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Datensicherheit 4.0: Was Fachkräfte für Arbeitssicherhei ... / 4.3 Personenspezifische Maßnahmen

Anja Cordes
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  • Neben technischen und organisatorischen Aspekten ist es auch Aufgabe der Sifa, die Auswirkungen der Technologien auf den Menschen zu beurteilen – positiv wie negativ. Hintergrund ist, dass Führungskräfte und Beschäftigte im Umgang mit 4.0-Technologien entlastet oder auch zusätzlich belastet werden, sich der Umgang miteinander wandelt und sich das Verhältnis jedes Einzelnen zum Betrieb und zum Arbeitsprozess verändern kann. Dies ist besonders hinsichtlich der Themen psychischen Belastungen, Teilhabe/Ausgrenzung bestimmter Gruppen (z. B. nicht technikaffine) oder der Mitbestimmung (z. B., wenn die Software Vorgaben macht) zu empfehlen. Dabei sollte die Sifa beurteilen, wie sich Arbeitsprozesse verbessern und sicherer und gesundheitsgerechter gestalten lassen. So können z. B. technische Assistenzsysteme (z. B. Datenbrillen, Exoskelette, Sensorik) zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beitragen oder die virtuelle Realität ermöglicht das Durchspielen von Bedrohungsszenarien bzw. die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Auch kann die Gefährdungsbeurteilung mithilfe von 4.0-Technologien erfolgen und somit im Prozess potenziell vereinfacht werden.
  • Unsicheres, verantwortungsloses Nutzerverhalten sollte vermieden werden. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist die Gebrauchstauglichkeit der Technologie (z. B. selbsterklärende Menüführung, Kontraststärke, eindeutige Befehle, Bestätigung einer Löschung etc.). Die Sifa kann eine gebrauchstaugliche Gestaltung der Technologie bereits bei der Planung anstoßen.
  • Für einen sicheren Umgang mit Technologie ist nicht ein spezifisches IT-Detailwissen relevant, sondern das grundlegende Vermögen, genutzte Arbeitsmittel "richtig" einsetzen zu können. Hierzu ist ein Sicherheitsbewusstsein wichtig. Oftmals besteht im Betrieb geringes Bewusstsein f...

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