Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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FF 03/2026, Die Rechtstellung des Kindes im Wechselmodell - Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz

Daniela Schröder Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 269 1. Aufl. 2022, Gieseking-Verlag Bielefeld, 308 S., brosch., 74 EUR ISBN 978-3-7694-1263-5 Das Wechselmodell ist ein Reizthema, dass bereits seit einer ganzen Reihe von Jahren die breite Öffentlichkeit polarisiert und die rechtswissenschaftliche Fachdiskussion ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.4 Einkünfte aus dem Handel, soweit nicht [...] (Nr. 4)

Bei einer Handelstätigkeit ist eine komplexe Untersuchung (Grundvermutung und Gegenbeweis) anzustellen. Bei einem Bezug vom Inländer oder von einer nahestehenden Person liegt grundsätzlich eine passive Tätigkeit vor. Folgende Ausnahmen sind möglich: das Geschäft wird im Rahmen eines qualifizierten Geschäftsbetriebs abgewickelt und bei diesem Geschäft liegt keine schädliche M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Aktivkatalog ab 2022

Der Aktivkatalog läßt sich wie folgt gliedern: Übersicht Aktivitätskatalogmehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.6 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung, ausgenommen [...] (Nr. 6)

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um eine passive Tätigkeit. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Verwertung eigener Forschungs- oder Entwicklungsarbeit ohne schädliche Mitwirkung des Inländers oder einer ihm nahestehenden Person. Ob damit eine vollständige Umsetzung der Richtlinie erfolgt, ist fraglich. Denn der Passivkatalog der ATAD-...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.5 Systematische Einordnung

Die Regelungen zur Feststellungslast zeigen deutlich: Grundsätzlich trägt das Finanzamt die Beweislast für die Aktivierung. Unzureichende Mitwirkung kann jedoch zu einer faktischen Beweislastverschiebung führen. Indizien reichen aus, wenn die Tatsachenermittlung durch fehlende Mitwirkung erschwert wird. Praxis-Tipp Sorgfältige Dokumentation Die Praxis verlangt daher eine sorgfält...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Die Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt analog der Behandlung der §§ 13 und 14 EStG. Allerdings zählt die Finanzverwaltung Lizenzeinnahmen aus der Züchtung/Lizenzierung von Pflanzen vorrangig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG und damit ist auch die Frage einer schädlichen Mitwirkung zu prüfen.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 44 Der Arbeitnehmer hat nach § 6 Abs. 2 EFZG dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Rz. 45 Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers besteht danach bereits dann, wenn aufgrund der Ereignisse, die zu der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt haben, ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt;...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 1 Mitwirkung der verschiedenen Unternehmensbereiche

Praxis-Beispiel Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie Viele Unternehmen haben sich verpflichtet, Klimaneutralität zu erreichen. Ein Schritt ist hierbei die Reduktion der eigenen direkten Emissionen und des Energieverbrauchs im Tagesgeschäft. Hierfür müssen auch bestehende Prozesse neu bewertet sowie die Lieferkette betrachtet werden. So sind neben den Bereichen, die Em...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

§ 83 BPersVG schafft die Möglichkeit zu vorläufigen Maßnahmen in Eilfällen. Dies entspricht der bisherigen Regelung des § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. i. V. m. § 69 Abs. 5 BPersVG. Der Begriff "Mitwirkung" ist im Bundespersonalvertretungsgesetz ein terminus technicus. Ist von "Mitwirkung" die Rede, ist das Verfahren nach § 72 BPersVG zwingend durchzuführen. Im Betriebsverfassungsg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 79 Abs. 7 SächsPersVG schafft für die Fälle der Mitbestimmung die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Die Voraussetzungen und die weitere Abfolge entspricht dem Bundesrecht. Für das Verfahren der Mitwirkung verweist § 76 Abs. 6 SächsPersVG auf die Regelung des § 79 Abs. 7 SächsPersVG und schafft damit für die Fälle der Mitwirkung die Rechtsgrundlage für vorläufige R...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Bayern

