Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig, sie gehört in den Bereich betrieblicher Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bei der Durchführung über eine "Sozialeinrichtung" (Unterstützungskasse oder Pensionskasse, nicht jedoch Direktversicherungen) auch gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.[1] Nicht mitbestimmt sind "Contractual Trus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 88 Abs. 4 LPVG BW öffnet sowohl in den Mitbestimmungsangelegenheiten nach §§ 76-78 Abs. 1 LPVG BW als auch in Mitwirkungsangelegenheiten nach §§ 82 und 83 LPVG BW die Schaffung vorläufiger Regelungen. Die Voraussetzungen entsprechen den Regelungen zu § 76 BPersVG für die Fälle der Mitbestimmung bzw. § 83 BPersVG für die Fälle der Mitwirkung. Ein guter Beispielsfall für die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 79 Abs. 7 SächsPersVG schafft für die Fälle der Mitbestimmung die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Die Voraussetzungen und die weitere Abfolge entspricht dem Bundesrecht. Für das Verfahren der Mitwirkung verweist § 76 Abs. 6 SächsPersVG auf die Regelung des § 79 Abs. 7 SächsPersVG und schafft damit für die Fälle der Mitwirkung die Rechtsgrundlage für vorläufige R...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Berlin

§ 84 Abs. 4 LPVG Berlin enthält eine der Bundesnorm entsprechende Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen. Diese Rechtsgrundlage gilt aber nur im Rahmen des § 84 für den Bereich der Mitwirkung. Im Zusammenhang mit der Mitbestimmung befindet sich in § 79 LPVG Berlin weder eine entsprechende Vorschrift noch im Zusammenhang mit der Aufzählung der Mitbestimmungsfälle in §§ 85 ff...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Das PersVG LSA regelt die einzelnen Mitbestimmungsfälle in den §§ 65 ff PersVG LSA. Für diese Beteiligungsfälle ist in § 61 Abs. 5 PersVG LSA die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen geschaffen. Wie im Bundesrecht ist auch hier die Mitteilungspflicht, die Begründungspflicht und die Einleitung oder Fortführung des entsprechenden Mitbestimmungsverfahrens verpflichtend vor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Allgemeines

§ 83 BPersVG schafft die Möglichkeit zu vorläufigen Maßnahmen in Eilfällen. Dies entspricht der bisherigen Regelung des § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. i. V. m. § 69 Abs. 5 BPersVG. Der Begriff "Mitwirkung" ist im Bundespersonalvertretungsgesetz ein terminus technicus. Ist von "Mitwirkung" die Rede, ist das Verfahren nach § 72 BPersVG zwingend durchzuführen. Im Betriebsverfassungsg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Für das Land Bremen schafft § 58 Abs. 3 LPVG Bremen die Rechtsgrundlage für vorläufige Regelungen in den Fällen der Mitbestimmung. Da die Mitwirkung im LPVG Bremen nicht vorgesehen ist, bedarf es auch keiner entsprechenden Regelung. Die Durchführung von Dienstplänen kann unter der Voraussetzung der Dringlichkeit gemäß § 58 Abs. 3 LPVG Bremen eine vorläufige Maßnahme sein. Die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

In § 62 Abs. 9 PersVG MV ist für das Mitbestimmungs- und das Mitwirkungsverfahren die gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Regelung geschaffen. Die Regelung ist als vorläufige Regelung zu kennzeichnen und von der Dienststelle zu begründen. Ausdrücklich wird die Information der Personalvertretung zu diesem Zeitpunkt nicht erwähnt. Da es sich hier aber um einen Ausnahmefa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 5 Beteiligte und Verantwortliche

Besonders wichtig ist eine partizipative Entwicklung bzw. Erstellung von Kompetenzmodellen und Anforderungsprofilen. Nur in einem solchen Entwicklungs- und Erstellungsprozess entsteht ein einheitliches Verständnis. Zumindest mit der jeweiligen Führungskraft bzw. dem jeweiligen Managementteam sind entsprechende Diskussionen zu führen und Verhaltensanker zu formulieren. Auch d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.1 Mitbestimmungsrechte

Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Regelungen besonders relevant: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Zunächst steht dem Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 10 Fazit

Der Einsatz von KI im Personalmanagement steht exemplarisch für die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation des Arbeitslebens. Digitale Systeme können Personalentscheidungen effizienter, datenbasierter und objektiver gestalten, bergen jedoch gleichermaßen erhebliche Risiken im Hinblick auf den Datenschutz. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive ist in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten entstehen komplexe ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.7 Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats

Knüpft der Arbeitgeber eine Einstellung an das positive Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung, stellt dies eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG dar. Auswahlrichtlinien bedürfen gemäß § 95 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Einstellungsuntersuchung unterliegt daher der Mitbestimmung.[1] Kommt eine Einigung nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertragliche Einheit... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Verwendung arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Entscheidung, ob Arbeitsbedingungen individuell oder durch eine Einheitsregelung vereinbart werden, liegt allein beim Arbeitgeber. Die Inhalte des Vertrags, ob individuell ausgehandelt oder einheitlich vereinbart, können mitbestimmungspflichtig sein, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtzusage / 6 Mitbestimmung

In Betrieben mit Betriebsrat spielen Gesamtzusagen nur noch eine geringe Rolle, da dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen und nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Zu der Errichtung von Sozialeinrichtungen zählt neben dem Bau eines Betriebskindergartens auch die be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsanweisung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Grundsätzlich sind Arbeitsanweisungen mitbestimmungsfrei. Sie konkretisieren "nur" die vertragliche Arbeitspflicht der Beschäftigten.[1] Die Arbeitsanweisungen haben keinen kollektiven Charakter, sondern dienen ausschließlich der Konkretisierung der Ausführung der Tätigkeiten, zu denen sich die Beschäftigten arbeitsvertraglich jeweils verpflichtet haben. Dies gilt auch dann,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsanweisung / 6 Einordnung zum Direktionsrecht

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers geht noch über die Anwendungsfälle der Arbeitsanweisung hinaus und kann durchaus zu Änderungen im Arbeitsverhältnis führen, die einseitig, also auch ohne die Zustimmung der Beschäftigten im Einzelfall angeordnet werden können. Praxis-Beispiel Örtliche Versetzung Ist im Arbeitsvertrag eine örtliche Versetzungsklausel enthalten, kann der Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 4.3 Personenspezifische Maßnahmen

Neben technischen und organisatorischen Aspekten ist es auch Aufgabe der Sifa, die Auswirkungen der Technologien auf den Menschen zu beurteilen – positiv wie negativ. Hintergrund ist, dass Führungskräfte und Beschäftigte im Umgang mit 4.0-Technologien entlastet oder auch zusätzlich belastet werden, sich der Umgang miteinander wandelt und sich das Verhältnis jedes Einzelnen z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.6 Mitbestimmung

Rz. 115a Wird der Arbeitnehmer auf Grund einer Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigt, liegt darin eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die ggf. der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats bereits länger als 5 J...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Moderation: Workshops und S... / 1 Moderation ist eine Führungsaufgabe

Gruppenmoderation ist heute eine Führungsaufgabe. Kein Wunder, denn die tiefgreifenden Veränderungen in den Unternehmen haben zu einem neuen Mitarbeiterbild geführt: Mitbestimmung und die Beteiligung von Mitarbeitern an Prozessen und Entscheidungen werden immer wichtiger. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Führung Raum schafft für Gespräche, Auseinandersetzungen und kooperati...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Allgemeine Unterrichtungspflicht

Rz. 2 Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs individuell zu unterrichten und über die von ihm erwartete Tätigkeit zu informieren. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] wird der Begriff des Arbeitsbereichs durch die Aufgabe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Abmahnungen und Kündigung wegen Weigerung zum Gendern unwirksam

