Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.2 Geeignetheit und Notwendigkeit

Rz. 27 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 43 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 44 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfäll...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 68 Abgrenzung Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit – Pflegefall: BSG, Urteil v. 12.3.1985, 3 RK 15/84; BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK 45/83 u. 3 RK 33/84; BSG, Urteil v. 13.5.2004, B 3 KR 1/03 R 28; BSG, Urteil v. 7.7.2005, B 3 KR 40/04 R; Beschluss v. 7.11.2006, B 1 KR 32/04 R; Großer Senat, Beschluss v. 25.9.2007, GS 1/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 3.3.1988, L ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 4 Praxishinweise

Rz. 67 Die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. haben erhebliche praktische Bedeutung. Im Jahr 2018 sind mehr als eine Million Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. durchgeführt worden (Beckmann/Berneiser, ZKJ 2021, 4, 8 unter Bezugnahme auf den ASD-Report 2020, 1). Ein möglicher Anstieg von Kinderschutzfällen durch die Corona-Pandemie ist noch nicht abschließend zu beantwort...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 65 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügte Norm war in der seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (2. SGBÄndG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) seit dem 1.1.2023 in Kraft. § 61 hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Änderungen ergaben sich seit der Einfügung in das Jugendhilfe...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.4 Entsprechende Anwendung der S. 1 und 2 bei unterlassenem Hinweis auf Unmöglichkeit der Mitwirkung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 80 Nach Abs. 4 S. 3 gelten die S. 1 und 2 entsprechend, wenn die Erfüllung der geforderten Mitwirkung unmöglich ist, der Stpfl. aber nicht unverzüglich auf die Unmöglichkeit hingewiesen hat. Die Begründung des Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] und der Bericht des Finanzausschusses[2] schweigen sich zu den Gründen dieser Regelung und den ihr zugedachten Anwendungsbereic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 1, 1. Satzteil)

Rz. 27 Eine Mitwirkungsverzögerung liegt nach der sich aus dem Klammerzusatz am Ende des ersten Halbsatzes ergebenden Legaldefinition vor, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Die Feststellung einer solchen Mitwirkungsverzögerung dürfte in der Praxis zu nicht unerheblichen Problem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Grund der Regelung

Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt oder im Fall ihr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2.1 Höchstgrenze des Zuschlags (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil)

Rz. 61 Die Anknüpfung an Kalendertage hat zur Folge, dass auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in die Berechnung einzubeziehen sind. Der Bemessung des Tagessatzes nach "vollen" Kalendertagen kommt demgegenüber keine praktische Bedeutung zu. Da eine einmal eingetretene Mitwirkungsverzögerung nach Abs. 2 S. 5 erst mit Ablauf des Tages endet, an dem das beendigende Ereignis ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1 Fakultative Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3 S. 1)

4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Auch dieser Zuschlag stellt eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 200a AO wurde durch das DAC7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 eingeführt (zur erstmaligen Anwendung der Vorschrift s. Rz. 2). Die Vorschrift ist Teil einer Reform der Außenprüfung, die darauf zielt, die Prüfungsdauer zu verkürzen und die zeitliche Nähe der Außenprüfung zum Prüfungszeitraum zu verbessern. In diesem Zusammenhang wu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (Abs. 1)

2.1 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Rz. 6 Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen gem. § 200a Abs. 1 AO stellt nach einhelliger Ansicht einen vollstreckbaren Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Abs. 1 AO dar, gegen den Einspruch und Klage möglich sind.[1] Es ist auf die Erfüllung der den Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO treffenden Verpflichtung gerichtet, bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Mitwirkungsverzögerung und Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 2)

3.1 Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 1, 1. Satzteil) Rz. 27 Eine Mitwirkungsverzögerung liegt nach der sich aus dem Klammerzusatz am Ende des ersten Halbsatzes ergebenden Legaldefinition vor, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Die Feststellung einer solchen Mitwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3)

4.1 Fakultative Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3 S. 1) 4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2 Höchstgrenze des Zuschlags und Möglichkeit der Festsetzung in Teilbeträgen (Abs. 3 S. 2)

