Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Altersvorsorge / 4 Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden (Versorgungszusage) und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden. Als Durchführungswege der... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 8.2.1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Offenlegungssäule zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Darlegung von Richtlinien, Einbindungsprozessen und konkreten Maßnahmen beziehen. Für den Einkauf sind alle drei unmittelbar relevant, da sie zentrale Aspekte eines verantwortungsvollen Lieferantenmanagements und menschenrechtlicher Sorgfalt in der Beschaff... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.1 Zielsetzung des ESRS S2 (ESRS Set 1)

Ziel des ESRS S2 ist es, die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf alle Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette transparent und umfassend abzubilden, insbes. auf jene Gruppen, die nicht bereits unter ESRS S1 (eigene Belegschaft) fallen, jedoch in direktem oder indirektem Maße von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind. Es soll ein klarer Überblick darüb... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Rentenberechnung: Faktoren / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.3.3 Details des Meldeverfahrens

Adressatenkreis Mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens am 1.7.2021 wurden, falls noch nicht vorhanden, in allen EU-Mitgliedstaaten die Organisationsstrukturen und technischen Voraussetzungen geschaffen. In Deutschland wird das OSS-Verfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Teilnehmen können zum einen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und gegen Entge... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.4 Vereinfachungs- und Vermutungsregelungen – Bestimmung des Wohnsitzes

Ortsvermutungen nach Art. 24a/24b MwStSystRL-DVO Ebenso, wie eine elektronische Dienstleistung ihrer Art nach von jedem Ort aus erbracht werden kann, kann sie auch von den verschiedensten Orten aus konsumiert werden. Die Bestimmung des Wohnsitzes des Empfängers kann daher in vielen Fällen auf praktische Umsetzungsschwierigkeiten stoßen, da aus der Internet Protocol-Adresse (I... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / 2.1.2 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Satz 2)

Rz. 35 Während § 52 Abs. 1 S. 1 EStG für die allgemeine Anwendung des Einkommensteuergesetzes auf den Veranlagungszeitraum abstellt ("erstmals für den Veranlagungszeitraum", s. Rz. 31), modifiziert Satz 2 diese Grundregel für das Lohnsteuerabzugsverfahren.[1] Die Vorschrift stellt sicher, dass die neue Gesetzesfassung beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht schematisch für al... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe... mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.1 Vergütung

Jeder einzelne Job-Sharing-Partner hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für den Anspruch auf Zuschläge und Sondervergütungen gelten die allgemeinen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch für Arbeitnehmer im Job-Sharing gilt das Diskriminierungsverbot d... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besonderer Kündigungsschutz... / 4 Familienpflegezeit

Durch das zum 1.1.2012 in Kraft getretene und zum 1.1.2015 reformierte Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wurde ein weiterer Tatbestand, der besonderen Kündigungsschutz vermittelt, geschaffen. Das Gesetz gibt in der ab 1.1.2015 geltenden Fassung Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde Familienpflegezeit, während derer der Arbeitnehmer einen nahen ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 6 Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten

Die Pflicht zur Auskunft über die Höhe der Einkünfte gegenüber dem Unterhaltsberechtigten ist Ausfluss der Unterhaltspflicht und dient der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruchs.[1] Sie dient der Vermeidung von Unterhaltsprozessen sowie der Verringerung des Prozessrisikos. Auf Verlangen müssen urkundliche Belege (Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Einkommensteuererklärung... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Neben den Mantelvorschriften des TVöD finden sich in § 51 TVöD BT-V (VKA) abweichende Bestimmungen, die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer hä... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / 1.2.1.1 Anwendungsvorschriften

Rz. 3 Mit Anwendungsvorschriften kann bestimmt werden, ab welchem Zeitpunkt eine Vorschrift erstmalig (oder letztmalig) anzuwenden ist und damit für welche Zeiträume sie (noch) maßgeblich ist. Die Vorschriften legen damit den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm fest, im Idealfall ohne deren materiellen Gehalt wesentlich zu verändern. Typisch sind Formulierungen wie: "§ [... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Zusammenhang mit der früheren Einkunftserzielung

