Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerbescheinigung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / Zusammenfassung

Begriff Auslösungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die dem an eine auswärtige Arbeitsstelle entsandten Arbeitnehmer einen Ausgleich für die Mehrkosten gewähren sollen, die durch die Arbeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Auslösung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, den das Lohnsteuerrecht nicht kennt. Auslösung im lohnsteuerrechtlichen Sinne i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.1 Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren

Ein für alle Steuerklassen einheitlicher Pauschalbetrag für bestimmte Vorsorgeleistungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch berücksichtigt (Vorsorgepauschale). Durch sie werden Arbeitnehmer bereits während des Jahres steuerlich für bestimmte Vorsorgeaufwendungen entlastet. Ab dem 1.1.2026 werden die private...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.6 Wegfall der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug

Nach § 34 Abs. 1 EStG können bestimmte zusammengeballte Einkünfte nach der sog. Fünftelungsregelung ermäßigt besteuert werden. Diese Tarifermäßigung galt bis VZ 2024 für (die Voraussetzungen erfüllende) zusammengeballte besondere Arbeitslöhne (z. B. Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (§...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Abfindung

Im Rahmen der Lohnabrechnung sind Abfindungen von Steuerberatern auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig zu erfassen und auch sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Steuerberater müssen daher die arbeitsrechtlichen Grundsätze kennen und dürfen diese dem Mandanten mitteilen. Wesentliche Inhalte Eine Abfindung ist die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechseltätigkeiten, Entgeltabrechnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die relevanten Inhalte zur Prüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Themenseite Jahresarbeitsentgeltgrenze.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2025 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.2 Verkürzung der Lohnsteuer

Die Haftung nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG erfordert die Feststellung, dass Lohnsteuer verkürzt worden ist aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto[1] oder in der Lohnsteuerbescheinigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer / 2 Betriebsstättenprinzip

Welcher Kirchensteuersatz anzuwenden ist, richtet sich nach der Betriebsstätte des Arbeitgebers. Die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung neben der Lohnsteuer anzumelden und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen, auch wenn die Arbeitnehmer im Bezirk eines anderen Finanzamtes wohnen. Wird aufgrund des abweichenden Wohnorts zu viel oder zu wenig Lohnkirchenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.3 Fehlerhafte Angaben im Lohnkonto

Weiter haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die er im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs etwa zu viel erstattet hat, sowie für die Einkommensteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering festgesetzt bzw. tatsächlich verkürzt wird. Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach dem DBA freizustellen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht vorliegen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslands- bzw. Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, wird der Arbeitslohn nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr aufgetei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistungen

Folgende vom Arbeitgeber gezahlte steuerfreie Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind deshalb gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15 und Nummer 15a)[1] anzugeben: das Kurzarbeitergeld, das Saison-Kurzarbeitergeld, Achtung Zusätzlicher Ausweis von Kurzarbeitergeld seit 2025 Kurzarbeitergeld einschließlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 11.4 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale II war im Lohnkonto aufzuzeichnen[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen war und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden konnte. Darüber hinaus war die ausgezahlte Energiepreispauschale II in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eine gesonderte Bescheinigung der ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Energiepreispauschale I musste im Lohnkonto aufgezeichnet werden[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Darüber hinaus ist die ausgezahlte Energiepreispauschale I in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung [2] mit dem Großbuchstaben E auszuweisen.[3] Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4.3 Rückforderung durch den Arbeitgeber

Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale I ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht erfüllt waren, muss die zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale I zurückgefordert und die Refinanzierung in der betreffenden Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert werden. Die Korrektur einer durch den Arbeitgeber zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 10.2 Rückforderung

War ein Arbeitnehmer am 1.9.2022 in einem aktiven ersten Dienstverhältnis bei seinem Arbeitgeber angestellt, hat der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale I an seinen Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Lagen diese oder eine dieser Voraussetzungen am 1.9.2022 für den Erhalt der Energiepreispauschale I beim Arbeitnehmer nicht mehr vor und der Arbeitgeber erfuhr erst nach Auszahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 7 Auszahlungszeitpunkt

Hat der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale I an seine Arbeitnehmer ausgezahlt, so konnte der Arbeitgeber die Energiepreispauschale I gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer wie folgt entnehmen: Soweit der Arbeitgeber zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet ist (mit der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022), musste er die Energieprei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.4 Rechtsfolge: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bewertung

