Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69. Ziebarth, Kontoauszüge im Sozialverwaltungsverfahren, NZS 2015, 569.mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) v. 16.1.2026 mit Wirkung zum 22.1.2026 in Abs. 1 geändert. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und zum 21.12.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsg...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versagung und Entziehung der Leistung Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht en...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 62 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zuletzt wurde Abs. 2 der Vorschrift durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) mit Wirkung zum 22.1.2026 neu gefasst. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1986 durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154) in Abs. 1 und zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) in Abs...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträgers, ZfF 2016, 193. ders., Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Dritter gemäß § 60 SGB II – Eine schwierige Norm, ZfF 2013, 101. ders., Rechtsfolgen der von ALG II-Empf...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.3 Inkrafttreten von Vereinbarungen oder Festsetzen durch die Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einer Vereinbarung den Vertragspartnern, im Konfliktfall der Schiedsstelle. Allerdings haben diese den gesetzlichen Rahmen in Abs. 3 zu beachten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung ist möglich. Für die Vergütungsvereinbarung schließt Abs. 3 Satz 5 ein rückwirkendes Inkrafttre...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 11 Weitere Angaben für Unterstützungskassen

Zeilen 63 und 64 Die Zeilen 63–66 enthalten einige Zusatzfragen für Unterstützungskassen. In Zeile 63 wird abgefragt, ob die Leistungsempfänger zu laufenden Beiträgen oder Zuschüssen an die Kasse verpflichtet sind, in Zeile 64, ob solche Beiträge oder Zuschüsse tatsächlich geleistet wurden. Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 11 Schlusserklärung

In der Schlusserklärung ist der Datenschutzhinweis enthalten. Zeilen 28–99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeilen 100–102 Durch Eintragen der Ziffer 1 in Zeile 100 ist anzugeben, ob die Steuererklärung unter Mitwirkung eines Steuerberaters, einer zu Hilfeleistung in Steuersachen befugten Person oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt worden ist. Diese sind dann in Zeilen 10...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 10 Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 sind Maßnahmen des Arbeitskampfs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig. Die Betriebsparteien sind verpflichtet, Meinungsverschiedenheiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen friedlich ohne Kampfmaßnahmen, wie z. B. Streik, Betriebsbesetzung oder Aussperrung, auszutragen. Es besteht eine umfassende Friedenspflicht zwischen den Pa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1 Rentenanspruch

Der Rentenanspruch ist gegeben, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind. Renten werden geleistet wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes.[1] Für den Eintritt von Versicherungspflicht ist es nicht erforderlich, dass die Rente tatsächlich ausgezahlt wird. Es reicht aus, dass der Anspruch auf Rente de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.2 Anpassungen bei der Grundsicherung

Soweit Personen für ihre Mitwirkung in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen Vergütungen erhalten, bleiben diese für bestimmte begünstigte Tätigkeiten für Leistungsbezieher anrechnungsfrei . Wenn daher bei Mitwirkung im gemeinnützigen Verein Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für begünstigte Übungsleitertätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG oder auch für die (bezahlte)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 2.1 Einräumung des unmittelbaren Besitzes

Der Mieter hat die ihm obliegende Rückgabepflicht dadurch zu erfüllen, dass er dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einräumt.[1] Die Rückgabe kann grundsätzlich nur durch Rückübertragung des Besitzes geschehen. Die Rückgabe nach § 546 Abs. 1 BGB ist die spiegelbildliche Kehrseite der Überlassung nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Rückgabe hat an den Vermieter persönlich zu er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.6 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Bundesbehörde und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Abteilungsleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide überein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12 Auskünfte, Mitwirkung, Bescheinigung

Rz. 56 Abs. 2 Nr. 19 bis 21, 23 bis 25 drohen mit Bußgeld bis zu 2.000 EUR bei Verstößen gegen Auskunfts- und Bescheinigungspflichten. Betroffen sind die Arbeits-, Insolvenzgeld- und Nebeneinkommensbescheinigung (§§ 312 bis 313a, § 404 Abs. 2 Nr. 19, 20), letztere hat der Beschäftigte zu verlangen. Das Bescheinigungsverfahren richtet sich nach § 313a (§ 313 Abs. 2, § 404 Abs...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.4 Betriebliche Kommission (Absatz 5 Satz 4)

Neben dem Betriebsrat bzw. Personalrat ist als zusätzliches "Kontrollgremium" eine betriebliche Kommission zu beteiligen. Sie ist paritätisch besetzt und muss demzufolge eine durch zwei teilbare Zahl von Mitgliedern haben. Die Entscheidung über die Größe der Kommission bleibt dem Betrieb überlassen. Festgelegt ist lediglich, dass der Kommission nur Beschäftigte des Betriebes...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.1 Unterrichtungspflicht (Absatz 1 Satz 2)

Die unverzügliche Unterrichtungspflicht, die dem Arbeitnehmer obliegt, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Ein Arbeitnehmer, der berufs- oder erwerbsunfähig ist, handelt grob pflichtwidrig, wenn er schuldhaft die Stellung eines Rentenantrags verzögert oder schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung unmöglich macht. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich g...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.3 Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2 Nr. 22 a. F.)

Rz. 62 Abs. 2 Nr. 22 bedrohte Insolvenzverwalter und in den besonderen Fällen des § 314 Abs. 2 den Arbeitgeber mit Bußgeld (vgl. jetzt Abs. 2 Nr. 19). Der Bußgeldtatbestand wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.2 Verlangen und Weiterleitung durch den Beschäftigten (Abs. 2 Nr. 20 und 21)

Rz. 61 Abs. 2 Nr. 20 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313 Abs. 2, auch i. V. m. Abs. 3, eine Nebeneinkommensbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig verlangt, und Abs. 2 Nr. 21 bedroht den Beschäftigten, der entgegen § 313a Abs. 1 Satz 2 HS 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig zuleitet. Der Beschäftigte hat also die Bescheinigung zu verlangen und nach Erha...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.5 Anzeige-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (Abs. 2 Nr. 25)

Rz. 64 Abs. 2 Nr. 25 bezieht die in § 320 aufgeführten sonstigen Pflichten in die Bußgeldtatbestände des § 404 ein. Betroffen sind Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld. Rz. 65 § 320 Abs. 5 korrespondiert mit § 346 und § 380. Die Agentur für Arbeit soll ohne besondere Formvorschriften über jegliche Form von Arbeitskämpfen unt...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.4 Mitwirkungspflichten Ausbildung- und Arbeitsuchender

Rz. 36 Besteht ein Anspruch auf Alg oder wird ein solcher geltend gemacht, ergeben sich Pflichten des Versicherten aus § 138, weil er u. a. verfügbar für die Arbeitsvermittlung sein muss. Ergänzend sind die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I anzuwenden. In den anderen Fällen kann die Agentur für Arbeit für Vermittlungszwecke ebenfalls in Anspruch genommen werden. Das betrifft ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13 Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift ...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III eingeführt und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.1 Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung (Abs. 2 Nr. 19)

Rz. 58 Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber richtig, vollständig und rechtzeitig zu erstellen und zu übermitteln. Die Pflicht des Arbeitgebers umfasst die Bescheinigung auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das ...mehr