4.2.1 Höchstgrenze des Zuschlags (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil) Rz. 61 Die Anknüpfung an Kalendertage hat zur Folge, dass auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in die Berechnung einzubeziehen sind. Der Bemessung des Tagessatzes nach "vollen" Kalendertagen kommt demgegenüber keine praktische Bedeutung zu. Da eine einmal eingetretene Mitwirkungsverzögerung nach Abs. 2 S. 5 erst m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Auswirkung der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4)

5.1 Grund der Regelung Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.7 Absehen von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes bei Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens (Abs. 2 S. 6)

Rz. 40 Nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. ist von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist. Ebenso wie die Festsetzung nach Abs. 2 S. 1 stellt auch das Absehen von der Festsetzung nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. eine gesetzlich gebundene Entscheidung dar, die der zuständigen Behörde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 9 Rechtsbehelfe gegen die im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte

Rz. 96 Die im Zusammenhang mit einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte – das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als solches, die Entscheidung über die Gewährung einer Fristverlängerung gem. Abs. 1 S. 4, 2. Halbs., die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 und die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeldes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F.: Nach § 200a Abs. 4 AO wird die für nach dem 31.12.2024 entstandene Steuern und Steuervergütungen geltende Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. durch die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr hinausgeschoben bzw. g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Rz. 6 Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen gem. § 200a Abs. 1 AO stellt nach einhelliger Ansicht einen vollstreckbaren Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Abs. 1 AO dar, gegen den Einspruch und Klage möglich sind.[1] Es ist auf die Erfüllung der den Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO treffenden Verpflichtung gerichtet, bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Entbehrlichkeit einer weitergehenden Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 Nach Abs. 1 S. 2 ist eine weitergehende Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens nicht erforderlich, wenn die Finanzbehörde den Stpfl. auf diese Möglichkeit hingewiesen hat und dieser seinen Mitwirkungspflichten dennoch nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Möglichkeit eines qualifizierten Mitwirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.3 Entsprechende Anwendung des Abs. 2 S. 5 und 6 (Abs. 3 S. 3)

Rz. 67 Die entsprechende Anwendung des Abs. 2 S. 5 bedeutet, dass die in dieser Vorschrift festgelegten Gründe für die Beendigung der Mitwirkungsverzögerung auch für die Festsetzung von Zuschlägen nach Abs. 3 S. 1 gelten. Einer ausdrücklichen Anordnung hätte es insofern allerdings nicht bedurft, weil die Regelungen des Abs. 3 S. 1 und 2 an das Vorliegen einer Mitwirkungsverz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 7 Besondere Hinweispflichten im qualifizierten Mitwirkungsverlangen (Abs. 6)

Rz. 92 Nach Abs. 6 ist im qualifizierten Mitwirkungsverlangen auf die Konsequenzen hinzuweisen, die sich aus seiner Nicht- bzw. nicht hinreichenden oder nicht rechtzeitigen Erfüllung ergeben können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: die Möglichkeit der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2, die Möglichkeit der Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher und persönlicher Hinsicht gilt § 200a AO für alle Arten von Steuern und Steuervergütungen und für alle Stpfl., die der Außenprüfung unterliegen.[1] In zeitlicher Hinsicht ist § 200a AO nach Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Diese Beschränkung hat allerdings nur für die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Entsprechende Anwendung des § 200 Abs. 2 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 20 Die Verweisung auf § 200 Abs. 2 AO regelt, an welchem Ort der Stpfl. die durch das qualifizierte Mitwirkungsverlangen angeforderten Unterlagen vorzulegen hat.[1] Dies hat nach § 200 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Stpfl. zu geschehen; soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht zur Verfügung steht, sind die Unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4 Höchstzeitraum für die Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 3)

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 3 ist das Mitwirkungsverzögerungsgeld für höchstens 150 Kalendertage festzusetzen. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch eine Höchstdauer von 100 Kalendertagen vorgesehen, die vom Finanzausschuss – offenbar im Gegenzug zur Herabsetzung des Tagessatzes von 100 EUR auf 75 EUR (vgl. Rz. 33) – auf 150 Tage heraufgesetzt wurde. Der Höchstbetrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags

Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Auch dieser Zuschlag stellt eine steuerliche Nebenleistung i. S. d. § 3 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2.2 Festsetzung in Teilbeträgen (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil)

