Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Materiellrechtliche Reichweite der Regelung

Rz. 61 Aufgrund der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers für eine allgemein gehaltene Fiktion und gegen eine punktuelle Regelung im Rahmen des § 15 ErbStG (wie in den Fällen des § 7 Abs. 8 ErbStG) ist von einer weiten Auslegung des § 2a Satz 2 und 3 ErbStG auszugehen. Aus § 2a Satz 2 und 3 ErbStG folgt zunächst die Bestimmung der einschlägigen Steuerklassen und Freibeträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gesellschafter als Zuwendende und Zuwendungsempfänger

Rz. 51 § 2a Satz 2 und 3 ErbStG bestimmt die Person von Schenker und Beschenktem bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Einbeziehung einer Personengesellschaft und regelt damit mittelbar die Steuerpflicht. Gem. § 2a Satz 2 ErbStG gelten bei einem Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG durch eine rechtsfähige Personengesellschaft der Gesellschafter als Erwerber. Spiegelbild...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.3 Verhaltens- und Leistungskontrolle

Rz. 111 Die Überwachung mittels technischer Einrichtung muss sich auf das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer beziehen. Verhalten wird als individuell steuerbares Tun oder Unterlassen definiert.[1] Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich sich das Verhalten abspielt, ob bloß bei der Arbeitsleistung selbst oder auch sonst im Betrieb. Verhalten, welches mit der Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Steuerklasse und Freibeträge

Rz. 180 Schenkungen zwischen Geschwistern fallen gem. § 15 Abs. 1 ErbStG in die Steuerklasse II. Freibeträge werden nach § 16 Abs. 1 ErbStG lediglich i.H.v. 20.000 EUR gewährt. Der Eingangssteuersatz bei Schenkungen bis zu 75.000 EUR liegt nach § 19 Abs. 1 ErbStG bereits bei 15 % und bei Überschreiten eines schenkungsteuerlichen Wertes von 13 Mio. EUR bereits bei 35 %. Sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Steuerliches Zuwendungsverhältnis

Rz. 142 Ausweislich des Wortlauts des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt die Zuwendung der Abfindung stets als vom Erblasser zugewandt. Dies ist entscheidend für die Ermittlung der Steuerklasse und den Freibetrag für den Zuwendungsempfänger, also den Pflichtteilsberechtigten. Beispiel Vater V hat sich nach dem Vorversterben seiner Ehefrau E mit seinem Sohn S überworfen und diesen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Zuwendungsverhältnis

Rz. 169 Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt unabhängig davon, ob die Abfindung vom Erblasser selbst oder von einem Dritten gewährt wird.[229] Fraglich ist jedoch, ob für die Freibeträge und die Steuerklasse wie bei § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ebenfalls stets auf das Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser abzustellen ist. Beispiel Vater V ist Inhaber umf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Zuwendungsverhältnis

Rz. 73 Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Ableben des Erblassers vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Dennoch wird der Besteuerung nicht das Verhältnis des Erben zum Pflichtteilsberechtigten, sondern vom Erblasser zum Pflichtteilsberechtigten zugrunde gelegt.[111] Dies ist insbesondere für die maßgebliche Steuerklasse und damit verbunden für die Höhe der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Begünstigung von Betriebsvermögen

Rz. 4 Von dem ermittelten gemeinen Wert des zu versteuernden Betriebsvermögens sind nur 15 % steuerpflichtig als pauschaler Anteil des nicht begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es wird also ein Abschlag von 85 % gewährt. Für das Betriebsvermögen wird ferner ein besonderer Freibetrag von 150.000 EUR gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG), der allerdings bei Betriebsvermögen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Form und konkludente Geltendmachung

Rz. 35 Eine besondere Form für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist nicht vorgeschrieben.[32] Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig. Zutreffend ist der Hinweis von Weinmann,[33] dass die Anforderungen an eine Geltendmachung im erbschaftsteuerlichen Sinne höher zu setzen sind als hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, die ebenfalls konkludent erfolgen kann....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 – Grenzgängerregelung

Leitsatz Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht – jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat – die sogenannte Grenzgängerrege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

Leitsatz 1. Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. 2. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu bean...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für unternehmerisches Vermögen bestimmte Vergünstigungen vor. Im Einzelnen sind dies a) ein Verschonungsabschlag von 85 % sowie ein Abzugsbetrag (Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 und und 2 ErbStG) ein 100 %- iger Verschonungsabschlag (Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG) ein Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG (für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / Leitsatz

