Fachbeiträge & Kommentare zu Mitarbeiterüberwachung

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.3 Mitarbeiterüberwachung

Die Überwachung von Beschäftigten, etwa mittels Videoaufzeichnungen, der Analyse von E-Mail-Korrespondenz, der Ortung des Beschäftigtenstandorts und des Einsatzes von KI, ist nur unter engen datenschutzrechtlichen Grenzen zulässig.[1] So ist regelmäßig eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich, da Überwachungsmaßnahmen üblicherweise ein hohes Risiko für die Rechte und Freihe...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Zusammenfassung Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8 Rechte der Betroffenen

Betroffene haben verschiedene Rechte, die sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.7 Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, so auch bei Maßnahmen zur Überwachung.[1]mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3 Anwendungsfälle aus der Praxis

Die oben aufgeführten Grundsätze und Prinzipien sollen einen groben Überblick und einen Leitfaden geben, an welchen Maßstäben sich einzelne Überwachungsmaßnahmen zu messen haben. Nachfolgend werden anhand konkreter Fallbeispiele diverse Maßnahmen konkreter beleuchtet und evaluiert. 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitspl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.1 Videoüberwachung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle

Der Einsatz von Videokamerasystemen zum Zweck der Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern ist nach Ansicht der Datenschutzkonferenz grundsätzlich unzulässig.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.3 Heimliche Videoüberwachung

Der heimliche Einsatz von Videokameras ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Eine heimliche Videoüberwachung kann und sollte die ultima ratio zur Aufdeckung einer Straftat darstellen. Unzulässig wird daher stets sein, einen dauerhaften Arbeitsplatz 24/7 zu überwachen, z. B. zur Kontrolle, ob ein Beschäftigter gewisse Arbeitsprozesse bei der Produktion einhält. Verdec...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.5 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden. Widersprüchliche Ansichten herrschen in der arbe...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 5 Strafrechtlicher Hintergrund

Wie oben angedeutet kann eine Überwachungsmaßnahme (Zugriff auf das E-Mail-Postfach bei erlaubter privater Nutzung) zur Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gem. § 206 StGB führen. Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wir...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2 Datenschutzrechtliche Anforderungen und Prinzipien

Bei der Überwachung von Beschäftigen ist der Daten- und Privatsphärenschutz von zentraler Bedeutung. Dieser gilt auch im beruflichen Umfeld und am Arbeitsplatz. Kaum eine Überwachungsmaßnahme wird ohne einen Bezug zu einem konkreten Beschäftigten auskommen. Aufgrund des Prinzipien-Charakters dieser Gesetze haben sich Arbeitgeber daher entlang der datenschutzrechtlichen Kernp...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.3 Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen spielt Art. 6 Abs. 1f DSGVO eine große Rolle und öffnet in der Praxis viele Handlungsspielräume, je nach Risikoappetit der Arbeitgeber. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.1 Einwilligung, Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Die Einwilligung der Beschäftigten in die Überwachung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss stets frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] Im Beschäftigungsverhältnis birgt die Einwilligung bekanntlich stets das Risiko, dass sie aufgrund des Machtverhältnisses zwischen A...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.2 Transparenz

Der Verantwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.[1] Die Informationen müssen zum Zeitpunkt der Erhebung mitgeteilt werden, sofern...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.4 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Überwachungsmaßnahme hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Eine umfassende Überwachung der Mitarbeiter, die unverhältnismäßig oder exzessiv ist, verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.6 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgeabschätzung ("DSFA")[1] ist dann durchzuführen, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Bei Überwachungsmaßnahmen, die umfassend oder kontinuierlich erfolgen und tief in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreifen, ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor Begin...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten dar, da sie umfangreiche Informationen über ihr Verhalten erfasst und kann regelmäßig über die zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderliche Datenverarbeitung hinausgehen. Die Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist folgl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.2 Zeitweise und offene Videoüberwachung

Eine zeitweise und offene Videoüberwachung ist nur im Ausnahmefall bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die den konkreten Verdacht einer Straftat gegen einen Beschäftigten oder eingrenzbaren Kreis von Beschäftigten, begründen, zulässig.[1] Dies erfordert die Dokumentation des konkreten Verdachts im Vorfeld der Überwachungsmaßnahme. Zudem muss die Maßnahme erforderlich ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.4 Videoüberwachung in der Privat- und Intimsphäre

Aufnahmen in der Privat- und Intimsphäre am Arbeitsplatz, bspw. in Pausenräumen, Raucherecken, Umkleiden, Kantinen oder in Toilettenräumen sind in aller Regel unzulässig. Es versteht sich von selbst, dass danach erst recht die kombinierte optische und akustische Überwachung mithilfe von Video- und Tontechnik unzulässig ist. Denn es ist kein Fall vorstellbar, in dem die Kombi...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1 Rechtmäßigkeit

Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein[1] – es gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Überwachung der Mitarbeiter als Datenverarbeitung im Grundsatz verboten ist, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert daher stets eine explizite Rechtsgrundlage. Folgende Rechtsgrundlagen sind im R...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.4 Rechtspflicht, Art. 6 Abs. 1c DSGVO

Sofern eine Rechtspflicht zur Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachungsmaßnahme besteht, ist auch diese Rechtsgrundlage denkbar. Arbeitgeber werden immer konkreter dazu verpflichtet, IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. unter der NIS2-Richtlinie. Da die Rechtspflicht konkret auf die Datenverarbeitung bezogen sein muss (z. B. im Steuerrecht, wo gewissen Daten aufbewah...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.2 Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1b DSGVO, § 26 BDSG

Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, etwa des Arbeitsvertrags, erforderlich ist. Gleichermaßen erlaubt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG [1] die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten unter anderem dann, wenn dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Praxis-Tipp Regelung im Arbeitsvertrag Es empfiehlt sich, di...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.3 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss demnach im Vorhinein klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck die Überwachung erfolgt. Werden z. B. personenbezogene Daten für Zugriffszwecke verarbeitet, wäre die Nutzung derselben Daten für eine Leistungskontrolle nicht mehr vom Ursprungszweck abgedeckt. Z...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.5 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist zudem verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig s...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen von internen Ermittlungen. Arbeitgeber sollten diesen Aspekt stets bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen auf dem R...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.6 Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

Zu den öffentlich zugänglichen Räumen gehören alle Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, die nach dem erkennbaren Willen ihres Inhabers oder desjenigen, der an seiner Stelle das Hausrecht ausübt, von jedermann genutzt oder betreten werden können.[1] Die (offene) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrech...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2 Kontrolle der Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon

Viele Arbeitgeber beschäftigten sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll. Die Frage erhält dadurch besondere Brisanz, dass seit vielen Jahren unklar ist, ob der Arbeitgeber als Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten i. S....mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung

Zusammenfassung Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / 1 Bereiche und Formen der Überwachung

Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere dem "Internet der Dinge", lass...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / 3 Kosten der Überwachung

Ein Arbeitgeber kann dann die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten ersetzt verlangen, wenn er den Detektiv anlässlich eines konkreten Tatverdachts mit der Überwachung des Arbeitnehmers beauftragt hat und der Arbeitnehmer dann einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Detektivkosten sind nur dann als notwendig anzusehen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / Arbeitsrecht

1 Bereiche und Formen der Überwachung Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Generative Künstliche Intel... / 8 Herausforderungen und Risiken

Neben den skizzierten Vorteilen stellt der Einsatz von GenAI Unternehmen aber auch – wie Abb. 5 überblicksartig zeigt – vor Herausforderungen[1]. Abb. 5: Hemmnisse und Barrieren beim Einsatz Generativer KI.[2] So wirft beispielsweise die Verarbeitung sensibler Unternehmensdaten (Kunden, Finanzen, Produkte, u.v.m.) durch GenAI wichtige Fragen im Kontext des Datenschutzes auf. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1 Allgemeines

Die Diskussion und Gesetzgebung zur Mitarbeiterüberwachung ist stark durch Fälle erheblichen Datenmissbrauchs in großen deutschen Unternehmen geprägt. Allerdings ist nicht jeder in der Öffentlichkeit diskutierte Fall tatsächlich ein (unstreitiger) Fall von Datenmissbrauch.[1] Bekannt geworden sind jedoch auch unstreitige Fälle, in denen personenbezogene Daten etwa zu Krankhe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7 Neuere Überwachungsinstrumente

Angesichts des weiterhin rasanten technischen Fortschritts eröffnen sich ständig neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterüberwachung[1], die sich stets an den einschlägigen Grundsätzen messen lassen müssen. 2.7.1 Biometrische Erkennungsmethoden Hinsichtlich biometrischer Erkennungsverfahren – beispielsweise als Zugangskontrolle für besonders sensible Bereiche in Unternehmen – ist zu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.3 Ortung mittels Mobiltelefonen

Heutzutage ermöglicht auch die weite Verbreitung von Mobiltelefonen eine Mitarbeiterüberwachung. Hier geht es nicht um eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich in gewissen Abständen zu melden und den Status seiner Tätigkeit durchzugeben; gegen die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Wege des Direktionsrechts[1] bestehen keine Bedenken.[2] Eine elektronische Handy-Ortung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.1 Einsatz von Privatdetektiven

Für Privatdetektive gibt es im Bereich der Mitarbeiterüberwachung vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Nicht selten werden Detektive von Arbeitgebern mit der Aufklärung von Straftaten im Betrieb beauftragt, um die Einschaltung der strafrechtlichen Ermittlungsorgane zu vermeiden. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Beobachtung von Arbeitnehmern außerhalb des Arbeitsplatzes zur Au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.3 Strafanzeige

Wird im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung festgestellt, dass ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber durch strafbare Handlungen geschädigt hat, stellt sich die Frage nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dabei sind auch die Auswirkungen des Strafverfahrens auf die Entscheidung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 3.2 Verbotene Beweismittel

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, ob Beweismittel, die unter Verletzung des geltenden Rechts beschafft worden sind, im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess zugunsten der beweisbelasteten Partei verwertet werden dürfen. Daher nimmt die überwiegende Ansicht an, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel weder generell verwertbar noch absolut unverwertbar sind.[1] Es...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Maklertätig... / 3 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Maklerabteilung sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu prüfen. Zu Einzelheiten vergleiche Beschäftigtendatenschutz.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.2 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu prüfen. Zu Einzelheiten vergleiche Beschäftigtendatenschutz.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 3.7 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften (vgl. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) oder in der Maklerabteilung (vgl. Maklertätigkeit) sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des GwG zu prüfen. Geeignete Instrumente hierzu sind Personalkontroll- und -beurteilungssysteme. Es sind nicht alle Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens zu überwa...mehr