Für die Mitbestimmungsfälle ist in Art 70 Abs. 7 LPVG Bay und für die Mitwirkung in Art. 72 Abs. 6 LPVG Bay durch einen Verweis auf Art 70 Abs. 7 LPVG Bay geregelt. Die Regelungen und die Voraussetzungen entsprechen der Bundesnorm.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hessen

§ 64 Abs. 3 HPVG bildet die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Die Möglichkeit derartiger vorläufiger Maßnahmen erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Beteiligungsrechte, die der Anhörung und der Mitwirkung unterliegen. § 64 Abs. 3 HPVG verweist lediglich auf die Verfahren nach §§ 76-73 HPVG. Für die wortgleiche Fassung in § 73 HPVG a. F. hat der Hesssiche VGH ent...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 88 Abs. 4 LPVG BW öffnet sowohl in den Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 76-78 Abs. 1 LPVG BW als auch in Mitwirkungsangelegenheiten nach §§ 82 und 83 LPVG BW die Schaffung vorläufiger Regelungen. Die Voraussetzungen entsprechen den Regelungen zu § 76 BPersVG für die Fälle der Mitbestimmung bzw. § 83 BPersVG für die Fälle der Mitwirkung. Ein guter Beispielsfall für die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Berlin

§ 84 Abs. 4 LPVG Berlin enthält eine der Bundesnorm entsprechende Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Diese Rechtsgrundlage gilt aber nur im Rahmen des § 84 für den Bereich der Mitwirkung. Im Zusammenhang mit der Mitbestimmung befindet sich in § 79 LPVG Berlin weder eine entsprechende Vorschrift noch im Zusammenhang mit der Aufzählung der Mitbestimmungsfälle in §§ 85 ff...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 1.1.2.1 Ehegatten

Häufig vermieten Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehende Wohnung und sind im Mietvertrag entsprechend als Vermieter benannt und haben den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kündigung muss von beiden ausgesprochen werden.[1] Möglich ist zwar, dass die Kündigung nur von einem der (mehreren) Vermieter ausgesprochen wird. Voraussetzung ist aber, dass die übrigen Vermieter ihre Z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Für das Land Bremen schafft § 58 Abs. 3 LPVG Bremen die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen in den Fällen der Mitbestimmung. Da die Mitwirkung im LPVG Bremen nicht vorgesehen ist, bedarf es auch keiner entsprechenden Regelung. Die Durchführung von Dienstplänen kann unter der Voraussetzung der Dringlichkeit gemäß § 58 Abs. 3 LPVG Bremen eine vorläufige Maßnahme sein. Die...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 3. Verfügungsberechtigte

Als Verfügungsberechtigter gilt eine Person, die ohne die Funktion eines gesetzlichen Vertreters zu haben, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und nach außen als Verfügungsberechtigter auftritt (BFH v. 13.3.2003 – VII R 46/02, BStBl. II 2003, 556). Eine rechtliche Verfügungsmacht besteht auch...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / b) Antragsrecht

Rz. 83 Aufgrund des Überweisungsbeschlusses hat der Pfändungsgläubiger ein Antragsrecht (§ 181 Abs. 2 ZVG).[76] Rz. 84 Zum Nachweis muss er den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorlegen und, falls die Erbengemeinschaft im Grundbuch noch nicht eingetragen ist, einen Erbschein oder ein öffentliches Testament mit öffentlich beglaubigtem Eröffnungsprotokoll. Rz. ...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 3. Wirkung der Pfändung

Rz. 120 Entgegen der Wirkung bei der Pfändung des Erbanteils tritt der Pfändungsgläubiger nach der Pfändung des Anteils des schuldnerischen Gesellschafters an der GbR nicht als dinglicher Mitberechtigter in die Gesellschaft ein, da dies dem Wesen der Gesellschaft fremd ist.[102] Rz. 121 Der schuldnerische Mitgesellschafter bleibt weiterhin Gesellschafter mit allen Rechten und...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / III. Pfändung

Rz. 46 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts erfolgt im Wege der Rechtspfändung (§ 857 Abs. 1 ZPO). Die Pfändung wird mit Zustellung an den Käufer (= Schuldner) bewirkt, da ein Drittschuldner nicht vorhanden ist (§ 857 Abs. 2 ZPO). Der Eigentümer (= Verkäufer) des Grundstücks ist kein Drittschuldner, da sich der Rechtserwerb ohne seine Mitwirkung vollzieht.[48] Die Pfändung d...mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.5 Geschäftsordnung (Abs. 5)

