Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug abziehbar sind, hängt davon ab, ob die einzelnen Aufwendungen – jeweils für sich betrachtet – nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind und nicht die private Lebensführung betreffen. In diesem Sinne wurden z. B. die Transportkosten, die Kosten der Wohnungsbeschaffung und pauschale Umzugsnebenkos...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwermetalle / 1 Herkunft

1.1 Natürliches Vorkommen Als natürliche Bestandteile von Gestein werden Schwermetalle v. a. beim Abbau freigesetzt. Auch durch Erosion und Vulkanausbrüche gelangen Schwermetalle in die Umwelt. Verbreitungswege sind Luft (Schwermetalle haften an Staub) und Wasser. Zudem lagern sich Schwermetalle in Sedimenten der Flüsse und Seen sowie in Böden ab. 1.2 Industrie Durch den indust...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwermetalle / 3 Anwendung

Schwermetalle finden eine breite Anwendung u. a. in den Bereichen: Metallveredelung (Galvanikbetriebe), Metallverhüttung, Elektroindustrie, Verkehr, Maschinenbau, Bauwesen. Durch den Einsatz von Schwermetallen können erwünschte Materialeigenschaften erreicht werden. Schwermetalle finden sich auch als Inhaltsstoffe z. B. in Kühlschmierstoffen oder Tonermaterial. Beispiele für die ind...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwermetalle / 1.1 Natürliches Vorkommen

Als natürliche Bestandteile von Gestein werden Schwermetalle v. a. beim Abbau freigesetzt. Auch durch Erosion und Vulkanausbrüche gelangen Schwermetalle in die Umwelt. Verbreitungswege sind Luft (Schwermetalle haften an Staub) und Wasser. Zudem lagern sich Schwermetalle in Sedimenten der Flüsse und Seen sowie in Böden ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 3.1 Technisch

Be- und Entlüftung; Absaugung an Entstehungs- oder Austrittsstellen, i. Allg. in Bodennähe, da Dämpfe organischer Lösungsmittel schwerer sind als Luft; ggf. in geschlossenen Anlagen bzw. Apparaturen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 2.2 Brand- und Explosionsgefahr

Organische Lösemittel sind i. Allg. entzündbar. Lösemittel-Luft-Gemische können eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3 Agiles Performance-Management – Agile Instrumente

Kürzere Innovations- und Produktentwicklungsintervalle sowie volatile Geschäftszyklen stellen neue Anforderungen an Unternehmen.[1] Wie schnell es Mitarbeitern gelingen wird, sich an veränderte Umstände anzupassen, Risiken und Chancen zu antizipieren, Entscheidungen zu treffen und/oder kreative Lösungen zu generieren, wird die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens beeinflusse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3.3 Feedback versus Beurteilungssystem

Um Agilität zu fördern, sollten Performance-Instrumente möglichst unkompliziert und einfach zu handhaben sein. Es braucht eine schnelle und direkte Rückmeldung zwischen den Beteiligten, aus der vornehmlich auch "gelernt" werden soll.[1] Beteiligt in der Gemeinschaft ist nicht nur die Führungskraft, sondern z. B. sind auch das Team, die Kollegen, Lieferanten und möglichst sog...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schwermetalle / 1.2 Industrie

Durch den industriellen Einsatz von Schwermetallen und die dabei entstehenden Abfälle, Abwässer und Abgase wird die Konzentration von Schwermetallen in der Umwelt stark erhöht. So sind z. B. die Hauptquellen für die Freisetzung von Blei galvanische Industrie und Bergbau.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Polyesterharze / 3.1 Handlaminieren

Je nach Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstücks werden unterschiedliche Mengen an gesundheitsgefährdenden Dämpfen freigesetzt, die durch den Laminierer unmittelbar inhalativ aufgenommen werden können. Ebenso besteht durch den Prozess des Handlaminierens und durch das flüssige Harz, das der Laminierer auf das Werkstück aufträgt, eine unmittelbare Hautgefährdung. Durch eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 2.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Erfolgt eine Bewertung zu einem Arbeitsergebnis oder einem Verhalten des Mitarbeiters durch eine Vielzahl anderer Kollegen, kann sich die Frage nach der Rechtskonformität der Bewertung stellen. Es ist daher z. B. wichtig, dass keine Bewertungen abgegeben werden, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Nach § 1 AGG sind Arbeitnehmer vor Benachteiligu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Lohnsteuerbes... / 1.1 Gesetzliche Verpflichtung

Die Arbeitgeber müssen die entsprechenden Daten des Arbeitnehmers elektronisch unmittelbar an eine zentrale Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung übersenden. Eine Ausnahme besteht für Arbeitgeber, die aufgrund der Härtefallregelung des § 39e Abs. 7 EStG vom elektronischen Lohnsteuerverfahren befreit sind.[1] Hierunter fallen insbesondere Arbeitgeber, die ausschließlich ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3.2 "Agile" Instrumente

