Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 33 Nach allgemein anerkanntem Völkerrecht darf kein Staat außerhalb seiner Staatsgrenzen auf fremdem Gebiet hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben (Grundsatz der formellen Territorialität). Dieses Verbot gilt sowohl für Zwangsakte als auch für sonstige hoheitliche Maßnahmen, sofern nicht völkerrechtliche Vereinbarungen eine ausdrückliche Erlaubnis enthalten. Es ist den de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.1 Sachaufklärungs-/Beweismittelbeschaffungspflicht (§ 90 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 37 Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO trifft die Beteiligten bei Vorgängen mit Auslandsbezug eine Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dabei haben sie alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.[1] Die zusätzlichen Befugnisse der Finanzbehörde, Auskunftsersuchen ins Ausland stellen zu können, verschiebt die Beweismittelbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.3.3 Nicht kooperierende Staaten und Gebiete

Rz. 48 Schließlich muss das Finanzinstitut in einem nicht kooperierenden Staat oder Gebiet tätig sein. Staaten und Gebiete gelten nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 AO (alt) als unkooperativ, wenn mit ihnen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 des OECD-Musterabkommens i. d. F. von 2005 vorsieht, sie keine Auskünfte in einem vergleichbaren Umfang ert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumenta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.1 Vergemeinschaftung aufgrund Gesetzes

Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr (sog. "geborene" Wahrnehmungsbefugnis). Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne dieser Vorschrift liegt nach Ansicht des BGH[1] vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenve...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

2. Rettungsweg Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs, ent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 4.3 Wann nach dem BMF Arbeitslohn vorliegt und wann nicht

Diese beiden BFH-Urteile hat das BMF[1] zum Anlass genommen, zur steuerlichen Behandlung von Rabatten, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, wie folgt Stellung zu nehmen: Danach sind Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Rabatte Arbeitslohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und sie im Zusammenhang mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 4 Ärztliche Untersuchung

Zunächst muss das Jugendamt den Minderjährigen über die Untersuchungsmethoden und auch rechtlichen Folgen der Altersbestimmung aufklären sowie bei Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung von Amts wegen zu unterziehen, über die Folgen einer Weigerung.[1] Folgende Untersuchungsmethoden werden u. a. angewandt: Röntgenuntersuchung der Hand und Schlüsselbeine, zahnärztliche Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.4 Geheimhaltungsinteressen

In jedem Fall wird die Akteneinsicht durch berechtigte Geheimhaltungsinteressen begrenzt. Dies gilt auch für Akteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder.[1] Solche ergeben sich aus dem Sozialgeheimnis und dem Weitergabeverbot.[2] Die personenbezogenen Daten Dritter müssen daher bei der Akteneinsicht geschützt werden. Dies kann durch Schwärzen oder Herausn...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 6 Exkurs: Deutscher Abschlussbericht zur "bürokratiearmen Umsetzung"

Der Abschlussbericht einer interdisziplinär besetzten Expertenkommission zielt darauf ab, eine unionsrechtskonforme, zugleich aber praxisnahe und aufwandsarme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland zu skizzieren.[1] Er beschreibt dabei ein dauerhaftes Spannungsfeld zwischen 1:1 Umsetzung und Bürokratiebegrenzung – insbesondere bei: Entgeltbegriff, Vergleic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 die vorherige Fassung aus der Einfügung des § 15a zum 1.7.2023 durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) ersetzt. R...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.2 Fälle mit verletztem Kooperationsplan

Rz. 37 Abs. 2 ist aus dem früheren § 15 Abs. 5 hervorgegangen. Die Regelung betrifft den Fall, in dem die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die aus dem Kooperationsplan folgenden Schritte zur Eingliederung in Arbeit nicht erbringt. Die seit dem 1.7.2026 wirksame Neuregelung sieht eine konkrete Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung vor, wenn der Leistungsb...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.2 Grundsätzliche Erwägungen zum Kooperationsplan

Rz. 33 Der Kooperationsplan soll ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem für den Leistungsberechtigten zuständigen Jobcenter zur Umsetzung des SGB II, das aufgrund des § 14 durch einen persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager repräsentiert wird, und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie ggf. der weiteren Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft begründen. ...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.1 Überblick über die Vorschrift nach dem 12. und 13. SGB II-ÄndG (1.7.2023/1.7.2026)

Rz. 29 Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode sah den Kooperationsplan als zentrales Element der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 a. F. wurde durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) ersetzt, um dadurch einen vertrauensvolleren Beratungs- und Integrationsproze...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des zum 1.7.2023 neu gefassten Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen ...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.8 Berechnung und Leistung

Rz. 400 Bei der Berechnung der Leistung nach Abs. 8 ist ggf. zu beachten, dass Ansprüche auf Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach Köpfen berechnet werden. Ein Darlehen soll aber nur der zivilrechtlichen Vertragspartei zu gewähren sein, das sog. Kopfteilprinzip gelte insbesondere in Bezug auf minderjährige Kinder nicht, weil sonst der gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 (Abs. 1) und mit Wirkung ...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.2 Vorausgehende Betreuung durch das Jobcenter

Rz. 61 Abs. 1 Nr. 2 setzt eine Aktivierung und intensive Betreuung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Eingliederungserfolg während der Dauer der Arbeitslosigkeit bis zum Förderungsbeginn, im Ergebnis mindestens aber über 2 Jahre voraus, auch wenn es sich dabei nicht mehr um eine über das Normalmaß hinausgehende Unterstützung mit vermittlerischen Aktivitäten handel...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änder...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.3 Potenzialanalyse (Abs. 1)