Rz. 9 Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Regelung ist verpflichtend und räumt dem Beirat kein Ermessen ein. Die Funktion der Geschäftsordnung ist es, das Verfahren bei der Arbeit des Beirats zu regeln. Eine Mitwirkung Dritter an der Geschäftsordnung entfällt; staatliche Genehmigungsvorbehalte existieren nicht. Zum Inhalt der Geschäftsordnung gehören u. a. Regeln...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / V. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 19 Der Nießbrauch ist der Zwangsvollstreckung unterworfen und deshalb insolvenzfähig. Der Insolvenzverwalter ist anstelle des Nießbrauchsberechtigten verfügungsberechtigt; er bedarf deshalb zur Bewilligung der Löschung des Nießbrauchs keiner Mitwirkung des Nießbrauchsberechtigten.[19] Rz. 20 Der Insolvenzverwalter kann nicht über das Stammrecht verfügen, er kann jedoch di...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Unterrichtungspflicht Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.1.1 Beteiligte

Rz. 12 Für die Leistungserbringer sind deren Spitzenorganisationen zur Mitwirkung am Vertragsschluss aufgerufen. Im Gegensatz zu § 132a sind auch die vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 43) und die stationären Rehabilitationseinrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 103 SGB V) zu beteiligen. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass die Leistungen der außerklini...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Die Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer u. a. in Arbeit, Schule/Beruf und Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgegebene Ziel bezieht sich auf die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. §§ 90 bis 150a SGB IX. Aus § 4 Abs....mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Nachlassgläubiger – Eigengläubiger

Rz. 6 Nachlassgläubiger ist derjenige, der bereits vor dem Erbfall einen Anspruch gegen den Erblasser hatte. Rz. 7 Eigengläubiger ist derjenige, der erst nach dem Erbfall gegen den Erben einen Anspruch erlangt hat. Rz. 8 Vor Annahme der Erbschaft kann der Eigengläubiger nur in das Eigenvermögen des Schuldners vollstrecken und nicht in den Nachlass (§ 778 Abs. 2 BGB). Sollte de...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.1 Grundlagen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sind verpflichtet, in jedem Land ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c (in der bis zum 29.12.2025 geltenden Fassung) gemeinsam durchzuführen (Satz 1). Darin ist zu prüfen, ob und ggf. welche ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Pflegefachpersonen übertrag...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3 Begriff der notwendigen Sozialleistungen

Rz. 5 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in Gemeinschaften und Lebensbereichen einbezogen sind. Es geht nicht nur um die Teilnahme an Aktivitäten, sondern auch darum, sich zugehörig und beteiligt zu fühlen. Der Mensch mit Behinderung bzw. drohender Behinderung will im Z...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.5 Lichtbild (Abs. 5)

Rz. 55 Die Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen (Satz 1). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die eindeutige Zuordnung der Krankenversichertenkarte zum jeweiligen Karteninhaber verbessert und damit ein Missbrauch der Karte verhindert werden (BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 291). Die Verpflichtung, die Karte mit einem Lichtbild zu versehe...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.2 Mitwirkungsrecht der Pflegebedürftige (Satz 2)

Rz. 54 Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Vorschläge sind Pflegebedürftige sowie – falls sie im Einzelfall an der Versorgung mitwirken – ambulante Pflegeeinrichtungen zu beteiligen; Satz 2. Rz. 55 Mit der Regelung in den Satz 2 erhält der Pflegebedürftige daher ausdrücklich ein Recht auf Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der nach Satz 1 gemachten Vorschläge....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.65 Mitwirkung bei der Festlegung der Einzelheiten der Risikomanagementsysteme (Nr. 46)