Wenn Mitarbeitergespräche, Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarungen als agile Instrumente eingesetzt werden, bedeutet dies, dass die Gespräche aus einem gegenseitigen Verständnis von Gleichwertigkeit heraus verabredet und geführt werden. Hier spielt neben dem Ergebnis auch die Zielsteuerung, das Verhalten, die Weiterentwicklung des Einzelnen, des Teams und genauso die Mot...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.2 Höchstbetrag

Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 EUR als Sonderausgaben zu berücksichtigen. In den vorhergehenden Jahren erfolgte nur ein anteiliger Ansatz. Praxis-Beispiel Höchstbetragsrechnung Ein lediger Steuerpflichtiger hat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Aus den genannten Ausschlussgründen für die Arbeitgeberhaftung lässt sich im Umkehrschluss festhalten, in welchen Fällen der Arbeitnehmer nicht in Anspruch zu nehmen ist, weil der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall ermessensfehlerfrei ist: Die zutreffende Einbehaltung der Lohnsteuer ist nur deshalb unterblieben, weil der Arbeitgeber sich übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG

Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen ohne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ethnische Herkunft/Rasse.

Rn 3 Ethnische Herkunft ist Oberbegriff auch zum Merkmal Rasse. Rasse umschreibt die Zurechnung eines Menschen zu einer bestimmten Gruppe aufgrund bestimmter lebenslänglicher und vererblicher äußerlicher Erscheinungsmerkmale, wie Hautfarbe, Physiognomie oder Körperbau. Formulierung ›aus Gründen‹ (iGgs zu ›wegen‹) der Rasse stellt klar, dass Aufnahme des Merkmals der Verhinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rasse/ethnische Herkunft.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 25 Keine Einstellung wegen dunkler Hautfarbe. 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 26 Anforderung muttersprachliche Deutschkenntnisse (BAG NZA 18, 33 [BAG 29.06.2017 - 8 AZR 402/15]), nicht aber: sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse (BAG NZA-RR 18, 287); schriftliche Deutschkenntnisse, wenn Arbeitsanweisungen verstanden werden müssen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterhalt für die Zukunft.

Rn 2 Die Nichtigkeit eines Unterhaltsverzichtes betrifft nur den Unterhalt für die Zukunft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Herkunft.

Rn 1 § 313 kodifiziert die in der Lit aus § 242 entwickelte und seit 1922 (RGZ 103, 328, 332) von der Rspr übernommene Lehre (rechtsvergleichend Kramer SJZ 14, 273; ders JBl 15, 273). Eine sachliche Neuerung war durch § 313 nicht beabsichtigt (mit bloß einer wirklichen Ausnahme, vgl u. Rn 20 sowie Heinrichs FS Heldrich 05, 183, 187 ff). Nach wie vor gilt letztlich die Formul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herkunft.

Rn 10 Die Einwirkungen müssen von einem anderen Grundstück ausgehen. Deshalb unterliegen zB Beeinträchtigungen einer Mietwohnung, die von einer anderen Mietwohnung innerhalb desselben Grundstücks ausgehen, nicht den Regelungen des § 906 (BGHZ 157, 188, 190f); allerdings ist zur Bestimmung der Grenzen dessen, was ein Mieter an Immissionen durch den Gebrauch einer anderen Wohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Zukunft.

Rn 1 Die bisher wenig praxisrelevante Norm wurde zum 1.1.22 (BGBl 2021 I 2136, Umsetzung Warenkauf-RL 2019/771), zuvor zum 13.6.14 (BGBl 2013 I 3653, Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83) und 23.2.11 zT geändert (BGBl 2011 I 36, Umsetzung Timeshare-RL 2008/122) und durch die letzten zwei Änderungen sukzessive in ihrem Anwendungsbereich beschnitten (s.a. Rn 2). Ursprüng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Scholz/Kleffmann/Kleffmann FamR-Hdb, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für Berechtigte und Verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Maultzsch Rz 15). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsächl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten bei der Wohnraumvermietung, Abs 3 u Abs 5 S 3.

Rn 9 Bei der Wohnraumvermietung ist die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und Siedlungsstrukturen gem III besonderer Rechtfertigungsgrund. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Siedlungen soll einer späteren Diskriminierung vorbeugen (BTDrs 16/1780, 42). Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen soll durch die Vorschrift jedoch nicht gerechtfertigt werden (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mittelbare Benachteiligung, Abs 2.

Rn 11 Während eine unmittelbare Benachteiligung nur nach Maßgabe von §§ 5, 8–10, 20 gerechtfertigt sein kann, fehlt es schon am Tatbestand der mittelbaren Benachteiligung, wenn die Ungleichbehandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind, II letzter Hs (BAG DB 10, 1071, Anm Lingeman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Gem § 20 können Benachteiligungen nach § 19 I gerechtfertigt sein. Die Rechtfertigung gilt nur für unterschiedliche Behandlungen wegen Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Geschlecht, nicht wegen Rasse oder ethnischer Herkunft. Ziel ist es, Differenzierungen zu ermöglichen, die im allg Zivilrecht notwendig und erwünscht sind (BTDrs 16/1780, 43). Rn 2 I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Benachteiligungsverbot, Abs 2.

