Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinischer Dienst

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 1.2.2.1.3 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD

In der weiteren Umsetzung des Einigungspapiers vom 18.4.2018 haben sich die Tarifvertragsparteien zudem am 30.10.2018 auf die Einbeziehung der Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen in den TVAöD-Pflege verständigt. Nachdem als gesichert gelten konnte, dass eine gesetzlich geregelte Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen stattfindet,[1] ist aufgrund v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 3 Klassifizierung großer Unternehmen

2024 gab es in Deutschland rund 3,5 Mio. Unternehmen wovon ca 18.600zu den großen Unternehmen zählten.[1] Die Bilanz der Krankenkassen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung fiel 2024 etwas schwcäher aus als im Vorjahr. Erreicht wurden insgesamt ca 2 Mio Beschäftigten in rund 28.000 Betrieben. Nach Branchen betrachtet entfiel der größte Anteil der Maßnahmen auf den Dienstleis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit sind die Umsätze der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V). Aufgrund des § 278 SGB V ist in jedem Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" errichtet worden; dabei ist den Diensten die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden. Der Medizinische ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 119 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 15a [Medizinischer Dienst der Krankenversicherung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 15a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .[1] Danach dürfte § 4 Nr. 15a UStG richtlinienkonform sein. Die Steuerbefreiung hätte im Übrigen auch auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL gestützt werden können. Die Medizinischen Dienste sind Personenzusammenschlüsse der Krankenkassen bzw. der Spitzenverbände der Krankenkassen und erbringen ihren M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 69 Aydik/Bernzen/Lubitz/Gros/Grube/Gummert/Sitzler/Wabnitz/Wagner/Wiesner, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft, Monographie 2018. Baehrens/Bachert/Hoeschele, Warum ein retrogrades "Kalkulationsmodell Top-Down" dem prospektiven Vereinbarungsprinzip widerspricht, NDV 2005, 326. Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2003, 664, 712. B...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Makoski, Örtliche Zuständigkeit für Verfahren über die Prüfquote, jurisPR-MedizinR 1/2025 Anm. 2. ders., Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V, jurisPR-MedizinR 1/2024 Anm. 4. Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien/Grundlagen für Begutachtungen und Qualitätsprüfungen, www.md-bund.de. GKV-Spitzenverband, Abrechnungsprüfung, www.gkv-spitzenverband.de.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.2 Sozialer Dienst und Employee Assistance Programs

Die Einrichtung eines sozialen Dienstes, der als Ansprechpartner sowohl für geschäftliche als auch bei privaten Schwierigkeiten funktioniert, erfährt nach einem langen Schattendasein wieder einen Aufschwung. Dabei kann dies, wie ein medizinischer Dienst, bei großen Betrieben eine interne Einrichtung sein. Zunehmend beliebt wird allerdings auch bei Großbetrieben die Inanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.8 Übermittlung medizinischer Daten (Abs. 6)

Rz. 39 Die gematik legt sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur fest (Satz 1). Dazu stimmt sie sich mit dem BSI und mit dem BfDI ab. Die Festlegungen veröffentlicht die gematik auf ihrer Internetseite (Satz 2). Um sichere Verfahren zu gewährleisten, legt die gematik funktionale und technische Vorgaben fest, erstellt Prüfkriterie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37c wurde durch das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 durch Art. 1 Nr. 2 neu eingefügt. Dadurch wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132l Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ist mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung vom 29.10.2020 eingeführt worden. Zuletzt wurde die Vorschrift geändert durch das Pflegestudiumstärkungsges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 48 Die Gewährung von Leistungen nach § 37 setzt den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse zur Bestellung einer geeigneten Pflegekraft voraus. Dabei ist der Kasse eine vertragsärztliche Bescheinigung (Verordnung) vorzulegen, die erkennen lässt, dass häusliche Krankenpflege die Leistung der Wahl ist. Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über den Grund der häuslic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.3 Hoheitliches Handeln der gematik (Abs. 1a)

