Fachbeiträge & Kommentare zu Medizinischer Dienst

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 15a [Medizinischer Dienst der Krankenversicherung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 15a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .[1] Danach dürfte § 4 Nr. 15a UStG richtlinienkonform sein. Die Steuerbefreiung hätte im Übrigen auch auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL gestützt werden können. Die Medizinischen Dienste sind Personenzusammenschlüsse der Krankenkassen bzw. der Spitzenverbände der Krankenkassen und erbringen ihren M...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.2 Sozialer Dienst und Employee Assistance Programs

Die Einrichtung eines sozialen Dienstes, der als Ansprechpartner sowohl für geschäftliche als auch bei privaten Schwierigkeiten funktioniert, erfährt nach einem langen Schattendasein wieder einen Aufschwung. Dabei kann dies, wie ein medizinischer Dienst, bei großen Betrieben eine interne Einrichtung sein. Zunehmend beliebt wird allerdings auch bei Großbetrieben die Inanspruc...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37c wurde durch das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 durch Art. 1 Nr. 2 neu eingefügt. Dadurch wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische ...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ist mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung vom 29.10.2020 eingeführt worden. Zuletzt wurde die Vorschrift geändert durch das Pflegestudiumstärkungsges...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 48 Die Gewährung von Leistungen nach § 37 setzt den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse zur Bestellung einer geeigneten Pflegekraft voraus. Dabei ist der Kasse eine vertragsärztliche Bescheinigung (Verordnung) vorzulegen, die erkennen lässt, dass häusliche Krankenpflege die Leistung der Wahl ist. Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über den Grund der häuslic...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.3 Hoheitliches Handeln der gematik (Abs. 1a)

Rz. 27 Die gematik ist berechtigt, auf abschließend bestimmten Gebieten des öffentlichen Rechts als beliehene Person hoheitlich zu handeln (Satz 1). Sie ist deshalb als juristische Person des Privatrechts eine Behörde (§ 1 Abs. 2 SGB X), die Verwaltungsverfahren durchführt (§ 8 SGB X) und durch Verwaltungsakte entscheidet (§ 31 SGB X). Rz. 28 Die gematik handelt auf folgenden...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31b des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.26 Medizinscher Dienst (Nr. 28)

Rz. 73 Die Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und die medizinischen Dienste der Spitzenverbände der Krankenkassen sind gem. § 3 Nr. 28 GewStG von der GewSt befreit. Die Steuerbefreiung reicht dabei nur soweit, wie die entsprechende KSt-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG reicht.[1]mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizinischer Dienst

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 22 Online-Veröffentlichungen der MD und des MD Bund: www.medizinischerdienst.de. Geminn/Johannes, Die Beauftragung externer Gutachter durch die Medizinischen Dienste, NZS 2021, 835. Marburger, Neuregelung des Medizinischen Dienstes, VR 2020, 329.mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2 Rechtspraxis

2.1 Organisation (Abs. 1) 2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften de...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1 Organisation (Abs. 1)

2.1.1 Errichtung (Satz 1) Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts org...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachpersonen (§ 15a Abs. 3) sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden od...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.5 Dienstherrenfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 4 Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die Arbeitsgemeinschaften MDK als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Wegen der seinerzeit von den Landesversicherungsanstalten zu übernehmenden Beamten der Vertrauensärztlichen Dienste wurde die Arbeitsgemeinschaft mit Dienstherreneigenschaft (§ 121 BRRG) ausgestattet. Die D...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.1 Errichtung (Satz 1)

Rz. 5 In jedem Land wird zeitlich unbefristet ein MD als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Damit wird wie für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207) das jeweilige Bundesland als regionale Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des MD gewählt. Die MD der alten Bundesländer sind bereits als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Für die MD der ...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.2 Abweichende örtliche Zuständigkeit des MD (Satz 2 bis 4)

Rz. 8 Grundsätzlich soll in jedem Bundesland ein MD bestehen. Für mehrere Länder kann durch übereinstimmenden Beschluss der Verwaltungsräte der betroffenen MD ein gemeinsamer MD errichtet werden (Satz 2). Die Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder müssen dem Beschluss zustimmen, damit er wirksam werden kann (Satz 3). Die Zustimmung lässt neben der Prüfung der Gesetzmäßigke...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.1.3 Arbeitsgemeinschaften (Satz 5)