1. Haben beide Ehegatten die Lohnsteuerklasse 4, ist zu vermuten, dass sie in etwa über das gleiche Nettoeinkommen verfügen. 2. Hiervon ist für einen Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen nach § 850c Abs. 6 ZPO auszugehen, wenn nicht der Schuldner anderes darlegt und nachweist. AG Zeitz, Beschl. v. 7.12.2023 – 5 M 574/23mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 2 II. Die Entscheidung

Da der Schuldner den Sachvortrag des Gläubigers nicht bestritten hat, war auf der Grundlage dieser Angaben zu entscheiden. Lohnbescheinigung genügt zur Glaubhaftmachung Der Gläubiger hat durch Vorlage der Lohnbescheinigung des Schuldners glaubhaft gemacht, dass dieser sein Einkommen über die Steuerklasse 4 abrechnet. Ehegatten haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuerkla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 3 Der Praxistipp

Lohnabrechnung konsequent herausfordern Die Entscheidung zeigt, dass der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter stets darauf dringen sollten, vom Drittschuldner die Lohnabrechnungen fortlaufend zu erhalten. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2012 entschieden, dass der Gläubiger darauf einen unmittelbaren Anspruch gegen den Schuldner hat (BGH v. 19.12.2012 – VII ZB 50/11, FoVo 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Antrag auf Ni... / 1 Der Fall

Antrag auf Nichtberücksichtigung gesetzlich Unterhaltsberechtigter Aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet worden. Der Gläubiger hat mit Schreiben vom 9.11.2023 beantragt, die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gemäß § 850c Abs. 6 ZPO als Unterhaltsberechtigte vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Steuerklassenwahl

Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde gelegt werden.[51] Rz. 44 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei han...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohn- und Einkommensteuerre... / Bei der programmtechnischen Umsetzung des Programmablaufplans erhalte ich abweichende Ergebnisse im Vergleich zur allgemeinen Prüftabelle. Woran kann das liegen?

Die allgemeine maschinelle Jahreslohnsteuer-Prüftabelle des Programmablaufplans wurde für die Steuerklassen I, III, IV, V, VI mit der Unterstellung PVZ = 1 (Fußnote 3 der Tabelle) berechnet. Daher ist bei diesen Steuerklassen, um das gleiche Ergebnis wie in den Prüftabellen zu erhalten, die Lohnsteuerberechnung in der Online-Anwendung mit der Auswahl zur Pflegeversicherung: ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohn- und Einkommensteuerre... / Wie wird die Staffelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt?

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird in der Steuerklasse II ausschließlich der Entlastungsbetrag für ein beziehungsweise das erste Kind berücksichtigt. Der Erhöhungsbetrag für zweite und weitere Kinder kann bei der Lohnsteuerberechnung im Rahmen eines Freibetrags berücksichtigt werden. Hierfür ist beim zuständigen Finanzamt ein entsprechender Antrag zu stellen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohn- und Einkommensteuerre... / Bei der Faktorberechnung wird auch die voraussichtliche Einkommensteuer ermittelt. Wie werden dabei andere Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) berücksichtigt?

Die voraussichtliche Einkommensteuer zur Ermittlung des Faktors zur Steuerklasse IV mit Faktor erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingegebenen Werte zur Lohnsteuer. Weitergehende steuerlich relevante Sachverhalte, die keinen Einfluss auf die Lohnsteuer haben (wie z. B. dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen, Einkünfte aus anderen Einkunftsarten oder auch St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zugehörigkeit von ArbN, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, zur Steuerklasse II

Rn. 166 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 38b S 2 Nr 2 EStG idF des HBeglG 2004 vom 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076 gehören die unter § 38b S 2 Nr 1 Buchst a EStG bezeichneten ArbN in die Steuerklasse II, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Der ArbN ist nach § 39 Abs 4 S 1 EStG idF des HBeglG 2004 verpflichtet, die Eintragung der St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Meldung des Kindes bei mehreren alleinstehenden StPfl (§ 24b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist das Kind bei mehreren alleinstehenden StPfl gemeldet, steht der Entlastungsbetrag für denselben Monat nur einem StPfl zu. Eine Verdoppelung oder eine Aufteilung des Entlastungsbetrags ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Kind bei Meldung mit dem Haupt- bzw mit dem Nebenwohnsitz bei beiden Elternteilen gemeldet und annähernd gleichwerti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG auf Antrag des StPfl im LSt-Abzugsverfahren