Rz. 74 Eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2020[1] mit Wirkung zum 1.1.2021 statuiert § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 46 FVG für das BZSt eine Zuständigkeit für die Mitwirkung an Einzelheiten des Risikomanagementsystems (RMS) der Finanzverwaltung. Mithilfe des RMS filtern die Finanzbehörden risikoarme Steuerfälle aus und unterstützen die Veranlagungsarbeiten insbesondere mit Abbruch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.67 Koordinierung von und Mitwirkung an internationalen Risikobewertungsverfahren im Sinne des § 89b AO (Nr. 46b)

Rz. 76 Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024[1] mit Wirkung zum 28.3.2024 neu aufgenommen wurde die Zuständigkeit des BZSt für die Koordinierung von und Mitwirkung an internationalen Risikobewertungsverfahren i. S. des § 89b AO, der ebenfalls mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt wurde. Internationale Risikobewertungsverfahren sind freiwillige internationale Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Mitwirkung an Außenprüfungen (Nr. 1)

Rz. 4 Das BZSt wirkt an Außenprüfungen mit, die durch Landesfinanzbehörden (örtliche Behörden: FÄ) durchgeführt werden. Im Einvernehmen mit der zuständigen Landesfinanzbehörde kann das BZSt im Auftrag des zuständigen FA Außenprüfungen durchführen[1], insbesondere bei Prüfung von Auslandsbeziehungen und Prüfungen, die sich über die Grenzen eines Bundeslands hinaus erstrecken.[2]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.46 Zentrale Sammlung der Daten zu Konzernübersichten und Erteilung von Auskünften daraus (Nr. 31)

Rz. 55 Die örtlichen Landesfinanzbehörden sind gem. § 33 BpO zur Führung eines Konzernverzeichnisses nach einem bestimmten Muster verpflichtet. Die Daten der Konzerne, für die eine Mitwirkung des BZSt vorgesehen ist, waren dem BZSt schon bisher mitzuteilen. Die bisher dezentral und unterschiedlich geführten Konzernverzeichnisse sollen nun vereinheitlicht werden. Diese sollen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.1 Begriff der sozialen Einrichtung

Rz. 61 Die Steuerfreiheit der Kassen ist nur deshalb und nur insoweit gerechtfertigt, als es sich bei ihnen um soziale Einrichtungen handelt. Das bedeutet, dass die Kassen bei ihrer Tätigkeit in besonderem Maße soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Insbesondere müssen sie ihre Leistungen auf Fälle sozialer Notlagen beschränken. Dabei muss teils auf die soziale Notla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das BZSt mit Sitz in Bonn-Beuel ist im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.[1] Es hat vor allem Aufgaben im Zusammenhang mit den Besteuerungsverfahren. Dies sind Aufgaben vornehmlich ohne Leitungscharakter, die zweckmäßigerweise vom BZSt zentral erledigt werden können.[2] In fünf Abteilungen gegliedert ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 41 Abs. 2 und 3 BT-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 41 Abs. 2 BT-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des Verg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Nationaler Leitfaden für AMS / 5 Anforderungen an die Elemente eines AMS gem. NLA

Der Aufbau eines unternehmensspezifisches AMS sollte die im nationalen Leitfaden benannten Hauptelemente beinhalten, die sich sehr stark an den ILO-Leitlinien orientieren. Der nationale Leitfaden unterlegt sie mit 20 Elementen (s. Abb. 2) und beschreibt so das Rahmenkonzept eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Der dabei gewählte "Zuschnitt" sowie die Zuordnung der Elemente...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.3 Zusatzaufgabe; Projekt

Rz. 88 Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber neben den üblichen Daueraufgaben eine davon abgrenzbare zeitlich befristete Zusatzaufgabe übernimmt. Auch die Durchführung eines zeitlich begrenzten (Forschungs-)Projekts kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem dafür eingestellten Arbeitnehmer rechtfertigen. D...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.3 Vertragslaufzeit

Rz. 34 Ein sachlicher Grund muss nur für die Befristung als solche bestehen. Die vereinbarte Dauer der Vertragslaufzeit bedarf keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. [1] Rz. 35 Die Vertragsdauer ist für die Rechtfertigung der Befristung dennoch nicht völlig ohne Belang. Sie ist bedeutsam für die Prüfung des Sachgrunds, weil die vereinbarte Vertragslaufzeit neben anderen Ums...mehr