Rz. 11 Durch den Verweis auf § 94 Abs. 1a bis 4 SGB X haben die MD (weiterhin) die Möglichkeit, Teil einer Arbeitsgemeinschaft zu sein. Bisher fielen sie als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen nach gängiger Auslegung in den Anwendungsbereich des § 94 SGB X und sind Teil von Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der MDK-IT. Ein Fortbestand der Möglichkeit, an Arbeitsgemeinscha...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.4 Berichtspflichten (Abs. 4)

Rz. 17 Der MD berichtet dem MD Bund zweijährlich zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, die Personalausstattung des MD und die Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen des MD für die gesetzliche Krankenversicherung (Satz 1). Die Regelun...mehr

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Krankenhausbehandlung / 3.5 Mitaufnahme einer Begleitperson

Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten und die Mitaufnahme einer Pflegeperson.[1] Der Krankenhausarzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson. Der Medizinische Dienst (MD) hält unter folgenden Voraussetzungen die Mitaufnahme einer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD)

Zusammenfassung Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmetho...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 8.2 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben die medizinischen Rehabilitationsleistungen in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Hierzu enthält die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation weitere Hinweise.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 2 Medizinischer Dienst

Die Krankenkasse ist verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einzuholen, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist.[1] Darüber hinaus ist vor einer Bewilligung von Rehabilitationsleistungen regelmäßig in Stichproben zu prüfen, ob die Leistung notwendig ist.[2] Wird ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.6 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben durch den MDK die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation nach §§ 40 und 41 SGB V, unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor Bewilligung und regelmäßig bei beantragter Verlängerung prüfen zu lassen. Den Umfang und die Auswahl der Stichproben regelt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien. Diese können Ausnahmen zul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 8 Medizinischer Dienst

Die Krankenkassen haben die Notwendigkeit medizinischer Vorsorgeleistungen vor ihrer Bewilligung in Stichproben unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplanes durch den Medizinischen Dienst (MD) prüfen zu lassen.[1] Dasselbe gilt für eine Verlängerung der Leistungsdauer. Die Prüfpflicht durch den MD soll gewährleisten, dass präventive Vorsorgeleistungen von allen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4 Leistungen für die Pflegeversicherung

4.1 Begutachtung Der MD begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade, schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1] Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1 Organisation

1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1] 1.2 Finanzierung Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1] 1.3 Organe Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3 Leistungen für die Krankenversicherung

3.1 Begutachtungen Der MD erstellt entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik ein sozialmedizinisches Gutachten. Dies kann ein personen- oder sachbezogenes Gutachten nach Aktenlage, körperlicher Untersuchung in einer MD-Beratungsstelle oder einem Hausbesuch, in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung sein. Der MD benötigt für ...mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) (bis 31.12.2019: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK) ist ein unabhängiges Ärzte- und Pflegeteam. Er unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei Leistungsentscheidungen, z. B. bei Anträgen auf Kostenübernahme von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, prüfen von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.3 Organe

Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Rechtsaufsicht über die Medizinischen Dienste obliegt jeweils dem zuständigen Landes- oder Bundesministerium. Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen (je zur Hälfte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) und 5 Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts

Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1]mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 1.3.2 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und führt die Geschäfte des MD, stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.1 Arbeitsunfähigkeit

Die Krankenkassen sind bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten zur Sicherung des Behandlungserfolgs oder Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, den MD einzuschalten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.3 Medizinische Vorsorgeleistungen/Rehabilitationsmaßnahmen

Die Krankenkassen haben Anträge auf Leistungen der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Stichproben (jeder 4. Antrag) vom MD prüfen zu lassen.[1] Die Begutachtung von Verlängerungsanträgen erfolgt grundsätzlich vom für die ambulante oder stationäre Einrichtung bzw. Rehabilitationsstandort zuständigen MD.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.2 Berater in medizinischen Versorgungsfragen

Der MD berät die gesetzlichen Krankenkassen in Fragen der Grundsatzversorgung sowie beim Gestalten von Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören z. B. die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung, Krankenhausplanung, Weiterentwicklung von Vergütungssystemen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 4.2 Pflegeeinrichtungen

Der MD prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime oder Pflegedienste) die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten[1] und veröffentlicht das Ergebnis im Internet.[2]mehr

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Medizinischer Dienst (MD) / 4.1 Begutachtung

Der MD begutachtet für die Pflegekassen die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade, schlägt Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über Art und Umfang der Pflegeleistungen und erstellt einen individuellen Pflegeplan.[1] Die Begutachtung erfolgt zu Hause oder im Pflegeheim, ausnahmsweise auch im Krankenhaus bzw. Rehabilitationse...mehr