Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 3 Verfahren bei Streitigkeiten

Ebenso wie bei der Einführung von Personalfragebögen und Formulararbeitsverträgen kann der Betriebsrat die Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen nicht erzwingen. Ihm fehlt das Initiativrecht.[1] Wenn jedoch der Arbeitgeber solche Beurteilungsgrundsätze einführen will, hat der Betriebsrat sowohl darüber mitzubestimmen, ob allgemeine Beurteilungsgrundsätze überhaupt eingefüh... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.3 Versetzungs- und Umgruppierungsrichtlinien

Bei Versetzungen [1] steht wie bei der Einstellung die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Vordergrund. Sie ergeben sich aus den Anforderungen des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes oder des veränderten Aufgabengebiets. Die fachlichen Fähigkeiten können durch innerbetriebliche Beurteilung von Vorgesetzten, durch Fachgespräche, durch Zwischenzeugnisse oder wieder... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.1 Personalauswahlrichtlinien

Anforderungsprofile, in denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen und sonstigen Anforderungen, die ein Stelleninhaber erfüllen soll, abstrakt festgelegt werden, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch keine Auswahlrichtlinien im Sinne des § 95 BetrVG.[1] Demgegenüber lehnt das Bundesarbeitsgericht zu Recht die Anwendung des § 95... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Formularverträge

Rz. 23 Das Mitbestimmungsrecht besteht auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die für den Betrieb verwendet werden sollen (§ 94 Abs. 2 BetrVG). Damit soll eine Umgehung der Mitbestimmung bei Personalfragebogen verhindert werden, da der Arbeitgeber ansonsten die relevanten Daten nicht abfragt, sondern in einen Formularvertrag aufnimmt. Die Angaben der... mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.2 Betriebsvereinbarung

Es bietet sich aus Arbeitgebersicht an, eine Betriebsvereinbarung für die Bereitstellung der Mobilgeräte abzuschließen. Der Vorteil liegt hier aus Arbeitgebersicht vor allem darin, dass eine feste Regelung für die Bereitstellung von Mobilgeräten besteht und keine Abrede für jeden neu eintretenden Arbeitnehmer getroffen werden muss. In einer entsprechenden Betriebsvereinbarung... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Rechtliche Qualifizierung und Form

Rz. 7 Sofern Arbeitgeber und Betriebsrat eine schriftliche Regelung über Auswahlrichtlinien treffen, so erfolgt dies regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung, die Abschluss- und Beendigungsnormen enthält. Zwingend ist dies nicht. Das Gesetz verlangt für die Auswahlrichtlinie keine Schriftform. Eine Auswahlrichtlinie kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber seine P... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beispielsfälle

Rz. 9 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z.B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksic... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Abhängigkeit von der Betriebsgröße

Rz. 5 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Abs. 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie sozialen Gesichtspunkten verlangen (§ 95 Abs. 2 BetrVG). Kommt in diesem Fall eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, entscheidet wiederum di... mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelung zu Erreichbarkeit).[1] Ein Mitbestimmun... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Unter Auswahlrichtlinien werden in der Regel abstrakt generelle Grundsätze verstanden, die allgemein und für bestimmte Arten von Tätigkeiten oder Arbeitsplätze festlegen, welche Voraussetzungen bei der Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen vorliegen müssen oder nicht vorliegen dürfen und welche Aspekte bei ihnen im Hinblick auf die Arbeitnehmer weiter zu berücks... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Grundsätze

Rz. 8 Im Rahmen des § 95 Abs. 1 BetrVG sind dem Inhalt einer Auswahlrichtlinie unter Berücksichtigung der allgemeinen Begriffsbestimmung keine wesentlichen Grenzen gesetzt. Im juristischen Schrifttum wird allenfalls die – im Ergebnis indes allein akademische – Frage erörtert, ob dem Arbeitgeber durch die Auswahlrichtlinie ein Ermessensspielraum für die von ihm in Aussicht ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Teamrecruiting / 2 Verantwortlichkeiten klären

Durch die Etablierung eines Recruitingteams kann Verantwortung für das Recruiting von der Führungskraft auf die Mitarbeiter des wachsenden Teams übertragen werden. Abhängig vom Reifegrad des Teams, stellt es doch für Führungskraft und Team einen Prozess dar, in dem die Führungskraft lernt, loszulassen und ihrem Team zu vertrauen, und für das Team zu lernen, Verantwortung zu ... mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.3 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 14 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Versetzung

Rz. 16 Die Versetzung wird in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in § 95 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Darunter zu verstehen ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Um die Zuweisung eines anderen... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden.[1] Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 1 Reichweite des Mitbestimmungsrechts

Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.[1] Darunter sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen. Mit ihnen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung u... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.2 Einstellungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Die Auswahlgesichtspunkte für die Einstellung von Arbeitnehmern ergeben sich aus den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes an die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen eines Mitarbeiters. Bei der Einstellung stehen also die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der Bewerber im Vordergrund.[1] Mit einer Auswahlrichtlinie können nur die erforderli... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krank... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

