Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beispiele zur Bildung von Kinderfreibetragszählern

Rz. 142 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die folgenden Beispiele sollen die Bildung von Kinderfreibetragszählern als > Lohnsteuerabzugsmerkmale veranschaulichen. Beispiel 1: Berufstätige Ehegatten mit den Steuerklassen III/V oder IV/IV haben ein über 18 Jahre altes Kind, das im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses seine Berufsausbildung betreibt. Das FA bildet als Lohnsteuera...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Kinderfreibetragszähler

Rz. 135 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Abzugsmerkmal wird als eine bestimmte Zahl der Kinderfreibeträge gebildet (vgl § 38b Abs 2 iVm § 39 Abs 4 Nr 2 EStG). Für die doppelten Freibeträge (> Rz 35) wird grundsätzlich der Zähler 1 gebildet (§ 38b Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG), also bei einem verheirateten zusammenlebenden Elternpaar bei Steuerklasse III für 1 Kind 1,0, für 2 Kinder 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Höhe der Freibeträge für Kinder

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für jedes zu berücksichtigende Kind, das im Inland lebt, wird als Freibetrag vom > Einkommen abgezogen (§ 32 Abs 6 Satz 1 und 2 EStG):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kind iSv § 32 Abs 1 EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Es muss sich um ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG handeln. Dies sind im ersten Grad mit dem Stpfl verwandte, also leibliche oder angenommene Kinder, sowie Pflegekinder. Im Einzelnen: Rz. 41 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im ersten Grad mit dem Stpfl verwandt (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG) ist ein Kind, das von dem Stpfl unmittelbar abstammt (vgl § 1589 BGB). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / cc) Fünfjährige Behaltensfrist

Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Verschonungsabschlags (und des Abzugsbetrags gem. § 13a Abs. 2 ErbStG) ist nach § 13a Abs. 6 ErbStG die Einhaltung der Behaltensfrist. Sie beträgt im Fall der Regelverschonung fünf Jahre, im Fall der Optionsverschonung sieben Jahre (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 6 ErbStG). In § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1–5 ErbStG ist ein Katalog mit Tat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 5. Tarifbegrenzung, § 19a ErbStG

Durch § 19a ErbStG wird der Umstand berücksichtigt, dass ein Erwerber von Betriebsvermögen grundsätzlich nicht dieselbe Leistungsfähigkeit erlangt, als wenn der Erwerb aus Nichtbetriebsvermögen bestanden hätte.[22] Eine Person, die begünstigtes Vermögen erwirbt und beim Erwerb von Privatvermögen in der Steuerklasse II oder III i.S.v. § 19 ErbStG einzuordnen wäre, wird daher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer durch andere als zusätzliche Bereicherung (Abs. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist i.d.R. der Erwerber, zumal seine Bereicherung als steuerpflichtiger Erwerb gilt (s. auch § 20 Abs. 1 ErbStG). Bürgerlich-rechtlich will ein Schenker im Zweifel nur den Gegenstand der Zuwendung schenken und nicht auch die Erwerbskosten. Trotz der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, dass bei einer Schenkung auch der Schenker Steue...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.4 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen

Das AGG differenziert zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Unmittelbare Benachteiligungen Eine unmittelbare Benachteiligung liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn jemand wegen eines der Merkmale eine schlechtere Behandlung erfährt oder erfahren würde als jemand in einer vergleichbaren Situation. Die unmittelbare Benachteiligung ist der Regelfall bei Be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Arbeitgeber kann nicht auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagt werden

Leitsatz Das FG Hamburg entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen kann, da Letzterer nicht Schuldner der Pauschale ist. Stattdessen muss der Anspruch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Sachverhalt Eine angestellte Verkäuferin erhielt von ihrem wirtschaftlich angeschlagenen Arbeitgeber in den Monat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 6. Wie war zu verfahren, wenn über die ELStAM-Änderungsliste rückwirkend der Hauptarbeitgeber geändert wurde und nachträglich die Steuerklasse VI anzuwenden war, die EPP aber bereits ausgezahlt und bei der Lohnsteuer-Anmeldung zum Abzug gebracht wurde?

Die EPP war vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer auszuzahlen, die am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zum Arbeitgeber standen (keine Steuerklasse VI). Lag die Voraussetzung nicht vor (auch, wenn sich dies erst später herausstellt), war die bereits ausgezahlte EPP vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 16. Das aktive Dienstverhältnis endete zum 31. Juli 2022 und der Arbeitnehmer bezog eine Rente. Ab dem 1. August 2022 bezog der ehemalige Arbeitnehmer zudem eine lohnsteuerpflichtige Betriebsrente (Steuerklasse I). Bekam er die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt?

Nein. Der Anspruchsberechtigte erhält die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur En... / 1. In welchen Fällen erhielten Arbeitnehmer die EPP vom Arbeitgeber ausgezahlt?