Rz. 27 Die gematik ist berechtigt, auf abschließend bestimmten Gebieten des öffentlichen Rechts als beliehene Person hoheitlich zu handeln (Satz 1). Sie ist deshalb als juristische Person des Privatrechts eine Behörde (§ 1 Abs. 2 SGB X), die Verwaltungsverfahren durchführt (§ 8 SGB X) und durch Verwaltungsakte entscheidet (§ 31 SGB X). Rz. 28 Die gematik handelt auf folgenden...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31b des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.26 Medizinscher Dienst (Nr. 28)

Rz. 73 Die Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und die medizinischen Dienste der Spitzenverbände der Krankenkassen sind gem. § 3 Nr. 28 GewStG von der GewSt befreit. Die Steuerbefreiung reicht dabei nur soweit, wie die entsprechende KSt-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG reicht.[1]mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizinischer Dienst

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 22 Online-Veröffentlichungen der MD und des MD Bund: www.medizinischerdienst.de. Geminn/Johannes, Die Beauftragung externer Gutachter durch die Medizinischen Dienste, NZS 2021, 835. Marburger, Neuregelung des Medizinischen Dienstes, VR 2020, 329.mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Organisation (Abs. 1) 2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften de...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1 Organisation (Abs. 1)

2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts org...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachpersonen (§ 15a Abs. 3) sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden od...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.5 Dienstherrenfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 4 Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die Arbeitsgemeinschaften MDK als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Wegen der seinerzeit von den Landesversicherungsanstalten zu übernehmenden Beamten der Vertrauensärztlichen Dienste wurde die Arbeitsgemeinschaft mit Dienstherreneigenschaft (§ 121 BRRG) ausgestattet. Die D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.1 Errichtung (Satz 1)

Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Für die MD der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.2 Abweichende örtliche Zuständigkeit des MD (Satz 2 bis 4)

Rz. 8 Grundsätzlich soll in jedem Bundesland ein MD bestehen. Für mehrere Länder kann durch übereinstimmenden Beschluss der Verwaltungsräte der betroffenen MD ein gemeinsamer MD errichtet werden (Satz 2). Die Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder müssen dem Beschluss zustimmen, damit er wirksam werden kann (Satz 3). Die Zustimmung lässt neben der Prüfung der Gesetzmäßigke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.4 Berichtspflichten (Abs. 4)

Rz. 17 Der MD berichtet dem MD Bund zweijährlich zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, die Personalausstattung des MD und die Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen des MD für die gesetzliche Krankenversicherung (Satz 1). Die Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 3.5 Mitaufnahme einer Begleitperson

Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten und die Mitaufnahme einer Pflegeperson.[1] Der Krankenhausarzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson. Der Medizinische Dienst (MD) hält unter folgenden Voraussetzungen die Mitaufnahme einer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD)

Zusammenfassung Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmetho...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 8.2 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben die medizinischen Rehabilitationsleistungen in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Hierzu enthält die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation weitere Hinweise.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 2 Medizinischer Dienst

Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einzuholen, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist.[1] Darüber hinaus ist vor einer Bewilligung von Rehabilitationsleistungen regelmäßig in Stichproben zu prüfen, ob die Leistung notwendig ist.[2] Wird ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.6 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben durch den MDK die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation nach §§ 40 und 41 SGB V, unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung prüfen zu lassen. Den Umfang und die Auswahl der Stichproben regelt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien. Diese können Ausnahmen zul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4 Leistungen für die Pflegeversicherung

4.1 Begutachtung Der MD begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade, schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1] Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1 Organisation

1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1] 1.2 Finanzierung Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1] 1.3 Organe Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3 Leistungen für die Krankenversicherung

3.1 Begutachtungen Der MD erstellt entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik ein sozialmedizinisches Gutachten. Dies kann ein personen- oder sachbezogenes Gutachten nach Aktenlage, körperlicher Untersuchung in einer MD-Beratungsstelle oder einem Hausbesuch, in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung sein. Der MD benötigt für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, prüfen von ...mehr