Rn 8 Gem II gilt das Verbot der Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft auch für sonstige zivilrechtliche Schuldverhältnisse iSd § 2 I Nr 5–8 (BGH NZA-RR 18, 122 [BGH 01.06.2017 - I ZR 272/15]), wobei insb Nr 8 bedeutsam ist. Schon ein einzelnes Geschäft Privater ist erfasst, sofern der Vertragsschluss öffentlich angeboten wurde (BTDrs 16/1780, 42; Ring ZGS 06, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1469 BGB – Aufhebungsklage.

Gesetzestext Jeder Ehegatte kann auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1447 BGB – Aufhebungsklage des nicht verwaltenden Ehegatten.

Gesetzestext Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 46a Neben die subjektiven Anforderungen treten in Umsetzung von Art 7 WKRL objektive Anforderungen an die Kaufsache. Hierbei handelt es sich um einen Mangeltatbestand von erheblicher Bedeutung: Viele Eigenschaften werden weder vereinbart noch vorausgesetzt, sondern als selbstverständlich von den Parteien überhaupt nicht bedacht, zB, dass Stühle nicht brechen, Butter nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 22 Welchen Betrag das Gericht als Schmerzensgeld zusprechen wird, lässt sich schwer vorhersehen. Der Kläger braucht daher lediglich die für die Berechnung maßgeblichen Umstände darzutun und für ein angemessenes Schmerzensgeld einen Mindestbetrag anzugeben (BGH NJW 02, 3769, und zwar auch außerhalb des Klagantrags, BGHZ 132, 341, 350). Doch bleibt das Gericht auch durch ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geltung im Zivilrecht.

Rn 11 Die Benachteiligungsgründe entsprechen im Wesentlichen den in den Richtlinien genannten; die Ausdehnung in das allg Zivilrecht (§§ 19–21 AGG) geht zT über Richtlinien hinaus, die dort Diskriminierungsschutz nur wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht erfordern (§ 19 Rn 3; BTDrs 16/1780, 25f). Das Differenzierungsverbot wegen Weltanschauung gilt nicht (§ 19 I). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommen aus Vermögen.

Rn 15 Alle während der Ehe zugeflossenen Erträge aus vorhandenem Vermögen sind für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend, unabhängig von der Herkunft des Vermögens (Erbschaft (BGH FamRZ 88, 1145; Hamm FamRZ 98, 620; Karlsr FamRZ 90, 51) oder Schmerzensgeld (BGH FamRZ 95, 869; 88, 1031; Saarbr FamRZ 03, 685; Karlsr FamRZ 02, 750).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachteiligung aus anderen Gründen.

Rn 5 I u II rechtfertigt nur Ungleichbehandlung wegen Religion/Weltanschauung, für andere Gründe gelten §§ 5, 8, 10, 20 (vgl BTDrs 16/1780, 36); nach § 8 ist daher gerechtfertigt die Zulassung nur von Männern zum Priesteramt in der katholischen Kirche, nicht aber der Ausschluss wegen Behinderung oder ethnischer Herkunft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträge aus diesen Vermögenswerten (Abs. 4)

(4) 1 Vermögenswerte, die Grundlage für eine externe Anlage von Liquiditätsüberhängen sind oder die auf Grund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, und Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern jeweils den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. 2 Ist eine direkte Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, die a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 25 Keine Einstellung wegen dunkler Hautfarbe.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsrecht.

Rn 18 II, ergänzt durch §§ 356c, 357c, räumt dem Verbraucher mit den Einschränkungen (III) aus § 491 II, III 2 u IV ein Recht zum Widerruf (§ 355) seiner Vertragserklärung über eine Erwerbs- o Bezugsverpflichtung ein. Dieses kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Verbraucher den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann (BGH NJW-RR 90, 1011; NJW 90, 3144)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirkung ex nunc (Abs 1).

Rn 2 Grds wirkt die Aufhebung nur für die Zukunft (I). Bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Ansprüche bleiben erhalten. Dies betrifft bspw Unterhaltsansprüche, die für die Zukunft wegfallen, nicht aber für die Vergangenheit. Rn 2a Eine Sonderregelung enthält I 2 für die postmortal erfolgende Aufhebung. Stellt der Annehmende oder das Kind den Antrag auf Aufhebung und liegen die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1449 BGB – Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext (1) Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben; für die Zukunft gilt Gütertrennung. (2) Dritten gegenüber ist die Aufhebung der Gütergemeinschaft nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam. Rn 1 Ist der Aufhebungsantrag nach § 1447 oder § 1448 begründet, so hebt das FamG die Gütergemeinschaft auf. Mit der Rechtskraft des Aufh...mehr