Rz. 24 Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG erstreckt sich auch auf die Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens. Vollzieht sich dieses auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen, werden diese vom Mitbestimmungsrecht erfasst.[1] Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, welche die Bewertung des Verha... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Formen der Personalplanung

Rz. 3 Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation von Arbeitskräften unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und der wirtschaftlichen Ziele. Auf der Bedarfsplanung basiert unmittelbar die Personalbeschaffungsplanung und – als deren Gegenteil – die Perso... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr... mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allge... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 5 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S... mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 53 Ein Mitbestimmungsrecht besteht in Bezug auf Entscheidungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Erfasst sind also Entscheidungen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie zu den Pausen. Nach ständiger Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig sind Anordnungen zur Dauer der Arbeitszeit. Ein Mitbestimmung... mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ... mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht.... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig, sie gehört in den Bereich betrieblicher Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bei der Durchführung über eine "Sozialeinrichtung" (Unterstützungskasse oder Pensionskasse, nicht jedoch Direktversicherungen) auch gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.[1] Nicht mitbestimmt sind "Contractual Trus... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 88 Abs. 4 LPVG BW öffnet sowohl in den Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 76-78 Abs. 1 LPVG BW als auch in Mitwirkungsangelegenheiten nach §§ 82 und 83 LPVG BW die Schaffung vorläufiger Regelungen. Die Voraussetzungen entsprechen den Regelungen zu § 76 BPersVG für die Fälle der Mitbestimmung bzw. § 83 BPersVG für die Fälle der Mitwirkung. Ein guter Beispielsfall für die ... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

§ 83 BPersVG schafft die Möglichkeit zu vorläufigen Maßnahmen in Eilfällen. Dies entspricht der bisherigen Regelung des § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. i. V. m. § 69 Abs. 5 BPersVG. Der Begriff "Mitwirkung" ist im Bundespersonalvertretungsgesetz ein terminus technicus. Ist von "Mitwirkung" die Rede, ist das Verfahren nach § 72 BPersVG zwingend durchzuführen. Im Betriebsverfassungsg... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Für das Land Bremen schafft § 58 Abs. 3 LPVG Bremen die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen in den Fällen der Mitbestimmung. Da die Mitwirkung im LPVG Bremen nicht vorgesehen ist, bedarf es auch keiner entsprechenden Regelung. Die Durchführung von Dienstplänen kann unter der Voraussetzung der Dringlichkeit gemäß § 58 Abs. 3 LPVG Bremen eine vorläufige Maßnahme sein. Die... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 79 Abs. 7 SächsPersVG schafft für die Fälle der Mitbestimmung die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Die Voraussetzungen und die weitere Abfolge entspricht dem Bundesrecht. Für das Verfahren der Mitwirkung verweist § 76 Abs. 6 SächsPersVG auf die Regelung des § 79 Abs. 7 SächsPersVG und schafft damit für die Fälle der Mitwirkung die Rechtsgrundlage für vorläufige R... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Berlin

§ 84 Abs. 4 LPVG Berlin enthält eine der Bundesnorm entsprechende Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Diese Rechtsgrundlage gilt aber nur im Rahmen des § 84 für den Bereich der Mitwirkung. Im Zusammenhang mit der Mitbestimmung befindet sich in § 79 LPVG Berlin weder eine entsprechende Vorschrift noch im Zusammenhang mit der Aufzählung der Mitbestimmungsfälle in §§ 85 ff... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Das PersVG LSA regelt die einzelnen Mitbestimmungsfälle in den §§ 65 ff PersVG LSA. Für diese Beteiligungsfälle ist in § 61 Abs. 5 PersVG LSA die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen geschaffen. Wie im Bundesrecht ist auch hier die Mitteilungspflicht, die Begründungspflicht und die Einleitung oder Fortführung des entsprechenden Mitbestimmungsverfahrens verpflichtend vor... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

In § 62 Abs. 9 PersVG MV ist für das Mitbestimmungs- und das Mitwirkungsverfahren die gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Regelung geschaffen. Die Regelung ist als vorläufige Regelung zu kennzeichnen und von der Dienststelle zu begründen. Ausdrücklich wird die Information der Personalvertretung zu diesem Zeitpunkt nicht erwähnt. Da es sich hier aber um einen Ausnahmefa... mehr

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Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.1 Mitbestimmungsrechte

Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Regelungen besonders relevant: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Zunächst steht dem Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu best... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Digitalisierung: Arbeits- u... / 10 Fazit

Der Einsatz von KI im Personalmanagement steht exemplarisch für die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation des Arbeitslebens. Digitale Systeme können Personalentscheidungen effizienter, datenbasierter und objektiver gestalten, bergen jedoch gleichermaßen erhebliche Risiken im Hinblick auf den Datenschutz. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive ist in... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor... mehr