Rz. 931 § 1 Abs. 4 KSchG schränkt als Rechtsfolge die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung deutlich ein: Das Verhältnis der 4 Hauptkriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zueinander, das die Tarifvertrags- bzw. Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie festgelegt haben, darf nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Das Arbeitsgericht kontrolliert in einem Kündigungsschut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.4.2 Korrektur bei mehrjähriger Gültigkeit

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der Verkaufspreise der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten zu ermitteln. Die Summe der Korrekturbeträge kann insgesamt höchstens bis zum B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 3 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die ganz oder teilweise steuerfreie Überlassung einer BahnCard ist im Lohnkonto aufzuzeichnen[1] und in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.[2] Im Falle eines Zuschusses sollte sich der Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen lassen und diesen Nachweis als Beleg zum Lohnkonto nehmen. Sofern die steuerfreie Überlassung aufgrund einer Prognoseberechnung er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berichtigung einer bestandskräftigen Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b AO

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist nach § 175b Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Sachverhalt Der Kläger ist im Jahr 2017 aus der Kirche ausgetreten. Die Meldebehörde übermittelte daraufhin den Kirchaustritt bzw. die fehlende Kirchenzugehörigkeit an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses berücksichtigte die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 2 Rückzahlung von steuerfreiem Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitnehmer steuerfrei erhaltenen Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, so ist die Rückzahlung des gesamten Betrages oder eines Teilbetrages lohnsteuerlich unbeachtlich. Der Arbeitnehmer hat die Rückzahlung aus versteuertem Arbeitslohn zu leisten, z. B. durch Minderung des auszuzahlenden Betrages. Der zurückgezahlte steuerfreie Arbeitslohn kann nicht als negative ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Korrektur

Sachverhalt Die Lohnsteuer für März wurde für 50 Mitarbeiter einer Firma zum 10.4. angemeldet und abgeführt. In der Meldung waren folgende Beträge enthalten: Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer: 50.000 EUR Evangelische Kirchensteuer: 2.400 EUR Römisch-katholische Kirchensteuer: 2.100 EUR Es wird festgestellt, dass die abgeführten Steuerabzugsbeträge zu gering waren. Bei der Lo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / I Bescheinigung der Beiträge des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 EStG)

Rz. 24 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Unter Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe z. B. BMF-Schreiben vom 17. Februar 2025, BStBl I S. 650) sind Beiträge des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung zu bescheinigen; dies gilt auch bei Beitragszahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / H. Bescheinigung der Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 EStG)

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe z. B. BMF-Schreiben vom 17. Februar 2025, BStBl I S. 650) sind Beiträge des Arbeitnehmers zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung und zur inländischen sozialen Pflegeversicherung zu bescheinigen. Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger sind nicht zu bescheinigen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Freistellung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 295 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das verbleibende Arbeitsentgelt je tatsächlichen Arbeitstag (> Rz 267) ist bei DBA-Freistellung (> Rz 325 ff) für die Zahl der Arbeitstage steuerfrei, an denen sich der ArbN im Vertragsstaat aufgehalten hat (> Rz 260). Für die Aufteilung des Arbeitslohns sind Tage des Aufenthalts im Vertragsstaat nur solche Arbeitstage, an denen sich der Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresarbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Jahresarbeitslohn ist der > Arbeitslohn, den der > Arbeitnehmer im Kalenderjahr aus einem Dienstverhältnis bezieht (Legaldefinition in § 38a Abs 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören alle stpfl Bezüge, die dem ArbN in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen des Kalenderjahres insgesamt als > Laufende Bezüge oder > Sonstige Bezüge – einschließlich des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auszahlung

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Auszahlungsverfahren regeln die §§ 115–118 EStG. Arbeitnehmer erhielten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG. Zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.2 Kürzung der Werbungskosten

Das gesetzliche Abzugsverbot des § 3c EStG verhindert nach der Zielsetzung des Gesetzgebers eine Doppelvergünstigung durch steuerfreie Einnahmen und abzugsfähige Ausgaben. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird ihre steuermindernde Berücksichtigung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ausgeschlossen.[1] Der steuerfreie Arbeitgebe...mehr