arbeitgeber, nicht tätig werden. Damit die JAV ihre Aufgaben sachgerecht erledigen und sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen kann, muss der Betriebsrat die JAV seinerseits rechtzeitig u...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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zfs 05/2026, Verletzung der... / 3 Anmerkung:

Die Mitwirkung an der Prüfung, ob eine einmal eingetretene, zu Leistungen des VR führende Berufsunfähigkeit des VN wieder entfallen ist, fällt verständlicherweise schwer. Dennoch handelt es sich um eine nach den heute verwendeten AVB um eine sanktionsbewehrte (Aufklärungs-)Obliegenheit: § 10 Abs. 1 AVB-BU sieht vor, dass der VR nicht leistet, "solange" der VN seine Mitwirkun...mehr

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AGS 05/2026, Streitwert ein... / II. Zulässigkeit der Erinnerung

Die von der Klägerin eingelegte Erinnerung war nach Auffassung des Einzelrichters des BFH zulässig, weil Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden könnten und somit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang bestehe (s. BFH AGS 2024, 508 [Hansens] = zfs 2025, 39 m. Anm. Hansens)...mehr

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zfs 05/2026, Verletzung der... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einem im Jahre 1999 abgeschlossenen Vertrag über eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf Leistung in Anspruch. Die AVB enthielten in § 11 die Regelung, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bestehenden Mitwirkungspflichten zur Leistungsfreiheit der Versicherung f...mehr

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AGS 05/2026, Fragen und Lös... / II. Terminsgebühr

Für die Mitwirkung an der telefonischen Besprechung mit dem Klägervertreter ist dem Beklagtenvertreter nach Vorbem. 3 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VV eine Terminsgebühr angefallen. Das vom Klägervertreter angeregte Gespräch war auf die Erledigung des Berufungsverfahrens gerichtet, indem der Kläger-Anwalt eine Einigung über die Klageforderung vorgeschlagen hat. Dem steht nicht entgegen,...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.3 Die Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

Rn 74 Der aus dem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer haftet gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a auch für Schäden von Neugläubigern, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind, wenn die durch seine Antragspflicht geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage in der Zeit der Schadensentstehung noch fortbesteht.[222] Obwohl e...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / aa) Zessionsrecht

Die Konstellation zwischen Zessionar und Zedent stimmt mit derjenigen zwischen Nachlassschuldner und Erbe bzw. Erbprätendent insoweit überein, als es in beiden Konstellationen zu einem Wechsel in der Rechtszuständigkeit ohne Mitwirkung oder überhaupt Kenntnis des Schuldners kommt. Aufgrund ebendieser fehlenden Beteiligung an dem Rechtsübergang sieht das Zessionsrecht als sac...mehr

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AGS 05/2026, Anfall und Ers... / III. Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und 3 Nr. 2 VV entsteht die Terminsgebühr für die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einer Besprechung, die auf die Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens gerichtet ist. Der Gesetzgeber hat diese Terminsgebühr eingeführt, um eine außergerichtliche Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens gebührenrechtlich attraktiver zu ma...mehr

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zfs 05/2026, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Senat hat die Parteien mit Beschl. v. 6.8.2025 darauf hingewiesen, dass beabsichtigt sei, die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des LG S vom 11.2.2025 gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die tragenden Gründe dieses Hinweisbeschlusses lauten wie folgt: … Entgegen der von der Bekl. in ihrer Berufungsbegründung vertretenen Auffassung steht die Rechtskraft des vom Kl. ...mehr

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FF 05/2026, Der Zeithorizon... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die wertmäßige Rückforderung einer Zuwendung an ein Schwiegerkind nach dem zwischenzeitlichen Scheitern der Ehe. [2] Die Antragsteller sind die Schwiegereltern des Antragsgegners. Sie haben letzterem und ihrer seinerzeit mit ihm verheirateten gemeinsamen Tochter im Jahr 2020 ein damals noch unbebautes Grundstück im Wege eines notar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Dritten (Abs. 3)

Rz. 29 Die LSt-Außenprüfung kann auch bei einem Dritten durchgeführt werden, der nach § 38 Abs. 3a EStG die Pflichten des Arbeitgebers hat. Nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG hat derjenige, gegen den sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers richten und der diese Ansprüche in Geld erfüllt, ohne Arbeitgeber zu sein, die Pflichten eines Arbeitgebers. Außerdem kann das FA nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Gru...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Die Tarifautomatik und das ... / 2.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Herr F. ist Sekretär an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.3 Vergleich Erbvertrag und Gemeinschaftliches Testament

Nach § 2274 kann der Erblasser mit einer anderen Person in notarieller Form einen Erbvertrag schließen (§ 2276 BGB). Im Folgenden soll in einer Gegenüberstellung ein Vergleich zwischen dem Erbvertrag und dem gemeinschaftlichen Testament vorgenommen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Frager... / 3 Sonstige Pflichten

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten. Hierzu zählen das beschriebene Fragerecht und die Offenbarungspflichten. Das Anbahnungsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass zwischen den Parteien keine Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt) bestehen. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.3 Vereinigung

Grundsätzlich ist auch bei der Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich. Ein Wohnungseigentümer kann also 2 oder mehrere in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen, selbst wenn das neu gebildete Wohnungseigentum nicht in sich abgeschlossen ist. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht (EG 3)

Das Tätigkeitsmerkmal ist abzugrenzen gegenüber der "einfachen Tätigkeit" der EG 2. Das bedeutet, dass die Tätigkeit eine Einarbeitung erfordert, die über den Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht, die für die bloße Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind. Zu fordern sind strukturierte, vertiefte Vermittlung von fachbezogenen Kenntniss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde verneint:

bei Auszahlung von Schlüsselzuweisungen [1] Die Auszahlung von Schlüsselzuweisungen erfüllt nicht das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit", obwohl der Sachbearbeiter rein rechnerisch einen sehr großen Betrag verwaltet. Maßgeblich hierfür ist, dass sich die Höhe der mischhockzugewiesenen Mittel genau aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Der Sachbe...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 2 Die Entgeltgruppen 1 bis 4

Die Tätigkeitsmerkmale erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Länder übernommen. Der dort ausgebrachte, nicht abschließend...mehr