Arbeitnehmer erhielten die EPP vom inländischen Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und am 1. September 2022 in einem ersten Dienstverhältnis standen und in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht waren oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen ("Minijobbe...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag ab VZ 2023 in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach um 240 EUR je wei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / b) Steuerklassen

Womöglich nicht bedacht wurde, dass die gesetzliche Fortschreibung der transparenten Besteuerung über das Ziel hinausschießend durchaus zur Anwendung der Stkl. III zwingen kann. Dies abmildernd wäre an eine Ergänzung des § 15 ErbStG zu denken. Man hätte allerdings auch nur eine solche Regelung vornehmen können (vgl. § 15 Abs. 4 ErbStG).mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / I. Der Anlass

Die Höhe der Steuerbelastung nach dem ErbStG hängt entscheidend von der jeweiligen Steuerklasse (Stkl.) ab. Maßgebend ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker. Sind sie einander fremd, gilt grundsätzlich die ungünstigste Stkl. III (§ 15 Abs. 1 ErbStG – s. aber Abs. 1a-4). Für steuerpflichtige Erwerbe (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) droht somit Erb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Lohnsteuerklassen

Rz. 991 Der Steuerabzug erfolgt nach Maßgabe der Steuerkarte, auf der u.a. die Steuerklasse eingetragen wird.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Lohnsteuerklassen im Familienrecht

a) Generelles Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 22. Steuerklassen für Ehegatten

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Steuerliche Regelungen

Rz. 305 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Rz. 306 Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuers...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abzug von Steuern

Rz. 1542 Abziehbar von den Bruttoeinkünften sind die Einkommenssteuer/Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die etwaige Kirchensteuer, in der Höhe, in der sie im maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden, sogenanntes "In-Prinzip".[1670] Maßgeblich ist stets die tatsächliche Steuerlast. Anderes gilt lediglich bei der Durchführung einer fiktiven Berechnung, in der zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Aufteilung im Familienrecht

Rz. 1060 Der vom BMF vorgegebene steuerrechtliche Leitfaden unterstützt die familienrechtliche Bearbeitung im ersten Schritt. Im zweiten Schritt hat eine Aufteilung von Steuererstattungen im Innenverhältnis zu erfolgen. Diese vollzieht sich allein nach zivilrechtlichen Maßstäben. Nach der Familienrechtsprechung[861] hat die Aufteilung eines nach Trennung fällig werdenden Erst...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Fiktive Steuerberechnung in der Rechtsprechung

Rz. 1010 Der BGH hat nicht immer konsequent das In-Prinzip angewendet. So hat er eine fiktive Steuerberechnung in einem Fall zugunsten des Unterhaltsschuldners zugelassen, der erhebliche Verluste aus einem Bauherrenmodell ausgewiesen hatte.[813] Die fiktive Steuerlast wurde dort vom Unterhaltseinkommen abgezogen. Auch nimmt die Rechtsprechung stets eine fiktive Steuerberechn...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2. Auswirkungen beim Sachwertverfahren

Die Auswirkungen beim Sachwertverfahren sind insbesondere auf den neu eingefügten Regionalfaktor (§ 190 Abs. 5 BewG) sowie die geänderten gesetzlichen Wertzahlen (§ 191 i.V.m. Anlage 25 BewG) zurückzuführen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Änderungen beim Sachwertverfahren.[21] Berechnungsbeispiel 2: Zu ermitteln ist der Grundbesitzwert ...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 1. Auswirkungen beim Ertragswertverfahren

Die Auswirkungen beim Ertragswertverfahren sind insbesondere auf die geänderte Ermittlung der Bewirtschaftungskosten (§ 187 i.V.m. Anlage 23 BewG) sowie die geänderten gesetzlichen Liegenschaftszinssätze (§ 188 BewG) zurückzuführen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Änderungen beim Ertragswertverfahren.[20] Berechnungsbeispiel 1: Zu ermitt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Begriff des Nachteils

Rz. 10 Bei Prüfung in der Praxis muss zwischen "Nachteil" und der – streng kausal zu betrachtenden – Ehebedingtheit als Ursache des Nachteils unterschieden werden. Jedoch müssen beide Faktoren vorliegen, damit der Umstand im Rahmen des § 1578b BGB Bedeutung gewinnen kann. Rz. 11 Das Gesetz wählt hierzu die folgende Formulierung: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wirtschaftsgeld

Rz. 295 Jeder Ehegatte hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Bemessungszeitpunkt

Rz. 513 Bemessungszeitpunkt für die Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse ist zunächst der Zeitpunkt der Trennung. Rz. 514 Hinweis Der Unterhaltsberechtigte darf zur Berechnung der ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht etwa frei einen früheren Zeitraum der Eheführung wählen, in welchem eventuell ein besonders hohes Konsumverhalten der Eheleute zu verzeichnen war....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Abänderung

Rz. 2179 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG

Rz. 753 Alleinerziehende Steuerpflichtige erhalten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anstelle des früheren Haushaltsfreibetrages den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 EUR (im Jahr 2022 = 4.008 EUR). Für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Entlastun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / V. Anwendungsfälle zum ehebedingten Nachteil

Rz. 23 Der Gesetzeswortlaut zur Definition des ehebedingten Nachteils ist eindeutig: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Rz. 24 Praxistipp Ehebedingte Nachteile liegen nur dann vor, wenn die Unterhaltsberechtigte nicht "ihr eigenes Geld" verdiene...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Gleichrang

Rz. 1959 Besteht zwischen Unterhaltsberechtigten Gleichrang, wie bei mehreren Kindern betreuenden Ehegatten oder bei mehreren minderjährigen Kindern, ist das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen im Rahmen des § 1581 BGB unter den Unterhaltsberechtigten zu verteilen. Rz. 1960 Zunächst ist allerdings der Bedarf des geschiedenen Ehegatten zu ermitteln. Das Einkommen des Unte...mehr