Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / IV. Praktische Tipps

Was ist bei der Bearbeitung eines Kontenplünderungs-Mandats noch zu beachten? mehr

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FF 06/2024, Das Geldwäschegesetz - was geht mich das an?

Katrin Bender Bereits seit dem Jahr 2020 gelten die verschärften Maßgaben nach dem GwG, die auch uns Anwälte/Anwältinnen "treffen". Sicherlich denken jetzt viele von Ihnen gelangweilt, das weiß ich doch längst alles und es betrifft mich sowieso nicht. Der Austausch mit Kollegen zeigt, dass noch viele Unsicherheiten und Fragezeichen vorherrschen. Zwar sind wir als Anwälte nicht... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diäten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder von Volksvertretungen (Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und der Landtage, Bürgerschaftsmitglieder, Stadtverordnete und andere Mitglieder kommunaler Vertretungen) stehen als solche nicht in einem Dienstverhältnis iSv § 19 EStG. Obwohl sie organisatorisch eingebunden sind, werden sie im Rahmen eines ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä... mehr

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Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.4 Sorgfaltspflichten nach der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung

Die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung ist Teil des Anti-Geldwäsche-Pakets der EU aus 2021. Obwohl die endgültige Textfassung noch nicht vorliegt und die finalen Texte noch gebilligt und von EUParlament und -Rat angenommen werden müssen, können Steuerberater aus der gegenwärtigen Fassung erste Tendenzen entnehmen, in welche Richtung die EU bis 2027 (voraussichtliches Inkrafttrete... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Rz. 395 Im Fall von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG verwirklicht der Stpfl. zunächst alle Merkmale eines Gewerbebetriebs i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG. Im Gegensatz zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb tritt jedoch bei der selbstständigen Arbeit der Einsatz von Kapital in den Hintergrund, während die geistige Arbeit und die eigene Arbeitskraft des Stpfl.... mehr

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / II. Es gilt bereits neues Recht

Das LG ist zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen davon ausgegangen, dass für die Höhe der im Kostenfestsetzungsverfahren anzusetzenden Gebühren das RVG in der seit dem 1.1.2021 geltenden Fassung maßgeblich ist. Nach der Übergangsvorschrift in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Ange... mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor... mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist... mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / I. Regelungsgehalt

Rz. 7 § 296 Abs. 1 ZPO regelt den Fall, dass das Gericht eine Schriftsatzfrist gesetzt hat und diese von einer Partei nicht eingehalten worden ist; sie also noch nach Fristablauf vorgetragen hat. Werden aber Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 282 Abs. 1 ZPO) unter Verstoß gegen bestimmte Fristen vorgebracht, stellt deren Zurückweisung den gesetzlichen Regelfall dar, von dem... mehr

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Vorwort

Vererben und Verschenken, ja die gesamte Vermögensnachfolgeplanung, kreisen – wie so viele Gestaltungsüberlegungen der Deutschen – zunehmend um steuerliche Aspekte. Diese bilden oftmals sogar die eigentliche Motivation, sich mit der eigenen Endlichkeit und der Frage, was aus dem selbst aufgebauten oder anderweitig (z.B. durch Erbschaft oder Schenkung) erworbenen Vermögen ein... mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha... mehr

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675): mehr

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R / 21 Rechtsschutzversicherung [Rdn 3227]

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche... mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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D / 1 Drogenfahrt, Allgemeines [Rdn 748]

Rdn 749 Literaturhinweise: Bellardita, Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Straßenverkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss, DAR 2016, 383 Burhoff, Straßenverkehrsrechtliche Grundbegriffe, VA 2005, 107 ders., Praktische Fragen der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG im verkehrsrechtlichen Mandat, ZAP F. 9, S. 967 ders., Elektrokleinstfahrzeuge – 22 Fragen und Antworten... mehr

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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R / 41 Rotlichtverstoß, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 3344]

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann, 1988 ff. zitiert: AK-StPO/Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg, (Rn) Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 zitiert: Beck/Berr/Schäpe, (Rn) Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei po... mehr

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a... mehr

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T / 2 Trunkenheitsfahrt, Allgemeines [Rdn 3518]

Rdn 3519 Literaturhinweise: Arbab-Zadeh, Ist die zwangsweise Blutentnahme nach Trunkenheitsdelikten noch verfassungskonform?, NJW 1984, 2615 Bode, Neue Ordnungswidrigkeiten des Fahrens unter Alkohol und Drogen, ZAP F. 9, S. 477 Bönke, Im Promillebereich: Alkoholgrenzwerte für Radfahrer, NZV 2015, 16 Böse, Die "freiwillige" Teilnahme an einem Atemalkoholtest – zur Reichweite str... mehr