Rz. 36 Der Einbezug der Potenzialanalyse seit dem 1.8.2016 in Abs. 1 ist als eine gesetzliche Klarstellung anzusehen, durch die die gängige Praxis in den Jobcentern (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 SGB III) unmittelbar in die gesetzliche Regelung aufgenommen wurde. Ohne eine vorausgegangene Potenzialanalyse kann ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Kooperationsp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15a Verpfli... / 2.1 Gesprächsversäumnis und Verpflichtung nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 setzt ein Gesprächsversäumnis voraus. Ein solches Versäumnis liegt nicht nur vor, wenn die leistungsberechtigte, eingeladene Person auf die Einladung zum Gespräch nicht erscheint, sondern auch dann, wenn der Leistungsberechtigte nicht selbst zum Gespräch erscheint, aber der Termin von einem Bevollmächtigten wahrgenommen wird. Ebenso ist von einem Versäumn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die am 1.1.2005 aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Änderungen zum 6.8.2004 in Kraft getretene Vorschrift wurde mit zwischenzeitlichen Änderungen zum 1.8.2016 und erneut zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dre...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 13 Die Mitwirkung des Betriebsrats

Arbeitgeber sind bei ihrer Entscheidung über die Einführung eines Beurteilungsverfahrens grundsätzlich frei, soweit das Beurteilungsverfahren nicht bereits tarifvertraglich vereinbart wurde. Das gilt erst recht für die Einführung einer Vorgesetztenbeurteilung. Hat sich der Arbeitgeber jedoch für die Einführung entschieden, dann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei...mehr

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Vorgesetztenbeurteilung zie... / 4.1 Die wichtigsten Beurteilungskriterien

Führungskräfte haben zwar ähnliche Funktionen (Sach- und Kooperationsfunktionen), die aber je nach hierarchischer Einstufung eine unterschiedliche Bedeutung und Gewichtung haben. Dennoch dürfte es genügen, für alle Ebenen den selben Beurteilungsbogen zu verwenden.[1] Der unterschiedlichen Bedeutung einzelner Kriterien für die verschiedenen Ebenen und Funktionen kann man durc...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. Hingegen ist die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften nur mit Zustimmung aller Gesellschafter zulässig, sofern nicht eine abweichende Regelung dazu im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde. Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf der notariellen Beurkundung. Verträge zur Übertragung von Ante...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vorgesetztenbeurteilung zie... / 10 Die Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Vorgesetztenbeurteilung

In der Regel werden Vorgesetzte in Seminaren geschult, bevor sie ihre Mitarbeiter beurteilen. (Dies gilt zumindest bei der Einführung eines Beurteilungssystems.) Sie lernen das Beurteilungssystem kennen, erfahren, was sie alles bei Beurteilungen beachten müssen und üben, Beurteilungsgespräche[1] zu führen. So gerüstet, steigen sie in den Beurteilungsprozess ein. Eine ähnliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sicherheitsbeauftragter / 1 Aufgaben und Tätigkeiten

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da er die Aufgaben, die sich daraus ergeben, i. Allg. nicht alleine bewältigen kann, wird er u. a. vom Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie von Sicherheitsbeauftragten unterstützt. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das "Selbstanzeige-Vollstän... / a) Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Relevanz der Nichtabgabe von Steuererklärungen

Bevor wir auf die strafrechtlichen Folgen der Nichtabgabe von Steuererklärungen eingehen, wollen wir kurz darstellen, welche steuerlichen Folgen drohen. So kann bzw. muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), dem Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) auferlegen,[3] ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§§ 328 ff. AO), ein Gewerbeuntersag...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 2.7 Personalrats-/Betriebsratsbeteiligung bei außerordentlicher Kündigung mit Auslauffrist

Die Betriebs- bzw. Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer muss grundsätzlich wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen.[1] Stellt das Gesetz für die Mitwirkung des Betriebs- oder Personalrats bei der ordentlichen Kündigung schärfere Anforderungen auf als bei der a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2 Mitwirkung und Mitbestimmung rund um den Sicherheitsbeauftragten

2.2.1 Rechtslage ohne Konkretisierung durch die DGUV-V 1 Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII a. F. hat in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer "unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrates" Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Reformierung des § 22 SGB VII hebt diesen Schwellenwert grundsätzlich auf 50 Beschäftigte an, jedoch gilt dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.1 Grundsätzliches: Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die gesetzlich erzwungene Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist dabei das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich zu informieren oder anzuhören....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2 Erforderliche Beteiligung des Betriebsrats

2.1 Grundsätzliches: Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die gesetzlich erzwungene Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist dabei das schwächer ausgestaltete Recht:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 1 Die Regelung in § 20 DGUV-V 1 und deren Folgen

1.1 Gegenstand der Regelung Die Regelungen des § 22 Abs. 1 Satz SGB VII sind Gegenstand eines aktuellen Gesetzgebungsverfahrens und werden grundlegend reformiert. Zuvor waren in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.1 Rechtslage ohne Konkretisierung durch die DGUV-V 1

Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII a. F. hat in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer "unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrates" Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Reformierung des § 22 SGB VII hebt diesen Schwellenwert grundsätzlich auf 50 Beschäftigte an, jedoch gilt diese Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / Zusammenfassung

Überblick Die DGUV-V 1 ergänzt die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 SGB VII) um weitere Kriterien (§ 20 Abs. 1 DGUV-V 1). Die Regelungen rund um die Sicherheitsbeauftragten sind im Wandel, damit werden auch in nächster Zeit die konkretisierenden Vorschriften der DGUV wohl angepasst werden. Während der Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII d...mehr