Leitsatz Zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich entgegen den Aufforderungen ihrer Vorgesetzten geweigert hatte, eine von ihr entworfene Strahlenschutzanweisung vollständig zu gendern bzw. an einer Stelle entgegen der Anweisung eine Konkretisierung nicht in den Entwurf einarbeitet hatte, sind unwirksam. Sachverhalt Die Klägerin ist seit 2012 als Diplom-Chemikerin im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) tätig. Zudem ist sie ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 12 Mitbestimmung des Personalrats

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungs...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

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Einstellung / 12.2 Ausnahmen und Sonderfälle

Das Gesetz schränkt die Beteiligung des Personalrats bei einigen Personengruppen ein. So erfolgt bei der Einstellung von Personen mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit die Mitbestimmung nur auf deren Antrag; das Gleiche gilt für den Dienststellenleiter, seinen ständigen Vertreter sowie für Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Perso...mehr

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Einstellung / 12.3 Der Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bezieht sich auf die Eingliederung des Bewerbers, d. h. auf die einzustellende Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit sowie auf die Eingruppierung. Der Mitbestimmung unterliegt dagegen nicht der Inhalt des Arbeitsvertrages, bspw. ob ein Arbeitsvertrag nur befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Kein Mitbestimmungsrecht beste...mehr

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Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

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Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr

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Einstellung / 12.1 Mitbestimmungspflichtige Einstellungen

Unter Einstellung versteht man die Eingliederung eines Bewerbers in die Dienststelle; sie erfolgt normalerweise durch Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. – bei Auszubildenden – eines Ausbildungsvertrags und tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit. Eine Einstellung in diesem Sinn sind (grundsätzlich; siehe nachfolgende Ausnahmen!) auch der Abschluss eines befristete...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11 Mitbestimmung des Betriebsrats

2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.6 Mitbestimmung und Arbeitnehmerwünsche

Rz. 113 Da § 7 Abs. 1 BUrlG nach § 13 BUrlG für Arbeitgeber und Betriebsrat unabdingbar ist, kann durch das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nicht in den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsfestlegung eingegriffen werden, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Arbeitnehmer ist daher an die Festle...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.5 Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 111 Die konkrete Festlegung des Urlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als individuelle Maßnahme grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern über die zeitliche Lage des Urlaubs gibt. Nur auf die Festlegung bezieht sich das Mitbestimmungsre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.4 Betriebsferien

Rz. 109 Die Grenzziehung zwischen Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan ist nicht nur bei Betriebsferien fließend. Die Entscheidung, ob im Betrieb Betriebsferien eingeführt werden sollen, gehört genauso in den Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG wie die festzulegende Lage und Dauer der Betriebsferien.[1] In einer Betriebsvereinbarung können über das Urlaubsjahr hinaus die Betr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.2 Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 106 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind richtlinienartige Regelungen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach denen den Arbeitnehmern im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Über eine klare Regelung der Grundsatzfragen der Urlaubsfestlegung kann die Anzahl betrieblicher Konflikte zu Urlaubsfragen zumindest verringert werden. Typische Regelungsgegenstände sind: Ver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.3 Urlaubsplan

Rz. 107 Der Urlaubsplan enthält Regelungen zur Festlegung des Urlaubs für einen bestimmten Zeitraum für die einzelnen Arbeitnehmer. Von der Ausgestaltung des Urlaubsplans unter Einbezug des Betriebsrats hängt es ab, ob es sich bei dem Urlaubsplan nur um die vorläufige Planung oder um eine konkrete Festlegung handelt. Bei einer konkreten Festlegung bedarf es anschließend wede...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Rz. 21 Die durch das BetrVG-Reformgesetz v. 23. Juli 2001 in Abs. 1 eingefügte neue Nummer 2b verpflichtet den Betriebsrat, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Dies stellt eine Ergänzung der Aufgabe der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG dar. Dadurch soll es Arbeitnehmern mit Familienpflichten erleich...mehr