Fachbeiträge & Kommentare zu Mietverwaltung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 1.4 Kündigung durch "Nichtberechtigten"

Nach der Bestimmung des § 180 Satz 1 BGB ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie durch einen Nichtbevollmächtigten erklärt wird. Praxis-Beispiel Kündigung durch "Nichtberechtigten" Der bereits betagte Vermieter hat einige Wohnungen vermietet. Zu seiner Unterstützung kümmert sich sein Sohn um die Mietverwaltung. Einer der Mieter ist ihm ein besonderer Dorn im Auge. Immer wieder ...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.2 Abmahnung gegenüber dem Mieter

Eine wirksame Abmahnung gegenüber dem Mieter kann nur der Wohnungseigentümer als Vermieter oder der Verwalter, der gleichzeitig auch mit der Mietverwaltung des Sondereigentums beauftragt ist, aussprechen. Sie ist Voraussetzung für zahlreiche Kündigungsgründe (z. B. § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB: vertragswidriger Gebrauch; § 569 Abs. 2 und 4 BGB: Unzumutbarkeit des Mietverhältnisse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.7.4 Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

Der Beschluss über die Bestellung des Verwalters kann nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG angefochten werden (siehe zur Anfechtung von Beschlüssen Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV), Kap. 3.5). Wird der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, führt dies in entsprechender Anwendung von § 47 FamFG [1] weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandl...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 21 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten im Urteil im Normalfall nach dem Verhältnis von Sieg und Niederlage verteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Rz. 22 Mitunter besteht die unterliegende Partei aus mehreren Personen, z.B. wenn eine Beschlussklage von mehreren Wohnungseigent...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / II. Inhalt und Auslegung

Rz. 81 Den Wohnungseigentümern steht es frei, ihr Verhältnis untereinander – sprich: die Gemeinschaftsordnung – beliebig und ohne Inhaltsbeschränkung zu gestalten (Vertragsfreiheit); für den aufteilenden Alleineigentümer (Bauträger) gilt grundsätzlich das Gleiche. Üblich und wirksam sind in einer Gemeinschaftsordnung z.B. Regelungen betr. Kostenverteilung, Stimmrecht, Erhalt...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 277 Der Verwalter muss grundsätzlich ein Bankkonto für die Gemeinschaft anlegen und führen. Soweit bislang allgemein angenommen wurde, es müsse prinzipiell sogar mindestens zwei Bankkonten geben (ein Girokonto für die laufende Verwaltung und ein Konto zur gewinnbringenden Anlage der Erhaltungsrücklage, auf die erst mittel- oder langfristig zugegriffen werden muss), ist d...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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Erbengemeinschaft als Vermieter

Leitsatz Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsurteile, v. 11.11.2009, XII ZR 210/05, BGHZ 183 S. 131 = FamRZ 2010 S. 119 und v. 20.10.2010, XII ZR 25/09, NJW 2011 S. 61). (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§...mehr

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Grundsätzlich kurze Verjährung

Leitsatz Aufwendungsersatzansprüche des WEG- Verwalters wegen verauslagter Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verjähren grundsätzlich in 2 Jahren. Fakten: Der Geschäftsführer der ehemaligen Verwalterin überwies einen Gerichtskosten- und Gebührenvorschuss an einen Rechtsanwalt für ein gerichtliches Verfahren der Gemeinschaft. Die überweisung erfolgte von einem Konto, das auf de...mehr

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Mietverwalter-Konkurrenzkampf in Ferienwohnanlage

Leitsatz Widerruf einer Nutzung von Wohnraum als Büro aus wichtigem Grund (wegen persönlicher Auseinandersetzungen und sogar Tätlichkeiten zweier Mietverwalter im Haus) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 WEG Kommentar 1. Die Frage, ob ein berechtigtes Interesse eines Eigentümers an sachkundiger Beratung durch einen Anwalt während der Versammlung besteht (vgl. hierzu BGHZ 121, 23...mehr

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Abrechnung über tatsächliche Ausgaben

Leitsatz Verfahrenskosten ( § 16 Abs. 5 WEG) gehören als tatsächliche Ausgaben in die Abrechnung Ungültigkeit eines Verwalter-Entlastungsbeschlusses bei Entnahme von Sondereigentums-Verwaltungskosten aus gemeinschaftlichen Geldern Normenkette § 16 Abs. 2 und Abs. 5 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Nach neuer, heute h.R.M. (vgl. BayObLGZ 92, 210; WM ...mehr