Rn. 171 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei einem alleinstehenden StPfl wird der (Grund-)Entlastungsbetrag des § 24b Abs 2 S 1 EStG (für ein Kind) weiterhin iRd Steuerklasse II berücksichtigt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG, § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG). Die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Erhöhung des Entlastungsbetrags sind für das Kj 2015 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuerfrei erstatten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden als die Beträge, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten hätte abziehen können. Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Doppelter Haushalt

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung), die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.1 Steuerausgleich ("Tax-Equalization") und Steuerschutz ("Tax-Protection"/"Hypo Tax")

Rz. 317 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Während einer Auslandstätigkeit werden zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern regelmäßig Steuerausgleichsvereinbarungen geschlossen. Dabei sind der Steuerausgleich ("Tax-Equalization", kurz: TEQ) sowie der Steuerschutz ("Tax-Protection") die üblichen Methoden. Die einer Arbeitnehmerentsendung zugrundeliegende Steuerausgleichsmethode ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen zwischen rechtsfähigen Personengesellschaften

Rz. 109 [Autor/Stand] Als Rechtssubjekte können rechtsfähige Personengesellschaften nicht nur Erwerber, sondern selbstverständlich auch Schenker sein. Dies wird sowohl von § 2a Satz 2 ErbStG als auch von § 2a Satz 3 ErbStG tatbestandlich vorausgesetzt (Rz. 25, 85). Daher ist eine kombinierte Anwendung beider Vorschriften durchaus denkbar. Beispielhaft mag der Entscheidungsfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / jj) § 16 ErbStG

Rz. 78 [Autor/Stand] Jeder Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft hat, geltend als Erwerber, Anspruch auf den ihm nach § 16 ErbStG zustehenden persönlichen Freibetrag. Das Besteuerungsfinanzamt hat ihn individuell zu ermitteln und, soweit nicht durch frühere Erwerbe bereits verbraucht (§ 14 ErbStG), bei unbeschränkter Steuerpflicht mindestens in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Jastrowsche K... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte fünf Geschwister. Die Eltern der Klägerin verfassten ein sog. Berliner Testament. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei der überlebende Ehegatte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen konnte. Als Erben des Überlebenden (sog. Schlusserben) setzten die Eheleute die Klägerin und drei ihrer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur bei Erwerb durch Personen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ausdrücklich nach Abs. 2 Nr. 26 bußgeldbewehrt bis zu 5.000 EUR. Hinter Mängeln bei der Mitteilung wesentlicher Änderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / K. Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb von Vermögen

Rz. 380 Wird Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises erworben, also innerhalb der Steuerklasse I, kann es zu einer übermäßig hohen Belastung kommen, wenn die Freibeträge nicht ausreichen. § 27 ErbStG wirkt dem entgegen, indem die Erbschaftsteuer auf den zweiten Vermögensübergang ermäßigt wird. Die Ermäßigung ist gestaffelt, je nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Grundsätzliches

Rz. 375 Die Zuordnung der verschiedenen Erwerber zu den einzelnen Steuerklassen im Sinne des § 15 Abs. 1 ErbStG wurde bereits im Rahmen der Darstellung der persönlichen Freibeträge umrissen (vgl. Rdn 353 ff.). Rz. 376 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[534] eine Sondervorschrift für die Bestimmung der maßgeblichen Steuerkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Anrechnung einer fiktiven Steuer

Rz. 364 Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG).[521] Angerechnet wird nicht unbedingt die Steuer, die auf den Vorerwerb gezahlt worden ist, sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Hausrat, bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 305 Hausrat ist die gesamte Wohnungseinrichtung einschließlich aller Haushaltsgegenstände. Hausratsgegenstände sind solche beweglichen Sachen, die der Hauswirtschaft und dem familiären Zusammenleben dienen, also insbesondere Wohnungsinventar, Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, die Fernseh- und Videogeräte, Computerspiele, Bücher oder Musikinstrumente. Nicht hierzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Persönliche Freibeträge und Steuerklasseneinteilung

Rz. 353 Im Bereich der persönlichen Steuerbefreiungen sind in erster Linie die so genannten persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG zu nennen. Diese stellen sich nach den jüngsten Änderungen wie folgt dar:mehr