Rz. 60 Die Besteuerung nach § 24 Nr. 2 EStG setzt einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der beendeten Tätigkeit oder dem beendeten Rechtsverhältnis voraus[1]; die Einkünfte müssen zudem ihre rechtliche Grundlage in der früheren Einkünfteerzielung haben. Dies trifft insb. beim Entgelt für eine früher erbrachte Leistung zu, z. B. den laufenden Versorgungsleistungen, die die ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung vo... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 2.2.4 Bedeutung des § 127 SGB IV

An dieser Trennung der Rechtsfolgen hat auch die Einführung des § 127 SGB IV nichts geändert. Die Vorschrift begründet keinen neuen Status einer selbstständigen Musikschullehrkraft und verändert weder den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB noch den Beschäftigungsbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV. Sie enthält ausschließlich eine beitragsrechtliche Übergangsregelung für bestimmte ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG... mehr

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Musikschullehrer / 2.2.1 Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen

Wird das Vertragsverhältnis arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis eingeordnet, finden auf das Rechtsverhältnis sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften Anwendung. Hierzu gehören insbesondere die gesetzlichen Regelungen über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den Mindesturlaub, den Mutterschutz, den gesetzlichen Mindestlohn sowie die Vorsc... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Maßgeblichkeit der früheren Einkunftsart

Rz. 61 Wegen der Maßgeblichkeit der während der einkunftserzielenden Tätigkeit oder des Rechtsverhältnisses verwirklichten Merkmale ist für die Bestimmung der maßgeblichen Einkunftsart nicht auf die Verhältnisse des Erben, sondern des Erblassers abzustellen.[1] Deshalb erzielt z. B. die Erbin eines verstorbenen Kunstmalers durch Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Bilder... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / 2.1.3 Steuerabzug vom Kapitalertrag (Satz 3)

Rz. 42 § 52 Abs. 1 S. 3 EStG enthält – parallel zu Satz 2 für den Lohnsteuerabzug – eine spezielle Anwendungsvorschrift für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (§§ 43ff. EStG). Auch hier dient die Vorschrift der Übertragung der in Satz 1 getroffenen, am Veranlagungszeitraum orientierten Grundentscheidung in das System der Quellenbesteuerung. Rz. 43 Nach § 52 Abs. 1 S. 1 EStG is... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A... mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 14 Führerschein-/Fahrerlaubnisentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Arbeitnehmern, die ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ein personenbedingter Kündigungsgrund.[1] Die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann[2] und andere Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind. Gleiches g... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke... mehr

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Musikschullehrer / 5.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Musikschullehrer / 3.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Ermittlung der begünstigten Einkünfte

Rz. 62 Tarifbegünstigte Einkünfte werden bei ihrer Ermittlung wie eine selbstständige Einkunftsart behandelt. Dahinter steht das Prinzip, dem Stpfl. so viel wie möglich an ermäßigt zu besteuernden Einkünften zu belassen. Die Tarifermäßigung soll, soweit möglich, dem Stpfl. zugute kommen.[1] Daher sind zunächst einmal mit den jeweiligen außerordentlichen Einnahmen zusammenhän... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur... mehr

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Musikschullehrer / 3.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Satz 1 geändert ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.3 Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 123g Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind abzugsfähig.[1] Die Beschränkung der Aufwendungen auf zwei Drittel und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und die tatbestandlichen Einschränkungen für den Abzug war laut BFH verfassungsgemäß.[2] Als familienpolitische Maßnahme wurde die Begrenzung von zwei Drittel der Aufw... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Urlaubsgeld / 1 Urlaubsgeld ist sonstiger Bezug

Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn rechnen grundsätzlich sämtliche Zahlungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses leistet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung bzw. Sonderzahlung auf tarifvertraglicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher Regelung beruht oder als freiwil... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist.... mehr