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V / 5 Verteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 3959]

Rdn 3960 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673 und zur Verteidigung allgemein die Hinw. bei Burhoff, EV, Rn 4803. Rdn 3961 1. Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen ist ebenso wie die in ... mehr

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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B / 19 Bußgeldbescheid, Zustellung [Rdn 734]

Rdn 735 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 Hunsmann, Die Mitwirkung hör-, seh- und sprachbehinderter Personen im Strafverfahren, StRR 2014, 324 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675 und bei → Zustellungsfragen, Rdn 4284. Rdn 736 1. Für die... mehr

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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F / 22 Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 1694]

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zum OWiG zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren sein. Deshalb ist auch i.d.R. für Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei "Göhler", bei Krenberger/Krumm, im Karlsruher Kommentar zum OWiG und – so... mehr

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R / 20 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 3221]

Rdn 3222 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Anhörungsrüge, Rdn 324 → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rdn 4245. Rdn 3223 1. Im Laufe des Mandats wird der Mandant dem Verteidiger immer wieder auch die Frage stellen, ob und ggf. welches Rechtsmittel gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde oder gegen ein amtsgerichtliches Urtei... mehr

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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Projektmanagement-Methodik ... / 2.3 Ziele und Ergebnisse, die am Ende des Projekts erreicht sein sollen

Zwei Mitarbeiter, die die Unternehmensseite von DATEV Unternehmen Online sicher beherrschen, haben die Aufgabe, jeweils zwei Mandate erfolgreich in die "Digitalisierung des Rechnungswesens" zu begleiten. Dabei soll ein positives Feedback seitens der Mandanten erfolgen. Es sollen also vier Mandantenprojekte erfolgreich durchgeführt werden. Entwicklung von Standards der interne... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess

A. Einführung Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil un... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / H. Fragebogen Kündigungsschutz

I. Arbeitnehmerfragebogen Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _______________________... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Verspätetes Handeln

Rz. 88 Im Kündigungsschutzprozess ist es manchmal erforderlich, ohne jedes schuldhafte Zögern aktiv zu werden, namentlich im Falle der fehlenden Originalvollmacht einer nicht vom Organvertreter oder Personalchef erklärten Kündigung. Haftungsgefahren drohen beim zu späten Zurückweisen oder im fehlerhaften Zurückweisen. Bereits zuvor, nämlich dann, wenn der Anwalt die Kündigun... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / D. Umgang mit den Beteiligten des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 28 Neben allen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen ist es für die erfolgreiche Tätigkeit in Kündigungsschutzprozessen unerlässlich, den Umgang mit Mandanten, Gegnern, Gegnervertretern und Richtern möglichst professionell zu gestalten. Welchen Ausgang ein Verfahren nimmt, hängt auch von diesen "weichen Faktoren" ab. I. Umgang mit den Mandanten Rz. 29 Die anwaltlic... mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Checkliste für den Arbeitnehmeranwalt im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 38 Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen: mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Unterbliebene Aufklärung/unterbliebene oder fehlerhafte Beratung

Rz. 90 Unterbleibt etwa der Hinweis an den vertretenen Arbeitnehmer, dass jedes Kündigungsschreiben dem Anwalt zur Kenntnis gebracht werden muss, auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, so kann dies zur Haftung führen, insbesondere wenn kein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird. Der BGH[52] bejaht eine Haftung dem Grunde nach, wenn ein Rechtsanwal... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / F. Verhandlungsstrategie

Rz. 70 Im Jahr 2020 wurden, wie oben erwähnt, 198.766 Kündigungsschutzverfahren in Deutschland erledigt.[33] Im selben Jahr wurden 9 % aller arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren durch Urteil beendet. In 65 % aller Fälle endete das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren aber durch Parteihandlungen (Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung). Rz. 71 Diese Zahlen zeigen, dass es Sinn m... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Basar

Rz. 76 Häufiger wird in der Praxis nach der klassischen "Basarmethode" verhandelt. Beide Parteien überlegen sich meist im Vorfeld der Güteverhandlung, was ein vernünftiger Preis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein könnte. Dieser Preis ergibt sich aus einer Vielzahl von Faktoren, bis hin zur Faustformel zum halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörig... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man... mehr