Rz. 66 Auch für die Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld lässt das Gesetz die Festsetzung in Teilbeträgen für volle Wochen und Monate der Mitwirkungsverzögerung zu. Im Hinblick auf den bei ihnen im Vordergrund stehenden Beugezweck kommt dieser Möglichkeit noch wesentliche größere Bedeutung als bei der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes zu. Zum einen fällt der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 8 Evaluierung der Betragsgrenzen nach Abs. 3 S. 1 Nr. 2 (Abs. 7)

Rz. 95 Nach Abs. 7 sind die Betragsgrenzen nach Abs. 3 S. 1 Nr. 2 mindestens alle drei Jahre und spätestens erstmals zum 1. Januar 2026 zu evaluieren. Es handelt sich dabei um die Umsatzgrenzen, bei deren Erreichung nach S. 2 unwiderleglich vermutet wird, dass ein Stpfl. wegen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3 Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 2)

Rz. 34 Nach Abs. 2 S. 2 beträgt das Mitwirkungsverzögerungsgeld 75 EUR für jeden vollen Tag der Mitwirkungsverzögerung. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch einen Satz von 100 EUR vorgesehen, der nach der Entwurfsbegründung den Kosten entsprechen sollte, die die Außenprüfung aufbringen muss, um ihrer Prüfungspflicht bei einem beliebigen Stpfl. für den Veranlagu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.5 Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes in Teilbeträgen (Abs. 2 S. 4)

Rz. 37 Nach Abs. 2 S. 4 kann die Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes für volle Wochen und Monate der Mitwirkungsverzögerung in Teilbeträgen erfolgen. Statt dessen kann die Festsetzung aber auch in einem Betrag erfolgen, nachdem der Zeitraum, für den die Festsetzung zu erfolgen hat – spätestens also nach 150 Tagen – abgelaufen ist.[1] Durch die laufende Festsetzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.4 Ermessensentscheidung

Rz. 58 Im Unterschied zur obligatorischen Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgelds ist die Festsetzung des Zuschlags in das Ermessen der zuständigen Finanzbehörde gestellt. Dieses Ermessen betrifft sowohl die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag festgesetzt werden soll (Entschließungsermessen), als auch die Frage, wie hoch dieser bemessen werden soll (Auswahlermessen). Währe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.2 Hinausschiebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 1)

Rz. 69 Abs. 4 S. 1 sieht eine Verlängerung der Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. für den Fall vor, dass wegen einer Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Verlängerung knüpft nicht an das Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung als solcher, sondern an die deshalb erfolgte Festsetzung eines Mtwirkun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erlass des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Einzige tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens ist, dass seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sechs Monate vergangen sind. Anders als ein einfaches Vorlageverlangen[1] kann ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen daher nicht bereits mit der Prüfungsanordnung verbunden werden.[2] Die Sechsmonatsfrist war im Regierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil)

Rz. 31 Nach Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil ist ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Das Mitwirkungsverzögerungsgeld gehört als steuerliche Nebenleistung i. S. v. § 3 Abs. 4 Nr. 3a AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.6 Ende der Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 5 endet die Mitwirkungsverzögerung – und damit auch der Zeitraum, für den das Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen ist – mit Ablauf des Tages, an dem das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vollständig erfüllt wurde, spätestens mit Ablauf des Tages der Schlussbesprechung. Da die Mitwirkungsverzögerung erst mit Ablauf des Tages endet, an dem das maßge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.3 Festsetzung des Zuschlags in Fällen besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 1 erlaubt die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld, wenn zu befürchten ist, dass der Stpfl. aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Mit der "aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1" ist wie im Fall des Abs. 3 S. 1 Nr. 1 das qualif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.3 Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 2)

Rz. 75 Nach Abs. 4 S. 2 ist die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3, 1 Halbs. AO n. F. abweichend von S. 1 vollständig ausgeschlossen, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Voraussetzungen des Abs. 4 S. 2 entsprechen damit denen für die Annahme eines Wiederholungsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Einspruch und Klage gegen bestimmte Verwaltungsakte (Abs. 5)

Rz. 87 Abs. 5 regelt die Festsetzungsfrist für den Fall, dass ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach Abs. 1, die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 oder die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 3 mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Die Festsetzungsfrist läuft in diesen Fällen für die Steuern, ...mehr